18960123_ltb0481896_Finanzausschussbericht_Rechnungsabschluss_1894_und_Voranschlag_1896_tirolisch_vorarlbergischerGrundentlastungsfond

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Letzte Änderung 01.07.2021, 20:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896- Beilage XLVHI. des landtäglichen Finanz-Ausschusses über den Rechnungs-Abschluss des tirolisch- vorarlbergischen Grundentlastungsfondes pro 1894 und den Voranschlag pro 1896. Hoher Landtag! Diese Angelegenheit ist nunmehr, nachdem das Land Vorarlberg seine Schuld an den gemeinsamen Grundentlastungsfond vollständig getilgt hat, nur insoweit Gegenstand landtäglicher Kenntnisnahme und Genehmigung, als nach gänzlicher Abwickelung des Grundablösungsgeschäftes auf ein eventuell sich ergebendes Activum ein Mitanrecht des Landes gellend zu machen wäre, und an den Regiekosten des Fondes immer noch auch Vorarlberg zu participieren hat. Laut des vorliegenden Rechnungsabschlusses pro 1894 ergab sich noch ein reines Activum des Fondes mit 151.468 ft. 42 kr. und für das Land Vorarlberg ein beim Fonde als Depositum erliegendes Restguthaben von.............................................................. 312 fl. 75*/, kr. Für das Jahr 1895 liegt derzeit der Rechnungsabschluss noch nicht vor. Der Voranschlag für 1896 berechnet ein Erfordernis mit . . eine Bedeckung mit.............................................................. .......... 5000 fl. 627 „ daher einen Abgang von 4373 fl. welcher in den voraussichtlich zu gewärtigenden Cassabeständen des Fondes mit Ende 1895, durch Veräußerung von dem Fonde eigenthümlichen Wertpapieren seine Deckung finden soll. und Das Betreffnis an den Regiekosten des Fondes für Vorarlberg ist mit 47 fl. präliminiert. Künftighin ist sohin nur das Betreffnis an den Regiekosten für den Grundentlastungsfond vom Lande zu leisten, beziehungsweise an dem Restguthaben von 312 fl. 751/2 kr. in Abrechnung zu bringen. 281 XLVIII. der Beklagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Vl. Session, 7. Periode 1896 Demgemäß stellt der Finanzausschuss den Antrag „1. Der hohe Landtag wolle den Abschluss der Rechnung des Grundentlastungsfondes für Tirol und Vorarlberg pro 1894 mit dem reinen Activum von 151.468 fl. 42 kr. und dem deponierten Guthaben des Landes Vorarlberg mit 312 fl. 72l/2 kr. sowie das Präliminare des Fondes pro 1896 mit dem Erfordernisse von 5000 fl. der Bedeckung von................................................................................... 627 „ und dem Abgänge von ....... . 4373 fl. sowie dem Regiekostenbetreffnisse von..........................................47 „ für das Land Vorarlberg genehmigend zur Kenntnis nehmen. 2. Dem Landesausschusse wird aufgetragen, im geeigneten Zeitpunkte das Mitanrecht des Landes an ein eventuelles, schließliches Activum des Fondes geltend zu machen." Bregenz, den 23. Januar 1896. I. Ant. Fritz, Johann Kohler, Obmann. Berichterstalier. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 282