18971218_ltb00111898_Landesfondsvoranschlag_1898

Dateigröße 1.62 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 02.07.2021, 09:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Voranschlag
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XI. Voranschlag des Jorarl'öerger Landesfondes pro 1898. ■-------------------------------------- Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 43 Z3 o ö e ck rr, r g Gt Post. *5 Rubriken A KrankenverpflegskostenRückersätze 1087 19 B Schub- und ZwänglingskostenRückersütze 3901 795/I0 C Landesfondsziischläge D Verschiedene 4118 96 3800 800 E Jnterimszinse 3175 43 2800 2800 F Zuweisung aus den Ucberschüssen der Personalein­ kommensteuer G Anmerkung 85556 22 800 3000 3500 84000 84000 — Entnahme aus den angelegten Cassabeständen Summa 800 10500 60000 56000 97839 154400 158400 44 Rubriken 1 Kosten des Landes-Gesetzblattes vd 00 p ä- Berichtigter Voranschlag pro s897 Rechnungs-Ergebnis Post. grforöetnis <n 4 n & QO § - <Ji ZS w o S-> Öl <5> >o ZS Z w W 283 56 300 300 2 Kranken-, Irren-, Findel- und 13732 56 Gebärhauskosten 14000 14000 1063 21 1200 1200 11250 — 70800 75000 3 Jmpfkosten 4 Beiträge zu Straßen- und Wasserbauten 5 Schub- und Zwünglingskosten 3714 67-/.O 4000 4000 6 Gendarmerie-Bequartierung 4715 685/1<t 5000 5000 7 Vorspanns-Auslagen 1307 57 1500 1500 8 Schul-Auslagen 9971 89 14200 14200 9 Verschiedene 8070 86 13600 13600 22686 66 10 Landschaftlicher Haushalt 18000 18000 11 Hebung der Viehzucht 6600 — 4300 4100 12 Zahlung au den Meliorations­ fond 2516 66 2500 2500 13 Rate für den Landhausbaufond 5000 — 5000 5000 Summa . . . 90913 33 154400 158400 45 L o Anmerkung Beilage XL XI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. A. Bemerkungen zu den Einnahmen. Post C, Landesumlagen, ist in gleicher Höhe eingesetzt wie im Voranschlag des Vorjahres. Diese Post bedarf bei dem Umstande, als die Grundlage für die Bemessung der Landesumlagen vom 1. Jänner 1898 eine Aenderung erfährt, eingehender Erörterung. Durch das Gesetz vom 25. October 1896 R.-G.-Bl. Nr. 220 betreffend die direkten Personal­ steuern sind einentheils neue Steuern geschaffen worden, anderutheils wurden Nachlässe für die Real­ steuern gewährt. Die neue Erwerbsteuer wird ein bedeutend geringeres Erträgnis als die bisherige Erwerb- und Einkommensteuer abwerfen. Äußer den Nachlässen bei der Grund- und Häusersteuer muss auch noch auf die Ermäßigung der Grundsteuer in Folge der in diesem Jahre durchgeführten Grund­ steuerrevision und der damit in Verbindung stehenden Herabsetzung der Grundsteuerhauptsumme um 2% Millionen Gulden, wovon auf Vorarlberg circa 12.000 fl. entfallen, hingewiesen werden. Von den neuen Steuern soll die Personaleinkommensteuer nicht mit Landes- und Gemeinde­ zuschlägen belegt werden, weil nach Artikel XIII des Steuergesetzes die im Artikel VIII vorgesehenen Steuernachlässe und die in Artikel IX zugesicherten Ueberweisuugen der Ueberschüsse aus der Personal­ einkommensteuer nur jenen Ländern gewährt werden, deren Landesgesetzgebung längstens mit Ablauf der ersten Landtagssession nach Eintritt der Wirksamkeit des Gesetzes betreffend die directen Personalsteuern die Freilassung der durch dieses Gesetz einzuführenden Personaleinkommensteuer von allen der Competeuz der Landesgesetzgebung unterliegenden Zuschlägen normiert haben wird. Die Annahme einer Vorlage, die die Befreiung der Personaleinkommensteuer von Landes- und Gemeindezuschlügen bezweckt, können die Vertretungen der Länder nicht verweigern, ohne die Länder und insbesondere die Steuerträger außerordentlich zu schädigen. Es wird daher auch dem Landtage von Vorarlberg ein diesbezüglicher Gesetzentwurf separat in Vorlage gebracht werden. Es mag jedoch am Platze sein, schon hier zu bemerken, dass die Nachlässe für Vorarlberg bei der Grundsteuer bei 10°/0 13.800 fl., bei 15% 20.700 fl., bei der Gebäudesteuer bei 10% 11.000 fl., bei 12%% 13.800 fl. ausmachen. Der Landes-Ausschuss hat rechtzeitig zur Festsetzung der Landesumlage pro 1898 Stellung genommen. Er war von allem Anfänge an der Anschauung, dass die Landesumlage in der Weise zu bemessen sei, dass deren Erträgnis dem der Vorjahre gleich komme und zwar angesichts der zahlreichen, der Ausführung und Erledigung harrenden Aufgaben und Arbeiten ohne Einbeziehung der circa 10.000 fl. per Jahr betragenden Zuweisung aus den Ueberschüffen der Personaleiickommensteuer. In einigen Ländern wird voraussichtlich die Differenz zwischen der alten und neuen Bemessungs­ grundlage dadurch ausgeglichen, dass für die bedeutend ermäßigte neue Erwerbsteuer ein erhöhter Percentsatz für die Landesumlage gegenüber beit andern Steuern beschlossen wird. Der gefertigte Landes-Ausschuss hielt es aber für besser, den differierenden Betrag nicht ans die Erwerbsteuer allein, sondern auf alle der Zuschlagspflicht unterliegenden Steuern aufzutheilen. Die Grundlage der bisherigen Bemessung der Landesumlage ist gemäß Landesvoranschlag pro 1897 folgende: 1. Grundsteuer Erwerbsteuer Einkommensteuer zusammen 2. Hauszinssteuer Hausclassensteuer zusammen 46 . ■ . . . . 148.143fl. . 64.299 „ 131.569 „ 344.011 fl. . 51.511 fl. 55.516 „ 107.027 fl. II. Session der 8. Periode 1898. Die Steuern ad 1 ergeben bei 21 °/0 Zuschläge die ad 2 bei 11 °/0 Zuschläge sonach oder in runder Summe conform dem Voranschlag pro 1897 Beilage XI. . . 72.242 11.772 84.014 84.000 . fl. „ fl. fl. Zur Grundlage der künftigen Umlagebemessung haben die voraussichtlichen Erträgnisse nach­ stehender ärarischer Steuern zu dienen: 1. Grundsteuer 2. Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflich­ teten Unternehmungen 3. Allgemeine Erwerbsteuer 4. Besoldungssteuer für höhere Bezüge 5. Rentensteuer zusammen . . . 138.000 fl. 36.000 117.000 700 16, 000 307.700 „ „ „ „ fl. wozu noch die beiden Gebäudesteuern mit ungeänderter Basis zuzurechnen sind. Hinsichtlich der mit 138.000 fl. angenommenen Grundsteuer ist zu bemerken, dass dieser Betrag eher zu hoch als zu niedrig angenommen erscheint, da durch die Grundsteuerrevision für Vor­ arlberg eine Ermäßigung von circa 12.000 fl. eintrat. Auch das von der Regierung angenommene Erträgnis der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen pro 1898 per 36.000 fl erscheint gegenüber dem bisherigen Erträgnis von 26.527 fl. als hoch genug prüliininiert. Um nun das gleiche Umlagserträgnis von circa 84.000 fl. wie in den letzten Jahren zu erreichen, erschien es nothwendig, dass der Percentsatz gegenüber dem Vorjahre bei allen zuschlags­ pflichtigen Steuern um 2 °/0 erhöht werde. Hienach ergibt sich folgendes Resultat: 13 °/o zur Hauszins- undHausclassensteuer (107.027 fl.) 23 °/0 zu den übrigen oben bezeichneten Steuern (307.700 sonach circa . oder rund . . fl.) . . . . . . 13.913 70.710 84.623 84.000 fl. „ fl. fl. Mit dieser Umlagebemessung wird das gleiche Erträgnis erzielt, wie in den Vorjahren und es involviert daher der Vorschlag zur Enthebung der bezeichneten Umlage weder eine Erhöhung noch eine Ermäßigung der Landesumlage, indem die Gesammtheit der Steuerzahler den gleichen Betrag aufzu­ bringen hat, wie in den Vorjahren. Der Landes-Ausschuss hat, gestützt auf diese Erwägungen, in der Sitzung vom 17. Rov. d. I. einstimmig den Beschluss gefasst, dem h. Landtag den Antrag zu unterbreiten: „Es sei auf die Grundsteuer, auf die Erwerbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung ver­ pflichteten Unternehmungen, auf die allgemeine Eriverbsteuer, auf die Besoldungssteuer der höhern Bezüge der Privatbediensteten und auf die Rentenstcner eine Landesumlage von 23 °/0, auf die Hauszinsund Hausclassensteuer eine solche von 13 °/ü für das Jahr 1898 zu erheben und für die provisorische Einhebung dieser Landesumlagen die Allerh. kais. Sanction zu erwirken. Mit Zuschrift vom 20. Rov. Z. 4373 wurde um Erwirkung der Allerhöchsten Sanction eingeschritten. 47 Beilage XI. X!. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. ad P-st D. Im Jahre 1896 flössen anlässlich der Auflassung des mit Tirol gemeinsamen Grundentlastuugsfondes 3312 fl. in die vorarl bergische Landescasse, 1897 gelangte ein im Jahre 1891 dem Verein für Rettung verwahrloster Kinder gewährtes unverzinsliches Darlehen von 3600 fl. zur Rückzahlung. Für das Jahr 1898 kann wohl nur der Staatsbeitrag von 800 fl. zu den Kosten betreffend den Landesculturingenieur Aufnahme finden. ad P-st F. Die für alle ini Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder nach Artikel IX des Gesetzes vom 25. October 1896 vorgesehene Zuweisung betrügt für setzt 3 Millionen und wird ans die Länder nach Verhältnis des Ertrages der staatlichen Realsteuern repartiert. Es entfallen sonach auf Vorarlberg 10.576 fl. ad P-st G. Die Entnahme aus den angelegten Cassabestünden stellt sich hauptsächlich zur Deckung der voni Lande an die Bregenzerwaldbahn zu entrichtende I. Rate als nothwendig dar. ß. Anmerkungen zu den Ausgaben. ad I.Pott In dieser Post sind folgende abzustattende Betrüge und zu gewährende Sub­ a. Rate4.zu den gezeichneten Stammactien der Bregenzerwaldbahn . fl. 54.500 ventionen b.inbegriffen : Subvention zu den Wuhrbauten in St. Anton „ 2.000 c. Landesbeitrag zu der Wildbachverbauung gemäß dem Landesgesetze vom 9. Mai 1897, I. Rate . . . . '.................................. „ 7.700 d. Subvention zu den Wuhrbauten in Satteins „ 3.000 e. „ „ „ „ „ Thüringen „ 3.720 f. „ zum Straßenbau Au—Damüls .............................. „ 2.200 g. „ „ „ in Sibratsgfäll (aproximativ) . . „ 1.000 b. Für eventuell weitere vom h. Landtag zu gewährende Subventionen 880 fl. 75.000 ad P-st 8. Für die 2 Voranschläge des Landesschulrathes wurde der gleiche Betrag wie im Vorjahre eingesetzt mit 7100 fl. obwohl der Lehrerpensionsfond eher eine Steigerung des Erfordernisses erwarten lässt. Ferner unverändert wie im Vorjahre: Landesbeitrag an den Normalschulfond Remuneration für Sonntagsschulen und Subventionen für Lehrmittel Stipendien für Lehramtszöglingc ad Post 9. 3.000 2.100 2.000 fl. 14.200 fl. „ In derselben sind enthalten: Jubiläumsgabe, II. Rate für Jagdberg Zuschüsse für Raturalverpflegsstatiouen Subventionen für gemeinnützige Vereine und Institute (wie im Vorjahre) Zum Wiederaufbau des durch Elementarereignisse zerstörten Schul­ hauses in Lech 48 fl. „ „ 10.000 1.800 1.400 „ fl. 400 13.600 II. Session bet 8. Periode 1898. Beilage XL ad Post 11, erscheint etwas niederer als im Vorjahre, weil die Gesammtsuinme der der Umlagepflicht unterliegenden Steuern eine etwas geringere geworden ist. ad Post 13 soll im Sinne und nach den Anträgen des Landes-Ausschusses (Beilage X zu den stenografischen Protokollen pro 1898) nur eventuell verausgabt werde». Noch muß bemerkt werden, dass hinsichtlich der bei Activierung der Landeshypothekenbank erwachsenden nicht unbedeutenden Auslagen, sowie bezüglich des für diese Anstalt vom Lande aufznbringenden Fondes von 30.000 fl. im vorstehenden Voranschläge nicht vorgesorgt ist und sonach die Beschaffung der hiezu nöthigen Mittel gesonderter Beschlussfassung des h. Landtages anheimgestellt bleibt. Gestützt auf diese Darstellungen wird schliesslich gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Zur Deckung des Erfordernisses pro 1898 wird auf die Grundsteuer, auf die Erwcrbsteuer der zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmungen, auf die allgemeine Erwerbsteuer, auf die Besoldungsstcuer der höhern Bezüge der Privatbediensteten und auf die Nentensteuer eine Landesunilage von 23 °/„, auf die Hauszins- und Hans­ el asseusteuer eine solche von 13 °/0 einzuheben bewilligt." Bregenz, am 18. December 1897. Der Kandrs-Ansfchuss. Martin Thnrnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 49