18980114_ltb00261898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Beitragsquotenabänderungsgesuch_Brand_zur_Konkurrenzstrasse_Bürs_Brand

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:14
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XXVI. der Beilagen zu dett stenogr. Protokollen des Vornrlberqer Landtages. H. Session, 8. Periode 1898. Beilage XXVI. Wsricht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Brand um Abänderung der Beitragsquote zur Loncurrenz-Straße Bürs—Brand beziehungs­ weise um einen Beitrag zu den ^>traßenbaukosten. Hoher Landtag! Mit Beschluss des Landesausschusses vom 5. Nov. 1896 Z. 3775 wurde die Straße Bürs— Brand im Sinne des Landesgesetzes vom 15. Dec. 1881 in die Kategorie der Concurrenzstraßen II. Classe eingereiht und das bezügliche Statut festgesetzt. Nach § 3 dieses Statutes sind die Beitrags­ quoten zur Neuanlage und Instandhaltung der Straße bemessen, wie folgt: Für die (Gemeinde Bürs mit „ „ „ Bürserberg „ „ „ „ Biand , , Dem bezüglichen Landesausschussbeschlusse waren Verhandlungen mit den vorgenannten Ge­ meinden und der Stadtgemeinde Bludenz vorangegangen. Am 13. Juli 1896 wurde eine commissionelle Begehung der ganzen Straßentrace vorgenommen und an der Hand der generellen Pläne der beabsichtigte Straßenbau einer Prüfung unterzogen. An der commissionellen Verhandlung betheiligten sich der Herr Landeshauptmann als Leiter derselben, ferner der Herr Bezirkshauptmann von Bludenz, der Herr Landesingenieur, sowie Vertreter der Gemeinden Bürs, Bürserberg, Brand und Bludenz, dann der Obmann des Straßen-Comitös. Nach Begehung der Straßentrace wurden in Brand Verhandlungen gepflogen und ist aus dem diesfalls vorliegenden Protokolle zu entnehmen, dass die Vertreter von Bürs, Bürserberg und Brand sich für die Einbeziehung der Stadt Bludenz in die Concurrenz aussprachen, die Vertreter von Bludenz aber nur die Leistung eines einmaligen Betrages von 800 fl. in Aussicht stellten. Der Herr Bezirkshauptmann sprach laut Protokoll die Ansicht aus, Bludenz könne nicht zur Concurrenz herangezogen werden, und brachte das Quotenverhältnis der in Betracht kommenden Gemeinden mit 25, 15 und 6O°/o in Vorschlag. Nach längerer Berathung erklärten sich die Vertreter von Brand bereit. 55% der Kosten des Banes und der Instandhaltung der Straße zu übernehmen. 151 Beilage XXVI. XXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Auf Grund des vom Herrn Commissionsleiter erstatteten Berichtes und der von ihm gestellten Anträge erfolgte die Eingangs erwähnte Entscheidung des Landesausschusses vom 5. Nov. 1896 Z. 3775. Die Vertreter von Brand haben sonach, wohl in Unkenntnis der Tragweite ihres Votmns, sich namens der Gemeinde zur Leistung eines Beitrages von 55:I/O, also eines nur um 5°/0 niedrigeren Beitrages als dem iin Statute vorgesehenen, einverstanden erklärt, und dieser Umstand dürfte wohl einen wesentlichen Einfluss auf den Bericht und die Anträge des Herrn Commissionsleiters, wie ans die Entscheidung des Landesausschusses ausgeübt haben. Die Gemeinde fühlte aber bald, dass das Votum ihrer Vertreter beziehungsweise die Ent­ scheidung des Landes-Ausschusses ihr eine drückende, ja unerschwingliche Last aufgeladen habe, indem sie schon für das erste Concurrenzjahr eine Quote von 1200 fl. zu entrichten hatte. In dem an den h. Landtag gerichteten Gesuche der Gemeinde vom 3. Jänner d. I. wird hervorgehoben, dass die Gemeinde Brand die voit Bürserberg dorthin führende Straße int Jahre 1886 mit einem Kostenaufwande von 800 fl. erstellt habe. Die anderen Gemeinden haben für ihre Straßen­ strecken im letzten Jahrzehnte nicht besonders viel zu leisten gehabt. Außer der nunmehrigen Concurrenzstraße habe Brand für Wege und Straßen in der Länge von 11 km, dann die dazu gehörenden 9 Brücken, darunter die 2 großen über den Schliefwald- und Garstentobel führenden, zn erhalten. Die Gemeinde Brand mit 350 Einwohnern habe nur eine ärarische Steuervorschreibuug von 750 fl. und es erscheine daher eine 60°/oige Beitragsleistung zur Concurrenzstraße nicht gerechtfertigt. Das gesammte Gemeindevermögen betrage nur 2500 fl. Es wird im Gesuche ferner darauf hin­ gewiesen, dass insbesondere die Stadt Bludenz an der Hebung des Fremdenverkehres im Brandnerthalc ein großes Interesse habe, und dass daher die Einbeziehung derselben in die Concurrenz erfolgen sollte. Die erste Jahresquote, die Brand zu zahlen habe, übersteige die gewöhnlichen Gesammtauslagen eines Jahres, ttiib die Aenderung der Beitragsquote bilde für die Gemeinde geradezu eine Existenzfrage. Die Eingabe enthält die Bitte, es möge die Verhandlung, betreffend die Concurrenzpflicht neu ausgenommen, die Stadt Bludenz zur Concurrenz herangezogen, und wenn dieses beziehungsweise die Entlastung von Brand nicht möglich sein sollte, so wolle ber Gemeinde zur theilweiseit Deckung der erlaufenen Straßenbaukosten ein entsprechender Landesbeitrag gewährt werden. Die Eingabe verdient jedenfalls volle Beachtung ttiib Würdigung. Was in erster Linie die Neueinleitung des Verfahrens betrifft, so steht demselben nach Anschauung des volkswirthschastlichen Ausschusses ein gesetzliches Hindernis nicht entgegen. Das neuerliche Verfahren anzuordnen oder zn verfüget:, entzieht sich indessen der Competenz des Landtages, da die Festsetzung der Beitragsquote zum Baue und zur Instandhaltung von Concurrenzstraßen gemäss den Bestintmungen des Straßengesetzes deut Landesausschusse zusteht und Einwendungen gegen bezügliche Entscheidungen nicht an den Landtag sondern an den k. k. Verwaltungsgerichtshof in Wien zu richten wären. Es kann daher seitens der Lattdesvertretung hinsichtlich dieses Theiles des Gesuches nur die Abtretung desselben an den Landes­ ausschuss zur Erledigung im eigenen Wirkungskreise beschlossen werden. Dasselbe ist der Fall hin­ sichtlich der eventuellen Heranziehung der Stadt Bludenz zur Beitragsleistung. Immerhin ist aber auch diese Frage sehr erwägenswert!). Die Gemeinden Bürs, Bürserberg ttnd Brand sind mit ihrem Verkehre wohl ganz auf Bludenz angewiesen; es liegt im Interesse von Bludenz, wenn ordentliche Verkehrswege nach genannten Gemeinden geschaffen werden. Insbesondere liegt es, wie die Eingabe der Gemeinde richtig bemerkt, sehr im Interesse genannter Stadt, daß der Fremdenverkehr im Brandnerthale gehoben und gefördert werde. Alle diese Umstünde und Verhältnisse in neuerliche Erwägung zu ziehen, ist gewiß gut und zweckmäßig uttd wird es der Landesausschuss sicher nicht verabsäumen, dieses bei eventueller Wiederaufnahme der Verhandlung zu thun. Eine eventuelle Remedur des Landesausschussbeschlusses vom 5. November 1896 hat aber keine rückwirkende Kraft. Die Leistung eines Beitrages von 1200 fl. ist für die kleine Gemeinde Brand kaum erschwinglich, indem die Aufbringung dieses Betrages allein schon eine Umlage von 152 II. Session der 8. Periode 1898. Beilage XXVI. 16O°/oi(jeii Zuschlägen zu den directen Staatssteuern erfordern würde. Nach den vorliegenden Voran­ schlägen hat Brand an Gemeindeumlagen behoben: 1894 — 131 °/0, 1895 = 264 °/0, 1896 — 149'/z °/0, 1897 — 108 °/n Zuschläge zu den directen Staatssteuern. Angesichts dieser Verhältnisse erscheint es gerechtfertigt, der Gemeinde Brand eine Landes­ subvention zu den erwachsenen Straßenbaukosten zu gewähren. Es ist dieses um so mehr gerechtfertigt, als der hohe Landtag mit Beschluss vom 20. Jänner 1896 den Anträgen des volkswirthschaftlichcn Ausschusses (Beilage XXVIII der stenographischen Protokolle 1896) entsprechend, den Landesausschuss beauftragte, für diese Straße uni eine Staatssnbvention einzuschreiten und hinsichtlich Zuwendung von einer Landessubvention in späterer Session Anträge zu stellen. Gestützt auf diese Ausführungen erhebt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. Das Gesuch der Gemeinde Brand um Neuaufnahme der Verhandlungen, betreffend die Festsetzung der Beitragsquoten zu den Bau- und Erhaltungskosten der Straße Bürs—Brand und Einbeziehung der Stadt Bludenz in die Concurrenz, wird dem Landesausschusse zur Erledigung im eigenen Wirkungskreise (Landesgesetz vom 15. Februar 1881) abgetreten. 2. Der Gemeinde Brand wird zur theilweisen Deckung der ihr erwachsenen Straßenbau­ auslagen eine Subvention von 500 ft. aus dem Laudesfonde gewährt. Bregenz, am 14. Jänner 1898. Mart. Turnher, Johann Kohler, Berichterstatter. Obmann. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 153