18960116_ltb0261896_Volkswirtschaftsausschussbericht_Gesuch_Lorüns_Illschutzbautenerrichtung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 21:01
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokolle» des Vorarlberger Landtags, vi. Session, 7« Periode 1896. Beilage XXVI. Weciecht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde torüns betreffend die Errichtung weiterer öchutzbauten an der III. Hoher Landtag! Laut Beschluss des h. Landtages vom 24. Januar 1895 wurde der Gemeinde Lorüns zur Herstellung der nöthigen Sicherungsbauten an der Jll im Gemeindegebiete von Lorüns nach dem Projecte des Herrn Landescultur-Jngenieurs eine Subvention von 4000 fl. aus dem Landesfonde unter der Bedingung gewährt, dass auch der Staat zu gleichem Zwecke eine Subvention in gleicher Höhe bewillige und der Restbetrag von 3000 fl. von der Gemeinde Lorüns und dem Concurrenzstraßen-Ausschuffe Bludenz—Schruns übernommen werde. Diese Bedingungen wurden erfüllt, der Bau noch im Januar 1895 in Angriff genommen und im December des genannten Jahres vollendet. Am 11. Januar 1896 fand über Veranlassung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz und unter Intervention des k. k. Bezirksingenieurs als technischen Amissachverständigen, sowie des Landescultur-Jngenieurs die Collaudierung dieser Bauten statt. Nach dem bezüglichen Protokolle ergab die Collaudierung ein sehr günstiges Resultat, indem die Commissionsmitglieder der Gemeinde Lorüns für die „wirklich solide, kunstgerechte und schöne Durchführung der gegenständlichen Uferschutzbaulen die volle Aner­ kennung" aussprachen. Die Kosten waren mit 11.000 fl. veranschlagt, die wirklichen Kosten dürften nach Ausführung noch einiger kleiner, restlicher Arbeiten den veranschlagten Betrag nur ganz minimal überschreiten. Nach dem Project war nicht eine fortlaufende Wuhrung von der innern Lorünserbrücke bis zur Kapelle in Lorüns geplant, sondern es wurden bei der Projectsaufnahme aus Rücksicht auf die finanziellen Verhältnisse der Gemeinde nur die allernothwendigsten Bauten in Aussicht genommen und in dieser Wuhrungslinie eine Strecke von 120 m Länge, deren Verbauung damals nicht so unumgänglich nothwendig erschien, offen gelassen. Nunmehr aber, nachdem die Wuhrung auf einer Correctionslinie von rund 905 m erstellt ist, macht sich um so mehr das Bedürfnis geltend, durch Schließung dieser Lücke ein volles und ganzes Werk zu schaffen und so den Bestand dieses schönen und mit bedeutendem Kostenaufwande erstellten Baues dauernd zu sichern. 149 XXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Vl. Session, 7, Periode 1896. Der technische Amtssachverständige k. k. Oberingenieur Neuner erklärte im Collaudierungsprdtokolle, „dass- es nicht nur wünschenswert, sondern geradezu nothwendig fällt, die zwischen Profil 79'8 — 198*4 bestehende Lücke im Wuhrbaue nach demselben Steinsatzprofile, wie es unterhalb zur Ausführung gelangte, zu ergänzen und zwar fällt diese Ergänzung nothwendig in Hinsicht auf einen möglichst gesicherten Bestand der mit einem ziemlichen Kostenaufwande neu hergestellten Uferschutzbauten." Der Landescultur-Jngenieur schloss sich dieser Erklärung vollinhaltlich an. Die bei der Collaudierung anwesenden Vertreter der Gemeinde Lorüns erklärten, diesen Ergänzungsbau gerne ausführen zu wollen, baten aber unter Hinweis auf die den Behörden bekannte schlechte finanzielle Lage der armen kleinen Gemeinde um eine Subvention aus Staats- und Landesmitteln, ein Ansuchen, welches auch seitens der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz laut Note vom 11. Januar 1896, Z. 432 auf das Wärmste befürwortet wurde. Das von der Gemeinde Lorüns unterm 4. Januar d. I. an den Landes­ Ausschuss gerichtete Gesuch enthält die Bitte, dass der h. Landtag zu den nothwendigen, nach dem Aus­ spruche der Sachverständigen mit einem Kostenaufwande von 1800 fl. zu erstellenden Ergänzungs- be­ ziehungsweise Schlussbauten einen angemessenen Beitrag alte dem Landesfonde gewähre. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist der Anschauung, es sollte dem Gesuche entsprochen werden, jedoch unter der Bedingung und Voraussetzung, dass auch der Staat eine gleich hohe Subvention zu diesem Zwecke gewähre. Die Höhe der Landessubvention wäre mit 500 st. festzusetzen und wäre es dann Sache des Landes-Ausschusses, beim h. k. k. Ackerbau-Ministerium um Erwirkung der Staatssubvention einzuschreiten. Die restlichen 800 fl. wären dann von der Gemeinde Lorüns, beziehungsweise vom Concurrenz-Straßenausschusse Bludenz-Schruns aufzubringen. Die Vermögensverhältnisse der Gemeinde Lorüns sind bereits im Berichte der vorigen Session (XV. Beilage zu den stenographischen Protokollen) dargestellt und wird sich in dieser Hinsicht auf die dortigen Ausführungen berufen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss erhebt folgende Anträge: . Der h. Landtag wolle beschließen: „1. Zur Herstellung der Ergänzungs- beziehungsweise Schlussbauten an der Jll im Ge­ meindegebiete von Lorüns wird eine Subvention von 500 fl. aus dem Landesfonde unter der Bedingung gewährt, dass auch der Staat zu gleichem Zwecke eine solche in gleicher Höhe bewillige und der Restbetrag von 800 fl. von der Gemeinde Lorüns und dem Concurrenzstraßenausschusse Bludenz-Schruns übernommen und aufge­ bracht werde. 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, beim h. k. k. Ackerbau-Ministerium um Er­ wirkung einer Staatssubvention für die bezeichneten Bauten in der Höhe von 500 fl. einzuschreiten." - Bregenz, den 16. Januar 1896. Johannes Thurnher, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 150