18980107_ltb00161898_Landesausschussbericht_Schulauslagenvoranschlag_1898

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XVI. der Beilagen zu deu stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XVI. WevitHt des Landes-Ausschusses betreffend den Voranschlag des k. k. Landesschulrathes über die im Jahre 1898 aus Landesmitteln zu bestreitenden ^chulauslagen. Hoher Landtag! In Gemäßheit des § 47 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870 betreffend die Errichtung und Erhaltung der Volksschulen und des § 81 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870 über die Rechtsverhältnisse der Lehrer übermittelte der k. k. Landesschulrath mit Zuschrift vom 3. Jänner d. I. Z. 16 den Voranschlag über die im Jahre 1898 aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen zur Vorlage an den hohen Landtag. Der Voranschlag umfasst folgende 3 Posten: 1. Kosten für Abhaltung der Bezirkslehrerconferenzen 2. Kosten für die eventuell abzuhaltende Landeslehrerconferenz . . 3. Zuschuss für den Lehrerpensionsfond zur Deckung des Abganges . . . Zusammen . . fl. 560'— fl. 80'— fl. 6.460'— fl. 7.100'— Hiezu ist Folgendes zu bemerken: ad präliminierte 1895, 1896 Erfordernisse Post 1 und 2. Der für die Abhaltung der Landes- und Bezirkslehrerconferenzen Kostenbetrag von 640 fl. entspricht dem dreijährigen Durchschnitte aus den in den Jahren und 1897 ausgewiesenen Kosten für die Bezirkslehrerconferenzen und dem thatsächlichen für die im Jahre 1890 abgehaltenen Landeslehrerconferenz. 61 Beilage XVI. XVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. aä Poft 3. In dem dem Voranschläge beiliegende Detailausweis wird Erfordernis und Bedeckung angegeben wie folgt: Ä. Ginnahiireir: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Cassarest aus den, Jahre 1897 ....................................................... fl. 1.396 — Aktivinteressen (von der Notenrente per84.000 fl. . . . „ 3.528 — Gebarungsüberschüsse des Schulbücherverlages...............................„ 120'— Verlassenschaftsgebüren........................................................................ 730'— Gehaltstaxen der Lehrer.................................................................. „ 2.340'— Schulversäumnis-Strafgelder....................................; „ 370'— Vermächtnisse und Geschenke....................................................... — Verschiedene Einnahmen............................................................. „ 27'— Summe der Einnahmen fl. 8.511.— B. Ausgaben: 1. Ruhegenüsse: a. Ruhegehalte für 31 Lehrer........................................... 8.979 b. Pensionen für 23 Lehrerwitwen............................... 4.289 c. Erziehungsbeiträge für 12 Lehrerwaisen .... 585 2. Remunerationen................................................................... 140 3. Verschiedene Ausgaben.................................................. ._______3 Summe der Ausgaben fl. 50 fr. „ 96 „ „ 89 „ „ — „ „ — „ 13.998 fl. 35 kr. Es ergibt sich sonach ein Abgang von 5488 fl. Für die Präliminierung eines Landesbeitrages von 6460 fl. war die Erwägung maßgebend, dass außer den nachgewiesenen Erfordernissen von 13.998 fl. 35 für eventuell im Jahre 1898 eintretende Pensionierungen, Abfertigungen u. dgl. noch weitere Auslagen erwachsen und wurde hiefür ein Betrag von 972 fl. in Aussicht genommen, weshalb die Einsetzung des Gesammtzuschusses aus deni Landesfonde für den Lehrerpensionsfond mit 6460 fl. als gerechtfertigt erscheint. Wie schon im Berichte des Landes-Ausschnsses vom 1. Februar 1897 über den Voranschlag des Landesschulrathes pro 1897 (Beilage XIV zu den stenographischen Protokollen) hervorgehoben wurde, hatte der Landes-Ausschuss schon zu jener Zeit einen Gesetzentwurf betreffend die Regelung des Ver­ lassenschaftsbeitrages zu Schulzwecken ausgearbeitet. Durch Votierung des bezüglichen Gesetzes würde voraussichtlich einentheils dein Pensionsfonde eine namhafte Einnahme zufließen, so zwar, dass in der Folge eine Beitragsleistung seitens des Landes wohl nicht mehr nothwendig wäre, anderntheils würde aber auch eine bedeutende Vermehrung der Einnahmen des Normalschulfondes erzielt werden. Der bezügliche Gesetz-Entwurf wird dem hohen Landtage gesondert in Vorlage gebracht. 62 II. Session der 8. Periode 1898. Beilage XVI. Es wird erhoben der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Voranschlag des k. k. Landesschulrathes pro 1898 mit einem Erfordernis von 7100 fl. wird genehmigt und findet die Bedeckung in Post „Schulauslagen" des Landes­ fondsvoranschlages." Bregenz, den 7. Jänner 1898. Der Landes-Ausschuss. Martin Thnrnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 63