18980121_ltb00311898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_SelbständigerAntrag_Unterstützungsgesuche_gewerblicheFortbildungsschulen

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:17
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXXI, der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Porarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XXXI. des volkswirtschaftlichen Ausschusses über den selbständigen Antrag der Abgeordneten Gemahl, Dr. v. Preu, Dr. Schmid und Dr. Waibel, betreffend die Gewährung von Unterstützungen aus der Landsscasse an die gewerblichen Fortbildungsschulen im Lande. Hoher Landtag! Der Antrag lautet: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuss wird für die laufende Landtags­ periode beauftragt, den im Lande bestehenden, gewerblichen Fortbildungsschulen je nach deren Unifang und Bedeutung Jahresunterstützungen bis zur Höhe von 250 fl. aus der Landescasse zu gewähren." Die Unterstützung der gewerblichen Fortbildungsschulen hat den Landtag schon im Jahre 1894 beschäftiget. Der Landtag hat in der Sitzung vom 26. Jänner 1894 unter gewissen Bedingungen den Landesausschuss ermächtiget, Subventionen an gewerbliche Fortbildungsschulen zu gewähren. Der Landesausschuss betheilte für das Schuljahr 1896/97 die gewerblichen Fortbildungsschulen von Bregenz, Bludenz, Dornbirn, Feldkirch und Schruns mit Unterstützungsbeiträgen. Aus den vorhandenen Acten kann entnommen werden, dass die Unterrichtsdauer dieser Fort­ bildungsschulen 7 bis 8 Monate beträgt. Die Unterrichtsgegenstände sind mit wenigen Ausnahmen an allen Schulen dieselben, nämlich: Freihandzeichnen, Fachzeichnen, Geometrie und geometrisches Zeichnen nebst Projectionszeichnen, Geschäftsaufsatz, gewerbliches Rechnen und gewerbliche Buchführung. An den Schulen in Bludenz und Dornbirn ist neben den Schülern, welche die beiden Classen besuchen, eine eigene Gruppe, die nur Zeichenunterricht nehmen. Mit Ausnahme dieser nur Zeichnungsunterricht erhaltenden Schüler, wird in Bludenz an beiden Classen auch Naiurlehre, Physik und Chemie gelehrt. Besonders anerkennend verdient hervorgehoben zu werden, dass an der gewerblichen Fortbildungsschule in Bregenz auf besonderen Wunsch der Genossenschaft der handwerksmäßigen Gewerbe in jeder der beiden Classen wöchentlich eine Stunde Religionsunterricht ertheilt wird. Es kann gewiß nicht geleugnet 183 XXXI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XXXI. werden, dass es nur zur Bildung dieser Heranwachsenden, jungen Leute beiträgt, wenn sie neben schulmäßiger, fachlicher Ausbildung auch wöchentlich eine Stunde Religionsunterricht erhalten. Es wäre daher zu wünschen, dass auch die anderen im Lande bestehenden, gewerblichen Fortbildungsschulen dem Beispiele von Bregenz folgen würden. . Nach dem Stundenpläne ist die wöchentliche Unterrichtszeit an den Schulen von Bregenz und Bludenz für jede Klasse mit je 8, in Feldkirch mit 7 Stunden festgesetzt. Bezüglich der Schulen in Dornbirn und Schruns fehlen die bezüglichen Daten. Die Frequenz dieser Schulen war im Schuljahre 1896/97 folgende: In „ „ „ „ Bregenz Bludenz Feldkirch Schruns Dornbirn I. Klasse 19 Schüler, 17 „ „ „ 31 „ „ 12 „ „ , , 36 „ „ II. Klasse ft „ „ „ 27 Schüler. 22 „ 23 „ 8 „ 33 „ In Dornbirn nahmen überdies 16 Schüler blos am Unterrichte im Freihandzeichnen theil. In Bregenz hat sich eine eigene Classe zur Ausbildung der Lehrlinge der Approvisionierungsgewerbe gebildet. Desgleichen besuchten 20 Schüler in 2 Abtheilungen die kaufmännische Fortbildungs­ schule. An der II. Classe der Schule in Bludenz erhielt eine Abtheilung von 10 Schülern auch nur im Zeichnen Unterricht. Der Landesausschuss betheilte die gewerblichen Fortbildungsschulen im Schuljahre 1896/97 mit folgenden Unterstützungsbeiträgen aus dem Landesfonde: 1. 2. 3. 4. 5. Bregeuzmit Bludenz „ Dornbirn„ Feldkirch „ Schruns „ Laut Mittheilung der k. Schulen folgende Subventionen: k. 200 200 200 200 100 Statthalterei vom 20. Juni 1897 400 400 400 400 260 Bregenz Bludenz st. „ „ „ „ gewährte der Staat diesen ft. „ „ „ „ Dornbirn............................................................. Feldkirch............................................................. Diese Schulen werden Schrunsmehr oder weniger auch von anderen Factoren unterstützt, so gewährt die Handels- und Gewerbekammer in Feldkirch sämmtlichen gewerblichen Fortbildungsschulen eine Unter­ stützung von je 50 fl. In Bregenz werden überdies jährliche Beiträge geleistet: a) b) c) Von der handwerksmäßigen Genossenschaft . . „ „ Approv.-Gewerbe„ ... „ „ kaufmännischen „ ... 100 fl. 50 „ 200 „ Wie aus dem Voranschläge der Fortbildungsschule von Bregenz hervorgeht, hat die Stadtgemeinde Bregenz trotz aller Subventionen doch alljährlich ein Deficit von mehr als 400 fl. aus Gemeindemitteln zu decken. Ebenso geht aus dem Voranschläge der Schule in Schruns hervor, dass die Gemeinde dort ein Deficit zu decken hat von ca. 350 fl. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist der Anschauung, dass einem Bedürfnisse entsprechen. 181 diese Fortbildungsschulen wirklich Beilage XXXI. IL Session der 8. Periode 1898. Es wird wohl niemand in Abrede stellen, dass es von großer Wichtigkeit für die Angehörigen der verschiedenen Berufsstände ist, neben der Aneignung berufsmäßiger Fertigkeiten auch möglichst die einschlägige, theoretische Ausbildung zu pflegen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist daher der Ansicht, dass auch in Zukunft diese Schulen Unterstützungen aus dem Landesfonde erhalten sollen, wenn dieselben darum einschreiten und die erforderlichen Bedingungen erfüllt werden. Diesfalls glaubt der volkswirtschaftliche Ausschuss, dass diese Gesuche belegt sein sollen mit dem Schülerverzeichnis, mit dem Lehr- und Stundenpläne, dann mit dem Jahresberichte sammt Voranschlag und endlich mit einer Bestätigung des zuständigen f. b. Pfarramtes, dass der Unterricht an diesen Schulen ohne Beeinträchtigung des sonntäglichen Gottesdienstes erfolge, wobei es dem Landesausschusse zur Pflicht gemacht werden soll, sich strenge an die Erfüllung dieser Bedingungen zu halten. Was die Höhe der Unterstützungen betrifft, ist der volkswirtschaftliche Ausschuss der Ansicht, dass in Anbetracht der Zweckmäßigkeit solcher Schulen und des Umstandes, dass einzelne derselben einen bedeutenden Umfang haben, die Maximalgrenze in der von Antragstellern in Vorschlag gebrachten Ziffer per 250 fl. bestimmt werden soll. Der volkswirtschaftliche Ausschuss erhebt daher folgenden Antrag Der h. Landtag wolle beschließen: • „Der Landesausschuss wird ermächtiget, den im Lande bestehenden, vom Staate und der Handels- und Gewerbekammer subventionierten, gewerblichen Fortbildungsschulen auf deren Ansuchen und unter der Bedingung, dass dieselben das Schülerverzeichnis, den Lehrund Stundenplan, den Jahresbericht sammt Voranschlag und eine Bestätigung des zuständigen f. b. Pfarranttes, dass der Unterricht an diesen Schulen ohne Beeinträchtigung des sonn­ täglichen Gottesdienstes ertheilt werde, vorlegt, für die Dauer der Landtagsperiode eine jährliche Unterstützung bis zu je 250 fl. aus dem Landesfonde zu gewähren." Bregenz, den 21. Jänner 1898. Johann Kohler, Jodok Fink, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teuisch, Bregenz. 185