18971130_ltb00091898_Landesausschussbericht_Landesbeitragsgesuch_GrundbesitzerBrand_Aufforstungszwecke

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

IX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage IX. 23<?rtd>( des Landes-Ausschusses über das Gesuch mehrerer Grundbesitzer von Brand um einen Landesbeitrag zu Ausforstungszwecken. Hoher Landtag! Unter dem 19. Juli ds. Js. richteten eine Anzahl Grundbesitzer von Brand im Einvernehmen mit dem Gemeindevorsteher an den Landes-Ausschuss eine Eingabe um eine Unterstützung aus Landes­ mitteln zur theilweisen Deckung der Kosten, welche mit der projectierten Aufforstung der im St.-D. Brand gelegenen, einen Flächenraum von circa 6 Joch umfassenden, den Gesuchstellern eigenthümlich gehörigen Maiensäßgründe G.-P.-Nr. 619, 620, 644 und 645 verbunden sind. Die Petenten führen im Gesuche an, dass die fraglichen Parcellen rings von ihnen gehörigen Waldgründen umschlossen sind, dass bei der steilen Lage des Maiensäßes, sowie dieser Waldungen von jeher starke Lawinengänge begünstiget worden seien, welche die darunter liegenden Anwesen einer Anzahl Gemeindeangehörigen von Brand oft bedrohen und schädigen. Das ganze Territorium, welches solcher­ gestalt durch Lawinen und Erdabrutschungen bedroht sei, umfasse einen Flächenraum von 20 Joch 450 □$(. und repräsentieren die durch die projektierte Aufforstung zu schützenden Anwesen einen Wert von 10.600 st. Die Kosten der gesammten Aufforstung würden sich auf circa 700 st. belaufen. Mit Zuschrift vom 23. August, Z. 7561 unterstützt die f. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz dieses Gesuch und erklärt die durchzuführende Aufforstung als vom Standpunkte der Gemeinde äußerst nützlich und wohlthätig. Aus den in genannter Zuschrift zusammengestellten Daten geht hervor, dass es um die Abrutschung des Schnees und die dadurch bedingte Lawinengefahr gründlich hintanzuhalten, nothwendig erscheint, auch noch die benachbarten, ebenfalls den Petenten gehörigen Waldparcellen Nr. 646, 618, 641/z und 643/, im Gesammtflächenmaße von 7 ha. die dermalen nur ganz minimal bestockt sind, sachgemäß durch Aufforstung zu ergänzen. Bei der Aufforstung würden nach einer Zusammenstellung der k. k. Bezirkshauptmannschaft per Hectare für Ankauf der Sämlinge, Nachbesserungen, Tagschichten 37 Beilage IX. IX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. für beiderlei Arbeiten rund 80 ft. an Kosten somit bei 10 ha. an total aufzuforstender Fläche zusammen 800 fl. auflaufen. Damit seien indessen nur die eigentlichen Culturkosten, nicht aber jene Auslagen inbegriffen, welchezur Sicherung der Cultur und zur ersten Schneebindung erforderlich sind. Zu letzterem Zwecke waren 4 Runsen im oberen Theile mittelst Schneerechen aus Draht und Holz entsprechend zu verbauen, deren in einer Länge von je 6—7 m circa 16 erforderlich sein dürften und würden diese letzteren Kosten ohne Hinzurechnen der Instandhaltung dieser Rechen auf weitere 640 fl. sich belaufen. Bei dem Umstande, dass die Gesnchsteller in dürftigen Verhältnissen sich befinden, könnte nach Ansicht der k. k. Bezirkshauptmannschaft das ganze Project ohne ergiebige Laadessubvention unmöglich in Angriff genommen werden, was abgesehen von den: dadurch nicht zu erreichenden Schutz so zahlreicher Gründe, auch aus dem Motive sehr zu bedauern wäre, dass ein nachahmenswertes Beispiel cultureller Aufforstung unterbleiben müsste. Die politische Behörde empfiehlt schliesslich die Bewilligung der angesuchten 700 fl. in 3 Jahresraten unter der Bedingung, dass die Mahd- und Waldbesitzer die Waldstandserklärung für jene aufzuforstenden Parcellen abgeben und die Aufforstung zur geeigneten Zeit durchführen lassen, dass ferner die Cultur- und Verbauungsarbeiten nicht eigenmächtig, sondern stricte nach den Anordnungen des Forsttechnikers durchgeführt werden, und dass endlich die Petenten sich verpflichten, diese Parcellen vor jeder Benützung durch Mähen und Beweiden ferne zu halten. Die zu gewährende Landessubvention würde dazu ausreichen, die Kosten der Schutzbauten und die theilweise Anschaffung von Pflänzlingen zu decken, die Auslagen für Setzen und Transport der Pflanzen, sowie für die Culturpfleglinge hätten dagegen die Maiensüß-Besitzer selbst zu tragen. Mit Beschluss voni 2. September erklärte sich der Landesausschuss gegenüber der k. k. Bezirks­ hauptmannschaft bereit, beim hohen Landtage einen diesbezüglichen Antrag auf theilweise Uebernahme der mit 700 fl. präliminierten Kosten befürwortend in Vorlage zu bringen, gleichzeitig aber die Einleituug van Verhandlungen mit der» hohen k. k. Ackerbau-Ministerium zu empfehlen, um von der Regierung die Uebernahme der Hälfte obigen Betrages auf das Staatsbudget zu erreichen. Um die ganze Frage nach allen Richtungen spruchreif zu gestalten, übernahm über Ersuchen des Landes-Ausschusses die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Einvernahme der obbezeichneten Grund- und Waldbesitzer behufs Abgabe einer protocollarischen Erklärung, worin sie sich bereit erklärten, alle von der politischen Behörde dem Landesausschuss gestellten forstalischen Bedingungen, wie sie oben angeführt sind (Wald­ standserklärung, Erlaubnis zur Aufforstung genau nach den Vorschriften des forsttechnischen Organes, Verbot des Mähens und Weidens rc.) in Vorhinein genau zu beobachten und wurden die mit den Interessenten aufgenommenen Protocolle d. d. 10. October dem Landes-Ausschusse übermittelt. Der Landes-Ausschuss empfiehlt dem hohen Landtage die thunlichste Berücksichtigung des Ansuchens der Wald- und Weidebesitzer von Brand behufs Bewilligung einer Subvention aus Landes­ mitteln wärmstens, weil er in der baldigen und nach Anleitung der forsttechnischen Organe vorzu­ nehmenden Aufforstung einer bedeutendeil, durch ihre Steilheit für die unten befindlichen Gründe gefährlichen Fläche, nicht nur einen ergiebigen und rationellen Schutz von Grund und Boden des Thales, sondern auch in der geplanten Aufforstung überhaupt ein vom volkswirtschaftlichen Standpunkte eminent vortheilhaftes Unternehmen erblickt, das einer Staats- und Landesunterstützung wert und geeignet erscheiilt, anregend auch auf andere, insbesondere höher gelegenen Landestheile und Thäler zu wirken und auch in anderen Gegenden den Sinn für Hebung, Pflege und Ausbreitung des Waldstandes zu fördern imb zur Nachahmung anzuspornen. Um die Angelegenheit weiter zu fördern, wandte sich der Landes - Ausschuss dann mit Zuschrift vom 17. November, Z. 3986 an das hohe k. k. Ackerbauministerium mit entern wohlmotivierten 38 IX. Session der 8. Periode 1898. Beilage IX. Ansuchen, um von demselben die staatliche Mitwirkung an der geplanten Aufforstung durch Gewährung eines der Höhe des in Aussicht genommenen Landesbeitrages gleichkommenden Staatsbeitrages zu erbitten. Die Antwort der hohen Regierung hierauf ist zwar noch ausständig, es ist aber eine günstige Erledigung bei dem bekannten Wohlwollen des hohen k. k. Ackerbau - Ministeriums unserem Lande gegenüber zu erhoffen. Es wird zum Schluffe gestellt folgender Äir tva$: Der hohe Landtag wolle beschließen: Zu den Kosten der im Gemeindegebiete von Braud seitens einer Anzahl Wald- und Weidebesitzer projectierten Aufforstung von Maiensäßgründen und Anlage von Lawinen­ schutzbauten wird unter der Voraussetzung der factischen Durchführung und Einhaltung der eingegangenen Bedingungen ein Landesbeitrag von 350 fl. zahlbar in den Jahren 1898, 1899 und 1900 aus dem Landesculturfonde bewilliget. Bregenz, am 30. November 1897. Für den Lundes-Äusschuss: Adolf Rhomberg, Referent. Truck von I. N. Teutsch in Bregenz. 39