18980107_ltb00151898_Landesausschussbericht_Normalschulfondsvoranschlag_1898

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:22
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XV. Msrichl des Landes - Ausschusses über den vom k. k. Landesschulrache vorgelegten Vor­ anschlag des Normalschulfondes für das Jahr 1898. Hoher Landtag! Der k. k. Landesschulrath übermittelte dem Laudes-Ausschusse mit Zuschrift vorn 4. Jänner d. I. Z. 17 den Voranschlag des Norrnal-Schulfondes pro 1898 zur Vorlage an den Landtag, dem nach § 66 des Gesetzes vorn 14. Mai 1869 R.-G.-Bl. Nr. 62 die Festsetzung des Prälirninars zukommt. Der Voranschlag enthält: A. Ausgaben: I. II. III. IV. V. VI. Congrua-Beiträge................................................... 395 Beiträge für Loealschulfonde................................. 336 Substitutionen................................................... 600 Subventionen für arme Schulgemeinden.... Gehaltszuschüsse für Lehrer................................. 1645 Verschiedene Ausgaben........................................ 1553 Summa der Ausgaben rund ft. 19’/» fr. „ 83 „ „ — „ 2970 „ — „ „ — „ „ — 7500 st. 02'/2 fr. 7500 ft. B. Einnahmen: 1. Aktiv-Interessen............................................................................... 3854 st. 2. Staatsbeitrag...................................................................... ........ 1753 „ Summa der Einnahmen 5607 st. 59 XV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Es verbliebe sonach ein Abgang von fl. 1893, der indessen durch den vom h. Landtag votirten Jahresbeitrag von 3000 fl. seine Deckung findet. Zu den Ausgaben ist Folgendes zu bemerken: Ad Post I. Die Congruabeiträge für Schulen von zusammen 395 fl. 19’/a kr. sind in der bisherigen Höhe unverändert ausgenommen und beruhen auf gesetzlichen und rechtlichen Verpflichtungen des Normalschulfondes gegenüber den betreffenden Schulen. Ad Post II. Von den Beiträgen für Localschulfonde entfällt: a. auf Bregenz zur Pensioit der Lehrerswitwe Theresia Hagen ein Betrag von 40 fl. 83 kr., b. auf Feldkirch der Betrag vou 296 fl. Hinsichtlich des Betrages ad b gilt das bezüglich der Beitrüge der Post I Gesagte. Ad Post III. Der für Substitutionen angesetzte Betrag von 600 fl. ist für Supplierung des als Bezirksschuliuspector fungierenden Bürgerschuldirectors Eduard Fleisch bestimmt und gründet sich die Aufnahme dieses Betrages auf § 28 des Gesetzes vom 8. Februar 1869 betreffend die Schulaufsicht. Ad Post IV und V. Die eingesetzten Betrüge entsprechen den diesfalls gefassten vorliegenden Beschlüssen, beziehungsweise dem thatsächlichen Erfordernis pro 1897. Ad Post VI. Bei Rubrik verschiedene Ausgaben wurde der Betrag vou fl. 1553 prüliminiert, und zwar für allfällige anderweitige Subventionen, Gehaltszuschüsse, Remunerationen und Aushilfen. Auf Grund dieser Ausführungen wird gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes betreffend den Normalschulfond für das Jahr 1898 mit einem Gesammterfordernis von 7500 fl. wird genehmigt." Bregenz, am 7. Jänner 1898. Der Kandrs-Ausschnss. Martin Thnrnher, Referent. Truck von I. R. Teutsch, Bregenz. 60