18980110_ltb00241898_Landesausschussbericht_Subvention_Illwuhrbauten_Satteins

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:23
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. IL Session, 8. Periode 1898. Beilage XXIV. Wevrcht des Landes-Ausschusses betreffend die Gewährung einer nochmaligen Subvention zu den Illwuhrbauten in Satteins. Hoher Landtag! Mit Beschluss des Landes-Ausschusses vom 20. April 1895 wurde der Gemeinde Satteins vorbehaltlich der Genehmigung des hohen Landtages eine Subvention von 3000 ft. aus dem Landes­ sonde für Jllwuhrbanten in Aussicht gestellt und gleichzeitig dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium die Bitte um Zuwendung einer gleich hohen Subvention aus dem staatlichen Meliorationsfonde zn gleichem Zwecke unterbreitet. Mit Erlass des hohen k. k. Ackerbau-Ministeriums vom 13. Juli 1895 Z. 11.190 wurde die staatliche Subvention in der erbetenen Höhe auch gewährt. Der hohe Landtag genehmigte in der Sitzung vom 8. Jänner 1896 die Beschlüsse und Verfügungen des Landes-Ausschusses in dieser Angelegenheit. Die Auszahlung der ersten Rate der Landessubvention int Ausmaße von 1500 ft. erfolgte am 18. November 1896, die der zweiten Rate ant 29. Juli 1897. Die erste Rate der staatlichen Subvention per 1500 st. wurde am 5. December 1896 ausgefolgt itnd hinsichtlich Flüssigmachung der zweiten Rate mit h. a. Note vom 17. "November v. I. Z. 4171 beim h. k. k. Ackerbau-Ministerium eingeschritten. Nach dem im April 1895 verfassten Projecte über die zu erstellenden Wuhrbauten in Satteins wurden die Baukosten mit 15.500 ft. veranschlagt und stellen sich diese wie folgt zusammen: 1. Herstellung der 380 m langen Wuhrstrecke an der Gemeinde­ grenze Schlins-Satteins bis gegenüber der Einmündung des Gallinabaches ...... ft. 7600. — 2. Erhöhung und Ergänzung der bestehenden Wuhrung von ge­ nannter Einmündung abwärts auf eine Länge von 2350 m. ft. 7050. - 3. Legung und Abbruch der Rollbahn, Elementarereignissc rc. ft. 141 . 850. — Beilage XXIV. XXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Im Laufe des Sommers 1896 richteten zahlreiche Hochwässer an den in Angriff genommenen Wuhrbauten großen Schaden an. Insbesondere war es das Hochwasser vom 19. Juni genannten Jahres, das die neuerstellten Bauten gleich unterhalb der Gcmeindegrenze Schlins-Satteins auf eine Länge von 300 m durchbrach, das dadurch neugeschaffene Flussbett vertiefte und großen Schaden an den rückliegenden Culturgründen anrichtete. Aus den Berichten des Landesingenieurs vom 22. August und 26. October 1896 gieng hervor, dass durch die Elementarereignisse die Wuhrbauten nicht nur sehr beschädigt, sondern deren Aufführung auch sehr erschwert worden sei und dass sich der erforderliche Mehraufwand aus 9100 ff. beziffern. Aber auch das Jahr 1897 brachte zahlreiche Hochwässer und mit ihnen neue Beschädigungen der Wuhrbauten. Im neuerlichen Berichte des Herrn Landesingenieurs über seine im November v. I. an Ort und Stelle gepflogenen Erhebungen über den dermaligen Stand der Bauarbeiten und die voraussichtlichen Mehrkosten gegenüber dem ersten Kostenvoranschlage von 15.500 fl. wird Folgendes uiitgetheilt: „Die im Projecte sub I vorgesehene Herstellung von Wuhrbauten von der Gemeindegrenze Schliits—Satteins bis gegenüber dem Gallinabach ist vollkommen erstellt. Von der im Projecte ad II vorgesehenen theilweisen Erhöhung und Ergänzung der bestehenden Wuhrbauten von der GallinabachEinmündung abwärts bis rund 100 m oberhalb der Frastanzer-Jltbrücke auf eine Länge ooii 2350 m ist die Wahrung auf eine Länge von 780 m fast ganz fertig und auf weitere 400 m zu zwei Dritteln erstellt. Wenn der Winter und das Frühjahr 1898 für den Fortgang der Bauarbeiten sich günstig gestalten, so ist Aussicht vorhanden, dass die Regulierungsbauten vor Eintritt der gewöhnlichen Frühjahrs­ hochwässer anfangs Juni 1898, d. i. bei beginnender Schneeschmelze im Hochgebirge vollendet sein werden. Was die Mehrkosten betrifft, so setzen sich solche in nachstehender Weise zusammen aus 1. Schließung des am 19. Juni neu erstellten Wuhrung 1896 erfolgten Durchbruches der fl. 3.500'— . g. 2.700’— 3. Herstellung einer im Projecte nicht vorgesehenen aber nachträglich als nothwendig sich erweisenden Parallelwuhrnng für die unschädliche Ableitung des Giesenbaches und der Sickerwässer, lang 140 m . 2. Herstellung provisorischer Schutzbauten an dieser Einbruchstelle fl. 2.000"— 4. Erhöhung und Ergänzung der bestehenden Wuhrung (ad II des Projektes per 2350 m) ..... fl. 4.500'— fl. 12.700'— Zusammen Hinsichtlich des Punktes 4 sagt der Bericht: „Für diese im ganzen 2350 m lange Strecke war im Kostenvoranschlage per Meter Länge nur 1 m3 Steinwurf vorgesehen. Infolge der vielen Hochwässer des vergangenen und des heurigen Jahres, welche die alten Wuhrungen stellenweise fortrissen, stellemveise aber das Bachbett erhöhten, kann das Auslangen mit diesem Steinquantum nicht gefunden worden, sondern müssen stellenweise 2-6 m3 Steine in Verwendung kommen, was ein Mehrquantum von mindestens 1800 m3 ä 2 fl. 50 fr., somit einen Aufwand von 4500 fl. erfordert." Auf Grund dieser Erhebungen und in Rücksicht auf den Umstand, dass einerseits die Bauten rascher Vollendung zugeführt werden sollten, um sie vor neuen Beschädigungen durch Hochwässer thunlichst zu schützen, andererseits die Gemeinde Satteins nicht in der Lage ist, die erforderlichen Mehr­ auslagen von 12.700 fl. aus Eigenem allein aufzubringen, beschloss der Landes-Ausschuss in der Sitzung vom 17. November v. I. dem hohen Landtage den Antrag zu unterbreiten, der Gemeinde Satteins zur theilweisen Deckung der erwachsenden Mehrkosten der Jllwuhrbauten eine nochnialige Landessubvention in der Höhe von 3000 fl. unter der Voraussetzung der Erwirkung einer gleich hohen Staatssubvention zu gewähren. 142 Beilage XXIV. II. Session der 8. Periode 1898. Das Ansuchen an das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium um Gewährung der staatl. Subvention erfolgte bereits mit h. ä. Note vom 17. Nov. v. I., Z. 4171 unter Vorlage des technischen Berichtes, und ist die baldige günstige Erledigung im Hinblicke auf die thatsächlichen Verhältnisse und die wohl­ wollenden Intentionen des h. k. k. Ackerbau-Ministeriums sicher zu erwarten. Auf Grund dieser Darstellung erhebt der Landes-Ausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Satteins wird zur Vollendung der Jllwuhrbauten eine nochmalige Subvention von 3000 fl. aus dem Landesfonde unter der Bedingung gewährt, dass auch das h. k. k. Ackerbau-Ministerium einen gleich hohen Betrag aus dem staatlichen Meliorationsfonde zu gleichem Zwecke bewillige. Die Auszahlung der Landessubvention erfolgt zur Hälfte sogleich nach Einlangen der zustimmenden Antwort des h. ’s. k. Ackerbau-Ministeriums, zur andern Hälfte nach projectgemäßer Vollendung der Bauten." Bregenz, den 10. Jänner 1898. Der Eairöes-Ärrsschnss Martin Thurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 143