18980129_ltb00441898_Finanzausschussbericht_Landesausschussrechenschaftsbericht_1898

Dateigröße 2.56 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 02.07.2021, 09:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1898,ltb1898
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen oes Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XLIV. Wsricht des lanötäglicheil Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes­ ausschusses in Vorarlberg für den II. ordentlichen Landtag der VIII. Periode 1898. Hoher Landtag! Der in der II. Sitzung am 10. Jänner d. I. zur Prüfung des vom Landesausschuffe vorgelegten Rechenschaftsberichtes eingesetzte Finanzausschuss erstattet hiemit folgenden x? x i: I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbefchlüffe der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchsten kaiserlichen Sanction bedürfen. Die Allerh. Sanction wurde ertheilt: a) Dem Landtagsbeschlusse vom 11. Februar 1897, betreffend den Gesetzentwurf, womit Bestimmungen bezüglich des Verfahrens bei Geltendmachung der Rechtsmittel gegen Ent­ scheidungen und Verfügungen der Gemeindevertretungen getroffen werden; b) dem Landtagsbeschlusse vom 20. Februar 1897, enthaltend Den Gesetzentwurf, betreffend die Ausgestaltung und Ergänzung der Rheinregulierung durch die Verbauung der Nebenflüsse im österreichischen Rheingebiete; c) dem Landtagsbeschlusse vom 22. Februar 1897, enthaltend den Gesetzentwurf, betreffend die Bestellung von Aufsichtsorganen für den Verkehr mit Lebensmitteln und einigen Gebrauchsgegenständen; 241 Beiage XLIV. d) XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. der in den Landtagssitzungen vom 3. Februar 1894 und vom 23. Februar 1897 beschlossenen Errichtung einer Hypothekenbank des Landes Vorarlberg unter Haftung des Landes ans Grund des vorliegenden Statutenentwurfes; e) dem Landtagsbeschlusse vom 24. Februar 1897, betreffend die für das Jahr 1897 zur Deckung des Erfordernisses des Laitdesfondes einzuhebenden Landesnmlagen von 21 °/0 zur Grund-, Erwerb- und Einkommensteuer, von 11 °/0 zur Hauszins- und Hausclassensteuer ertheilt, was der hohe Landtag zur befriedigenden Kenntnis nehmen wolle. Der Allh. Sanction sieht noch entgegen: Der Landtagsbeschluss vom 16. Februar 1897 enthaltend die Gesetzentwürfe, betreffend die Anlegung von Grundbüchern und die innere Einrichtung derselben. B. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach § |8 und § \3 der Landesordnung. 1. Nach ad 1 hat der Landesausschuss dem k. k. Justizministerium in Ausführung des Landtags­ beschlusses vom 16. Februar 1897, betreffend den Gesetzentwurf, womit einige grundbücherliche Sonder­ bestimmungen getroffen werden, in Vorlage gebracht. Die hohe Regierung hat dem dringenden Wunsche, baldmöglichst das verfassungsmäßige Zustandekommen eines solchen Reichsgesetzes zu erwirken, entsprochen und eine diesbezügliche Vorlage im Herrenhause eingebracht. Die Annahme desselben ist nach Aufnahme der leider sistierten, parlamentarischen Arbeiten sicher zu erwarten. 2. Der Landtagsbeschluss, betreffend Erlassung eines Gesetzes zur Regelung der Magarinefabrication und des Handels damit, wurde dem k. k. Ministerium des Innern übermittelt. Nachdem im Reichsrathe hierauf abzielende Anträge eingebracht wurden, so kann auf eine gesetzliche Regelung dieser brennenden Frage gehofft werden. 3. Die Landtagsbeschlüsse, betreffend a) Krankenversicherung der im eigenen Gewerbebetriebe verwendeten Kinder; b) die Erhaltung und Gewährleistung des tirolisch-vorarlbergischen Charakters der Landwehr und c) die Schaffung eines eigenen Sanitätsbezirkes wurden geeigneten Ortes in Vorlage gebracht, und ist bis jetzt keine Erledigung eingetroffen. C. Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. Der Bericht des Landesausschusses zählt unter näherer Ausführung folgende Angelegenheiten auf: 1. Verhandlung mit der Vorstehung des Rettungsvereines auf Jagdberg wegen änderung ; 2. Auszahlung der bewilligten Subvention an die Gemeinde Schröcken; Statuten­ 3. Auszahlung der ersten Jahresrate an den Landwirtschaftsverein; 4. Bericht wegen nicht erfolgter Abrechnung bezüglich des Tirol.-Vorarlb. Grundentlastungsfondes; 5. & 6. Mittheilung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Voranschläge pro 1897 über die aus Landesmitteln zu deckenden Schulauslagen und des Normalschulfondes an den k. k. Landes242 Beilage XLIV. II. Session der 8. Periode 1898. schulrath, sowie die erwünschte Trennungsbewilligung der Lehrerkonfereuzen des politischen Bezirkes Bregenz; 7. Ansuchen beim k. k. Ackerbauministerium um Bewilligung von 4000 fl. zu den Jllwuhrbauten in St. Anton und Auszahlung der vom Staate und Lande bewilligten ersten Raten au die Gemeindevorstehung St. Anton; 8. Subventionsgesuch, betreffend Instandhaltung der Flexenstraße; 9. Ausführung des Landtagsbeschlusses über den Ausbau der Flexenstraße bis zur Landesgrenze; 10. Bericht über Tuberculinimpfung der Rinder; 11. Verhandlungseinleitung mit der Außerbödner Wuhrinteressentenschaft; 12. Förderung des sonntäglichen Fortbildungsunterrichtes; 13. Abschlägige Beantwortung der Eingabe des Franz Xaver Schwarzhans wegen Verbesserung des Gargellenweges; 14. Bericht über die Erhebungen wegen dubioser Guthaben der Landesirrenanstalt Valduna; 15. Erhebungen und Vorschläge über die Eingabe des Vorarlberger Feuerwehrgauverbandes; 16. Auszahlung des Landesbeitrages für den hydrographischen Dienst; 17. Zuger Schulhausangelegenheit; 18. Auszahlung des erwirkten Staats- und des bewilligten Landesbeitrages an die Parcelle Beschling; 19. Mittheilung des Landtagsbeschlusses bezüglich der Rauschbrand-Schutzimpfuug an den Vorarl­ berger Landwirtschaftsverein; 20. Auszahlung der dem Verbände der Spar- und Darlehenscaffenvereine bewilligten Subvention; 21. Auszahlung der Subvention an die Walserthaler Straßenconcurrenz; 22. Act bezüglich Unterhandlungen wegen der Lutzregulierung; 23. Erhebungen bezüglich Subventionierung der Langener Straße; 24. Vorbereitungen zur Activierung der Hypothekenbank; 25. Regelung der wasserrechtlichen Frage bezüglich der Schutzbauten au der Alfenz; 26. Beitragsleistungsverhandlnng mit den an dem Straßenprojecte Wirthatobel—Bregenz be­ theiligten Gemeinden; 27. Abschlägiger Bescheid an Christian Bickel in Fontanella; 28. Erfolgreiche Unterstützung der Gemeinde Wolfurt und der Parcelle Kennelbach wegen einer Zufahrtsstraße zum Kennelbacher Bahnhöfe; 29. Vorberathung über Abänderung der Jagdgesetzgebung; 30. Ausbau der Au-Damülser Straße; 31. Landesausschussbericht, betreffend die Maßnahmen zur Hebung der materiellen Lage des Lehrerstandes; 32. Regierungsvorlage wegen Bestellung von Entscheidungsorganen bei Grundtausch zur besseren Bewirtschaftung; 33. Gesuche der beiden Landeslehrervereine; 34. Ansuchen bei der k. k. Bezirkshauptmannschaft um Klarstellung der Concurrenzpflicht des Bizauer Baches; 35. Vorlage des Landtagsbeschlusses bezüglich der bekannten Forderung von 77.598 fl. 90 kr. bei der k. k. Statthalterei resp, beim k. k. Finanzministerium; 36. Auszahlung der bewilligten Subventionen an verschiedene Korporationen. Über die Gegenstände ad 8, 9, 10, 12, 14, 15, 17, 22, 24, 30, 31, 32 sind dem hohen Landtage separate Berichte zugegangen und bezüglich der anderen stellt der Finanzausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle die Ausführungen der Wirkungskreise des Landesausschusses genehmigen. 243 $ Landtagsbeschlüsse im eigenen Beilage XLIV. XL1V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Landessond. I. Rechuungsabschlnss des Borararlbergcr LandesfondeS pro 1897 (Beilage A). Laut Beilage A beziffern sich die Gesammteinnahmen auf die Gesammtansgaben auf . . 109.298 fl. 25 kr. 1QQ.789 fl. 79 kr. daher ergibt sich ein Cassastand von 8.508 fl. 46 kr. . . . . Bezüglich der einzelnen Posten wird auf Beilage B verwiesen. Zu Post 4 dieser Beilage ist zu bemerken, dass die präliminierte Zahlung der I. Rate pro 54.000 fl. zur Bregenzerwaldbahn noch nicht erfolgen musste, weil die Bauconcession bisher nicht ertheilt wurde. Bei der gründlichen Prüfung der Buchungen und Belege wurde alles in Ordnung befnuden und stellt deshalb der Finanzausschuss den Antrag: „Dem vorgelegten Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landesfondes pro 1897 wird nach den angeführten Ziffern die landtügliche Genehmigung ertheilt." II. Voranschlag pro 1897. Rach Beilage XI. weist derselbe aus: A. (Stund h men: a. Krankenverpslegskosten-Rückersätze............................................ b. Schub- und Zwünglingskosten-Rückersätze .... c. Landesfondszuschläge ....... d. Verschiedenes ............................................................................. e. Jnterimszinse............................................................................ f. Zuweisung vom Staate aus der Personaleinkommcnstcuer . g. Entnahme aus den Cassabeständen . . . . Sohin zusammen: . 800 3.500 84.000 800 2.800 10.500 56.000 fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. 158.400 fl. B. A usgaben : 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. ^2. 13. Kosten des Landesgesetzblattes............................................ Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärhauskosten . . Jmpfkosten............................................................................ Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten . . . Schub- und Zwünglingskosten . . Gendarmerie-Bequartierung....................................................... Vorspannsauslagen................................................................. Schulauslagen............................................................................ Verschiedenes............................................................................. Landschaftlicher Haushalt....................................................... Hebung der Viehzucht.................................................................. Zahlung an den Meliorationsfond IV. Rate • • • III. Rate für den Landhausbanfond . . . Sohin zusammen: • 244 300 14.000 1.200 75.000 4.000 5.000 1.500 14.200 13.600 18.000 4.100 2.500 5.000 fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. 158.400 fl. II. Session der 8. Pcriodc 1898. Beilage XLIV. Zu Post 4 ist zu bemerken, dass sich dieselbe infolge der vom hohen Landtage bewilligten und im Voranschläge nicht vorgesehenen Subventionen für die Brandnerstraße 500 fl., Flexenstraße 300 fl. und 2000 fl. Aufbesserung für Bertolini, 1000 fl. mehr bei der Au-Damülser Straße rc. um rund 5000 fl. erhöhen wird; da jedoch mit Landtagsbeschluss vom 11. Februar d. I. die Post 13 „Rate für den Landhausbaufond" entfallen kann und nun nach dem Angeführten nach Ansicht des Finanzausschusses auch entfallen soll, so wird die Gesammtsumme des Präliminares nicht alteriert. Dem Landesausschussantrage, „es seien von der Hauszins- und Hausclassensteuer 13 °/0 und von der Grundsteuer, der Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnnngslegung verpflichteten Unter­ nehmungen, der allgemeinen Erwerbsteuer, der Besoldungssteuer für höhere Bezüge und der Renten­ steuer 23 °/o Landeszuschläge einzuheben", hält der Finanzausschuss dermalen für gerechtfertigct. Die Erhöhung des Procentsatzes um 2 °/0 ist geboten, weil die Bemessungsgrundlage infolge Einführung der neuen Steuergesetze eine andere geworden ist, und voraussichtlich der Ertrag trotz der Procenterhöhung für das Land ein geringerer werden dürfte. Die Häusersteuer — wohl die drückendste Steuer — bildet eine Ausnahme, als Bemessungsgrundlage für die Landeszuschläge nicht ändert. da dieselbe sich In Erwägung dieser Umstünde schlägt der Finanzausschuss vor folgende Resolution: „Bei der nächstjährigen Präliminieruug soll vorgesorgt werden, dass die Landes­ zuschläge zu der Hauszins- und Hausclassensteuer, wenn immer thunlich, um nur 1 °/0 herabgesetzt werden." Unter weiterer Verweisung auf die dem Voranschläge beigefügten Erläuterungen stellt der Finanzausschuss den vom Landesausschusse (Beilage XI) Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Zur Deckung dcs Erfordernisses pro 1898 wird auf die Grundsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Besoldungssteuer der höheren Bezüge der Privatbediensteten und auf die Rentensteuer eine Landesumlage von 23 °/0, auf die Hauszins- und Haus­ classensteuer eine solche von 13 °/0 einzuheben bewilliget." III. Landesculturfond. Der detaillierte Rechnungsabschluss des Landcsausschusses Beilage C weist an Gesammteinnahmen au Gesammtausgaben aus und bleibt sohin ein Vermögen von . . ~ 47.548 fl. 47 kr. 2.916 „ 78 „ 44.631 fl. 69 kr. Die Prüfung des Rechnungsabschlusses und der Widerstellung ergab die vollständige Richtigkeit obiger Ansätze und erhebt der Finanzausschuss de» 245 Beilage XL1V. XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Antrag: „Dem vorliegenden Rechnungsabschlüsse des Landesculturfondes pro 1897 wird mit dem ausgewiesenen Vermögensstande von 44.631’69 fs. die Genehmigung ertheilt." ß. Voranschlag -es rtan-esculturfon-es. Sinnahmen: 1. 2. 3. 4. Zinsen von Activcapitalien . . Strafgelder .... Jagdkarten .... Verschiedenes .... ............................................ ............................................ . . .■ . . ............................................ 1530 550 1000 300 fl. „ „ „ Zusammen 3380 fl. . . . 2566 fl. 600 „ 214 „ Zusammen: 3380 fl. Ausgaben: 1. Beilrüge zu Culturzwecken .... 2. Stipendien....................................................... 3. Verschiedenes....................................................... . . . . . . Die Posten haben int einzelnen gegenüber dem Voranschläge des Landesausschusses eine kleine Verschiebung erhalten. Da die Voraitschlagssummeit den bisherigen Ergebnissen entsprechen, stellt der Finanzausschuss den A n t r a g : Der hohe Landtag ivolle beschließen: „Der Voranschlag des Landesculturfondes für das Jahr 1898 wird genehmiget." IV. Krankenvcrsorgung. Da die im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses ausgewiescncu Ziffern per 15.005 fl. 21 fr., welche in Beilage B einzeln aufgeführt erscheinen, mit dem Ausweise der Rechnung für den Landesfond im Zusammenhänge stehen, wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag Kenntnis nehmen." wolle die Ausführungen 246 im Rechenschaftsberichte ad IV zur II. Session der 8. Periode 1898. Beilage XLIV. V. JrrellversorgUlig. 1. Haushaltungsrechnnng der Landesirrenanstalt pro 189i6. Einnahmen: 1. Cassarest vom Jahre 1895 ............................................ 2. Ersätze von Verpflegungs- und Anschaffungskosten . 3. Verschiedene Einnahmen....................................................... (Darunter 6000 fl. Dotation aus dem Landesfonde.) 1.959 fl. 89 kr 37.499 „ 29 6.569 „ 67 Zusammen 46.028 fl. 85 kr. Ausgaben: Besoldung der Angestellten....................................................... Löhne des Wartepersonales....................................................... Remuneration............................................................................. Kirchenerfordernisse (Kapelle ausmalen, Glasfenster) . Kanzleierfordernisse.................................................................. Verköstigung............................................................................. Medicamente und Instrumente............................................ Reinigung der Wäsche und Locale .... Bettzeug uud Wäsche....................................................... Hauseinrichtung.................................................................. Beheizung............................................................................. Beleuchtung............................................................................. Erhaltung der Gebäude und Adaptierung . . . Steuern........................................................................................ Verschiedene Ausgaben für die Anstalt .... Verschiedene Ausgaben für Kranke .... 3.033 2.983 55 1.666 537 24.672 458 93 237 841 2.327 319 3.516 7 1.167 1.948 fl. „ ff „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ 34 kr. 25 — — 47 // 69 n 36 n 83 ff 05 ff 26 ff 79 37 ff 33 ff 45 ff 97 ff 35 ff Zusammen 43.865 fl. 51 kr. Sohin Cassarest 2.163 fl. 34 kr. Bei genauer Prüfung der Rechnung und Belege hat sich ergeben, dass bei Beleg 54 zu Un­ gunsten der Wohlthätigkeitsanstalt ein Rechnungsfehler mit 40 kr. vorhanden ist. Dieser Betrag soll derselben vergütet und im Rechnungsjahre 1898 eingestellt werden. Bei der vom Landesausschusse über Auftrag durchgeführten Betreibung der dubiosen Rück­ stände von 934 fl. 80 kr. hat sich ergeben, dass das Guthaben bei Lins in Uebersaxen mit 651 fl. als vollständig dubios abzuschreiben ist. Eingegangen sind 76 fl. 24 kr., während wegen der anderen Posten noch Verhandlungen schweben. Die Besetzung der Directorstelle in der Person des Herrn Dr. Johann Frick und der Secundararztstelle in der Person des Zerrn Dr. Ak. Peter Pfausler wird begrüßt. Der Finanzatlsschuss erhebt den Antrag: „Dem Rechnungsabschlüsse der Landesirrenanstalt die Genehmigung ertheilt." 247 für das Jahr 1896 wird Beilage XLIV. XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. 2. Voranschlag pro 1898. Gesammteinnahmen Gesammtausgaben .... . . . . Daher Deficit: welcher Betrag durch die Landescassa zu decken kommt. 38.021 fl. 41 kr. 39.756 fl. 3o kr. 1.734 fl. 89 fr., Da voriges Jahr eine detailicrte Auszahlung der einzelnen Posten erfolgt ist und Heuer diese Posten ganz ähnlich sind, so wird hierauf nicht weiter eingegangen. Der aus der Landescassa zu deckende Betrag ist wesentlich niederer, weil weniger Ban- und Anlagekosten sind. Der Finanzausschuss erhebt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Voranschläge der Landesirrenanstalt 1734 fl. 39 kr. wird die Zustimmung ertheilt." Valduna mit dem Abgänge von VI. Gemeindeangelegenheiten. Die Gemeindeumlagen der sämmtlichen Gemeinden des Landes sind von 622.227 fl. 735/10 kr. inr Vorjahre auf 625.224 fl. 90 kr., sohin im Berichtsjahre nm 2997 fl. 165/IO kr. gestiegen. Bezüglich der Bewilligung von Darlehen, Tausch und Verkauf von Gemeindegründen und der Controlle der Vermögensgebarung wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen und gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle das Gebaren des Landcsansschusses angelegenheiten zur befriedigenden Kenntnis nehmen." in Gemeinde­ VII. Stipendien und Stiftungen. Der ziemlich umfangreiche Bericht des Landesausschusses weist die Auszahlung des dem Schmiedgefellen Josef Deuring in Bregenz verliehenen Stipendiums, die Verleihung eines solchen an den Schmiedgesellen Johann Kaspar Meusburgcr aus Bizan und die Auszahlung des verliehenen Veterinärstipendiums an Albin Grabher in Höchst aus. Für die zwei freien Kaiser-Ferdinands-Stipendien sind Carl Herzberger aus Dornbirn, Hörer des Politechniknms in Graz, und Franz Feurstein aus Bregenz stuck, med. an der k. k. Universität in Innsbruck in Vorschlag gebracht worden. Der eine Staatsstiftungsplatz in den Militärerziehungs- und -bildungsanstalten ist noch von Valentin Feuerstein besetzt, während der andere freie demnächst zur Ausschreibung und Wieder­ verleihung kommt. Von der Dr. Jussel'schen Stiftung wurden 4 Stipendien an Lehramtszöglinge in Tisis und 2 an Schülerinnen der k. k. Lehrerinnen-Bildungsanstalt in Innsbruck verliehen. 248 II. Session der 8. Periode 1898. Beilage XLIV. Bezüglich der aus dein Landesfondc verliehenen Stipendien und der Rückerstattung von zwei Stipendienbeträgen wird auf den Rechenschaftsbericht verwiesen und erhoben der Antrag: „Dem Gebaren des Landesausschusses bezüglich der Stipendien wird zugestimmt." VIII. Dr. Anton JusselMe Stiftung. Rechnungsabschluss pro 1897. .... . . . . Gesammteinnahmen Gesammtausgaben Schließliches Vermögen: 8743 fl. 82%0 kr. 350 fl. — fr. 8393 fl. 825/10 kr. Antrag: „Der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluss der Dr. Anton Jusselscheu Stiftung pro 1897 mit dem ausgewiescnen Vermögen von 8393 fl. 825/10 fr. genehm halten." IX. Jnvaliden-Stiftung des Vorarlberger Sängerbundes. Die Gesammteinnahmen betragen 935 fl. 67 kr. gegen 30 fl. Ausgaben für ein Stipendium an den bisherigen Invaliden und verbleibt sohin ein schließliches Vermögen von 905 fl. 67 fr. Der Finanzausschuss erhebt den Antrag: „Der (). Landtag wolle den Rechnungsabschluss der Jnvalidenstiftung des Vorarl­ berger Sängerbundes pro 1897 mit dem ausgewiesenen, schließlichen Vermögen von 905 fl. 67 fr. genehm halten." X. Biehseuchknfond für Einhufer. Rechnungsabschluss pro 1897. Gesammteinnahmen Gesammtausgaben fl. 7092 59 1818 Schließliches Vermögen fl. 7074'41 Schadenfall ist seiner vorgekommen. Der Finanzausschuss stellt den Antrag: „Der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluss des Viehseucheufondes für Einhufer pro 1897 mit dem ausgewiesenen, schließlichen Vermögen von 7«>74 fl. 41 fr. genehm halten." 249 XL1V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. Beilage XLIV, XL Fond zur Hebung der Rindoiehzucht. Rechnungsabschluss pro 1897. fl. 37.960'51 4.052 84 Gesammteinnahmen Gesammtausgaben Schliessliches Vermögen fl. 33.907 67 Bezüglich der Verwendung gibt Beilage E genauen Aufschluss. Unter Hinweisung hierauf stellt der Finanzausschuss den Antrag: „Der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluss pro 1897 des Fondes zur Hebung der Rindviehzucht mit dem ausgewiesenen Vermögen von 33.907 fl. 67' kr. genehm halten." XII. Feuerwehrfond. Rechnungsabschluss pro 1897. Einnahmen Ausgaben fl. 13.685'195/10 „ ].15O'— Schliessliches Vermögen fl. 12.535.195/10 Im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses (Seite 88/89) finden sich die Ein- und Ausgänge specificiert und wird deshalb hier nur hcrvorgehoben, dass sich ein Vermögenszmvachs von 1744 fl. 19 kr. ergeben hat. Der Finanzausschuss stellt den Antrag: Der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluss des Vorarlberger Feuerwehrfondes pro 1897 mit einem Vermögen von 12.535 fl. 195/10 kr. genehm halten. XIII. Normalschulsond. Rechnungsabschluss pro 1897. fl. 100.464'65°/, « „ 6 136'49 Einnahmen Ausgaben Schliessliches Vermögen ..............................fl. 94.328'16°/, « Die einzelnen Posten der Rechnung finden sich in Beilage E detailliert. Es wird sich darauf berufen und gestellt der Antrag: „Der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluss des Rormalschnlfondes pro 1897 mit denl ausgewiesenen Vermögen von 94.328 fl. 165/, 0 kr. genehm halten." , 250 Beilage XLIV. II. Session der 8. Periode 1898. Das im Rechenschaftsberichte erstattete Referat über die Thätigkeit des Landesculturingenieurs in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. December 1897 gibt ein Bild von dem umfangreichen, fleißigen und ersprießlichen Arbeiten desselben. Der Finanzausschuss hat die Cassascontriernng vorgenommen und hiebei gefunden, wie es bei der außergewöhnlich pünktlichen Genauigkeit des Cassa- und Fondsverwalters nicht anders zu erwarten war, dass sowohl die Cassa als die Sparcassabücher und Wertpapiere mit den Ausweisen in den Rechnungs­ abschlüssen entsprechen. Bei der Prüfung des Rechenschaftsberichtes hat sich der Finanzausschuss die Ueberzeugung ver­ schafft, dass der Landesausschuss in gewohnter Weise die sehr zahlreichen Agenden mit großem Eifer und besonderer Pflichttreu ebewältiget hat, und spricht demselben im Namen des Landes den Dank hiefür aus. Bregenz, deu 29. Jänner 1898. I. Nägele, J-fcf Ölz, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. 9L Teutsch, Bregenz. 251