18971218_ltb00141898_Landesausschussbericht_Subventionsgesuch_Schulhauswiederaufbau_in_Zug

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:26
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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XIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898 Beilage XIV. t*cs Landes-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde £ecb um Gewährung einer Suboeiitioit zum Miederausbau des Schulhauses in Aug. Hoher Landtag! Unterm 24. Jänner 1897 richtete die Gemeindevorstehung Lech an den h. Landtag ein Gesuch nm Gewährung einer Subvention zum Wiederaufbau des am 8. März 1896 durch eine Staublawine zerstörten Schulhauses in der Parzelle Zug. Der Landtag beauftragte mit Sitzungsbeschluss vorn 20. Februar d. I. den Landes-Ausschuss mit der Vornahme geeigneter Erhebungen. Diese Erhebungen wurden gepflogen und ergaben die volle Richtigkeit der im Gesuche auf­ geführten Angaben. Das Schulhaus sammt Einrichtung wurde durch das angedeutete Elementarereignis vollständig zerstört. Die Gemeinde Lech sah sich genöthigt, den Neubau des Schulhauses in Angriff zu nehmen und ist dieser soweit fortgeschritten, dass nunmehr wieder Schule in demselben gehalten werden kann. Nach dem Berichte des Landesingenieurs sind die Bauarbeiten in solider und entsprechender Weise ausgeführt. Die Kosten des Neubaues (Holzbau auf gemauertem Sockel), dürften sich, da nur wenig altes Holz vom zerstörten Hause verwendet werden konnte, auf circa 800 fl. belaufen; hiezu kommen noch die Kosten für das von der Gemeinde Lech beigestellte Holz, für das Fällen und Richten desselben, endlich noch für die Einrichtung, welche Kosten sich auf circa 600 fl. beziffern dürften und daher die Gesammtauslagen 1400 fl. betragen. Wenn auch die Parzelle Zug nur 14 bewohnte Häuser zählt und die gegenwärtige Schülerzahl nur 9 beträgt, so ist die Schule in Zug doch unbedingt nothwendig, da es im Winter den Kindern oftmals geradezu unmöglich wäre, die 3 Kilometer entfernte Schule in Lech zu besuchen. Auf Gesuche um Beiträge zu Schulbauten wurde bisher in der Regel nicht eingegangen. Landtag, Landes-Ausschuss und Landesschulrath waren sich der Consequenzen bewusst, die sich atts einer solchen Beitragsleistung ergeben würden. Der vorliegende Fall muss aber in anderer Weise anfgefasst werden. Es handelt sich hier um ein Elementarereignis und in solchen Fällen sind schon wiederholt Unterstützungen an Gemeinden gewährt worden. Ob es sich bei einer solchen Unterstützung um die 57 XIV dcr Beilage» zu den stcnogr. Prolokollcn des Vorarlberger Landtogcs. II. Session, 8. Periode 1898. Wiederherstellung einer Straße, um Schutzbauten gegen einen Wildbach, oder um Wiedererstellung eines durch Elementarereignisse zerstörten Gebäudes handelt, bleibt sich wohl gleich, indem bei der Beurtheilung der Angelegenheit nur der entstandene Schaden, die Dürftigkeit der Gemeinde und die Nothwendigkeit der Wiedererstellung des zerstörten Objectes in Berücksichtigung zu ziehen sind. Die Dürftigkeit der Gcnieinde Lech steht außer Frage und es erscheint daher gerechtfertigt, derselben eine angemessene Subvention und zwar, weil es sich um einen Elementarschaden handelt, nicht ans deni Normalschulfonde, sondern ans dem Landesfonde zu gewähren. Es wird denmach gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Lech wird zum Wiederaufbau des durch eine Staublawine zerstörten Schulhanses in Zug eine Subvention von 400 fl. aus dem Landesfonde gewährt." Bregenz, 18. December 1897. Der Landes-Ausschuss. Martin Thnrnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 58