18960104_ltb0131896_Landesausschussbericht_Bregenzerwälderbahnbau

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Letzte Änderung 01.07.2021, 21:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XIIL der Beilagen zu Den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 8. Periode 1896. Beilage XIII. Wericht des Landes-Ausschusses betreffend den Bau der Bregenzerwälderbahn. Hoher Landtag! Der Landtag hat auf Grund der Anträge des volkswirtschaftlichen Ausschusses (XL. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen) in der 13. Sitzung vom 7. Februar 1895 in Angelegenheit der Erbauung der Bregenzerwälderbahn einstimmig folgenden Beschluss gefasst: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, unter Vorlage eines Ausweises über die finanziellen Verhältnisse der am Baue der Bregenzerwälderbahn interessierten und parti­ cipierenden Gemeinden im Sinne der Ausführungen des vorliegenden Berichtes eine dringende Vorstellung an das hohe k. k. Handels-Ministerium dahin gehend zu richten, daß Hochdasselbe im Wege der Specialgesetzgebung im Sinne des Artikels XI des Gesetzes vom 31. Dezember 1894 R.-G.-Bl. Nr. 2 ex 1895, und entsprechend den Landtags­ beschlüssen vom 27. Jänner 1894, die Garantie des Staates für Verzinsung und Amor­ tisierung des nicht durch Stamm-Actien gedeckten Baukostenbetrages für die zu erbauende Localbahn Bregenz—Bezau gewähre, beziehungsweise erwirke." Der Landes-Ausschuss unterzog sich diesem Auftrage, indem er mit Bericht vom 28. Februar 1895 Z. 806 unter Vorlage des bezeichneten Berichtes, des Verhandlungsprotokolles und eines Ver­ zeichnisses über die finanzielle Lage der betheiligten Gemeinden eine dringende Vorstellung an das hohe k. k. Handels-Ministerium richtete und darin ausführte, wie unbedingt nothwendig die Gewährung, der Staatsgarantie für fragliche Bahn sei und wie die Nichtgewährung derselben der Ablehnung des Projektes gleichkomme. Nachdem aber die hohe k. k. Regierung selbst die große wirtschaftliche Bedeutung dieser Bahn anerkenne, so werde sie gewiss das Nöthige veranlassen, dass den dringenden Rufen und Wünschen eines von Mitteln zur Selbsthilfe entblößten Bezirkes um bessern Anschluss an Land und Reich entsprochen werde und dadurch beitragen, dass der Ruhm und die Ehre des Reiches nach Außen gefördert werde, wenn für einen nicht unbedeutenden, jetzt fast ganz auf das Ausland angewiesenem Landestheil durch die Hilfe des Reiches ein angemessener Verkehrsweg geschaffen und dadurch dieZukunft dieses Bezirkes günstiger gestaltet wird. 77 'Beilage XIII. • XIII. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Das hohe k. k. Handels-Ministerium ist diesem neuerlichen Einschreiten der Landesvertretung und des Landes-Ausschusses in wohlwollendster Weise entgegengekommen. Die Erledigung erfolgte mit Zuschrift desselben vom 31. Juli 1895 Zl. 19381 L.-B.-A. und hat folgenden Wortlaut: „Unter Bezugnahme auf die geschätzten Schreiben vom 28. Februar und 22. März d. I. Zl. 806 beehre ich mich dem löbl. Landes-Ausschusse die beiliegende Abschrift eines gleichzeitig an die Concessionswerber für die Localbahn Bregenz—Bezau ergehenden h. o. Erlasse zu übersenden, aus welchem der löbl. Landes-Auschuss ersehen wolle, dass die Regierung im Principe nicht abgeneigt wäre, von ihrem in dem h. o. Erlasse vom 19. Jänner d. I. Zl. 16558 ex 1894 zum Ausdrucke gebrachten Standpunkte rücksichtlich des gedachten Bahnunternehmens abzugehen und diesem letzteren ausnahmsweise die staatliche Garantie eines jährlichen Reiuerträgnisses behufs Sicherstellung der Verzinsung und Tilgung des Vorzugskapitals zuzuwenden. Die dem verfassungsmäßigen Wege vorbehaltene Erwirkung der gedachten Ertragsgarantie müßte aber ebensowohl aus finanziellen Gründen behufs Vermeidung von Zwischenzinsen, wie auch im Interesse einer einfachen Abrechnung an die Bedingung geknüpft werden, dass die zufolge Landtags­ beschlusses vom 27. Jänner 1894 für die in Rede stehende Localbahn zugesicherte, in drei Jahres­ raten fällige Landessubvention von 110, 000 fl. in eine einmalige bei Constituierung der Actiengesellschaft zu leistende Zahlung in der gedachten Höhe oder mindestens in nach Maßgabe des Bau-Fortschrittes während der mit längstens 2 Jahren anzunehmenden Bauzeit fällige Ratenzahlungen umgewandelt werden. Ich gebe sohin dem löbl. Landes-Ausschusse anheim, beim Wiederzusammentritte des Landtages das Entsprechende wegen Abänderung des gedachten Landtagsbeschlusses in der vorangegebenen Beziehung zu veranlassen. Von dem im Gegenstände gefassten vorläufigen Beschlusse wolle der löbl. Landes-Ausschuss baldthunlichst anher Mitteilung machen." In dem Erlasse des Handels-Ministeriums vom gleichen Tage an die Concessionswerber werden diese angegangen, zunächst die in rechtsverbindlicher Form ausgestellten definitiven Erklärungen der Interessenten über die von ihnen in Aussicht gestellte, zum Paricurse nach Maßgabe des Erforder­ nisses innerhalb der Bauzeit zu bewirkende Übernahme eines Nominalbetrages von 330, 000 fl. in Stamm-Actien der für die projectierte Localbahn zu bildenden Actiengesellschaft baldigst dem Handels­ Ministerium, vorzulegen. Auch wurden die Concessionswerber eingeladen, bezüglich der Form der vor­ erwähnten Erklärungen, wie auch bezüglich der weiteren Vorbereitung des fraglichen Bahnbaues und insbesondere wegen Aufbringung der Geldmittel für die ehestens in Angriff zu nehmende Ausarbeitung des Detailprojectes im kurzen Wege das Einvernehmen mit dem Localbahnamte im k. k. Handels­ Ministerium zu pflegen. Aus diesem Erlasse ist auch zu entnehmen, dass die Erklärung des hohen k. k. Handels-Ministeriums wegen Gewährung der Staatsgarantie im Einvernehmen mit dem hohen X. k. Finanz-Ministerium erfolgte. Der Landes-Ausschuss richtete unterm 8. August 1895 Zl. 2759 eine Zuschrift an das hohe l. k. Handels-Ministerium, in welcher er die Eröffnung des letzteren mit außerordentlicher Befriedigung .zur Kenntnis nahm und für dieses Entgegenkommen, in der innigsten Überzeugung, dass nur in dieser Weise die in volkswirtschaftlicher Beziehung so wichtige und für einen ansehnlichen Theil des Landes geradezu unentbehrliche Bahn erstellt werden könne, im Namen des Landes und insbesondere des Bregenzerwaldes der hohen k. k. Regierung den tiefftgefühlten Dank aussprach. Gleichzeitig erklärte sich der Landes-Ausschuss vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages bereit, die zufolge Landtagsbeschlusies vom 27. Jänner 1894 für die in Rede stehende Localbahn zu­ gesicherte Landessubvention von 110, 000 fl. statt in drei Jahresraten in zwei Raten von je 55, 000 fl. und zwar die eine am Beginne, die andere am Schluffe des ersten Baujahres abzustatten. Die Concessionswerber traten hinsichtlich der oben angedeuteten Punkte mit dem Localbahnamte im k. k. Handels-Ministerium in Verhandlung und entsprachen hinsichtlich des ersten Punktes der .diesfalls gestellten Anforderung. Über Anregung des Localbahnamtes wurde seitens der Concessions- 78 V. Session der 8. Periode 1896. Beilage XIII. Werber auch an die Aufnahme des Detailprojectes geschritten und sind die bezüglichen Arbeiten in vollem Zuge. Nach dem zwischen den Concessionswerbern und der Firma Groß in Wien unter Intervention des Localbahnamtes am 2. October v. I. abgeschlossenen Vertrage ist das Detailproject sammt Kostenvoranschlag bis längstens 30. April 1896 fertig zu stellen. Als Entschädigung für die Detailproject-Aufnahme wurde pro Kilometer ein Betrag von 600 st. vereinbart. Die bezüglichen Kosten belaufen sich demnach auf ca. 23000 fl. ohne allfällige weitere Studien von Varianten. Unterm 28. December 1895 richteten die Concessionswerber eine Eingabe an den Landes­ Ausschuss, in welcher unter Vorlage einer Abschrift des vorerwähnten Vertrages darauf aufmerksam gemacht wird, dass außer den vorbezeichneten Detailprojectskosten auch noch die Auslagen für das Vorprojekt mit ca. 9000 fl., dann das Erfordernis für die verschiedenen Commissionen und Nebenarbeiten nach Voranschlag mit ca. 7000 fl. beziffert, aufzubringen seien, so dass also bis zur eigentlichen Jn-angriffnahme des Bahnbaues das Consortium ratenweise Zahlungen von zusammen ca. 40000 fl. .zu leisten habe. Das Consortium sei deshalb genöthigt, von den gezeichneten Actienbeträgen einen Theil ein­ zuheben, . der selbstverständlich bei der Vollzahlung in Anrechnung gebracht werde. Die betheiligten Gemeinden sind auf diese Zahlungen bereits eingegangen und es wird nun vom Consortium die Bitte gestellt, dass auch das Land von dem gezeichneten Stamm-Actienbetrag nach dem sich ergebenden Bedarf bis zur Höhe von 10°/0 desselben Einzahlungen mache, damit den durch die Anregung des hohen k.k. Handels-Ministeriums eingegangenen Verpflichtungen seitens des Consortiums entsprochen werden könne. Bei diesem Stande der Sachlage erscheint die Beschlussfassung der Landesvertretung nach zwei Richtungen nothwendig und zwar einentheils in der Genehmigung des Landes-Ausschuss-Beschlusses vom 8. August 1895 Zl. 2759, womit die vom Lande Vorarlberg votierte Summe statt in drei in zwei Raten zur Abstattung gelange und zwar die erste am Beginne und die zweite am Schluffe des ersten Baujahres, anderntheils in der Stellungnahme zu dem Gesuche der Concessionsbewerber, betr. die Einzahlung entprechender Beträge bis zur Höhe von etwa 10°/0 des gezeichneten Actiencapitals zur Bestreitung der schon vor Jnswirksamkeittreten des die Sicherstellung der Bahn bezweckenden Reichsgesetzes erwachsenden Kosten von ca. 40000 fl. Nachdem einentheils die k. k. Regierung Verzinsung und Tilgung des Vorzugscapitals der Detailprojectes über Anregung und Intervention erfolgte, so empfiehlt es sich, dass das Land zur Auslagen verhältnismäßig mitwirke. die Bereitwilligkeit erklärt hat, die Garantie für Bahn zuzuwenden, anderntheils die Aufnahme des des Localbahnamtes des k. k. Handels-Ministeriums Bestreitung der durch die Vorarbeiten erwachsenden Das Consortium hätte sich jeweilig über die Nothwendigkeit, Richtigkeit und die Höhe der Zahlungen für die bezeichneten Arbeiten auszuweisen und das Land sollte sich hieran mit einem Viertel betheiligen, jedoch sollen die Gesammtzahlungen desselben zu den Kosten der Vorarbeiten 10000 fl. nicht überschreiten. Es erscheint wohl als Ehrensache des Landes, dass es in dieser Beziehung nicht hinter den betheiligten Gemeinden zurückbleibe. Auch ist es für die Erstellung der Bahn gewiss Vortheilhaft, wenn diese Auslagen nicht durch Anlehen gedeckt werden müssen, indem sich sonst das Anlagecapital um die erwachsenden Zinsen erhöhen müßte. Es werden gestellt folgende A n t r st g e: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt, zur Bestreitung der nachgewiesenen Kosten der Vorarbeiten an der Bregenzerwälderbahn unter Anrechnung in die nach den Landtagsbeschlüssen vom 27. Jänner 1894 für Übernahme von Stamm-Actien be79 XIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session 8. Periode 1896. willigte Summe im Verhältnis zur Gesummt - Actienzeichnung stehende Beträge an dem Landesfonde bis zur Gesammthöhe von 10000 fl. an die Concessionsbewerber schon vor Jnwirksamkeittreten des die Sicherstellung der Bahn bezweckenden Reichs­ gesetzes aus dem Landesfonde auszufolgen." 2. „Die Zahlung der nach den Beschlüssen des Landtages vom 17. Jänner 1894 votierten Summe von 110000 fl. erfolgt nach Abzug der nach Punkt 1 bereits in einem früheren Zeitpunkte eventuell geleisteten Zahlungen gemäß dem Landes­ Ausschuss-Beschluss vom 8. August 1895 Zl. 2759 in zwei gleichen Raten, wovon die eine am Beginne, die andere am Schluffe des ersten Baujahres abzustatten ist." 3. „Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt, die bezüglichen Beträge, insoweit sie ihre Deckung durch die gewöhnlichen Einnahmen des Landesfondes nicht finden, den vorübergehend angelegten Cassabeständen zu entnehmen." Bregenz, am 4. Jänner 1896. Zer Lanöes-Arrsfchrrss: Martin Thurnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 80