18970917_ltb00031898_Landesausschussbericht_Landessubvention_Thüringen_Lutzregulierungskosten

Dateigröße 478.25 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 02.07.2021, 09:11
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage III. WovieHt des Landes - Ausschusses betreffend die Gewährung einer Landessubvention an die Gemeinde Thüringen zu den Rosten der Lutzregulierung. Hoher Landtag! In vorläufiger Erledigung eines von der Gemeinde Thüringen unterm 5. Februar d. I. au den Landes-Ausschuss, beziehungsweise an den Landtag gerichteten Gesuches betreffend Erwirkung eines Staats- und Zuwendung eines Landbeitrages zu den noch durchzuführenden Regulierungsbauten an der Lutz, fasste der Landtag in der Sitzung vom 23. Februar d. I. folgende Beschlüsse: 1. „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, zwecks Erzielung eines entsprechenden Staats­ beitrages zu den Lutzwuhrbauten der Gemeinde Thüringen die ihm geeignet erscheinen­ den Verhandlungen mit der k. k. Regierung zu pflegen und hiebei die Gewährung eines entsprechenden Landesbeitrages in Aussicht zu stelle«. 2. Der Landes-Ausschuss wird weiter beauftragt, mit der Gemeinde Thüringen wegen eines von ihr zu leistenden Beitrages in Verhandlung zu treten. 3. Das Resultat dieser Verhandlungen mit den entsprechenden Anträgen ist dem hohen Landtage in der nächsten Session in Vorlage zu bringen." In Ausführung dieser Beschlüsse trat der Landes-Ausschuss zuerst mit der Gemeinde Thüringen in Verhandlung und diese gab die Erklärung ab, dass sie sich verpflichte, von den mit 47.000 ft. ver­ anschlagten Kosten der zu erstellenden Wührbauten 25 °/0 zu übernehmen, beziehungsweise die durch Staats- und Landessubventionen nicht gedeckten Auslagen, sowie auch die Kosten der Erhaltung der auszuführenden "Bauten aus Eigenem zu bestreiten. In der an das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium unterm 10. Mai d. I. Z. 1906 gerichteten Zuschrift des Landes-Ausschusses wurde unter Mittheilung der von der Gemeinde Thüringen einge­ gangenen Verpflichtung die Erklärung abgegeben, dass der Landes-Ausschuss bereit sei, dem hohen Landtag in seiner nächsten Session den Antrag zu unterbreiten, zum Zwecke der Lutzregulierung in Thüringen eine Landessubvention von 25 °/0 der veranschlagten Kosten, beziehungsweise einen Landes­ beitrag von 11.750 fl. gewähren zu wollen, wenn die hohe k. k. Regierung die Gewährung einer staatlichen Subvention im Ausmaße von 50 °/0 der veranschlagten Kosten, d. i. 23.500 fl. zu gleichem Zwecke zusichere. 17 III. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Das hohe hohe k. k. Ackerbau-Ministerium hat in Würdigung der vorgebrachten Gründe und in Berücksichtigung der vorgelegten fachmännischen Gutachten dem Gesuche des Landes-Ausschusses voll­ inhaltlich entsprochen, indem es mit Erlass vom 2. August d. I. Z. 12.597 zu den bezüglichen Wuhrbauten einen in den Jahren 1898, 1899 und 1900 in 3 gleichen Raten fälligen Staatsbeitrag aus der Creditpost „Meliorationen" im Betrage von 23.500 fl. bewilligte. Es wilrde bereits im Berichte des volkswirtschaftlichen Ausschusses vom 18. Februar d. I. (XLI1I. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen pro 1897) auf die Nothwendigkeit und Dring­ lichkeit der Erstellung der mehrbezeichneten Bauten zum Schutze der Gemeinde Thüringen sowie zum Schutze der flussabwärts in den Gemeinden Bludesch und Schlins- aufgeführten Schutzbauten hingewiesen. Die im Gemeindegebiete Thüringen noch zu verbauende Strecke beträgt 2237 w. Ursprünglich war beabsichtigt, die Regulierung dieser Strecke in die allgemeine Wildbach­ verbauung einzubeziehen und das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium hatte mit Erlass vom 9. April 1896 Z. 7743 die Einbeziehung, auch ausgesprochen, jedoch in die II. Serie der der Verbauung zu unter­ ziehenden Projekte und zwar für die allerletzte Zeit, so dass die Durchführung der Arbeiten nicht vor 15—20 Jahren zu erwarten gewesen wäre. Ein so langes Zuwarten wäre aber angesichts der durch einen eventuellen Ausbruch der Lutz der Gemeinde Thüringen drohenden Gefahr nicht gerechtfertigt gewesen, wenn auch andererseits Land und Gemeinde für den Fall der Einbeziehung dieser Arbeiten in die Wildbachverbauung geringere Opfer hiezu hätten bringen müssen. Die nur 620 Einwohner zählende Gemeinde hat in den letzten 40 Jahren für Lutz- und Jllwuhrbauten schon 70.000 fl. verausgabt und nur im letzten Jahre zur Verbauung einer sich an die Bludescher Wuhrbauten anschließenden Strecke von 806 m Staats- und Landessubventionen von je 2500 fl., sonach zusammen von 5000 fl. erhalten. Durch die neuprojectierten Bauten wird die Regulierung der Lutz nicht nur fortgesetzt, sondern im Gemeindegebiete von Thüringen zum vollen Abschlüsse gebracht werden. , Um die Durchführung der Bauten gänzlich sicher zu stellen, bedarf es noch der Votierung des in Aussicht gestellten Landesbeitrages von 25 °/(l, d. i. 11.750 fl., der gleich dem Staatsbeitrage in 3 gleichen Raten zur Zahlung gelangen soll. Auf Grund dieser Ausführungen erhebt der Landes-Ausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Thüringen wird zur Herstellung der mit 47.000 fl. veranschlagten Schutz- und Regulierungsbauten an der Lutz unter der Voraussetzung der projectgemäßen Durchführung derselben ein Beitrag von 11.750 fl., zahlbar in 3 gleichen Raten und zwar in den Jahren 1898, 1899 und 1900 aus dem Landesfonde gewährt." Bregenz, am 17. September 1897. Der Kandes-Aasschuss. Martin Thnrnher, Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 18 Referent.