18960123_ltb0461896_Volkswirtschaftsausschuss_Gemeindeeingabe_Fussach_und_Hard_gegen_Verlegung_Kommunikationsstrasse_infolge_Rheindurchstich

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Letzte Änderung 01.07.2021, 20:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XLVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokolle:! des Vorarlberger Landtags. ■ ' ' ., f;> - . ? ■ j ' t t VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage XLVI. - $ -j *» >■' $ ' “2 ■' ■ jf.:-r ‘ j We^rcht ■■* f\*> il f ■ Visa* fy> des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinden „Lußach lmd Hard" gegen die Verlegung der Eommunications-5traße zwischen Hussach und Hard infolge des Rheindurchstiches. Hoher Landtag! Die Gemeinden Fußach und Hard richteten an den h. Landtag eine Vorstellung gegen die projectierte Verlegung der bisherigen Verbindungsstraße zwischen Fußach und Hard, die anlässlich des untern Rheindurchstiches nöthig Werden wird und wie sie von der Rheinbauleitung beschlossen worden ist. In dieser Eingabe wird Folgendes vorgebracht. Es seien heute die zwei Gemeinden Hard und Fußach, welche durch den Beschluss der internationalen Rheinbaucommission verhalten werden, die seit unvordenklichen Zeiten bestehende bebequeme und kurze Verbindung untereinander und der Gemeinde Fußach mit der Landeshauptstadt, auf der von diesen zwei Gemeinden unterhaltenen Gemeindestraße, in Folge des Rheindurchstiches ganz aufzulassen und durch einen weitern Umweg auf der neu herzustellenden Reichsstraße in un­ genügender Weise zu ersetzen, in ihren agricolen und ökonomischen, sowie commerciellen Verhältnissen auf das Ärgste bedroht. Bei den diesbezüglichen Verhandlungen über die wasserrechtliche Abhandlung, betreffend die Rheincorrection haben die Vertreter der Gemeinde Fußach folgenden Protest zu Protokoll gegeben: „Wir müssen im Interesse der Gemeinde den dringenden Wunsch aussprechen, dass die Rheinbrücke in Fortsetzung der über die neue Dornbirner Ache und den neuen Lustenauer Canal herzustellenden Brücken sich möglichst innig an das am linken Rheinufer verbleibende Rudiment der als Verbindungsstraße zu der Fußacher Reichsstraße dienenden Gemeindesträße anschließe, also gegen, die Station 40 des Rheindurchstiches zu liegen komme; denn nur auf diese Weise wird die corrigierte Reichsstraße im Stande sein, die bestehende und durch den Rheindurchstich eliminierte Gemeindestraße zu ersetzen. Hiedurch aber wird dem größten Theile der Gemeinde Fußach der heutige Verkehr auch für die Zukunft gesichert, ohne dass hiedurch die Gemeinde Höchst oder eine andere Gemeinde wirk­ lich geschädiget würde. 273 Beilage XLVL XLVb der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des vsrarlberger Landtag-. Sodann wird Mf den bezüglichen internationalen Staatsvertrag und das Landesgesetz hin­ gewiesen, nach welchen eine möglichst kurze Verbindung der fraglichen Gemeinden festgestellt ist, wo­ gegen diese Verbindung in der entlegenen Parcelle Birkenfeld oder überhaupt außerhalb des Terri­ toriums dieser beider Dörfer doch nicht gemeint sein kann. Sowohl Privat-, Gewerbe- als Gemeinde­ Interessen werden durch das Hinaufrücken der Straße und Brücke schwer geschädiget. Übrigens habe über die Communicationsfrage die politische Behörde zu entscheiden und kommen hiebei: 1. Die hierauf basierenden Verkehrsintereffen; 2. Die Baukosten und 3. Das private Eigenthumsrecht in Frage. Gegen die oberste Variante mässen die Gemeinden mit aller Entschiedenheit sich verwahren und würden Wiederherstellung der jetziges VMjrGnngs-Ott'rDenlinie, Rückersatz der Kosten und Ver­ gütung jeden Schadens zu begehren gezwungen sein. ' Zm Falle der . Wahl der .mittleren Variante würde die Geradelegung der Zufahrtsstraßen, womit dieselben um 35 m verkürzt werden könnten, sowie Entschädigung der Benachtheiligten ver­ langt, dagegen aber auf Rückersatz für die Kosten der alten Straße verzichtet. Wenn aber die unterste Variante gewählt würde, so könnte ziemlich den Bedürfnissen ent­ sprochen werden. Die Gemeindevorstehung Fußach behauptet entgegen der von Höchst, dass der Verkehr auf der bisherigen Straße Hard-Fußach kaum unter dem auf der Straße Hard-Birkenfeld und Höchst stehe. Aus dem vorliegenden Actenmaterial findet der volkswirtschaftliche Ausschuss, dass sich die zwei Gemeinden Hard und Fußach dahin erklären, mit allen ihnen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln für die möglichste ungeschmälerte Belassung ihrer bisherigen Verkehrsmittel einzutreten. Nach deren Erklärungen wären dieselben nur mit der untersten projezierten Variante befriediget, gegen die mittlere haben sie kleine Anstände, wogegen sie gegen die oberste, nun von der internalen Rhein­ bauleitung zur Ausführung bestimmten Variante mit aller Entschiedenheit auftreten und die hohe Landesvertretung als die gesetzliche Beschützerin der Gemeinde-Interessen um Hilfe anzurufen. , Der h. Landesvertretung steht aber in dieser Angelegenheit kein anderes Mittel zu Gebote, als nach § 19 der L.-O. an die hohe k. k. Regierung eine Vorstellung zu erheben, wobei es sich aber vorher darum handelt, inwieweit dieselbe der Beschwerde eine Berechtigung zuerkennen muß. Diesfalls findet der volkswirtschaftliche Ausschuss die Vorstellung der genannten Gemeinde insofern begründet, als sie sich gegen den Beschluss der internationalen Rheinbaucommission bezüglich der Wahl der obersten Variante richtet. Dadurch würde der Verkehr zwischen Fußach und Hard wesentlich verschlechtert, und die Gemeinde Fußach und die dortigen Gewerbetreibenden durch die Ablenkung des Hauptverkehres empfindlich geschädiget und rechtfertiget es sich keineswegs, ein ganzes Dors einer un­ bedeutenden Verkürzung einer Straße wegen vom Durchzugsverkehre auszuschließen. Dagegen dürfte für die Gemeinde Fussach die mittlere Variante genügen und dieselbe würde sich wahrscheinlich auch damit zufrieden stellen. Zugleich wird diese Variante hem anderseitigen Verkehre nach Höchst und in die Schweiz kejne merklichen Schwierigkeiten bereiten, dq die vielleicht nun etwas erhöhten Kosten in diesem Falle, wo es sich um ein altes Verkehrsrecht handelt, nicht in Betracht gezogen werden dürfen. Auch die Differenzen der Längen-Distanzen zwischen der obersten Variante und der mittleren rechtfertiget diese Isolierung der Gemeinde Fußach nicht, denn von der Dorfbrücke in Hard ist es bis zur Ziegelei Birkenfeld: a. oberste Variante 4010 m d. mittlere , , 4220 „ mithin blos mehr. 224 210 m VI. Session der 7. Periode 1896. Beilage XLVI. In Anbetracht dessen tritt der volkswirtschaftliche Ausschuss für die mittlere Variante ein, weil diese die bisherigen Verkehrsverhältnisse und alten Rechte am wenigsten berühren und allen thunlichst gerecht zu werden vermöchte. Daher erhebt der volkswirtschaftliche Ausschuss, den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Die Eingabe der Gemeinden Fußach und Hard gegen den Beschluss der inter­ nationalen Rheinbaucommission, womit als Ersetzung der bisherigen dortigen Communicationsstraße von den drei projectierten Varianten die oberste zur Ausführung bestimmt worden ist, wird der h. k. k. Regierung, zur eingehenden Würdigung und thunlichsten Berücksichtigung abgetreten." Bregenz, den 23. Januar 1896. Johannes Thrrrnher, Peter Paul Welte, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 275