18980114_ltb00271898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gesuch_Strassenkonkurrenzausschuss_Bürs_Brand_Landessubvention

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:19
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XXVII. der Beilagen zu den stcnogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XXVII. ZAovicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des L-traßeuconcurreuz-Ausschufses Bürs—Brand um Gewährung einer Landessubvention zu Straßenbanarbeiten. Hoher Landtag! Der Obmann des Straßenconcnrrenz-Äusschuffes Bürs—Brand Herr Hermann Gaßner richtete unter Barlage des bezüglichen Projektes unterm 5. Jänner d. I. ein Gesuch um Gewährung einer Landessubvention zu den im Jahre 1898 durchzuführcnden Bauten an benannter Straße an den Landesausschuss. In den mit 4550 ft. veranschlagten Kosten ist die Grundeinlösung mit 1779 st. 20 fr., ferner die Bauaufsicht und Unvorhergesehenes mit 239 ft. 10 fr. inbegriffen, so dass die eigentlichen Kosten der Bauarbeiten für die Gesammtlängc der umzubaueuden Straßenstrecke per 1350 m laut summarischem Kostenvoranschlage 2531 ft. 70 fr. betragen; es entfällt sohin pro Meter ein Betrag von 1 ft. 88 fr. Im Gesuche wird mitgetheilt, der Straßenausschuss habe beschlossen, int Jahre 1898 die Neuanlage der Straßenstrecke Scesafapelle—Platzgufel—Kuhstall—St. Wolfgang durchzuführen. Die betheiligtcn Olemeinden bringen die hiezu erforderlichen Büttel allein schwer aus, haben ohnedem schon viel für die Straße ausgegeben und es sei schon früher die Erwirkung van Staats- und Landessubventioncn in Aussicht genommen worden. Der voltswirtschastliche Ausschuss zog zu seinen über diesen Gegenstand gepflogenen Berathungen den Hru. Landesingenieur bei, und aus seinen Darstellungen und seinem Gutachten ist folgendes zu entnehmen: l 55 Beilage XXVII. 1. Das Projekt ist XXVII. der Beilagen zu de» steiiogr. Protokolle» des Vorarlberger Landtages. in formeller Hinsicht Staatsbeitrages nothwendigen Vorlage durch das k. k. Baudepartcmcnt mangelhaft an die und zu der behufs Erwirkung hohe k. k. Statthalterei aus dem Grunde ungeeignet, weil eines zur Überprüfung ein genauer an die ausgesteckte Operationslinie oder an die Straßenare gebundener Situationsplan im Maß­ stabe von 1:1000 fehlt, und sohin über die Richtungsverhältnisse, speciell über die Radien der Straßencurven keine Anhaltspunkte vorliegen. 2. In sachlicher Beziehung entspricht das Project nicht den durch die heutigen Verkehrsver- hültnisse gebotenen Rücksichten. Rach dem Normalprofile soll die Straße eine Breite von 3 m, mit Graben 3'50 m erhalten; in den Querprofilen, welche die Grundlage für die durchgeführte Kostenberechnung bilden, ist ein Graben überhaupt nicht vorgesehen, und die Breite der Straße nur mit 3 m geplant; eine derartige Straßen­ breite ist aber für den vornehmlich in der Sommerszeit sehr regen Verkehr absolut unzureichend; die Breite muß mindestens mit 4 m bemessen werden, was um so leichter geschehen kann, als wie wenigstens aus den sehr zahlreichen, aber bedenklich sich ähnlich sehenden Querprofilen hervorgeht, durchwegs keine Terrainschwierigkeiten vorliegen. Weiters ist die Straße mit unzulässigen Steigungs­ verhältnissen projectiert; so weist die im heurigen Jahre zur Ausführung geplante 500 m lange Strecke Kuhstall - St. Wolfgang eine Steigung von 9'75 % auf. Die später zur Umlegung projectierte 800 m lange Strecke Bürs—Scesakapelle soll gar eine Steigung von 10'5 °/0 erhalten. Dabei kann nicht unterlassen werden, gerade bei der letzgenanntcn Strecke auf den Umstand aufmerksam zu machen, dass man wegen der großen Steigung innerhalb verhältnismäßig weniger Jahre nunmehr ein drittesmal daran geht, diese Wegstrecke umzulegen; wohl binnen kurzer Zeit würde man das Unzureichende dieser Art Wegverbesserung empfinden und binnen kurzer Zeit daran gehen, diese Strecke ein viertesmal umzulegen. Rach dem Projecte erhält die Straße keinen Grundbau; dieser ist aber zur Einhaltung der Straße unerlässlich, selbst wenn der Boden Schottergrund aufweist. Weiters erscheinen im Projecte weder Stütz- noch Wandmauern vorgesehen; bei der Bauaus­ führung dürfte sich aber sicherlich die Nothwendigkeit Herausstellen, streckenweise zumindest Wandmauern herzustellen, um eine ordentliche Einhaltung der Straße zu ermöglichen. Dafür weist das welches ganz unhaltbar ist. Normalprofil für die Dämme ein Böschungsverhültnis von 1:1 auf, Die angeführten Umstände führen zu dem Schlüsse, dass das vorliegende Project mangelhaft und zur Ausführung ungeeignet ist, hauptsächlich in dem Falle, wenn hiefür die Mittel des Landes und des Staates in Anspruch genommen werden sollen. Unter solchen Umstünden kann dermalen auf das Gesuch nicht eingegangen werden. Es wird nichts anderes übrig bleiben, als den petitionierenden Straßeuausschuss auf die Mängel des Projectes aufmerksam zu machen, damit derselbe für den Fall, als er die Erwirkung einer Staats- und Landes­ subvention im Auge behalten will, die Behebung dieser Mängel zu veranlassen in die Lage gesetzt wird. Sollte ein entsprechendes Project vor Wiederzusammentritt des Landtages beim Landesausschusse ein­ gereicht werden, so wäre für diesen Fall der Landesausschuss zu ermächtigen und zu beauftragen, die nöthig erscheinenden weiteren Verhandlungen einzuleiten und dem Landtage in künftiger Session Bericht und Antrag zu unterbreiten. 156 Beilage XXVII. II. Session der 8. Periode 1898 Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Auf das Gesuch des Straßenausschusses Bürs-Brand um Gewährung einer Sub­ vention zu der projektierten Straßenumlegung wird dermalen wegen Mangelhaftigkeit des Projectes nicht eingegangen, der Landes-Ausschuss jedoch ermächtiget und beauftragt, weitere, die Regelung dieser Angelegenheit bezweckende Verhandlungen einzuleiten und über das Ergebnis derselben in späterer Session Bericht zu erstatten. Bregenz, 14. Jänner 1897. Johann Kohler, Martin Thnrnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N Teutjch, Bregenz. 157