18980124_ltb00341898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Entschädigungsgesuch_Bauunternehmer_Flexenstrassenbau

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:16
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 1!. Session, 8. Periode 1898. Beilage XXXIV. WericHt des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch des Johann Bertolini, Bauunternehmer in Egg, um eine Entschädigung anlässlich des Baues der Flexenstraße. Hoher Landtag! Mittelst Eingabe vom 7. October 1897 richtete Johann Bertolini, Bauunternehmer der Flexen­ straße an den Landesausschuss die Bitte für den von ihm, beim Baue der Flexenstraße erlittenen Schaden, welchen er auf ft. 3000 beziffert, um eine gütige Entschädigung. Bertolini gibt an, dass er hauptsächlich deswegen zu Schaden gekommen sei, weil er bei den ohnehin nieder angesetzten Einheitspreisen für Tunnelarbeiten noch zwei im Projecte nicht vorgesehene Tunnele ausführen musste. Die Kosten für Dynamitverbrauch in den 3 Tunnels haben allein schon sich so hoch belaufen, als er für die ganze Ausführung derselben bekommen habe. Auch die Elementar­ Ereignisse seien an diesem Verluste mit Schuld, indenr nicht weniger als 52 Regentage in den Monaten Juli und August des Baujahres 1896 die Arbeiten gestört hätten, ebenso seien auch die Sommermonate im folgenden Baujahre 1897 nicht viel besser gewesen. Die Unbilden der Witterung mussten um so schwerer empfunden werden, als das Baugebiet im Hochgebirge zwischen 1500 und 1800 m Seehöhe liege und in jedem Sommermonate Schneefall eintrete. Der Herr Landesculturingenieur, welcher den Bau zu überwachen hatte, bestätigt' obige Ausführungen vollinhaltlich und fügt zur Unterstützung des Gesuches noch bei, dass die Flexensträße wegen der Steilheit und Unzugänglichkeit der Felsenwände wohl zu den schwierigsten Straßenbauten zähle, deren Ausführung mit steter Lebensgefahr und mit ganz ausuahmsweisen Mühen und Anstrengungen für die daran Betheiligten verbunden war, und es ein nicht hochgenug anzuschlagendes Verdienst des Bauunternehmers gewesen sei, dass trotz aller durch Absturz und Steinschlag drohender Gefahren mit Ausnahme eines einzigen Menschenopfers kein weiterer Unfall von Bedeutung vorgekommen sei. 195 XXXIV. der Beilagen zu de« stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Unter Berücksichtigung all dieser Umstände stellt daher der volkswirtschaftliche Ausschuss folgenden Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen, es sei dem Bauunternehmer Johann Bertolini eine Entschädigung von fl. 2000 zu gewähren mit der Beschränkung, dass der Landes­ ausschuss aus dieser Entschädigungssumme vorerst die berechtigten Ansprüche der durch den Bau der Flexenstraße beschädigten und noch nicht befriedigten Grundbesitzer, für den Fall dass dies nicht durch den Bauunternehmer Bertolini selbst geschieht, zu befriedigen beauftragt werde." Bregenz, am 24. Jänner 1898. Johann Kohler, Joseph Wegeler, Obmann. Berichterstatter. Truck Don I. N. Teutsch, Bregenz. 196