18960123_ltb0431896_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_kkRegierungsvorlage_Landesbeitrag_hydrographischerDienst_Tirol_Vorarlberg

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Letzte Änderung 01.07.2021, 20:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLI1I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen ^cs Vorarlberger Landtags. ' \s VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage XLIIL ; des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend eine Vorlage der hohen k. k. Regie­ rung, wegen eines Landesbeitrages zur Subventionierung des in Tirol und Vor­ arlberg eingefichrten hydrografischen Dienstes. Hoher Landtag! Die h. k. k. Statthalterei hat in einer Note vom 2. November 1693, Zl. 21, 993 dem hierortigen Landes-Ausschuffe die Mittheilung gemacht, dass gemäß einer Eröffnung des h. Ministeriums des Innern vom 30. August desselben Jahres, Zl. 20, 403, die Einführung des hydrografischen Dienstes in der diesseitigen Reichshälste im Zuge sei, und zugleich ein Exemplar des provisorischen Organisations­ Statutes übermittelt, demgemäß sämmtliche staatlichen hiefür geeigneten Organe zur Verfügung gestellt werden sollen; zugleich wurde auch die Anfrage gestellt, ob von Seite des Landes-Ausschusses eine Förderung des besagten Dienstes zu erhoffen sei. Der Landes-Ausschuss hat in seiner Sitzung vom 9. November 1893 sich sympathisch für das Unternehmen ausgesprochen und gegebenen Falles bereit erklärt, demselben seine Unterstützung angedeihen lassen zu wollen; in der Sitzung vom 20. April 1895 jedoch beschlossen, in eine Beitragsleistung vor­ läufig nicht eingehen zu können, sondern den Act dem Landtage in nächster Session in Vorlage bringen zu wollen, und sieht sich dazu um so eher veranlasst, als es sich nicht um einen einzelnen Jahresbeitrag handelt, sondern um eine bleibende oder wenigstens für längere Jahre dauernde Ausgabe. Mit Note vom 29. Juni 1895, Zl. 16, 596, hat die h. k. k. Statthalterei die Instructionen und Vorschriften zur Ausführung des hydrografischen Dienstes nebst Beigabe eines Stationsverzeichnisses mitgetheilt, aus welch' letzterem zu ersehen ist, dass in Vorarlberg 25 ombrometrische Stationen theil­ weise mit Schneemeffung und 19 Pegelstationen eingerichtet worden sind. Auch wurde dem LandesAusschuffe zur Kenntnis gebracht, dass diejenigen Arbeiten des hydrografischen Dienstes, welche die Er­ hebung vom allgemeinen hydrografischen Gesichtspunkte aus in Frage kommenden Daten, sowie die Verwertung derselben für die Lösung der staatlichen Aufgaben bezwecken, von der Beitratzsleistung der einzelnen Länder zu den Kosten des genannten Dienstes nicht abhängig gemacht werden können und die Anregung zu einer Beitragsleistung nur erfolge in der Voraussetzung, dass die Landesabtheilungeu 261 Beilage XLIII. XLIIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. ihre Thätigkeit auch auf diejenigen Arbeiten erstrecken werden, welche speciell und unmittelbar im In­ teresse des betreffenden Landes, der Bezirke und Gemeinden sich als nothwendig erweisen. Die beitragleistenden Länder würden demnach berechtigt sein, zur Mitwirkung bei Beschaffung der benöthigten hydrografischen Daten, sowie für eine vom Gesichtspunkte der Hydrografie aus ge­ wünschte Begutachtung wasserbaulicher Projecte, die Landesabtheilung in Anspruch zu nehmen, während hingegen denjenigen Landesvertretungen, welche sich bezüglich ihrer Mitwirkung am Hydrografischen Dienste ablehnend verhalten, eine solche Berechtigung nicht zugesprochen werden könnte, sondern für die allenfalls gewünschte Inanspruchnahme der Landesabtheilung auf einen Kostenersatz reflectiert werden müsste. Was nun die Kosten, welche der hydrografische Dienst für die Landesabtheilung von Tirol und Vorarlberg erfordert, anbelangt, so wurden dieselben laut Statthalterei-Note vom 24. Jan. 1895 für die Zeit vom 1. Juli bis December d. Js. mit 10, 965 fl. berechnet, worin theils die einmalige Einrichtung, theils die für die zweite Hälfte des Jahres bezogenen Beträge enthalten erscheinen; der für das Jahr 1896 präliminierte Gesammtwert der Leistungen des hydrografischen Dienstes in diesem Verwaltungsgebiete beläuft sich auf 9800 fl.; indem nämlich aus dem vom h. k. k. Ministerium des Innern in den Staatsvoranschlag pro 1896 eingestellten Pauschalcredit per 94, 000 fl. zum Zwecke des hydrografischen Dienstes für die hierortige Landesabtheilung 4200 fl. zur Verfügung stehen werden; hiezu kommt ein Betrag von 2200 fl. für diverse Anschaffungen von Instrumenten, Drucksorten rc.; endlich ein approximativer Antheil an den Publicationen des Centralbureaus mit 1400 fl, und die aus der Wasserbaudotation zu bestreitenden Auslagen für Pegel und hydrometrische Erhebungen per 2000 fl. In der Note vom 3. Januar 1896 Zl. 33204, mittelst welcher die h. k. k. Statthalterei den Gesammtwert der Leistungen des hydrographischen Dienstes für Tirol und Vorarlberg dem Landes­ Ausschusse zur Kenntnis gebracht hat wird das Ersuchen an letzteren gestellt beim h. Landtage die Zustimmung zur Gewährung eines entsprechenden Landesbeitrages einholen zu wollen. Es ist gewiss nicht in Abrede zu stellen, dass die hydrografischen Stationen, eine Ergänzung zu den meterologischen bildend, eine Reihe interessanter Daten sammeln und binnen Jahren eine gewisse periodische Constanz der Verhältnisse festzustellen in der Lage sein werden, die als wertvolle Anhalts­ punkte für hydrotechnische Unternehmungen, sowie für zutreffende Vorsichtsmaßregeln gegenüber drohenden hohen Wasserständen sich verwenden lassen dürften. Zu besonderer Bedeutung können aber nach unserer Ansicht die Resultate der hydrographischen Beobachtungen hauptsächlich nur gelangen in den Niederungen, welche von größeren Flüssen oder Strömen durchzogen werden, indem für diese der Nachrichtendienst über starke Regenfälle in den höher gelegenen Gegenden und über den steigenden Pegelstand die Sicherheits- und Rettungsvorkehrungen bei Zeiten anordnen läßt, wie dies hierzulande am Rheine schon seit ein Paar Dezennien durchgeführt wird. Im Gebirgslande hingegen, wo die Gewässer entspringen und nur zu Bächen und kleineren Flüssen sich sammeln, können die hydrographischen Beobachtungen wohl kaum eine größere praktische Bedeutung erlangen. Es läßt sich darum auch ein directer Nutzen, den dieselben in einem Lande wie Vorarlberg zu leisten vermögen, schwer erkennen und infolge dessen ein lebhaftes Interesse dafür von Seiten der Bevölkerung kaum erwarten. Der volkswirtschaftliche Ausschuss will nun angesichts des wissenschaftlichen und mit der Zeit möglicherweise auch reell praktischen Wertes des hyhrographischen Dienstes eine gänzlich ablehnende Haltung nicht einnehmen, steht sich aber nicht in der Lage, derzeit einen Beitrag dafür zu beantragen, da theils ohnehin in diesem Jahre für wichtige Straßen- und Flussregulierungsbauten, besonders auch für die in Aussicht stehende Bregenzerwälderbahn an die Landesfinanzen hohe Anforderungen herantreten werden, theils indem aus den Mittheilungen der h. k. k. Regierung sich nicht ersehen läßt, welche Be­ deckung die Kosten von Seite des Landes benöthigen, bezw. welche Beitragsleistung hochdieselbe erwartet. Mit Rücksicht auf diese Momente ist der volkswirtschaftliche Ausschuss der Ansicht, es solle der Landesausschuss ermächtiget werden, allenfalls mit der k. k. Regierung in Unterhandlung zu treten 262 VI. Session der 7. Periode 1896. Beilage XLIII. und nach Maßgabe eines etwa zu Tage tretenden Jntereffes des Landes dem Landtage in späterer Session Anträge zu stellenDemnach erhebt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgenden Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Landesausschuss wird ermächtiget, mit der k. k. Regierung betreffend Beitrags­ leistung des Landes zu den Kosten des hydrographischen Dienstes in Unterhandlung zu treten, und nach Maßgabe eines etwa zu Tage tretenden Jntereffes des Landes an dieser Angelegenheit dem Landtage in späterer Session Anträge zu stellen." Bregenz, den 23. Januar 1896. Johanne- Thurnher, Dr. Berk, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 263 LUI, der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage LIU. M stiehl des landtäglichen Gemeindeausschusses über das Gesuch einer Anzahl Bewohner von Buch und der Gemeindevertretung von Alberschwende Buch-Alberschwende. betr. Straßenbau Hoher Landtag! Die dem landtäglichen Gemeindeausschusse in der Sitzung vom 20. Januar d. I. zugewiesene Angelegenheit einer Verbindungsstraße Buch-Alberschwende beschäftigte insbesondere den Landesausschuss bereits einige Jahre. In der letztjährigen Session des h. Landtages wurde über Antrag des Landesausschusses der Beschluss gefasst, „dass im Falle des Zustandekommens eines Straßenprojectes und nach Sicherung der Einbringlichmachung der seitens der Gemeinden und Privaten in Aussicht gestellten Beiträge ein angemessener Landesbeitrag bis zur Höhe von 15°/0 der Gesammtkosten in sichere Aussicht gestellt werde." (IX. Beilage zu den stenogr. Protocollen). Die am 2. Dezember v. I. stattgefundene commissionelle Begehung ergab lt. Protocoll dc^o 2. Dec. 1895 den Befund, dass die bestehende Straße in großen Theilen nicht fahrbar genannt werden könne, dass ste auf größeren Strecken eine Steigung von 12—20 °/0 aufweise, die Breite durchschnittlich nur 15 m betrage und die Beschotterung gänzlich fehle. Anlässlich dieser commissionellen Begehung gab die Gemeindevorstehung von Alberschweude das Erklären ab, dass der dermalen zwischen Buch und Alberschwende bestehende Weg dem Verkehr entsprechend hergestellt werden könne, und stellte für den Fall der Aufnahme eines neuen Projectes und der Wahl einer höher gelegenen Trace einen Beitrag von fl. 3800 in Aussicht. Die Vertreter der Gemeinde Buch erklärten jedoch, diese Propositionen nicht annehmen zu können. In der Eingabe der Gemeinde Alberschwende an den Landes-Ausschuss dd<^ 5. Januar d. I. nimmt dieselbe ihre im obcitierten Protocolle vom 2. Dec. v. I. abgegebene Erklärung zurück, unter Hinweis darauf, dass die Gemeinde Buch fast gar keinen Verkehr mit Alberschwende habe, indem sie ihre Bedarfsartikel fast ausnahmslos von Bregenz über Wolfurt beziehe. Beinahe im nämlichen Sinne ist auch eine Eingabe an den h. Landtag von 45 Bürgern der Gemeinde Buch dd^ 14. Janüar 301 LIU, der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. b. I. gehalten, in welcher ungefähr drei Viertel der gesummten Gemeinde auf die über Jppach führende Straße nach Wolsurt, Kennelbach, Bregenz als ihre „kürzeste und natürlichste Verkehrsstraße" Hin­ weisen und die Bitte stellen, den vom h. Landtage in Aussicht gestellten Beitrag zur Verbesserung der Straße Buch-Jppach-Wolfurt zuzuwenden. Sowohl die Gemeindevertretung von Alberschwende als die Großzahl der Bewohner von Buch sprechen in ihren Eingaben den dringenden Wunsch aus, dass, wenn der h. Landtag auf der Forderung nach Ausführung des Projectes bestehen sollte, doch mit der Durchführung abgewartet werde, bis der Bau der Bregenzerwälderbahn als vollständig gesichert anzunehmen und der Standort des Bahnhofes Bozenau bestimmt sei. Wie ferner aus dem Actenmateriale ersichtlich ist, wünscht die zur Gemeinde Alberschwende gehörende, ca. 40 Häuser zählende, Parcelle Fischbach die Ausführung des Straßenbaues, will jedoch das als geeignet erscheinende Project nicht anerkennen, sondern verlangt ein höher gelegenes Project. Die Parcelle Fischbach scheint jedoch, sich für ihre Anschauung nicht besonders zu erwärmen oder noch nicht die nothwendige Klarheit zu besitzen, da sie keine Eingabe an den h. Landtag gerichtet hat. In einem neuerlichen Ansuchen an den h. Landtag beharrt die Gemeinde­ vertretung von Buch auf ihrer früher gestellten Forderung und ersucht, dass die Gemeinde Alberschwende zur Ausführung des vom Landescultur-Zngenieur aufgenommenen Projectes verhalten werde und stellt die fernere Bitte, dass die vom h. Landtage in Aussicht gestellte Subvention von 15°/0 der Gesammtkosten noch um 10°/0 also im Ganzen auf 25°/0 erhöht werde. Hält man sich nun gegenwärtig, wie divergierend die Forderungen der verschiedenen Petenten sind, wie die Gemeindevertretung Alberschwende und die zu ihr gehörige Fraction Fischbach sich widersprechen, wenn man ferner erwägt, dass die Eingaben der Gemeindevertretung Buch und jene, die von dreivierteln der Bürger von Buch in wahrhaft auffallendem, ja grellstem Gegensatze stehen: so kann sich der Gemeindeausschuss unmöglich auf die Seite der einen oder der anderen Gemeinde stellen. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der landtägliche Gemeindeausschuss den Antrag, : Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Die Enigaben der Gemeinde Alberschwende, der 45 Bürger von Buch, sowie der Gemeindevertretung von Buch werden dem Landesausschusse zur Amtshandlung im eigenen Wirkungskreise abgetreten. 2. Auf Erhöhung des in der letztjährigen Session beschlossenen Landesbeitrages von 15°/0 auf 25°/0 der Gesammtkosten kann dermalen nicht eingegangen werden." Bregenz, den 29. Januar 1896. Rudigier, I. Nägele, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 302