18960123_ltb0451896_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subventionsgewährung_Nenzing_Illwuhrbauten_am_Galinabach

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Letzte Änderung 01.07.2021, 21:03
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLV. der Beilagen zu den, stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, VI. Session, 7. Periode.1896* Beilage XLV. des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend das Gesuch von 4 parcellen der Gemeinde Nenzing um Gewährung einer Subvention zu den Wuhrbauten an der )ll und am Galinabache. Hoher Landtag! Die zur Gemeinde Nenzing gehörigen Parcellen Motten, Mariex, Mittelberg und Gurtis richteten unterm 4, November v. I. ein Gesuch an den Landes-Ausschuss um Erwirkung eines möglichst ergiebigen Beitrages aus dem Landesfonde sowie aus dem staatlichen Meliorationsfonde zu der Erstellung von Wuhrbauten am Jllflusse und dem Galinabache. In dem Gesuche wird ausgeführt, dass diese kleinen nur 469 Einwohner zählenden Par­ cellen gemäß eines am 23. Mai 1776 abgeschlossenen, den Acten in Original beiliegenden Vertrages zur Erhaltung, beziehungsweise Erstellung der bezüglichen Wuhrbauten an der Jll verpflichtet seien. In den Jahren 1876—1878 seien auf einer bedeutenden Strecke mit einem beträchtlichen Kostenaufwande Wuhrungen aus Holz und kleinern Steinen erstellt worden, welche Bauten sich aber jetzt in schlechtem Zustande befinden. Der Landes-Ausschuss richtete vorerst an die Gemeinde Nenzing die Aufforderung, sich darüber zu äußern, ob und in welchem Ausmaße sie geneigt sei, sich an der Aufbringung der für die Wuhrbauten in den genannten 4 Parcellen erwachsenden Kosten zu betheiligen. Mit Bericht vom 10. Januar d. I. erklärte die Gemeindevorstehung Nenzing auf Grund des Gemeindeausschussbeschlusses vom 31. December v. I., dass einentheils die Gemeinde keinerlei Verpflichtung habe, sich an der Erstellung der genannten Wuhrbauten in finanzieller Hinsicht zu be­ theiligen, sie aber anderntheils selbst große Reparaturen an den auf ihrem Gebiete bestehenden Wuhr­ bauten vorzunehmen habe, so dass sie sich genöthigt sehe, demnächst selbst mit einem Gesuche um Beitragsleistnng an den Landesausschuss heranzutreten. Die Gemeinde Nenzing habe in den Jahren 1885—1892 zu Jllwuhrbauten die bedeutende Summe von 37.992 fl. aufgewendet und habe der­ malen noch 8500 fl. Wuhrbauschulden. Zudem sei die Gemeinde im abgelaufenen Jahre zweimal von größeren Brandunglücken heimgesucht worden, die Abbrändler seien berechtigt, das zum Wieder­ aufbau der Häuser nöthige Holz aus den Gemeindewaldungen zu beziehen und so könne aus diesen zwar ausgedehnten, aber zur Deckung des Holzbedarfes der Gemeindemitglieder sehr in Anspruch ge269 XLV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XLV. nommenen Waldungen für die nächste Zeit ein der Gemeindecassa zufließendes Erträgnis nicht erwartet werden. Nach dem vom Landescultur-Jngenieur verfassten Voranschlag belaufen sich die Kosten für die in den 4 Parcellen zum Theil neu aufzuführenden, zum Theil zu verstärkenden und zu erhöhenden Wuhrbauten an der Jll und am Galinabache auf 15.000 fl. Angesichts der Verheerungen, welche die sehr viel Geschiebe mit sich führende Jll häufig an­ richtete, vereinigten sich schon im Jahre 1868 die Gemeinden des Wallgau, nämlich Bludenz, Nüziders, Ludesch, Thüringen, Bludesch, Nenzing, Satteins und Frastanz zu einer Regulierungsaction, wobei beschlossen wurde, die Wuhrarbeiten nach bestimmter Correctionslinie und Durchflussprofil durchzuführen. Eine Anzahl der bezüglichen Gemeinden haben ihre Bauten beendet, während andere noch mit Erstellung derselben beschäftigt sind. Die von den Fractionen Motten, Mariex, Mittelberg und Gurtis durchzuführende Regulierung an der Jll soll nun in diesem Jahre erfolgen. Dabei soll nach dem technischen Berichte des Landesculturingenieurs fürs erste am linken Ufer des Galinabaches von der Bahnbrücke angefangen bis zum Anschluss an die bestehende Holzwuhrung an der Jll ein massives Steinwuhr erstellt werden; weiters soll diese Holzwuhrung, welche nunmehr nach ZOjährigem Bestände zum größten Theile verfault ist, bis zur Grenze der Nachbar­ gemeinde Frastanz durch ein massives Steinwuhr ersetzt werden. Die Länge des projektierten Wuhres am Galinabache beträgt 320 m, die Länge der Jllwuhrung 800 m, die Gesammtwuhrlänge somit 1120 m. Die Wuhrungen sollen aus einem aus voluminösen Bruchsteinen gebildeten Steinwurfe, von welchem für den Galinabach 63 m und für die Jllwuhrbauten 45 m3 per Längenmeter gerechnet werden, bestehen. Die Kronenhöhe der Steinwuhrung ist mit 2 m oberhalb des Niederwasser­ standes bemessen. Die Erstellung der geplanten Bauten erweist sich als äußerst dringend. In Folge der in den flussaufwärts gelegenen Gemeinden bereits durchgeführten Jllregulierung sammeln sich die Schotter­ massen im untern Theile des Jllthales, wozu auch das Gebiet der 4 Parcellen gehört, massenhaft an, erhöhen in äußerst bedenklicher Weise das Jllbett, wodurch sich die Gefahr eines Jllausbruches fort­ während steigert. Die 4 kleinen Parzellen sind nicht in der Lage, die Baukosten selbst aufzubringen. Sie haben auch kein eigenes Fractionsvermögen, wie z. B. die Parcelle Beschling, welcher im vorigen Jahre eine Subvention von 3000 fl. votiert und eine gleich hohe vom Staate erwirkt wurde. Soll die Ausführung der Bauten ermöglicht werden, so muß die von Staat und Land zu gewährende Subvention verhältnismäßig höher bemessen werden, als es bei der Parcelle Beschling und auch bei andern hinsichtlich der Jllwuhrbauten unterstützten Gemeinden bisher der Fall war. Der volkswirt­ schaftliche Ausschuss ist der Ansicht, die Landessubvention sollte mit 4000 fl. bemessen und eine gleich hohe Subvention vom Staate erwirkt werden. Dabei müßte aber unter allen Umständen die Sub­ ventionsgewährung davon abhängig gemacht werden, dass der Rest der erwachsenden Kosten durch die Parcellen, oder bei deren eventueller Unvermögenheit durch die Gemeinde Nenzing aufgebracht werde und müßte diese Leistung gesichert erscheinen. Die Ausfolgung der Subvention hätte in 2 gleichen Raten und zwar in den Jahren 1896 und 1897 zu geschehen und wäre an die genaue projectgemäße Durchführung der Bauten zu knüpfen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt sonach folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: „1. Zur Herstellung der nöthigen Wuhrbauten an der Jll und am Galinabache wird den zur Gemeinde Nenzing gehörigen Parcellen Motten, Mariex, Mittelberg und Gurtis eine Subvention von 4000 fl. aus dem Landesfonde in zwei gleichen in den 270 Beilage XLV. VI. Session der 7. Periode 1896. Jahren 1896 und 1897 zur Auszahlung gelangenden Raten L 2000 fl. unter der Bedingung gewährt, dass auch der Staat zu gleichem Zwecke eine Subvention in gleicher Höhe bewillige und der Restbetrag der durch den Bau erwachsenden Kosten von den bezüglichen Parcellen, eventuell von der Gemeinde Nenzing übernommen und aufgebracht werde, sowie dass die Bauten genau nach Project erstellt werden. 2. Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, bei der h. k. k. Regierung um Gewährung der Staatssubvention in bezeichneter Höhe einzuschreiten." Bregenz, den 23. Januar 1896. Johannes Thnrnher, Martin Tharnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 271