18980201_ltb00451898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Staatssubventionserwirkungsgesuch_Landessubventionsgewährung_SchutzbautenBalottatobel

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:20
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen oes Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XLV. Wsricyt des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Gaschurn um Gewährung einer Landes- und Erwirkung einer ötaatssubvention zur Herstellung provisorischer Lchutzbauten am Balottatobel. Hoher Landtag! Auf den circa 630 m oberhalb der Thalsohle bei Gaschurn gelegenen Bergmähdern „Goldofer", welche den Anfang des Balottatobels bilden, fanden schon von jeher von Zeit zu Zeit Terrainabbrüche statt, infolge welcher fast alljährlich mehr oder minder große Schuttmassei', durch den Balottatobel und durch den Valscharielbach, in welch letzteren der Balottatobel mündet, zu Thäte gefördert werden. Zeitweilig traten diese Terrainabstürze und Geschiebeabführungen in größerem Maßstabe auf und wurden z. B. im Jahre 1853 hiedurch 3 Wohnhäuser und 5 Ställe vollkommen zerstört und 2 weitere Häuser eingemuhrt. In der Nacht vom 15. auf den 16. Juli 1896 trat wieder ein größerer Absturz ein. Bereits im Frühjahre konnte eine gesteigerte Abbröckelung der Abbruchlehne beobachtet iverdeii, doch wurden die abgestürzten Schuttmassen durch eine große, im Ballotatobel niedergegangenen Schneelawine aufgehalten. Nachdem die Schneeschrnelze bedeutend vorgeschritten war und in der genannten Nacht ein heftiges Wetter über das Absturzgebiet niedergieng, kamen die Schuttmassen in Gang, durchbrachen die bestehenden alten Schutzmauern und ergossen sich über ein nicht unbedeutendes Territorium der besten Culturgründe van Gaschurn; nur der äußersten Anstrengung gelang es, die zunächst anliegenden vier , Wohnhäuser vor völliger Vernichtung zu bewahren. Über Anregung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz fand am 27. Juli 1896 an Ort und Stelle eine couimissionclle Begehung zur Erhebung der Sachlage statt. An derselben nahmen theil der Herr Bezirkshauptmann van Bludenz, der Herr Landesingenieur und in Vertretung des Herrn Landeshauptmanns das Landesausschussmitglied Bi. Thurnher. Nach dem auf Grundlage dieser Be­ gehung erstatteten Gutachten des Ingenieurs wurde damals schau die rasche Aufführung provisorischer Schutzbauten als nothwendig erkannt und die Kosten derselben nach einem approximativen Voranschläge mit 1600 fl. beziffert. Es wurde sich dann nach gepflogenen Verhandlungen mit der Gemeinde Gaschurn mit Note vom 8. August 1896, Z. 3024 an die k. k. Statthalterei mit Gewährung einer Staatssubvention für diese Schutzbauten gewendet. Mit Note der k. k. Statthalterei vom 10. October 1896, Z. 25.580 wurde dem Landesansschusse eröffnet, dass, wenn auch die Nothwendigkeit und Dringlichkeit der bezeich253 XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. neten Schutzbauten außer allem Zweifel stehe, au das hohe k. k. Ackerbauministerium mit dem Anträge auf Subventionierung des Unternehmens ohne Projekt und Voranschlag nicht herangetreten werden könne. Der Herr Landesingenieur war wegen Besorgung einer Reihe dringender anderen Arbeiten erst gegen Ende des Jahres 1897 in der Lage, Project und Kostenvoranschlag auszuarbeiten. Nach letzterem wäre zur Aufführung der nothwendigsten Schutzbauten ein Betrag von 1700 st. erforderlich. Es handelt sich im gegenständlichen Falle übrigens nur um provisorische Bauten. Der Balottatobel ist ein Nebenbach des Valscharielbaches und ist mit diesem in die allgemeine Wildbachver­ bauung des österreichischen Rheingebietes mit einem Gesainmtkostenvoranschlag von 50.300 st. ausge­ nommen. Die Verbauung des Valscharielbaches und des Balottatobels ist zudem in die I. Verbauuugsserie eingereiht uns ist sonach in absehbarer Zeit eine rationelle Verbauung des letzteren und eine gründliche Sicherung der Culturgründe zu erwarten. Nachdem aber immerhin noch 3 Jahre vergehen dürften, ehe diese Verbauung zur Ausführung gelangt, so lange Zeit aber in Rücksicht ans die gefährdeten Häuser und Culturgründe nicht zugewartet werden kann, so stellt sich die Nothwendigkeit heraus, vorläufig mit thunlichster Beschleunigung provi­ sorische Schutzvorkehrungen anzubringen, während es dann Sache der Wildbachverbauungsaction bliebe, zur radicalen Beseitigung der Gefahr mit größeren Mitteln eine durchgreifende Correction des Balotta­ tobels durchzuführen. Die mit 1700 st. veranschlagten Kosten dieser provisorischen Schutzbauten wären durch Bei­ träge des Staates, des Landes und der Gemeinde aufzubringen. Die Genreinde selbst hat sich bereits zu einer Beitragsleistung von 500 st. bereit erklärt, dieselbe müßte sich aber auch, was bisher nicht geschehen ist, verpflichten, ein eventuelles Mehrerfordernis auf sich zu übernehmen. Eine finanzielle Antheilnahme seitens der zunächst interessierten Privatparteien ist bei der notorischen Armut derselben und angesichts des ihnen durch die geschilderten Elementarereignisse verursachten Schadens als ganz aus­ geschlossen zu betrachten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist der Anschauung, es sollte zur Durchführung der mehr­ bezeichneten Schutzbauten eine Landessubvention von 500 fl. unter der Bedingung und Voranssetzung gewährt worden, dass auch aus dem staatlichen Meliorationsfond ein Beitrag von 700 fl. zu gleichem Zwecke erwirkt werde. Es wird daher gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Zur Herstellung der nöthigen provisorischen Schutzbauten im Balottatobel in Gaschurn wird eine Subvention von 500 fl. aus dem Landesfoude unter der Bedingung gewährt, dass auch der Staat zu diesem Zwecke aus dem Meliorationsfonde eine solche im Betrage von 700 fl. bewillige und der Restbetrag von der Gemeinde Gaschurn über­ nommen und aufgebracht werde." Bregenz, l. Februar 1898. Johann Kohler» Mart. Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 254