18980125_ltb00381898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Rindertuberkuloseimpfung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXXVIII. dcr Beilagen ZN dm stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode is>.)8. Beilage XXXVIII Wsvichl des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Sachen der Tuberculiiiiinpsnng der Rinder in Vorarlberg. Hoher Landtag! _ In. der letztjührigen Beschluss gefasst: Session, in Der Sitzung voni 18. Februar 1897 wurde folgender „Der Landcsausschüss wird ermächtiget, bis zur nächsten Landtagssession Der Reactions„impfung mit Tuberenlin zum Zwecke der Diagnose bezüglich des Vorhandenseins Der „Tubereulose bei Rindern, die ihm geeignet scheinende Aufmerksamkeit zu schenken, und „wird derselbe ermächtiget, beim Vorkommen verdächtiger stille im Lande für Die über „Ersuchen Der Viehbesitzer in Vorarlberg durch die Vornahme der Tnberenlinimpfnng von „Zucht- und Nutzrindern die bis zur nächsten Landtagssession erwachsenden Kosten nach „seinem Ermessen aus dem Fände zur Hebung Der Rindviehzucht zu bestreiten." In Ausführung dieses Beschlusses hat der Landesausschuss diese Angelegenheit seinem Subcoiiiile zur Vorberathnng zugewiesen, und dieses letztere berichtet ani 11. August 1897 hierüber folgendes: „Es kann wohl nicht Sache und Aufgabe des Landes sein. Die Durchführung der bezeichneten Schutzimpfung selbst in die Hand zu nehmen, weil dieses mit vielerlei Schwierigkeiten verbunden wäre. Die diesjährigen Misserfolge bei Der Rauschbrandschutzimpfung, welche Impfung sieh Doch ans eine langjährige Erfahrung stützte, hat gezeigt, dass Impfungen, die nicht mit der allergrößten Sorgfalt und strenger Überwachung vorbereitet und durchgeführt werden, von schlimmen Folgen begleitet sein können, wenn Deren Nutzen im allgemeinen anch als zweifellos erkannt wird. Eine noch peinlichere Sorgfalt und Überwachung erfordert aber Die Tuberculinimpfung, Die ans ihrem ersten Entwicklungsstadium kaum herausgetreten ist. Die Durchführung derselben kann nur durch Die staatlichen Organe und unter Der Überwachung der politischen Behörden erfolgen, indem dem Lande keine Organe diesfalls zur Verfügung stehen. . 217 Belage XXXVIll. XXXVni. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Schon in früheren Jahren, als der Landesausschuss mit Hilfe der Thierärzte die Rauschbraichschutzimpfnng durchführte, erklärten einzelne Bezirkshauptmannschaften, demselben stehe die Competenz zur Durchführung und Überwachung der Jmpfgeschüfte nicht zu. Nach der Anschauung der Vorstandschaft des Vorarlb. Landwirtschaftsvereines ist indessen bei dem hierländigen Viehschlage nur eine äußerst geringe Gefahr der Verbreitung der Lungentuberculose zn befürchten. Es dürfte sich daher hauptsächlich um die Impfung solcher Stücke handeln, die von außen ins Land eingeführt ohne sofort geschlachtet zn werden, welche Impfung andere Staaten für ihr Gebiet bereits verfügt haben. In dieser Hinsicht dürfte es als wünschenswert erscheinen, wenn die k. k. Regierung dieser Frage näher treten und eventuell die Verfügung treffen würde, wornach zum Schutze unseres Vieh­ standes die Tuberculinimpfung von Nutz- und Zuchtvieh, das vom Auslande nach Oesterreich importiert wird, vorgenommen werden müsste. Die Übernahme! eines mäßigen Theiles der durch die Impfung erwachsenden Kosten würde, wenn iwthwendig, vom h. Landtage sicher nicht abgelehnt werden. Über den schließlich im Sinne dieser Ausführungen gestellten Antrag des Subcomitös hat der Landesausschuss sich mit s)Zotc vom 28. August an eine h. Statthalterei gewendet um Bekanntgabe des Standpunktes einer h. Regierung in dieser Angelegenheit und mit Zuschrift vom 20. Dec. an den Vorarlberger Landwirtschaftsverein um Bericht über die allfälligen, bekannt gewordenen Erfolge, die bis heute mit der Tuberculinimpfung erzielt wurden. Die hohe Statthalterei har mit Eröffnung vom 2. November Nr. 30.408 die Initiative der Landesvertretung freudigst begrüßt und sich bereit erklärt, bei der Regierung um die Gratislieferung des Impfstoffes einzuschreiten, um der Impfung jene Verbreitung zu sichern, welche im Interesse der Zucht geboten erscheint. Nur wird dem Wunsche Ausdruck gegeben, vorher noch in Erfahrung zn bringen, ob man in Vorarlberg geneigt sei, in den wegen Tuberkulose am meisten verdächtigen Zucht­ gebieten anlässlich der kommenden Köhrungen der Zuchtstiere bei solcher: Thieren Reactionsimpfungen vornehmen zn lassen, die wegen des Stammes rc. als verdächtig betrachtet werden müssen. Diesbezüglich hat nun der Vorarlberger Landwirtschaftsverein in Beantwortung der obener­ wähnten Anfrage am 20. December mit Zuschrift vom 11. d. M. Zl. 416 an den Landesausschuss die Thatsache berichtet, dass bereits am 26. October 1897 hie der Viehzuchtgenossenschaft in Dornbirn gehörigen 2 Stiere der Tuberculinimpfung unterzogen wurden und dieselbe normal verlaufen sei, so dass auf Grund dieses günstigen Erfolges die Genossenschaft beschlossen habe, alle neuanzuschaffenden Genossenschaftsstiere auf Tuberkulose zu prüfen, um die Sicherheit zu erlangen, dass keine kranken Thiere zur Nachzucht verwendet werden. Damit ist von Seite der Dornbirner Viehzuchtgenossenschaft der Anfang zu einer probeweisen Durchführung der Tuberculinimpfung gemacht, und wenn der Landwirtschaftsverein diesen Vorgang als durchaus zweckmäßig anerkennt und gerade die Viehzuchtgenossenschaften für diese Aufgabe besonders geeignet findet, so konnte sich der volkswirtschaftliche Ausschuss nur dieser Ansicht sich vollständig an­ schließen. Im Sinne dieses Berichtes des Landwirtschaftsvereines kaun daher der weiteren Fortführung der Tuberculinimpfung durch diese Genossenschaften von Seite der hohen Landesvertretung zugestimmt werden, um auf diesem Wege auf Grund der Erfahrung zn einem definitiven Entschlüsse in der Sache zu gelangen, deren Wichtigkeit für die Viehzucht im Falle des Gelingens gewiss nicht unterschätzt werden dürfte. Eine Unterstützung der Viehzuchtgenossenschaften zu dieser versuchsweisen Einführung der Tuberculinimpfung nach dem Vorgänge der Genossenschaft in Dornbirn muss sohin als zweckmäßig anerkannt und könnte ans dem Fände zur Hebung der Viehzucht geleistet werden. Wenn auch die mit der Rauschrandschutzimpfung in letzter Zeit gemachte Erfahrung lehrt, dass mit der Durch­ führung solcher Maßnahmen sehr vorsichtig vorgegangen werden muss, so kann diese Erfahrung uns doch nicht abhalten, die Versuche fortzusetzen, wenn andere Erfahrungen ebenso entschieden für die Sache sprechen und einen wesentlichen Fortschritt auf dem Gebiete der Viehzucht resp, der Landwirtschaft erkennen lassen. 218 II. Session der 8. Periode 1898. Beilage XXXVIII. Gestützt auf diese Erwägungen stellt daher der voiksivirtschaftliche Ausschuss folgende Anträge: 1. Dem Laudesausschusse wird aufgetragen, der bereits in das Stadium der probeweisen Einführung gelangten Tuberculinimpfung die besondere Aufmerksamkeit zuzuwenden und einvernehmlich mit dem Vorarlbergischen Landwirtschaftsverein die Fortsetzung der von der Viehzuchtgenossenschaft in Dornbirn gemachten Versuche entsprechend zu fördern. 2. Der Viehzuchtgenossenschaft in Dornbirn sind die durch die Tuberculinimpfung im Jahre 1897 erlaufenen Kosten von 13 fl. 65 kr. aus dem Fonde für Hebung der Viehzucht zu ersetzen, und ist der Landesausschuss ermächtiget, nach seinem Ermessen weitere, probeweise Tuberculinimpfungen durch Übernahme der Kosten derselben ans diesen Fond zu unterstützen. 3. Mit einer hohen Regierung sind die Verhandlungen wegen der bereits in Aussicht gestellten Unterstützung und Förderung der probeweise» Tuberculinimpfung einzulciten und über dir erzielten Erfolge in der Angelegenheit dem nächsten Landtage Bericht zu erstatten. Bregenz, den 25. Jänner 1898. Mart. Thnrnher, Johann Kohler, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 219