18980121_ltb00331898_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Eingabe_Lech_Flexenstrassenweiterbau

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:25
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XXXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XXXIII. Wsricht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Lech, betreffend den Weiterbau der Aexenstraffe in der Theilstrecke Aürs—Shi§ im )ahre 1898. Hoher Landtag! Die Gemeindevorstehung von Lech übermittelte mit Zuschrift vom 15. December 1897 dem Landesausschusse den Gemeindebeschluss vom 12. December 1897, mit welchem die Gemeinde sich bereit erklärt, den pro 1899 für den Bau dieser Strecke zu erwartenden 50°/, , Staatsbeitrag der veranschlagten Kostensumme von st. 9400 d. i. ft. 4700 schon jetzt im Jahre 1898 gegen Zurückerstattung im Jahre 1899 vorzustrecken, um dadurch den Bau der Strecke Zürs—Stutz im Jahre 1898 möglich zu machen. Die Gemeindevertretung erklärt sich weiteren auch bereit, diese Theilstrecke bis zur Bildung der Straßenconcurrenz zu erhalten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss kann dem hohen Landtage diesen Vorschlag der Gemeinde Lech zur Annahme nicht empfehlen. Das Land musste int Jahre 1897 die Zahlung der Mehrkosten für die Flexenstraße im Betrage von st. 5000 übernehmen, da der zu erwartende 50 °/0 Staatsbeitrag noch aussteht. Ebenso hatte das Land die ganze Bausumme von st. 6500 der Theilstrecke Flexen­ straße—Zürs, welche im Jahre 1897 gebaut wurde, zu zahlen, indem der bewilligte 50 °/0 Staats­ beitrag erst ins Präliminare von 1899 eingestellt wird. Wenn nun der hohe Landtag noch auf das Verlangen der Gemeinde Lech eingienge, müsste das Land zum mindesten den ihn treffenden 40 °/o Beitrag von fl. 3760 für die Strecke Zürs—Stutz ebenfalls im Jahre 1898 aufbringen. Es ist aber nicht möglich, bei den vielen Anforderungen an das Land so große Auslagen in einem Jahre für diesen eilten Straßenbau zu machen. Überdies wird die Gemeinde trotz des besten Willens ihr weiteres Erklären, die fragliche Strecke Zürs—Stutz auch zu erhalten, bis eine Concurrenz für die Flexenstraße gebildet wird, nicht einhalten können. 193 XXXIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Es wird daher nothwendig sein, mit dem Baue der Strecke Zürs—Stutz solange zu bis der Staatsbeitrag bewilligt und flüssig gemacht sein wird. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt daher folgenden Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Es sei dermalen auf den Vorschlag der Gemeinde Lech nicht einzugehen." Bregenz, am 21. Jänner 1898. Johann Kohler, Joseph Wegeler, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 194 z warten