18971218_ltb00131898_Landesausschussbericht_Subventionsgesuch_Lech_Flexenstrasseninstandhaltung

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:27
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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Inhalt des Dokuments

XIII. der Beilagen zu dell stcniM. Protokollen les Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Beilage XIII. WovicHt des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Lech betreffend die Gewährung einer Subvention zur Instandhaltung der ^lexenstraße. Hoher Landtag! In vorläufiger Erledigung dis von der Gemeinde Lech in der vorjährigen Session dein h. Landtage unterbreiteten Gesuches um Gewährung einer jährlichen Subvention zur Instandhaltung der Flexenstraße fasste der Landtag in der Sitzung vom 11. Februar 1897 folgenden Beschluss: „Das Gesuch der Gemeinde Lech betreffend Gewährung einer jährlichen Subvention zur Instandhaltung der Flexenstraße wird dein Landes-Ausschüsse zur Vornahme geeigneter Erhebungen, sowie zur Berichterstattung und Antragstellung in nächster Session zugewiesen." Es wurde schon im Berichte des volksivirtschaftlichen Ausschusses (XXII. der Beilagen zu den stenographischen Protokollen pro 1897) darauf hingewiesen, dass es nothwendig sei, die mit großen Kosten erbaute Straße bleibend in gutem Zustande zu erhalten, und dass es der hiezu vertragsmäßig verpflichteten Gemeinde Lech schwer fallen dürfte, für die bezüglichen Ausgaben allein aufzukommen. Die Flexenstraße ist eine Hochgebirgsstraße und kann hinsichtlich der Festsetzung der Jnstandund Erhaltungskosten nicht der Maßstab wie bei Flachlandsstraßen angcmendet werden. Insbesondere muss auch das Kostencrforderuis für die Offenhaltung der Straße int Winter in Betracht gezogen werden. Zudem ist die Flexenstraße erst im November d. I. vollendet und der Gemeinde Lech übergeben worden, so dass die Vornahme geeigneter Erhebungen über die erlaufenden eigentlichen Straßenerhaltungskosten bisher unmöglich war. Cs bedarf daher nach beiden Richtungen — Offenhaltung und Instandhaltung — der Erfahrung eines Jahres, um mit hinreichender Genauigkeit die Erfordernisziffer für die Einhaltung und sohin auch den eventuellen Subventionsbetrag feftstellen zu können. Es dürfte sich demnach empfehlen, wenn der Landtag den Landes-Ausschuss zur Gewährung einer Subvention für die nächsten 3 Jahre auf Grund der sich ergebenden Resultate der vorzunehmenden Erhebungen ermächtigen würde. 55 XIII der Beilagen zu den ttcnogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898. Die Subvention wäre etwa mit einem Drittel des Erfordernisses zu bemessen und wäre als Höchstbctrag pro Jahr 300 fl. festzusetzen. Mit Ablauf des Jahres 1900 dürfte voraussichtlich die Fortsetzung des Straßenbaues bis nach Lech erfolgt feilt, und daher schon ans diesem Grunde eine neuerliche Beschlussfassung über die weitere eventuelle Subventiousgewährung nothwendig werden. Es wird gestellt der Ä ir t ir <r g Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt, der Gemeinde Lech zur Instand- und Offenhaltung der Flexenstraße auf Grund der zu pflegenden Erhebungen über die jeweils erwachsenden Kosten, in den Jahren 1898, 1899 und 1900 Subventionen bis zum Höchst­ beträge von je 300 fl. aus dem Landesfondc zu gewähren." Brcgenz, am 18. December 1897. Der Kandes-Ansfchuss Martin Thnrrrhcr, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 56