18960116_ltb0271896_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Feuerlöschpräparatoffert

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Letzte Änderung 01.07.2021, 21:08
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage XXVII. Mevicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend das Gffert des Max Eberhardt über sein Feuerlöschpräparat. - Hoher Landtag! Max Eberhardt, Ingenieur in Hall hat an den Landes-Ausschuss am 9. Februar 1894 ein Offert betreffs Überlassung seines patentierten Feuerlöschpräparates an das Land Vorarlberg eingebracht. Derselbe offeriert dem Lande das Recht der Benützung dieses Präparates für alle Gebäude und Mobilien, welche sich in Vorarlberg befinden, mit Ausnahme: a. b. c. d. der Staatsgebäude; Bahn- und Fabriksgebäude; Hotels mit mehr als 50 Betten und Schlösser, Herrschaftsgebäude und Klöster, weil der Offerent mit den Besitzern solcher Ge­ bäude specielle Überlassungs-Verträge abzuschließen sich vorbehält. Das patentierte Präparat wäre vom Erfinder selbst um den voraus zu bestimmenden Preis per Dosis zu 3 fl. zu beziehen. Für dieses Recht des Gebrauches dieses Löschpräparates verlangte Eberhardt zuerst einen einmaligen Betrag von 1000 fl., welches Angebot er mit Schreiben vom 18. Mai 1894 auf 510 fi. und mit Schreiben vom 28. Mai 1895 auf 400 fl. reduziert hat. In der Landes-Ausschusssitzung vom 14. October 1895 wurde vom Landes-Ausschusse beschlossen, diese Angelegenheit dem h. Landtage vorzulegen, welcher in der III. Sitzung vom 9. Januar 1896 diesen Gegenstand dem volkswirtschaftlichen Ausschüsse zur Vorberathung und Antragstellung zugewiesen hat. Der volkswirtschaftliche Ausschuss verkennt die Vorzüglichkeit dieses patentierten Löschpräparates keineswegs, ohwohl er den Antrag auf Erwerbung dieser Gebrauchsberechtigung nicht stellt. Durch die Erwerbung des Rechtes zum Gebrauche dieses Präparates wird nicht das Nach­ machen desselben erworben, sondern dasselbe muss dessenungeachtet vom Erfinder um den festgesetzten Preis per Dosts zu 3 fl. bezogen werden. 151 XXVII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Da ckber eine Posts zu 200 Liter Wasser erfordert wird, so käme die allgemeine Anschaffung dieses Präparates in den Gemeinden doch zu theuer zu stehen, da mindestens für jedes Gebäude 200 Liter solcher Masse anzuschaffen und bereit zu halten wäre. Deshalb ist die Befürchtung, dass auch im Falle der Erwerbung des Bezugsrechtes des patentierten Eberhardt'schen Löschpräparates doch wenig Gebrauch gemacht würde. Es stellt deshalb der volkswirtschaftliche Ausschuss den Antrag: Der h.. Landtag wolle beschließen: „In das Offert des Max Eberhardt, Ingenieur in Hall, über die käufliche Überlassung des Gebrauchsrechtes seines patentierten Feuerlöschpräparates für das Land Vorarlberg um den einmaligen Preis von 400 fl. wird nicht eingegangen." Bregenz, den 16. Januar 1896. Johannes Thrrruher, Peter Paul Welte, Obmann. Berichterstatter. Druck von Z. N. Teutsch, Bregen;. 152