18971117_ltb00061898_Landesausschussbericht_Subventionsgesuch_Sibratsgfäll_Hochwasserschäden

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Letzte Änderung 02.07.2021, 09:09
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp08,ltb0,lt1897,ltb1897
Dokumentdatum 2021-07-02
Erscheinungsdatum 2021-07-02
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VI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtages. II. Session, 8. Periode 1898, Beilage VI. des Landes-Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde Sibratsgfell um Gewährung einer Subvention aus Landesmitteln zur Behebung der durch Hochwasser an Straßen und Brücken verursachten Schäden. Hoher Landtag! Am 5. Juni d. I. richtete ein wolkenbruchartiger Regen und das dadurch hervorgerufene Hochwasser an den Gemeindestraßen und Brücken im Gebiete von Silbratsgfell bedeutenden Schaden an. Die Gemeindevorstehung übermittelte unterm 24. Juni an den Landesausschuss ein Gesuch, worin sie angiebt, die Schäden belaufen sich in ihrer Gesammtheit auf circa st. 3000, da eine Strecke der Gemeindestraße von Wieseln bis zur Krähenbergerbrücke in der Länge von 2 Kilometer total ruiniert worden sei, so dass sie nicht mehr befahren werden könne. Den Schaden selbst haben in der obigen Höhe die Ortsschätzer bemessen und bittet schliesslich die Gemeindevorstehung unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Gemeinde Sibratsgfell sehr am sei und durch den Bau der Sausteigstraße im Jahre 1895 eine Auslage von ft. 9000 aufzubringen hatte, um einen Landesbeitrag von fl. 1500 zur theilweisen Deckung der bei der Wiederherstellung der zerstörten Objecte erlaufenden Kosten. Mit Sitzungsbeschkuss vom 29. Juli eröffnete der Landesausschuss der Gemeindevorstehung, daß zur Bewilligung einer so hohen Summe aus Landesmitteln nicht der Landesausschuss, sondern der hohe Landtag allein competent sei, dass jedoch der Landesculturingenieur mit der Vornahme der nöthigen Erhebungen an Ort und Stelle betraut werde und es von dem Resultate dieser Erhebungen abhängig sei, mit welchen Anträgen das vorliegende Gesuch dem hohen Landtage zur Beschlussfassung unterbreitet werde. Der Landesingenieur begab sich am 25. August nach Sibratsgfell und legte feine an Ort und Stelle gewonnenen Erfahrungen in einem eigenen Berichte nieder. Aus demselben ist zu entnehmen, dass bedeutende Schäden nur an der Gemeindestraße von Sibratsgfell bis zur Krähenbergerbrücke, sowie an der über den Sägebach unmittelbar beim Orte führenden Brücke constatiert wurden. In dem technischen Gutachten werden bezüglich der Wiederherstellung der zerstörten Straße 2 Varianten sowohl dem Landesausschusse, als der Gemeindevorstehung zur Berücksichtigung empfohlen. 27 Beilage VE VE der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtages. Entweder sei die bestehende Straße rücksichtlich der zerstörten Strecke einfach wieder herzustellen oder es solle der Weg umgelegt und eine Neuanlage desselben in Angriff genommen werden. Die Kosten der ersteren Variante würden sich auf st. 1000, die Kosten der Neuanlage auf fl. 3000 belaufen. Trotz dieser bedeutenden Differenz in dem erforderlichen Kostenaufwande empfiehlt das Gutachten die Umlegung und Neuanlage der Straße und zwar mit Rücksicht auf den Umstand, dass durch eine Reperatur des alten Weges die theilweise bestehenden unverhältnismäßigen Steigungen nicht ausgeschieden werden können und dass die Einhaltung des alten Weges wegen seiner Steilheit und der unmittelbaren Nähe des Sägebaches sehr erschwert und der Weg selbst stets gefährdet sei. Was die Brücke über den sog. Sägebach anlangt, so ist aus dem Bericht des Laudesculturingenieurs zu entnehmen, dass sie durch das Hochwasser ganz zerstört wurde und bereit Wiederherstellung einen Kostenaufwand von fl. 800 mit den nothwendigen Nebenarbeiten erfordert. Auf Grund dieses technischen Berichtes beschloss der Landesausschuss in seiner Sitzung vom 28. August, im Falle einer geplanten bloßen Reparatur der zerstörten Wegstrecke zu den mit fl. 1000 veranschlagten Kosten beim hohen Landtage eine Bewilligung von 25°/0, im Falle der Umlegung der Straße zu den mit fl. 3000 präliminierten Kosten einen 3O°/o gen Landesbeitrag in Antrag zu bringen und ferner zu den mit fl. 800 angesetzten Kosten der Wiederherstellung der Brücke über den Sägebach die Bewilligung eines 3O°/o gen Landesbeitrages zu befürworten, alles dieses jedoch nur in dem Falle, wenn sich die Gemeinde verpflichtet, bei den bezüglichen Arbeiten nach den Weisungen des Landesingenieurs bezw. bei der eventuellen Neuanlage des Weges nach einem von ihm zu verfassenden Projecte, vorzugehen. Der Gemeindeausschuss von Sibratsgfell beschloss hierauf in der Sitzung vom 6. September die Neuanlage der Straße (Variante II) und zwar genau nach dem seitens des Landesculturingenieurs auszuarbeitenden Projecte und hiefür den Betrag von fl. 750 aus Gemeindemitteln zu bewilligen, während die Bewohner von Krähenberg den hienach zu den 70% der Gesammtkosten noch fehlenden Betrag aus Eigenem zu bestreiten, sich verpflichteten, vorausgesetzt, dass der restierende Betrag von 30% der Kosten auf das Land übernommen werden sollte. Gleichzeitig beschloss der Gemeindeausschuss auch die Uebernahme der Grundablösungskosten auf die Gemeinde. Nachdem somit die Umlegung der Gemeindestraße seitens der Gemeindevertretung und Privater in vollkommen befriedigender, den Anforderungen des Landesausschusses entsprechender Weise geplant ist und es einerseits nur begrüßt werben muss, wenn mit der Wiederherstellung einer zerstörten Straßenstrecke gleichzeitig eine rationelle, Steigungen vermindernde und vor weiteren Zerstörungen gesichertere Neuanlage verbunden wird und andererseits die kleine und arme Gemeinde beim Bane der Sausteigstraße fast über ihre finanziellen Kräfte in Anspruch genommen wurde, dennoch aber mit vereinten Kräften eine sehr schöne Straße, wohl eine der besten im Bregenzerwalde zn Stande gebracht hat, so empfiehlt der Landesausschuss dem hohen Landtage wärmstens die Bewilligung der beantragten 2 Subventionen für die Straße und für Wiederherstellung der Brücke über den Sngebach und stellt, gestützt auf obige Erwägungen ^folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Der Gemeinde Sibratsgfell wird zu den mit fl. 3000 präliminierten Kosten der in Folge Hochwassers nöthig gefallenen Umlegung der Gemeindestraße von Sibratsgfell bis zur Krähenberger Brücke ein Beitrag in der Höhe von 30% der thatsächlich erlaufenden Gesammtkosten aus dem Landesfonde bewilliget und hat die Auszahlung nach Vorlage der mit den documentirten Rechnungsbelegen versehenen Baukosten­ rechnung zu erfolgen. 28 II. Session der 8. Periode 1898. Beilage VI. 2. Zu den mit fl. 800 veranschlagten Kosten der Wiederherstellung der durch Hochwasser zerstörten Brücke über den Sägebach wird der Gemeinde Sibratsgfell ein weiterer Landesbeitrag in der Höhe von 30% der wirklichen Kostensumme bewilliget. Bregenz, 17. November 1897. Der Landes-Ausschuss: Adolf Nhomberg, Referent. Druck von I. 9t Teutsch, Bregenz. 29