18980107_ltb00191898_Landesausschussbericht_Erhaltung_HospitzStChrstoph

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:24
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XIX. ZäsricHt des Landes-Ausschusses über die eingeleiteten schritte zur Erhaltung des Hospizes 5t. Christoph am Arlberg. Hoher Landtag! Der h. Landtag fasste in Erledigung der eingelaufenen Gesuche der Gemeinden Klösterle und Rasserein (Tirol) wegen Gewährung eines Beitrages zur Erhaltung des Hospizes St. Christoph am Arlberg in seiner Sitzung vom 22. Februar 1897 nachstehenden Beschluss: Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, in dieser Angelegenheit die ihm geeignet scheinenden Erhebungen zu pflegen, sich mit dein Tiroler Landesausschusse ins Einvernehmen zu setzen und dem Landtage in späterer Session Bericht zu erstatten und eventuell eine einmalige Subvention ausfolgen zu lassen. In Ausführung dieses Beschlusses wandte sich der Landes-Ausschuss mit Zuschrift vom 10. Mai Z. 1998 an den Tiroler Landes-Ausschuss mit der Anfrage, ob derselbe zugunsten der Erhaltung dieses altehrwürdigen Hospizes und zur Rettung desselben vor der Zerstörung eine Subvention zu bewilligen geneigt sei. Gleichzeitig wurde sich mit Zuschrift vom gleichen Tage an die k. k. Central-Commission für Erforschung und Erhaltung der Kunst und historischen Denkmale in Wien mit dem Ersuchen gewendet, durch den k. k. Conservator Dr. S. Jenny den Zustand von St. Christoph besichtigen zu lassen. Mit Rote vom 21. Mai Z. 10570 erklärte der Tiroler Landes-Ausschuss seine Geneigtheit, für Errichtung einer Wache zur Winterszeit zum Schutze der Gebäulichkeiten und der Kirche in St. Christoph vor dem zerstörenden Wirken der Stromer, eine Subvention pro 1898 zu bewilligen und wegen Gewährung einer weiteren Subvention für die folgenden Jahre dem dortigen h. Landtage einen dies­ bezüglichen Antrag zu unterbreiten, alles dieses jedoch nur unter der Bedingung, dass der dermalige Besitzer von St. Christoph Postmeister Schuler in St. Anton sich protokollarisch verpflichte, eine Labestation auch über den Winter hinaus dort in Aussicht zu nehmen. 71 Beilage XIX. XIX. der Beilagen zu den steiwgr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Die k. k. Central-Commission in Wien übermittelte mit Zuschrift vont 1. Oct. Z. 1511 einen eingehenden Bericht des von ihr an Ort und Stelle entsendeten Conservators Dr. S. Jenny, aus welchem hervorgeht, dass sich das Hospiz in einem sehr traurigen verlotterten Zustande befinde, der so geartet sei, dass, wenn nicht rasch etwas für die bauliche Wiederinstandsetzung geschehe, das Gebäude unrettbar dem Ruine preisgegeben werde. Die angebaute Kirche sei noch intact, wenn aber das Hospiz selbst zugrunde gehe, so sei auch für die erstere die fernere Existenz nur mehr eilte Frage der Zeit. Dr. Jenny gibt sein Gutachten dahin ab, dass die nothwendigen Reparaturen jetzt noch mit verhältnismäßig geringeren Kosten durchgeführt werden könnten. Die Central-Commission erklärt sich schliesslich bereit, alle auf Rettung des Hospizes gerichteten Bestrebungen kräftigst zu unterstützen. Inzwischen gab das fürstbischöfl. Pfarramt St. Jacob als bestellter Verwalter des CuratieFondes St. Christoph mit Zuschrift vom 14. October die Erklärung ab, zur Unterbringung eines Wächters das noch intact dastehende benachbarte Widdunt auf St. Christoph zur Verfügung zu stellen und gleichzeitig die etwa erforderlichen Reparierungskosten aus den Zinsen obigen Fondes bestreiten zu wollen. Nachdem zu einer baulichen Adaptierung des Hospizes die Jahreszeit zu weit vorgerückt erschien, beschloss der Landes-Ausschuss in seiner Sitzung vom 16. October in der Voraussetzung der Votierung eines Subventionsbetrages seitens des Tiroler Landes-Ausschusses in der Höhe von st. 140 einen solchen von fl. 60 per 1898 für einen im Widdum St. Christoph unterzubringenden Wächter zu bewilligen und in der Person des Konrad Kuen von Stuben einen solchen zu bestellen gegen eine Entlohnung von fl. 200. Nachdem der Tiroler Landes-Ausschuss laut Sitzungsbeschluss vom 12. November die Subvention von fl. 140 bewilliget und sich mit dem seitens des Vorarlb. Landes-Ausschusses betreffend die Bestellung des Wächetrs gefassten Beschlüssen einverstanden erklärt hatte, nachdem ferner lt. Protokoll dd. St. Anton den 10. Nov. der hochw. Herr Pfarrer von St. Jakob die nothwendigen Restaurierungskosten des Widdums in St. Christoph auf Rechnung der Curatie-Stiftung zu übernehmen und der Gemeindevorsteher von Nasserem erklärt hatte, dem Wächter das nöthige Brennholz unentgeldlich seitens der Gemeinde zur Verfügung zu stellen, nachdem endlich der Eigenthümer des Hospizes Postmeister Schuler sich protokollarisch verpflichtete, für den Fall, als das Hospiz selbst im k. Jahre zweckdienlich restauriert werden sollte, die Bewirtschaftung desselben zu übernehmen während der Winterszeit einem zu bestellenden Wächter die Einrichtung für Wohnung und Labestation beizustellen, wurde mit obgenanntem Konrad Kuen ein Vertrag dahin abgeschlossen, dass Genannter sich verpflichtete, gegen eine Subvention von fl. 200 von Mitte November bis Ende Mai d. I. auf dem Hospize bezw. im Widdum dortselbst als Wachtposten zu verbleiben. Nach Vollendung der geringen Reparaturen am Widdum bezog Kuen am 15. November dasselbe als Wachtposten und hat seither über hierortige Befürwortung seitens der k. k. StaatsbahnDirection in Innsbruck auch den Auftrag zu täglichen Schneepegelablesungen gegen monatl. Vergütung von fl. 2 erhalten. Es ist somit wenigstens für diesen Winter genügende Vorsorge zum Schutze des altehrwürdigen Hospizes in St. Christoph getroffen; um aber dasselbe für die Zukunft zu retten, ist eine gründliche Reparatur des Gebäudes nothwendig und wandte sich deshalb der Landes-Ausschuss mit Eingabe vom 27. December Z. 4648 an das h. k. k. Cultus-Ministerium mit dem dringenden Ansuchen, dasselbe wolle zur Reparatur des Hospizes die nöthigen Staatsmittel bewilligen und dieselben wenn irgend möglich im nächsten Budget einstellen, da nur dadurch es ermöglichet werde, sowohl das Hospiz selbst, als die mit demselben durch eine gemeinsame Mauer verbundene Kirche vor deut völligen Ruine zu retten. Eine Erledigung auf diese Eingabe ist noch nicht eingelaufen, von derselben wird es abhängen, ob auch im k. Jahre 1898/99 eine Wache gegen Subvention bestellt werden soll. Auf alle Fälle wäre es aber sehr zu empfehlen, wenn der Landes-Ausschuss auch für das Jahr 1898/99 im vorhinein seitens des h. Landtages die Ermächtigung erhielte, gemeinsam mit dem Tiroler Landes-Ausschusse eine neuerliche Subvention für eine Wache eventuell votieren zu können. 72 II. Session der 8. Periode 1898. Beilage XIX. Gestützt auf vorstehende Erwägungen werden gestellt folgende" Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Dem Laudes-Ausschussbeschlusse vom 16. October v. I. betreffend die Bewilligung einer Subvention von ff. 60 für einen in St. Christoph zu bestellenden Wächter zur Winterszeit, sowie den in dieser Angelegenheit weiter eingeleiteten Schritten wird nachträglich die Genehmigung ertheilt. 2. Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, eveutuell auch für das Winterhalbjahr 1898/99 einen Beitrag in der gleichen Höhe und zum selben Zwecke zu votieren. Bregenz, am 7. Jänner 1898. Der Landes-Ausschuss Adolf Rhomberg, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 73