18960123_ltb0421896_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Errichtung_landwirtschaftlicheLehranstalt

Dateigröße 1.1 MB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 20:58
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XLIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VL Zession, 7. Periode 1896. Beilage XLIL des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Errichtung einer landwirtschaft­ lichen Lehranstalt in Vorarlberg. Hoher Landtag! In den letzten Jahren hat der Landtag wiederholt sich eingehend mit Maßnahmen beschäftiget, welche zunächst die Förderung der landwirtschaftlichen Interessen und insbesondere die Hebung der Viehzucht zu fördern geeignet schienen. In der Sitzung vom 26. Jan. 1895 hat derselbe unter anderem folgenden Beschluss gefasst: „Der Landtag spricht sich im Principe für die Errichtung einer Landesviehzuchtanstalt aus; da aber die dem Lande zur Erreichung dieses Zweckes zur Verfügung stehenden Mittel voraussichlich nicht ausreichen, so wird der Landesausschuss beauftragt, mit dem Landwirtschaftsvereine behufs nothwendiger Vorerhebung in Verhandlung zu treten, sowie im Einvernehmen mit demselben die geeigneten Schritte zu thun, um für den mehrerwähnten Zweck ausgiebige Staatshilfe zu erlangen." Auf Grund dieser dem Landesausschusse ertheilten Ermächtigung hat derselbe sich mit Eingabe vom 14. October v. I. Zl. 3115 an den Vorarlberger Landwirtschaftsverein gewendet und denselben eingeladen, Vorschläge über den fraglichen Gegenstand, die Mittel zur Realisierung des Projectes, die etwaige Höhe der einmaligen und jährlichen Kosten der Errichtung einer solchen Anstalt und endlich über die Durchführung derselben zu erstatten. Dementsprechend hat der Vorarlberger Landwirtschaftsverein unter 20. Decbr. 1895 folgende Äußerung abgegeben: Bekanntlich hat der Landwirtschaftsverein schon im Jahre 1894 eine Eingabe an den hohen Landesausschuss in Angelegenheit der Hebung unserer Rindviehzucht gerichtet, in welcher, nebst unseren Maßregeln im unmittelbaren Interesse dieses speciellen Zweiges, auch für die Erweiterung und Ver­ vollkommnung des allgemeinen landwirtschaftlichen Wissens die Errichtung einer den Landesverhältnissen entsprechenden Unterrichts-Anstalt vorgeschlagen worden ist. Von dem h. Landesausschusse nunmehr aufgefordert, diesen letztgenannten Vorschlag näher zu präcisieren, glaubte die unterfertigte Vereinsvorstehung diese Frage zunächst der Vorberathung 245 Beilage XLII. XLII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. im engeren Ausschüsse unterziehen zu sollen, und dabei die Hauptgesichtspunkte hinzustellen, welche sodann entweder als ausreichend befunden, oder infolge mehrfacher zum Ausdrucke gebrachter abweichender Anschauungen in erforderlicher Weise modifieiert und ergänzt werden können. Als erster Grundgedanke für Errichtung einer landwirtschaftlichen Lehranstalt in Vorarlberg sollte angenommen werden, dass die Lehrzeit nicht wie in anderen ähnlichen, dem gleichen Zwecke dienenden Instituten, für das ganze Jahr bestimmt würde. Bei den immerhin kleinlichen landwirt­ schaftlichen Verhältnissen würde es jenen Kreisen der Bevölkerung, aus denen die Schule beschickt werden kann, nicht entsprechen, ihre Angehörigen etwa 9—10 Monate in eine Anstalt zu schicken. Das Land selbst, beziehungsweise dessen Vertretung, welche die Hauptkosten dieses Unterrichtes zu bestreiten hätte, würde aber gleichfalls keinen Vortheil erreichen. Entweder wäre die Schule nur schwach besucht, oder es würden die absolvierten, mit mehr Kenntnissen ausgestatteten Schüler eine ihrer erlangten Ausbildung nicht genügende Verwendung im Lande finden, daher anderwärts, außerhalb Vorarlbergs entsprechende Beschäftigung suchen, was doch der Zweck einer aus Landesmitteln zu activierenden Lehranstalt nicht sein kann. Es würde sich vielmehr empfehlen, die zu errichtende Lehranstalt derart zu gestalten, dass daselbst die gewöhnliche Lehrzeit hindurch eine Anzahl temporärer Curse abgehalten würden, von welchen jeder einzelne die Dauer von 2 höchstens 3 Monaten nicht überschreiten dürfte. Bei Angabe der Dauer von 3 Monaten ist nur auf die Alpzeit Rücksicht genommen, für alle übrigen Zweige müsste 2 Monate als die Maximal-Dauer bezeichnet werden, welche man thunlich eher zu verkürzen als zu verlängern hätte. Als solche temporäre Curse könnten einstweilen bezeichnet werden: 1. Ein.solcher für Thierkenntnis, Beurtheilung, Haltung und Zucht unserer Nutzthiere; 2. Ein anderer für Milchwirtschaft und Molkereiwesen; 3. Ein weiterer für Feld- und Wiesenbau, insbesondere den für die gegenwärtigen Verhältnisse hervorragend wichtigen Futterbau; 4. Ein solcher für Alpwirtschaft; 5. Ein nicht zu übersehender für Obst- und Gemüsebau. Die Festsetzung der Anzahl und Beschaffenheit solcher Curse, vorausgesetzt, dass das Princip angenommen wird, wäre übrigens dann Sache der Instituts-Leitung im Einvernehmen mit der Aufsichts­ behörde, und könnte immer von Jahr zu Jahr im voraus bestimmt werden. Zur Durchführung dieser ständig zu erhaltenden, wenngleich an sich nur für beschränkte Dauer einzurichtenden Curse, ferner zur Haltung einer speciell für Viehzucht unerlässlichen Instituts­ wirtschaft mit ununterbrochenem Jahresbetriebe, müsste jedoch unbedingt ein Anw es en mit ausreichenden Gebäulichkeiten und entsprechendem Culturgrunde entweder durch Kauf, Pachtung oder anderweitige Überlassung in Aussicht genommen werden. Für den theoretischen wie auch praktischen Unterricht ist eine größere, von Jahr zu Jahr sich vermehrende Anzahl von Lehrmitteln, feinerer und gröberer Gattung nothwendig, welche doch geordnet und in steter Evidenz zu halten sind, was kaum möglich wäre, wenn dieselben keinen bestimmten Aufbewahrungsort hätten, und immer herumtransportiert werden müßten. Aber auch für die Lehrkräfte ist es dringend erforderlich, dass sie sich auf einem gegebenen Terrain einarbeiten, dass sie die fachlichen Druckschriften, Demonstrations-Objecte und Requisiten jederzeit zur Hand haben, und dass sie in den Stand gesetzt werden, eine richtig geführte Jnstitutswirtschaft als Musterbetrieb und Anschauungs-Belehrungs-Mittel aufzuweisen, bei welcher nicht allein die Schüler lernen, sondern auch Landwirte aus der Bevölkerung sich Rath erholen können. Desgleichen müßte mit Rücksicht auf den hochwichtigen Unterricht in der Alpwirtschaft eine geeignete Alp weide im Wege des Ankaufes oder der Pachtung für das Institut erworben werden, denn es könnte nicht angehen, bei Unterweisung der Schüler, welche hierbei offenbar in der praktischen Handhabung der Wirtschaft bestehen müßte, auf die Zulassung an einer anderweitig betriebenen Alpe angewiesen zu sein, woselbst die zu Unterrichtszwecken gebotene freie Disposition kaum erreichbar wäre. 246 VI. Session der 7. Periode 1896. Beilage XL1L Wäre man über die Beschaffung dieser zwei Factoren im Klaren, dann müßten als weitere Fragen die Auswahl geeigneter Lehrkräfte, die finanzielle Seite des Unternehmens und der Ort in Erwägung gezogen werden. Für den Gutsbetrieb, bei welchem eine besondere Aufmerksamkeit der reinen Züchtung unserer einheimischen Rindviehrasse, dann der als zweckmäßig erkannten Species von Schweinen, Schafen und Ziegen zugewendet werden sollte, müßte demgemäß ein entsprechender Viehstand ständig gehalten werden, welchen man ungefähr folgendermaßen beziffern könnte: 1 Zuchtstier, ]0 Kühe, 5 bis 6 Kälber, 1 Eber, 2 Schweine, 1 Ziegenbock, 2 bis 3 Ziegen, 1 Schafbock, 3 Schafe. Diese Ziffern sind ein Entwurf, ein Vorschlag, welcher jedenfalls discutierbar wäre, und je nach Consolidierung und fortschrittlicher Entwicklung der Anstalt sich selbstverständlich modificieren ließe. Die aufzunehmenden Schüler wären in zwei Kategorien zu theilen, und zwar solche, welche in normierte Plätze ausgenommen Unterricht und Verpflegung, d. i. Kost, Wohnung und Wäsche un­ entgeltlich genießen, und solche, welche für Unterricht und Verpflegung zu zahlen hätten, wofür eine bestimmte Taxe aufgestellt würde, in welche Kategorie aber nur die Aufnahme nach Zulässigkeit er­ folgen könnte. Auch wäre sich darüber zu einigen, ob diese zahlenden Schüler im Institute untetzubringen, oder aber nur zum Besuche des Unterrichtes zugelassen, für ihre Unterkunft und Ver­ pflegung, oder für das Eine oder Andere, nach Außen anzuweisen seien. Zweckmäßiger für das Ge­ deihen des Unterrichtes wäre jedenfalls die Aufnahme in das Instituts-Gebäude und in die Ver­ pflegung daselbst, gleich den anderen Schülern, gegen Entrichtung der schon erwähnten Taxe. Die Zahl der zur unentgeltlichen Aufnahme normierten Plätze wäre mit sechs zu bestimmen, in der Voraussetzung, dass 6 Schüler schon genügend sein können, behufs des zu erlangenden prak­ tischen Unterrichtes auch die in der Wirtschaft sich ergebenden Arbeiten zu verrichten. Kommen noch Zahlende hinzu, so wird das Ganze nur erleichert, doch würden auch Zahlende schwerlich mehr als 6 ausgenommen werden, weil bei mehr die rege Theilnahme am theoretischen wie am praktischen Unterrichte erschwert wird. Als ständiges Jnstituts-Personale hätten angestellt zu werden: 1 Anstalts-Leiter, 1 Hilfslehrer, 1 Senner, 1 Stallbursche, 1 Gärtner zugleich Hausdiener. Was nun die Kosten betrifft, so lassen sich diese allerdings nur annähernd veranschlagen, einmal weil sehr viel davon abhängt, wie die erforderlichen vorangeführten Realitäten erworben werden können, ferner um welche Bedingungen die einzelnen Personen zu gewinnen sein werden, immerhin aber wären die nachbenannten Ansätze als maßgebend zu betrachten, und zwar: Auslagen: 1 Anstaltsleiter mit dem Jahres-Gehalte von.................................................................. fl. 1200.— 1 Hilfslehrer „ „ „ „ „ 1000.4­ 1 denner „ „ „ „ „...................................................................„ 300.— 247 Beilage XLII. XLII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. 1 Stallbursche mit dem Jahres-Gehalte von 1 Gärtner zugleich Hausdiener bei freier Wohnung für sich und Familie ebenso Kost für Senner und Stallbursche per Jahr Verpflegung für 10 Schüler Alp-Pachtzins ftH n !! H 120.— 400 — 600.— 2500.— 200.— 6320.— Einnahmen: 4 Schüler ä fl. 250.Guts-Ertrag, welcher sich aus dem Erlöse für Schweine, Schafe, Ziegen, Kälber, Jungvieh, Molkerei-Producte, Obst und Gemüse zusammensetzt . . . Alp-Ertrag durch Verwertung der Molkerei-Producte ft. 1000.— „ 2300. „ 460.— fl. 3760.— Diese Posten sind natürlicherweise nicht erschöpfend, allein es sind auch günstigere Ergebnisse nicht ausgeschlossen. Nach dieser Berechnung würde sich ein Mehrbedarf, bezw. Aufzahlung von fl. 2560.— ergeben. Je nach den Ankaufs- oder Pachtbedingungen für das Anwesen würden weitere Veränderungen dieser Posten immer noch eintreten, doch kann bei guter Administration und Wirtschaft auch viel er­ spart und die Einnahme gesteigert werden. Als Ort, wo im Lande diese Anstalt zu errichten sein wird, dürfte sich Dornbirn empfehlen, weil in diesem Gemeindegebiete die ärarische Alpe Müsel liegt, welche aller Wahrscheinlichkeit nach vom hohen Ackerbau-Ministerium um den vorher angesetzten Pachtzins von fl. 200.— erhältlich sein dürfte, — ferner weil dort für die Unterbringung der Anstalt leichter als anderswo gesorgt werden könnte, und weil zu erwarten ist, dass auch die Gemeinde dem ganzen Unternehmen mehr zu Hilfe zu kommen in der Lage sein würde. Nachdem nun im hohen Ackerbau-Ministerium gleichfalls die Geneigtheit, obwohl vorläufig nur im mündlichen Verkehre, ausgesprochen worden ist, der Errichtung einer landwirtschaftlichen Lehr­ anstalt die staatliche Unterstützung nicht zu versagen, gleichwie dies in den anderen Kronländern ge­ schieht, — so wäre es gewiss angezeigt, in Vorarlberg diesen Schritt ehestens einzuleiten, um so mehr als dies das einzige Land der cisleithanischen Reichshälfte ist, in welchem eine solche Unterrichts­ anstalt noch nicht besteht. Schließlich muß noch einmal hervorgehoben werden, dass der Schwerpunkt für das Jnslebentreten der mehrbesprochenen Anstalt in der Erwerbung dks geeigneten Reales liegt. Ob auch ein solches ausfindig gemacht werden kann, das nur einfache Adaptierungskosten erfordert, oder ob Neubauten aufgeführt werden müssen, — ob die für die Viehhaltung nothwendigen Gründe dabei sind, oder erst extra dazu gekauft oder gepachtet werden müssen, — auf welche Höhe des Viehstandes man greift, und welche Betriebsweise man einzuführen gedenkt, — das sind die wichtigsten Positionen, nach deren Feststellung erst ein richtiger Kostenvoranschlag entworfen werden kann. Auch kann der Lehrplan und ein Anstalts-Statut erst zur definitiven Feststellung gelangen, wenn diese Vorfragen gelöst sind, daher man ohne weiteres Säumen daran gehen sollte. Und wenn die hohe Landesvertretung einen vollwichtigen Schritt zur Sicherung des Unternehmens zu thun ge­ denkt, so wäre es sicherlich am Platze, eben diese Hauptfrage der Erwerbung des betreffenden An­ wesens zu ordnen; denn ist dieses vorhanden, dann müssen die weiteren Consequenzen von selbst nachfolgen. Es dürfte sich daher empfehlen, dass über die hier angeführten Grundzüge eine Einigung erzielt wird; ist das geschehen und auch die Ortsfrage entschieden, dann wäre für den Landes-Aus­ schuss die unbedingte Vollmacht zu erwirken, dass er die Erwerbung der erforderlichen Realitäten, entweder durch Kauf, Pachtung oder in Folge irgend einer sonstigen Überlassung, vollende, und damit 248 XLII. Beilage. VI. Session der 7. Periode 1896. eine nicht zu beseitigende Grundlage schaffe, auf welcher der Ausbau des ganzen Unternehmens dann vor sich zu gehen hätte. immerhin Der Pachtvertrag bezüglich der Alpe Müsel dürfte Wohl kaum Schwierigkeiten begegnen, aber müßte man sich im Wege des k. k. Ackerbau-Ministeriums des Objectes versichern. Hierauf muß entweder ein schon vorhandenes, als geeignet erscheinendes Haus oder ein passender Bauplatz erworben werden, — im letzteren Falle handelt cs sich um den Bauplan und zugehörigen Kostenanschlag. Bei diesem Punkte wäre vielleicht zu erwägen, ob es nicht anginge, zuerst ein vorhandenes Haus zu miethen, und in solange für die Zwecke der Anstalt zu behalten, bis eventuell ein Neubau aufgeführt sein kann. Der Vortheil eines solchen Vorganges läge in der Möglichkeit der schnelleren Activierung der Anstalt, und in dem Sammeln von Erfahrung über jene Rücksichten und Beobachtungen, welche für den Neubau von Belang wären. Ist hierauf der Wirtschaftsplan bestimmt, so ist nurmehr die Grunderwerbung ausständig, die aber, so viel wenigstens hier bekannt, gerade in Dornbirn ziemlich leicht vor sich gehen sollte. Der engere Ausschuss des Vereines hat diesen Ausführungen, wie aus dem Protokolls-Aus­ züge ersehen werden wolle, vollständig beigepflichtet, daher die ergebenst unterfertigte Vorstehung, ge­ stützt auf den genannten Ausschussbeschluss, glaubt, dem sehr geschätzten Ansinnen vom 14. Oktober d. Js., Zl. 3115 nach Thunlichkeit entsprochen zu haben; dieselbe bittet nunmehr den hohen Landes^ Ausschuss, dieser Angelegenheit geneigtest alle Fürsorge und den erforderlichen Nachdruck angedeihen zu lassen, und erklärt sich überdies gern bereit, auf hohes Verlangen nach Kräften auch weiter dienlich zu sein. Der volkswirtschaftliche Ausschuss hat diese Vorschläge in reifliche Erwägung gezogen. Die Vorschläge des Landwirtschaftsvereines gehen zunächst dahin, dass vor allem eine Einigung über die von ihm dargelegten Grundzüge zu erzielen wäre, wonach sich der Landtag auch über die Ortsfrage, wo die Anstalt zu errichten wäre, zu entscheiden und dem Landesausschusse die unbedingte Vollmacht zu ertheilen hätte, dass er die Erwerbung der erforderlichen Realitäten, entweder durch Kauf oder durch Pachtung oder in Folge irgend einer sonstigen Überlassung vollende. Für das Land kommt in erster Linie in Betracht, ob die Kosten, welche das Land durch die Errichtung und Erhaltung einer solchen Anstalt zu tragen haben würde, diese erschwingen könne und ob dieselben im richtigen Verhältnisse zum im Lande vorhandenen Bedürfnisse und Nutzen einer solchen Anstalt stehen. In ersterer Hinsicht hat der Landwirtschaftsverein verschiedene Aufstellungen über das voraussichtliche Erfordernis einer solchen Anstalt gemacht. In diesem Erfordernis sind aber auf der einen Seite die Kosten, welche durch den Ankauf oder die Pachtung jener Grundstücke erwachsen würden, die erforderlich sind um einen entsprechenden Viehstand durch jene Zeit des Zahres, in welcher derselbe nicht auf der Alpe ist, erhalten zu können, wobei insbesondere ein geeignetes Wirtschaftsgebäude und überhaupt die nöthigen Localitäten für Wohnung des erforderlichen Personales, der Schüler u. s. w. schwer ins Gewicht fallen nicht in Anschlag gebracht; andererseits aber die vom Staate und eventuell jener Gemeinde, in welcher die Anstalt errichtet würde, zu erwartenden Beiträge nicht in Calcul gezogen worden. Es ist zwar sehr gut einzusehen, dass diese Momente im gegenwärtigen Stadium der Erhebung nicht annähernd berechnet werden konnten, und gerade weil nach dieser Hinsicht gar keine Anhaltspunkte vorliegen, nach welchen auch nur eine approximative Berechnung des Landeserfordernisses möglich wäre, dürfte es sich empfehlen, dass der Landtag dermalen eine unwiderrufliche, definitive Stellung nicht einnehme. Dies erscheint auch aus dem Grunde gerechtfertiget, weil derselbe am Schluffe einer Periode steht, wobei es gewiss nicht erwünscht sein kann, wenn derselbe seinem Nachfolger in einer so wichtigen Sache präjudizierlich vorgreifen würde. In Bezug auf die Feststellung, in welcher Gemeinde die Anstalt errichtet werden solle, ist der Ausschuss der Anschauung, dass diese Frage in endgiltiger Weise vom Landtage in dieser Se ssion 249 Beilage XLIL XLII. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. selbst dann nicht hatte gelöst werden können, wenn auch der bestimmte Auftrag an den Landes-Aus­ schuss ertheilt würde, ein Anwesen entweder im Wege des Kaufes oder Pachtes zu erwerben, weil doch diese Frage erst endgiltig gelöst werden kann, wenn eine gewisse Erhebung und Sondierung bezüglich jener Objecte im Lande, welche sich hiefür etwa eignen würden, vorausgegangen wäre. Diesfalls ist zwar eine Andeutung auf Dornbirn gemacht worden, aber nähere Erhebungen liegen nicht vor. Wenn man auch der Anschauung ist, es müßte die Anstalt jedenfalls an einem gelegenen, leicht zugänglichen Orte sein, so kann doch nicht geläugnet werden, dass vielleicht auch noch andere Orte in Erwägung zu ziehen wären. Nachdem dermalen die ganze Angelegenheit noch nicht einmal über das Stadium der ersten Erhebungen hinaus gediehen ist und die Landesvertretung in dieser wichtigen Sache dem kommenden Landtage doch nicht vorgreifen will, so ist es nicht zweckmäßig, den Landesausschuss mit so weit­ gehenden Vollmachten auszustatten, dass er selbständig schon ein Anwesen zum gedachten Zwecke an­ kaufen könnte. Während aber verschiedene, voraussichtlich langwierige Erhebungen und eventuell Ver­ handlungen mit einzelnen Privaten oder Gemeinden wegen Ankauf eines Reales oder mit der k. k. Regierung wegen Beitragsleistung zum geplanten Unternehmen nothwendig fallen werden, könnten die Erhebungen auch nach einer anderen Richtung gepflogen werden. Es wäre, wie schon einmal angedeutet wurde, von Interesse zu erfahren, in welchem Grade im Lande Vorarlberg zum Besuche einer derartigen landwirtschaftlichen Schule ein Bedürfnis bestehe. Nach Anschauung des Ausschusses sollte daher der Landesausschuss beauftragt bezw. ermächtiget werden, nach vorgenommener Umschau und Auswahl einer bestehenden derartigen Anstalt einige Stipendien für Besucher einer solchen Anstalt auszuschreiben und zu verleihen. Die Zahl dieser Stipendien sollte 6 nicht übersteigen, die Höhe derselben kann jetzt nicht bestimmt werden, dieselbe würde sich nach der Dauer der Unterrichtszeit und den von der Anstalt an die aufzunehmenden Frequentanten gestellten Bedingungen richten. Diese Umstände können aber nur im Wege der Unterhandlung mit einer oder mehreren bestehenden An­ stalten erhoben und dementsprechend der Betrag für die Stipendien festgesetzt werden. Wenn eine für unsere Landesverhältnisse entsprechende Anstalt gefunden ist, und für den Besuch derselben angemessene Stipendien ausgeschrieben würden, so würde es sich doch bis zu einem gewissen Grade zeigen, was für ein Bedürfnis für den Besuch einer solchen Anstalt vorhanden ist, wobei dann immerhin noch in Anschlag gebracht werden kann, dass beim Bestände einer landwirt­ schaftlichen Lehranstalt im Lande selbst der Besuch sich steigern würde. Der volkswirtschaftliche Ausschuss ist der Anschauung, es soll die Errichtung einer land­ wirtschaftlichen Lehranstalt nicht aus dem Auge gelassen und der Landesausschuss mit den Vorerhebungen im Sinne der vorstehenden Ausführungen betraut werden, damit derselbe in die Lage komme, in späterer Session dem Landtage entsprechende Anträge zu stellen. Demgemäß stellt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: „1. Der Landesausschuss wird ermächtiget, bezüglich der Errichtung einer landwirtschaft­ lichen Lehranstalt in Vorarlberg die ihm geeignet scheinenden weiteren Erhebungen zu pflegen und dem Landtage in späterer Session Bericht zu erstatten. 250 VI. Session der 7. Periode 1896. Beilage XLII. 2. Um Anhaltspunkte für das in Vorarlberg vorhandene Bedürfnis nach dem Besuche einer landwirtschaftlichen Schule zu erhalten, wird der Landesausschuss ferner er­ mächtiget, nach gepflogener Erhebung in Bezug auf die zu wählende Anstalt sechs Stipendien, deren Höhe er selbst bestimmt, für den Besuch derselben auszuschreiben und zu verleihen." Bregenz, den 23. Januar 1896. Johannes Thurnher, Jodok Fink, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz« 251 LIL -er Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage LIL Weicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Eingabe der Gemeinde Gaschurn betreffend die drohende Bergabrutschung in parthenen. Hoher Landtag! In dem vorliegenden Gesuche der Gemeinde Gaschurn wird darauf hingewiesen, dass die Bewohner der zur Gemeinde Gaschurn gehörigen Ortschaft Parthenen schon im Jahre 1893 und im Jahre 1894, in ganz außerordentlicher Weise aber im September und October des Jahres 1895 durch den Absturz von Felsblöcken vom Tavamont-Berge in Schrecken versetzt worden seien. Den ganzen Umfang der Gefahr haben die Bewohner genannter Ortschaft aber erst dann erkannt, als auf Grund fachmännischer Erhebungen die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Gemeindevorstehung hierauf aufmerksam gemacht und entsprechende Vorkehrungen angeordnet habe. Die Bitte geht dahin: „Der h. Landtag wolle Fürsorge treffen, dass bei den nach menschlichen Ermessen in kürzester Zeit über die Ortschaft Parthenen hereinbrechenden Unglücksereignissen den dadurch gänzlich ruinierten Bewohnern eine sofortige, unumgänglich nothwendige Unterstützung aus Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden könne." Die erste Mittheilung über die der Ortschaft Parthenen drohende Gefahr an den Landes­ Ausschuss erfolgte durch die k. k. Bezirkshauptschaft Bludenz mit Zuschrift vom 19. de praes. 21. November v. I. Nr. in welchem diese das Ansuchen stellte, mit thunlichster Beschleunigung den Herrn Landescultur-Jngenieur mit den nöthigen Erhebungen zu betrauen, wobei bemerkt wurde, dass von Seite der k. k. Bezirkshauptmannschaft Baumeister Ignaz Wolf von Bludenz zu diesen Erhebungen mitentsendet würde. Das bezügliche technische Gutachten der beiden genannten Sachverständigen, die sich schon äm Tage nach Eintreffen der Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft nach Parthenen verfügten, lautet wie folgt: „Entsprechend der Einladung der löblichen k. k. Bezirkshauptmannschaft vom 19. November d. I. Nr. Erhebungen bezüglich der drohenden Bergabrutschung in Parthenen an Ort und Stelle zu pflegen, begaben sich die ergebenst Gefertigten Freitag den 22. November nach Parthenen bezw. auf 297 Beilage LIL LIL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. die 2100 m hochgelegene Abbruchstelle, und beehren wir uns, über das Resultat der gepflogenen Er­ hebungen nachstehenden Bericht unter Anschluss einer Situationsskizze im Maßstabe von 1 : 25.000 er­ gebenste zu erstatten: Das rechte Ufer der Jll zwischen den Ortschaften Gaschurn und Parthenen wird von einer steil ansteigenden Bergeslehne flankiert, deren Krone bis zu Höhen von 2100—2300 m ansteigt, und deren höchste Erhebung die 2446 m hohe Versailspitze bildet. Diese Bergeslehne steigt jedoch nicht gleichmäßig an, sondern wird durch mehrere terrassen­ förmige Absätze unterbrochen, von welchen die Tavamont-Alpe in einer Seehöhe von 1500 m die größte bildet. In einer Höhe von 2100 m gerade oberhalb der Ortschaft Parthenen, auf dem Schafberge, wie der Volksmund dieses Plateau nennt, ca. I1/* km westlich von der Versailspitze findet sich ein weiterer, stellenweise muldenförmiger Absatz vor, auf welchem in einer Längenausdehnung von ca. 140 m und in einer Breite von 50—70 m mächtige Steinblöcke eingebettet liegen (Glimmerschiefer mit Gneisund Hornblendeeinlagerungen), welche auf mindestens 40 m Mächtigkeit in die Tiefe reichen, und dort auf einem steil abfallenden Felsfuß aufruhen. Welchem Naturereignisse die Bildung dieser Lagerstätten von geborstenen und wildzerissenen, mitunter colossale Dimensionen aufweisenden Felsblöcken zuzuschreibcn ist, ob einem Bergstürze, oder glacialen oder eruptischen Einwirkungen in diesem Urgebirge, wird wohl schwer zu ergründen sein. Seit Menschengedenken schon erfolgten von Zeit zu Zeit Abstürze dieser Felsblöcke, von denen nicht wenige in der Thalniederung zwischen Gaschurn und Parthenen lagern. Seit zwei Jahren und wesentlich im Juni 1893, im Juli 1894 und in gerade erschreckender Weise im September und October 1895 wiederholten sich diese Abstürze so, dass sich bereits, wie aus der Situationsskizze ersichtlich ist, eine förmliche muldenförmige Abbruchstelle gebildet hat, von welcher das abgestürzte Material zunächst in Form eines mächtigen Schuttkegels, dessen Fuß auf der Tavamonter Alpe aufruht, zur Ablagerung gelangte. Über diesen ca. unter 45° geneigten Schuttkegel kollern nunmehr die abgelösten Steinblöcke mit rasender Schnelligkeit herab, und in so weit ein günstiger Zufall nicht ihre Ablagerung auf der Tavamonter Alpe veranlasst, stürzen selbe auf die die vorgenannten Terrassen abschließenden Felswände, um sodann in mächtigem Bogen, wovon die in einer Höhe von ca. 25 m ihres Wipfels beraubten Tannen Zeugnis ablegen, in directer Richtung auf die Ortschaft Parthenen die Weiterwanderung zu Thale anzutreten, wo selbe dann mit einer solchen Gewalt ankommen, dass die meisten erst nach mehr­ maligem Aufschlagen im weichen Wiesengrunde auf der Ebene, welche sich in einer Breite von 70 bis 100 m zwischen dem Bergfuße und der Ortschaft ausdehnt, zur Ruhe kommen. Diese elementare Gewalt wird durch den Umstand begreiflich, dass bei einer horizontalen Distanz zwischen der Abgangund der Aufschlagstelle von ca. 1400 m die Absturzhöhe nicht weniger als 1050 m ungefähr beträgt. Einige dieser Felsblöcke, welche bei der Härtigkeit des Gesteines trotz des wuchtigen Aufschlages auf den Felswänden nicht in Trümmer gehen, sondern ein Ganzes bleiben, und von welchen der größte 60 m3 misst, liegen bereits in der unmittelbarsten Nähe der Wohnhäuser von Parthenen. Wie die zahlreichen und mitunter ganz frischen Risse und Sprünge hoch oben im Absturz­ gebiete bezeugen, ist die Absturzbewegung stets im Gange, und kann die Störung des Gleichgewichtes auch bei geringfügigem Anlasse, und der Absturz, sei es in einzelnen Blöcken oder in Massen, jeden Tag und jede Stunde erfolgen. Nach ungefährer Schätzung dürften 3—400.000 m3 Material zum Abgänge bereit liegen. Dieser Absturzbewegung Einhalt zu thun, ist gleich wie es am Blisadonajoche und am Vensertobel der Fall war, ein Ding der Unmöglichkeit, und iegt außer dem Bereiche des menschlichen Könnens. Unter den geschilderten Verhältnissen muss es leider ausgesprochen werden, dass die 18 Wohn­ häuser und die dazugehörigen Ställe und Scheunen gleicher Zahl, welche zusammen einen Wert von ungefähr 50.000 fl. repräsentieren, in mehr oder minderer Gefahr der Zerstörung sich befinden; für diejenigen aber, welche diese Stätten bewohnen, wird wohl zur Sicherung des Lebens die Nothwendigkeit heranrücken, die altgewohnten Wohnstätten zu verlassen, und selbe an anderer gesicherter Stelle zu er­ richten. Leider ist auch die Kirche nicht sicher, von den herunterstürzenden Felbsblöcken zerstört zu werden. 298 . VI. Session der 7. Periode 1896. Das gleiche Unheil droht auch dem oberhalb Parthenen befindlichen Walde, und dem bereits vorgenannten zwischen dem Bergesfuße und den Wohnhäusern befindlichen Wiesengrunde, welcher in einem Ausmaße von ca. 3 ha zu den besten Culturgründen von Parthenen gerechnet wird, nach und nach aber von den herabgestürzten Materialmassen occupiert werden wird. ' Damit werden aber leider die Existenzbedingungen für die an Culturboden ohnehin Bewohner von Parthenen um ein Erhebliches gekürzt. armen Dieselben scheinen übrigens, wie wir aus einer Besprechung mit mehreren Ortsinsassen zu entnehmen Gelegenheit hatten, der Größe der Gefahr nicht ganz bewusst zu sein, und da dürfte es sehr angezeigt erscheinen, die Bewohner von Parthenen selbst auf Kosten der Beunruhigung der Gemüther und der Entwertung des Besitzstandes auf die drohenden Gefahren aufmerksam zu machen und selbe aufzufordern, sich selbst durch Augenschein an Ort und Stelle Klarheit zu verschaffen über die Lage, in welcher sie sich sammt ihren Wohnstätten befinden. Wenn auch im nunmehr beginnenden Winter bei der allmäligen Erstarrung des Bodens die Gefahr eine geringere ist, so erscheint dieselbe im Frühjahre bei eintretendem Thauwetter und der Schneeschmelze im verdoppelten Maße, und der Eintritt einer Katastrophe nicht ganz unwahrscheinlich, welche sich für die armen Bewohner von Parthenen um so verhängnisvoller gestalten würde, je unvor­ bereiteter dieselben getroffen werden." Der Landes-Ausschuss, dem in seiner Sitzung vom 7. December v. I. sowohl die Mittheilung der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz als das Gutachten der Sachverständigen zur Kenntnis gebracht wurde, erklärte sich mit Zuschrift an die k. k. Bezirkshauptmannschaft vom gleichen Tage Z. 3813 bereit, an all' jenen Actionen, welche geeignet erscheinen, die Bewohner von Parthenen vor der drohenden Gefahr zu schützen und denselben im Falle einer Katastrophe materielle Hilfe zuzuwenden, theilzunehmen und wurde hiebei der Erwartung Ausdruck gegeben, dass gegebenen Falles, wie es ja bei ähnlichen Elementarunfällen in der letzten Zeit immer geschehen sei, eine ausgiebige Hilfe des Staates zur Er­ möglichung der etwa nothwendig werdenden Delogierung der Bewohner und zur Milderung der Noth bei eintretender Zerstörung von Häusern oder Vernichtung der Felder gewährt werde. Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit Erlass vom 17. December v. I. Z. der Gemeindevorstehung von Gaschurn vom Inhalte des Berichtes der Sachverständigen Mittheilung gemacht und verfügt, dass alle Bewohner von Parthenen hievon in Kenntnis zu setzen und dieselben anzugehen seien, sich selbst über die Lage durch Augenschein an Ort und Stelle Klarheit zu verschaffen, ferner solle denselben nahe gelegt werden, im Frühjahr die zumeist gefährdeten Wirtschaftsgebäude zu verlassen. Gleichzeitig wurde der Gemeindevorsteher aufgefordert, beim Eintritte des Thauwetters Beobachtungsposten auf der Tavamont-Alpe bis zum zweiten Schafberge aufzustellen und einen Signal­ dienst zu organisieren, um die Bewohner von Parthenen von einer eventuell drohenden Gefahr eines Bergsturzes rechtzeitig zu avisieren, da der Eintritt einer Katastrophe sich ohne Zweifel für die Bewohner von Parthenen um so verhängnisvoller erweisen würde, je unvorbereiteter sie von derselben getroffen würden. Endlich wurde von der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz verfügt, dass der k. k. Bezirks­ Ingenieur in Feldkirch das in Rede stehende Gebiet im Frühjahre 1896 einer genauen Besichtigung zu unterziehen und im Einvernehmen mit dem Landescultur-Jngenieur Bericht über die eventuell möglichen Vorkehrungen zur Verhinderung oder Verminderung der drohenden Gefahr zu erstatten habe. Wie nach dem Sachverständigenbefunde zu schließen ist, kann der Absturzbewegung auch mit einem Aufwande von großen Kosten nicht Einhalt gethan werden. Es gilt daher nur zu sorgen, dass für den Fall des Eintrittes einer Katastrophe das Leben der Bewohner von Parthenen gerettet und ihnen auch genügende materielle Unterstützung zutheil werde, wenn ihnen ein Bergsturz ihr Hab und Gut vernichten sollte. 299 LIL der Beilagen zu de« ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Was den Schutz der Personen anbelangt, so hat die politische Behörde bereits durch Anordnung des Wach- und Signaldienstes dahingehende Verfügungen getroffen. Es muss aber auch die Möglichkeit einer nothwendig werdenden Delogierung der Bewohner im Auge behalten werden. Durch den einzuführenden Wachdienst erwachsen der Gemeinde nicht unbedeutende Auslagen, und es wird, daher eine angemessene Betragsleistung zu denselben von Seite des Landes nöthig fallen. Ergibt sich aber die Nothwendigkeit einer Delogierung der Bewohner, oder tritt gar eine Katastrophe ein, so würde, wie es wohl bei allen derartigen in den im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Ländern in den letzten Jahren eingetretenen Elementarereignissen der Fall war, die ausgiebige Staatshilfe in Anspruch genommen werden müssen. Es empfiehlt sich daher, schon jetzt mit der k. k. Regierung in Verhandlung zu treten, damit dieselbe rechtzeitig alle Vorkehrungen treffe, die geeignet erscheinen, die Sicherung der Personen zu erwirken, und für den Fall des Eintritts der Katastrophe rasche, ausgiebige, materielle Hilfe zu leisten. Immerhin wäre aber auch dem Landes-Ausschusse die Ermächtigung zu ertheilen, aus Landes­ mitteln sich an der Hilfsaction in angemessener Weise zu betheiligen. Es wird gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, mit der h. k. k. Regierung hinsichtlich der angesichts des drohenden Bergsturzes bei Parthenen nothwendig erscheinenden Maßnahmen Verhandlungen zu pstegen, für den Fall der Delogierung der Bewohner oder des Eintrittes der Katastrophe ausgiebige Staatshilfe zu erwirken. Der Landes-Ausschuss wird gleichzeitig ermächtiget, angemessene Beiträge aus Landes­ mitteln zur Durchführung der nothwendigen Maßnahmen zu gewähren." Bregenz, 28. Januar 1896. Jodok Fink, Mart. Thurnher, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von I N Teutsch, Bregenz. 300