18960104_ltb0141896_Landesausschussbericht_Landtagsbeschlüsseausführung_Lageverbesserung_Volksschullehrpersonen

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Letzte Änderung 01.07.2021, 21:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XIV, der Beilagen zu vea stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 8. Periode 1896. Beilage XIV. Wericht des Landes-Ausschusses über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse, betreffend die Verbesserung der materiellen Lage der Lehrpersonen an den allgemeinen Volksschulen. Hoher Landtag! Der Landtag hat in der Sitzung vom 14. Februar 1895 hinsichtlich der Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes u. a. folgende Beschlüsse gefasst: a) „Der Landes-Ausschuss erhält die Weisung im Einvernehmen mit dem löbl. k. k. Landesschulrathe in Erwägung zu ziehen, ob nicht noch weitere Vorschiebungen der Lehrer in höhere Gehaltsclassen thunlich seien und hat im bejahenden Falle in diesem Sinne mitzuwirken." b) „Der Landes-Ausschuss wird angewiesen die Zinsen des Normalschulfondes, insoweit dieselben nicht durch anderweitige Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden, im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe zu Subventionen an schwachdotierte Lehrer oder arme Gemeinden zu verwenden, im Falle dieselben in entsprechender Weise zur materiellen Besserstellung des Lehrers mitwirken." c) „Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt im Sinne des Punktes 3 Zuschüsse aus dem Landesfonde bis zum Maximalbetrage von 3000 fl. zu gewähren, besonders im Falle der Vorschiebung in eine höhere Gehaltsclasse und an qualificierte Lehrer, soweit ihr Gesammteinkommen nicht 400 fl. beträgt." Der Landes-Ausschuss hat sich hinsichtlich der weitern Vorschiebungen von Schulen in höhere Gehaltsclassen unverzüglich mit dem k. k. Landesschulrathe ins Einvernehmen gesetzt und erfolgten auf Grund übereinstimmender im Sinne des § 21 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870, betreffend die Rechtsverhältnisse der Lehrer gefasster Beschlüsse dieser beiden Körperschaften folgende Vorschiebungen: I. Mit dem Tage der erfolgten Beschlussfassung wurden vorgeschoben: a) von derll.indiel. Gehaltsclasse die Schulen in Rieden, Höch st, Götzis, Frastanz, Gampretz, Klösterle und die Knabenschule in Nenzing; 81 Beilage XIV. XIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. b) von der III. in die II. Gehaltsclasse die Schulen in Gaißau, Sibratsgfäll, Bildstein, Düns, Latz (Nüziders), Stallehr, Riezlern, Mittel­ berg, H i r s ch e g g, Fluh und L u d e s ch. II. Mit dem 1. Jänner 1896 wurden vorgeschoben von der III. in die II. Gehalts classe die Schulen in Schröcken, Mäder, Bartholomäberg, Beschling, St. Gallenkirch, Warth-Ho chkrumbach, Dünserberg und Meiningen. Einige weitere Vorschiebungen von Schulen in höhere Gehaltsclassen sind noch in Verhandlung und ist die Verzögerung der Erledigung mehrfach dem nicht rechtzeitigen Einlangen abverlangter Äußerungen der Gemeinden zuzuschreiben. Zur Ermöglichung der Aufbringung der durch diese Vorschiebungen verursachten Mehrauslagen, sowie in Würdigung anderer Umstände und Verhältnisse wurden im Sinne der eingangs citierten Landtagsbeschlüsse Subventionen aus dem Normalschulfonde an nachbezeichnete Gemeinden gewährt: A. Vom Jahre 1895 an: Gemeinde „ „ „ „ Gaißau Bildstein Dünserberg Sibratsgfäll Fluh 100 200 100 100 100 fl. fl. fl. fl. fl. Ferner wurde der schon seit einigen Jahren an die Gemeinde Stallehr gewährte Beitrag von 80 fl. auf 130 fl. und jener von Fontanella von 150 fl. auf 200 fl. erhöht. ” B. Vom Jahre 1896 an: Gemeinde Schröcken Mäder ff Bartholomäberg n St. Gallenkirch ff Warth - Hochkrumbach ff Büserberg ff Meiningen ff 100 130 150 200 100 100 100 fl. fl. fl. fl. fl. fl. fl. Diese Beträge sollten aber im Sinne des § 38 des Gesetzes vom 17. Jänner 1870, betr. die Errichtung und Erhaltung der Volksschulen auf eine längere Anzahl Jahre festgesetzt werden, wozu aber die Beschlussfassung des Landtages erforderlich ist. Es dürfte angezeigt erscheinen und wird in den am Schlüsse ersichtlichen Anträgen im Ein­ vernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe vorgeschlagen werden, die vorläufige Subventionsdauer bei den Gemeinden Gaißau, Bürserberg, Sibratsgfäll, Fluh, Mäder, Stallehr, Bartholomäberg, St. Gallenkirch, Dünserberg, Warth-Hochkrumbach und Meiningen auf 10 Jahre, bei den Gemeinden Fontanella und Schröcken auf 15 Jahre und bei der Gemeinde Bildstein auf 20 Jahre festzusetzen. An Lehrpersonen wurden im Sinne der Landtagsbeschlüsse folgende Beträge gewährt: a) Einmalige Subvention für das Jahr 1895 an: 1. Christian Marent, Lehrer in St. Anton 50 fl. 2. Adolf Strolz, Lehrer in Schröcken 100 fl. 3. Erhard Katz, Lehrer in Mäder 50 fl. 4. Franz Moosbrugger, Unterlehrer in Schoppernau 100 fl. 5. Wendelin Jenni, Unterlehrer in Frastanz 50 fl. b) Jährliche Subventionen bis auf Weiteres an: 1. Ferdinand Kalb, Lehrer in Ebnit 70 fl. 2. Anton Hammerer, Unterlehrer in Au 25 fl. 3. Josef Hammerer, Unterlehrer in Großdorf 50 fl. 82 Beilage XIV. V. Session der 8, Periode 1896. 4. Josef Huber, Lehrer in Lech 5. Hermann Ganahl, Lehrer in Damüls 6. Michael Länzle, Lehrer in Viktorsberg 100 fl. 70 fl. 100 fl. An außerordentlichen Subventionen wurden an bisherige ohne Pension aus dem Lehrdienst tretende Aushilfslehrer über Vorschlag des k. k. Landesschulrathesbewilligt: Karl Schmidle, Lehrer in Frastanz Johann Georg Brügger, Lehrer in Christberg Johann Josef Keßler, Lehrer in Stuben Josef Zugg, Lehrer in St. Gallenkirch Michael Brog, Lehrer in Nenzing endlich an den mit geringer Pension in den Ruhestand getretenen Josef Anton Schwarz, Lehrer in Schwarzenberg 200 100 100 100 100 fl. fl. fl. fl. fl. 100 fl. Zur Betheiligung an dem Lehrcurse für Handfertigkeits-Unterricht in Wien erhielten aus dem Normalschulfonde Stipendien von je 100 fl Herr Johann Klocker, Lehrer in Dornbirn und hochw. Herr Eduard Grabherr, Kaplan der Rettungsanstalt in Jagdberg. Die gemäß Landtagsbeschusses vom 14. Februar v. I. zur Subventionierung schlecht besoldeter Lehrer aus der Landescasse gewährten 3000 fl. wurden bisher nicht in Anspruch genommen, da einen» theils noch nicht alle für das Jahr 1895 beschlossenen Subventionen seitens des k. k. Landesschulrathes zur Anweisung gelangten, anderntheils eine Anzahl der zugesicherten Subventionen erst vom Jahre 1896 an zur Ausfolgung gelangen. Die gewöhnlichen Zuflüsse des Normalschulfondes genügten daher zur Deckung der gewährteil und bisher zur Anweisung gelangten Beträge, ja es ergibt sich nach der abgeschlossenen Rechnung noch eine bescheidene Vermehrung des Fondsvermögens. Gegenüber dem Vorjahre hatte nämlich der Normalschulfond die ansehnliche Post von 1488 fl. „Dotation des Lehr­ körpers der Knabenschule in Bregenz" nicht mehr zu bestreiten. Der Landtag hatte bekanntlich mit Sitzungsbeschluss vom 14. Februar 1895 diese Post gestrichen, dabei aber den Landes-Ausschuss ermächtigt, unter besonders berücksichtigenswerten Verhältnissen für das Jahr 1895 nöthigenfalls von diesem Beschlusse abweichende Maßnahmen zu treffen. Das hohe k. k. Ministerium für Cultus und Unterricht hat mit dem Erlasse vom 20. Februar 1895 Zl. 16412 (Mittheilung des k. k. Landes­ schulrathes vom 6. März 1895 Nr. 215) auf die mehrfachen auf diesen Gegenstand sich beziehenden Eingaben und Vorstellungen des Landes-Ausschusses eröffnet, dass der mit dem Ministerial-Erlasse vom 27. September 1869 Zl. 8922 bemessene Staatszuschlag zum Vorarlberger Normalschulfonde von 265 fl. in Vereinigung mit der laut Ministerial-Erlass vom 2. Juni 1871 Zl 1722 bewilligten Erhöhung von 1488 fl., also im Gesammtbetrage von 1753 fl., als bleibender im Sinne des § 66 alinea 3 des Reichsvolksschulgesetzes bemessener Staatszuschuss zum Vorarlberger Normalschulfond .zu betrachten sei. Nachdem ferner mit dem Ministerial-Erlaffe vom 2. Juni 1871 Zl. 1722 der Betrag von 1488 fl. dem Localschulfonde in Bregenz aus dem Normalschulfonde nur auf so lange wieder zugewendet wurde, als nicht durch den Landtag diesbezüglich eine andere Verfügung getroffen werde, so bleibe es dem Ermessen der Landesvertretung überlassen, dem gedachten Betrage eine anderweitige Verwendung zu geben. Was den jährlichen Beitrag des Normalschulfondes per 295 fl. 75 fr. an den Localschulfond in Feldkirch betrifft, der im Präliminäre des Normalschulfondes pro 1895 belassen worden war, über dessen Entstehung und den rechtlichen Anspruch auf den Fortbezug durch den Landes-Ausschuss ebenfalls Erhebungen gepflogen wurden, theilte der k. k. Landesschulrath auf Grund der Statthalterei-Eröffnung vom 15. Juni 1895 Zl. 14493 mit Note vom 30. Juni 1895 Nr. 564 mit, dass dieser Betrag als gestiftet anzusehen sei. Die in der Stadt Feldkirch bestandenen fünf Bruderschaften seien in Folge a. h. Entschließung vom 24. November 1783 aufgehoben und deren Vermögen laut Hofdecret vom 27. December 1784 theilweise dem Normalschulfonde zugewiesen worden und es seien im Sinne der Gubernial-Erlässe vom 13. December 1783 Nr. 7902 und 17. April 1784 Nr. 1112 die 83 Beilage XIV. XIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. betreffenden Kapitalszinsen zur Bestreitung von jährlichen Schulbeiträgen und zwar für die Schulen der Orte, wo die aufgelösten Bruderschaften bestanden haben, gewidmet. Eine wichtige Frage trat an den Landes-Ausschuss auch heran hinsichtlich der Zulässigkeit der Einbeziehung der an Lehrpersonen seitens der Gemeinden gewährten, im Gesetze nicht vorgesehenen Zulagen. Es wurden nämlich seitens mehrerer Lehrpersonen von Feldkirch und Bludenz Gesuche an den k. k. Landesschulrath gerichtet, dass die von den betreffenden Gemeinden gewährten Personalzulagen in die seinerzeitige Bemessung der Lehrerpensionen eingerechnet werden. Der Landes-Ausschuss, dessen Wohlmeinung vom k. k. Landesschulrathe eingeholt wurde, nahm, soweit es nach den bestehenden Gesetzen zulässig erschien, dieser Frage gegenüber eine wohlwollende Stellung ein und erklärte es für zulässig, dass auch jene Bezüge der Lehrpersonen, die die in § 22 des Landes-Gesetzes vom 17. Jänner 1870, betreffend die Rechtsverhältnisse der Lehrer festgesetzten Minimalgehalte überschreiten, in die Pensionsbemessung einzurechnen seien, jedoch unter der ausdrück­ lichen Voraussetzung, dass diese Mehrbezüge, Zulagen u. s. w. systemisiert werden, d. h. von ben Gemeinden mit Bewilligung des Landes-Ausschusses (§ 88 G.-O.) bleibend und unter Verzicht auf das Widerrufsrecht für die betreffenden Lehrstellen festgesetzt werden; dagegen eignen sich vorübergehende, widerrufliche oder nur ad personam bewilligte Zulagen nach allgemeinen und gesetzlichen Begriffen zur Einrechnung in die Pensionsbemessung nicht, da eine derartige Einbeziehung geeignet wäre, einen» theils Pensions- und Landesfond ungebürlich und ungerechtfertigt zu belasten, anderntheils eine jetzt wohl kaum in ihrem Umfange ermeßbare Verwirrung im Lehrerpensionswesen herbeizuführen. Der k. k. Landesschulrath schloss sich dieser Ansicht vollinhaltlich an und wurden die bezüglichen Gesuche in diesem Sinne erledigt. In einem der vorliegenden Fälle, nämlich bezüglich des Gesuches von Bludenz, wurde genau nach dieser Entscheidung vorgegangen und die Zulage gemäß späterer Begutachtung des Landes-Ausschusses und Entscheidung des k. k. Landesschulrathes als in die Pensionsbemessung einzu­ rechnen geeignet erklärt. Außer den im Sinne der Landtagsbeschlüsse durch den Landes-Ausschuss im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe durchgeführten Maßnahmen wurden von letzterem noch im eigenen Wirkungskreise mehrere Expositurschulen zu selbständigen erhoben und eine Anzahl Unterlehrerstellen in Lehrer- und LehrerinnensteUen umgewandelt. Nach Maßgabe der Verhältnisse, der zur Verfügung gestandenen Zeit, sowie in Berücksichtigung, des Umstandes, dass erst im Jahre 1892 eine außerordentlich umfangreiche Vorschiebung von Schulen in höhere Gehaltsclassen, sowie eine Umwandlung zahlreicher Unterlehrer- in Lehrerstellen stattfand, darf daher behauptet werden, dass das Möglichste gethan wurde, um den Intentionen und Beschlüssen des hohen Landtages zu entsprechen und demgemäß innerhalb der im dermalen geltenden Gesetze geltenden Grenzen die materielle Lage des Lehrerstandes thunlichst zu verbessern. 1896 sind von den 31 Schulen mit 65 Classen des GerichtsbezirkesI. Gehaltsclasse 2 Schulen mit 13 Classen; II. „ 28 , , „ 51 „ III. „ 1 ff ff 1 ff ■ In der III. Gehaltsclasse befindet sich nurmehr die Schule in Buch, hinsichtlich welcher die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind. Der dortige Lehrer versieht gleichzeitig die Meßnerstelle und steht ihm infolge dessen der Fruchtgenuss des Meßnergutes zu. Bregenzerwald. Von den 32 Schulen mit 49 Classen dieses Bezirkes befinden sich in der I. Gehaltsclasse keine; II. „ 27 Schulen mit 44 Classen; III. „ 5 „ „5 „ Damüls kann zu einer höhern Leistung für Schulzwecke nicht herangezogen werden, die dortige Schule verblieb sonach in der III. Gehaltsclasse. Dagegen wurde dem dortigen Lehrer der Gehalt Imrch einen Beitrag aus dem Normalschulfonde auf 400 fl. ergänzt. 84 Mit 1. Jänner Bregenz eingereiht: V. Session der 8. Periode 1896. Beilage XIV- Die vier kleinen in die Gemeinde Mittelberg gehörenden Schulen Baad, Bödmen, Schwende und Wald werden nur von wenigen Schülern besucht und wird an diesen Schulen im Sommer kein Unterricht ertheilt. Im Gerichtsbezirke Dornbirn sind von den 17 Schulen mit 57 Classen eingereiht u. zw. in die: I. Gehaltsclasse 10 Schulen mit 30 Classen; II. „ 5 „ „ 25 „ III. „ 2 „ „ 3 „ Hinsichtlich der in der III. Classe verbliebenen Schule in Fußach ist zu bemerken, daß die bezüglichen Erhebungen und Verhanldungen noch nicht zum Abschlüsse gelangten. Der dortige Ober­ lehrer genießt außer seinem gesetzlich festgesetzten Gehalte stiftungsgemäß den Abnutzen einer Streuewiese. Dieselbe wird anläßlich der Rheinregulierung theilweise zur Einlösung gelangen und man wollte daher vor endgiltiger Entscheidung das Ergebnis dieser Ablösung abwarten. Ebnit ist nicht in der Lage eine Vermehrung der Schullasten zu tragen, dem dortigen Lehrer wurde aber der Gehalt durch Subvention aus dem Normalschulfonde auf 400 fl. ergänzt. Im Bezirke Feldkirch vertheilen sich die 38 Schulen mit 72 Classen in die Gehaltsstufen wie folgt: I. Gehaltsclasse 2 Schulen mit 14 Classen; II„ 29 „ „ 51 „ III. „ 7 „ 7 „ Die in der III. Gehaltsclaffe verbliebenen schulen sind die von Bangs, Meschach, Viktors­ berg und 4 Schulen der Gemeinde Laterns. An den 4 letzteren wird nur Winterschule gehalten, die Schule in Bangs ist erst vor kurzem zu einer selbständigen Schule erhoben worden, Meschach hatte bisher nur einen Aushilfslehrer. Viktors­ berg befindet sich nicht in der Lage höhere Schullasten aufzubringen. Der dortige Lehrer hat indessen eine angemessene Subvention aus dem Normalschulfonde zugewiesen erhalten. Gerichtsbezirk Bludenz. Von den 45 Schulen mit 57 Classen dieses Bezirkes befinden sich 6 Schulen mit 20 Classen in der I., 18 Schulen mit 26 Classen in der II., 21 Schulen mit 21 Classen in der III. Gehalts­ stufe. Zu den letzteren gehören 2 Schulen in der Gemeinde Blons, 5 Schulen der Gemeinde Fontanella, 3 Schulen der Gemeinde Raggal, 5 Schulen der Gemeinde Sonntag, dann die Schulen von Stuben, Lech, Zug, Ludescherberg, St. Gerold und Thüringerberg. Fast ausnahmslos wird an diesen Schulen nur im Winter Unterricht ertheilt, und weisen dieselben zumeist eine ganz geringe Schüler-­ zahl nach. Die Schule in Stuben ist erst vor einigen Monaten zu einer selbständigen erhoben worden. Dem Lehrer der Schule Lech wurde aus dem Normalschulfonde eine entsprechende Zulage gewährt. Im Gerichtsbezirke Montavon sind von 24 Schulen mit 36 Classen eingereiht in die I. Gehaltsclasse 2 Schulen mit 4 Classen; II. „ 9 „ „ 19 „ III. , , 13 . „ 13 „ In den letzteren befinden sich 4 Nebenschulen von Tschagguns, 3 Schulen von Silberthal, 4 Nebenschulen von Bartholomäberg und die Schulen von Parthenen, St. Anton und Gortipohl. An den meisten dieser Schulen III. Gehaltsclasse befinden sich Aushilfslehrer und besitzen fast alle dieser Schulen eine geringe Schülerzahl. Dem qualificierten Lehrer in St. Anton wurde eine Subvention aus dem Normalschulfonde gewährt. In den Bezirken Bludenz und Montavon wurde im Jahre 1895 Dank dem thatkräftigen und zielbewußten Eingreifen des Herrn Vorsitzenden des dortigen k. k. Bezirks-Schulrathes, sowie des k. k. Bezirks-Schulinspectors sehr vieles in Betreff der Regelung der Volksschulen und der Verbesserung der Lage des Lehrerstandes gethan. Die eigenartigen Verhältnisse dieser Bezirke, die Mittellosigkeit einer großen Anzahl der Ge­ meinden und deren Bewohner, die zerstreute Lage der Gemeinden und die dadurch im Verhältnis zur Bevölkerungszahl bedingte außerordentlich große Anzahl bestehender Schulen insbesondere im Walser85 XIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session 8, Periode 1896. thal und Montavon, ferner der Umstand, dass nur nach und nach qualificierte Lehrer in genügender Anzahl zu bekommen sind, machten es unmöglich, schon im Jahre 1895 alle die wünschenswerthen Änderungen durchzuführen. Es wird bei diesen Bezirken, wohl aber auch bei mehreren der anderen nicht blos der jetzt gewährten, sondern noch einer weitergehenden Beihilfe des Landes bedürfen, um die allerdringendsten Maßnahmen durchführen zu können. Der schon in der letzten Landtagssession fixierte Jahresbeitrag des Landes von 3000 fl. dürfte sich für die nächsten Jahre als ausreichend erweisen, da, wie schon bemerkt, die volle Durch­ führung der nothwendigen Reformen nur allmählig erfolgen kann. Auf Grund dieser Ausführungen erhebt der Landes-Ausschuss nachstehende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Die von Seite des Landes-Ausschusses im Einvernehmen mit dem k. k. LandesSchulrathe im Jahre 1895 getroffenen Maßnahmen zur Hebung der materiellen Lage des Lehrerstandes werden zur genehmigenden Kenntnis genommen." 2. „Es werden nachstehende Subventionen aus dem Normalschulfonde gewährt u. zw. a) auf die Dauer von 10 Jahren: den Gemeinden Gaißau 100 fl. Bürserberg 100 fl., Sibratsgfäll 100 fl., Fluh 100 fl., Mäder 130 fl., Stallehr 130 fl., Bartholomäberg 150 fl., St. Gallenkirch 200 fl., Wart-Hochkrumbach 100 fl., Dünserberg 100 fl., Meiningen 100 fl. b) auf die Dauer von 15 Jahren: den Gemeinden Fontanella 200 fl., Schröcken 100 fl., endlich c) auf die Dauer von 20 Jahren der Gemeinde Bildstein 200 fl." 3. „Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt, im Sinne der Landtagsbeschlüsse vom 14. Februar 1895, Punkt 2 u. 3 des bezüglichen Berichtes (XLIII. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen) weitere Maßnahmen zur Verbesserung der materiellen Lage des Lehrerstandes zu treffen." 4. „Der Jahresbeitrag des Landes an den Normalschulfond zur Bestreitung der aus den getroffenen und den noch zu treffenden Maßnahmen erwachsenden Mehrauslagen wird bis auf Weiteres mit 3000 fl. festgesetzt." Bregenz am 4. Jänner 1896. Der Lcrnöes-Ausfchnss: Martin Thnrnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 86