18980107_ltb00171898_Landesausschussbericht_Subventionsgesuch_kkStickereifachschule_für_dürftigeBesucher

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:16
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XVII. Wsricht des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Direction der k. k. Stickereifachschule in Dornbirn um Gewährung einer Subvention für dürftige Besucher genannter Anstalt. Hoher Landtag! In der Landtagssitzung vom 28. März 1892 wurde der Stickerei-Genossenschaft von Vorarlberg als einmalige Unterstützung der Betrag von 2000 sl. aus dem Landesfonde mit der Einschränkung gewährt, dass die Genossenschaft in jenen Jahren, in denen ihre Antheilscheine mit niehr als 3 °/0 verzinst werden, jedesmal einen Betrag von 400 sl. zu verwenden habe, um würdigen und dürftigen Stickern einentheils den Besuch der k. k. Stickereifachschule, anderntheils die Vornahme der nothwendigen Reparaturen ihrer Maschinen zu ermöglichen. Diese Unterstützungeu seien so lange zu gewähren, bis die betreffenden Beträge die Höhe der vom Lande ausgefolgten Subvention erreicht haben. Nachdem die Stickerei-Genossenschaft ihre Antheile schon vom Jahre 1893 an mit mehr als 3 °/0 verzinste, so wurde über Verfügung des Landes-Ausschusses der jedesmal fällige ganze Betrag von 400 f(. der Direction der k. k. Stickereifachschule zur Zuwendung von Stipendien an vorarlbergische Besucher der Anstalt zugewiesen. So geschah es in den Jahren 1893, 1894, 1895, 1896 und 1897 und es wurde seitens der Direction mit diesen Beiträgen unter Zuzug der zu gleichem Zwecke gewährten staatlichen Subvention, die in den ersten Jahren 100 sl. in spätern Jahren je 200 fl. betrug, das Auslangen in hinreichender Weise gefunden. Nachdem jedoch am 27. April 1897 die Auszahlung der letzten Rate erfolgte, und nach Betheiligung der Besucher des V. Curses pro 1896/7 und des 1. Kurses pro 1897/8 hievon nur mehr ein Restbetrag von 100 fl. verblieb, der im II. und III. Curse pro 1897/8 Verwendung finden wird, wendete sich die Direction der k. k. Stickereifachschule mit dem Gesuche vom 19. Nov. 1897 Z. 747 um Gewährung einer weitern entsprechenden Subvention für das Jahr 1898 an den Landes-Ausschuss. Der Landes-Ausschuss anerkennt bie] Bedeutung und Wichtigkeit der Stickereifachschule für unser Land, ebenso die Nothwendigkeit der Unterstützung dürftiger Besucher derselben. Er vertritt aber die Anschauung, dass der Staat mindestens in dem Ausmaße wie das Land zur Beitragsleistung herangezogen werde, und nachdem die Direction Schritte in Aussicht stellt, /die die Erwirkung eines 65 XVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session 3. Periode 1888. höhern Staatsbeitrages bezwecken, nachdem ferner das Land bisher gegenüber dem Staate mehr als das Doppelte zu Stipendiumszwecken geleistet hat und nachdem die von ersterem gewährten Mittel noch nicht ganz erschöpft sind, empfiehlt es sich zu dem mehrbezeichneten Zwecke für das Jahr 1898 nur einen Landesbeitrag von 200 fl. zu bewilligen. Im Bedarfsfälle, und unter der Voraussetzung, dass mittlerweile auch der Staat für die Zukunft einen höhern Jahresbeitrag zusichert, könnte dann im künftigen Jahre eine angemessene Erhöhung der Landessubvention in Aussicht genommen werden. Es wird auf Grund dieser Ausführungen gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der k. k. Stickereifachschule in Dornbirn wird zur Gewährung von Stipendien für unbemittelte, vorarlbergische Schüler und Schülerinnen der Anstalt für das Jahr 1898 gegen s. z. Nachweis über die Verwendung, eine Subvention von 200 fl. aus der Landescasse gewährt." Bregenz, am 7. Jänner 1898. Den Landes-Äusschuss. Mart. Thurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 66 •