18960123_ltb0401896_Landesausschussbericht_Wahlprüfung_Landtagsabgeordneter

Dateigröße 995.1 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 21:10
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1896,ltb1896,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XL. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage XL. des kandes-AusschUsses Über die Prüfung der Wahl des Landtagsabgeordneten hochw. Pfarrer Andreas Thurnher. Hoher Landtag! In Folge der Mandatsniederlegung des Abgeordneten Ignaz Dietrich wurde für den Land­ gemeinden - Wahlbezirk Bludenz-Montavon eine Ergänzungswahl nothwendig, die am 18. ds. Mts. in Bludenz stattfand. Für abgängige Wahlmänner fanden vorher in den Gemeinden Brand, Frastanz, Lech, Ludesch, Raggal, Sonntag, Gaschurn und Tschagguns die Ergänzungswahlen im Sinne des Gesetzes vom 6. Mai 1882 statt und wurde in jeder dieser Gemeinden je ein Wahlmann gewählt. Von den 46 Wahlmännern folgendes Resultat: des Bezirkes erschienen zur Wahl 34. Die Wahl ergab Hochw. Herr Andreas Thurnher, Pfarrer in Dalaas, erhielt 29 Stimmen, Herr Karl Fritz, Vorsteher in Dalaas 4 Stimmen und Herr Jos. Wegeler, Handelsmann in Feldkirch 1 Stimme. Es erscheint sonach ter hochw. Herr Andreas Thurnher, Pfarrer in Dalaas, mit absoluter Majorität als Landtagsabgeordneter gewählt. Sowohl die Ergänzungswahlen der Wahlmänuer, als die Wahl des Abgeordneten wurden genau nach den gesetzlichen Vorschriften durchgeführt 4md wurde gegen den Wahlact von keiner Seite eine Beschwerde erhoben. 241 XL. bet Beilagen zu den stenögr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Der Landes-Ausschuss stellt daher im Sinne des § 30 L.-O. und des § 42 L.-W.-O. den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Die am 18. ds. Mts. in Bludenz erfolgte Landtagsergänzungswahl wird genehm gehalten und der gewählte Abgeordnete hochw. Herr Andreas Thurnher zur Ausübung seines Mandates zugelassen." Bregenz, den 23. Januar 1896. Der Landes-Ausschuss: Mart. Thurnher, __________________________________ ____________ ■ • Druck von Z. A. Teutsch, Bregenz. 242 Referent. 4 ■ -U L. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage L. Wsvrchl des landtäglichen Finanzausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes­ ausschusses in Vorarlberg für den VI. ordentlichen Landtag der VII. Periode 1896. Hoher Landtag! Der in der II. Sitzung am 8. Januar ds. Js. zur Prüfung des vom Landesausschusse vorgelegten Rechenschaftsberichtes eingesetzte Finanzausschuss berichtet hierüber wie folgt: I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchst kaiserlichen Sanction bedürfen. Nachdem diese Sanction ertheilt wurde: 1. dem Landtagsbeschlusse vom 17. Januar 1895 betreffend die Abänderung des § 12 der Bauordnung, 2. dem Landtagsbeschlusse vom 28. Januar 1895 betreffend die Kosten für Aufstellung von Wachen bei Viehseuchen, 3. dem Landtagsbeschlusse vom 4. Februar 1895 betreffend die Landesumlagen pro 1895, 4. der mit Landtagsbeschluss vom 12. Februar 1895 angenommenen Landesvertheidigungs ­ Ordnung, wolle der hohe Landtag dieses zur befriedigenden Kenntis nehmen. Die der allerhöchsten Sanction nicht theilhaftig gewordenen Gesetzentwürfe der letzten Session: a. Über Abhaltung von Tanzunterhaltungen, b. betreffend die Haltung von Zuchtstieren, sowie das schon in der vorletzten Session am 3. Februar 1894 beschlossene Statut zur Gründung einer Hypothekenbank sind bereits in gegenwärtiger Session wieder in Verhandlung gezogen und neuerlich der Erledigung zugeführt worden. 285 Beilage L. L. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Ad. I. B. Ueber die Ausführung der Landtagsbeschlüsse nach §§ Iß und 19 der Landesordnung. Die von Seite der hohen t k. Ministerien der Finanzen und des Innern erfolgten Er­ ledigungen der Punkte 1 und 8, betreffend die Erwerbsteuer der Sticker, und die Petition der Ge­ meindevorsteher des Bezirkes Feldkirch um Erleichterungen bei der Zuchtkälber-Einfuhr aus der Schweiz wolle der .hohe Landtag zur Kenntnis nehmen. Über die weiteren im Berichte des Landesausschusses unter Punkt 2, 3, 4 und 7 aufgeführten Landtagsbeschlüsse betreffend: die Ausscheidung des Rauschbrandes aus der Milzbrand form; die Erweiterung der Steuerfreiheit von Branntwein zum eigenen Bedarfe; die Reform des Gebürengesetzes und die Sonntagsheiligung, die Behandlung der Soldaten und des Duellunfuges muss noch deren Erledigung entgegengesehen werden. Was insbesondere die Reform des Gebürengesetzes, die in letzter Zeit neuerlich seitens der h. Regierung in nähere Aussicht gestellt wurde, anbelangt, so ist dieselbe wohl schon so lange als eine dringende Nothwendigkeit allgemein anerkannt, dass eine möglichste Beschleunigung dieser Reform angestrebt werden muss, und es stellt der Finanzausschuss den Antrag: „Es werde der Landesausschuss beauftragt, bei der h. Regierung auf eheste Reform der Gebürengesetzgebung unter Bezugnahme auf die wiederholten Beschlüsse des Landtages hinzuwirken." In Betreff der Landtagsbeschlüsse Pkt. 5, Beitragsleistung des Landes zu den Wildbachverbau­ ungen im österr. Rheingebiete geht aus dem Landesausschussberichte hervor, dass diese Angelegenheit im Sinne dieser Beschlüsse seitens der h. Regierung eingeleitet und weitergeführt wird, wie denn auch in gegenwärtiger Session bereits über Einbeziehung des Plisadonatobels bei Klösterle, des Klausbaches und der Dornbirner Ach mit ihren Zuflüssen diesbezügliche Beschlüsse in Fortsetzung dieser Action gefasst worden sind. Man darf sich daher der Hoffnung hingeben, dass es gelingen werde, durch die schrittweise Fortführung dieser Wildbachverbauung den glücklichen Erfolg der Rheincorreetion dauernd zu sichern, wodurch dann die auch für das Land sehr bedeutenden Kosten ihren besten Ersatz finden würden. Es muss daher von diesem Stande der Angelegenheit mit Befriedigung Kenntnis ge­ nommen werden. Ein Gleiches dürfte der Fall sein in Betreff des Punktes 6 des Berichtes, Landtagsbeschluss vom 7. Februar 1895, in Sachen der projectierten Bregenzerwälderbahn, worüber der besondere ausführliche Bericht des Landesausschusses dem h. Landtage vorgelegt wurde und nachdem die in dem­ selben motivierten Anträge mit Beschluss vom 13. Januar Annahme gefunden haben. Ad. I. C. Ueber die Ausführung der kandtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. Der Bericht des Landesausschusses umfasst hier unter ausführlicher Darlegung folgende Angelegenheiten: 1. Die Feier des 50jährigen Regierungs-Jubiläum Seiner Majestät des Kaisers. 2. Die Kostenfrage der Rauschbrand-Schutzimpfung. 3. Die Frage der Stipendien für Gewerbe- und Handwerker-Schulen. 286 Beilage L. VI. Session der 7. Periode 1896. Das Straßenproject Buch—Alberschwende. Die Miethe der Localitäten im k. k. Postgebäude. Die Beiträge zu Aufforstungen in der Gemeinde Lech und am Arlberge. Der Wegbau der Strecke Au—Damüls. Den Bau der Flexenstraße. Die Unterstützung der Jllwuhrbauten in der Gemeinde Lorüns. 11., 12., 13. und 14. Landessubventionen. Subvention zu den Jllwuhrbauten in der Gemeinde Satteins. Subvention an die Gemeinde St. Anton zu deren Wuhrbauten. Subvention an dürftige Hörer an der Universität in Innsbruck. Unterstützung des Thierarzneischülers Leopold Schugg. Die Verbauung des Klausbaches. Die Subventionierung der Parcelle Beschling zu deren Jllwuhrbauten. und 22. Das Präliminare des Normalschulfondes und die Dotationen von Schulen und Lehrergehalte. 23. Der Entwurf einer Landtagswahlordnung« 24. Die Maßnahmen zur Hebung der Rindviehzucht. 25. Subvention an die Gemeinde Bludesch zu Schutzbamen an der Jll und Lutz. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10., 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. Uber einzelne dieser Angelegenheiten, wie Punkt 5, 15, 19, 21, 22 und 23 sind bereits separate Berichte dem h. Landtage erstattet, und stehen dieselben schon in laufender Session in Ver­ handlung, bezüglich aller anderen stellt der Finanzausschuss den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Ausführungen Wirkungskreise des Landesausschusses genehmigen." der Landtagsbeschlüsse im eigenen H. Landesfond. 1. Rechnungsabschluss des Vorarlberger Landesfondes pro 1895. Einnahmen: Laut des Rechnungsabschlusses Beil. I zum Rechenschaftsberichte Gesammteinnahme .... 103.249 st. 855/10 kr. Gesammtausgabe . . . . 98.899 „ 53 „ daher schließlicher Cassastand 050 st. 325/lc kr. Die bezüglichen Verbuchungen und Belege wurden der genauesten Revision unterzogen, und es stellt auf Grund derselben der Finanzausschuss den Antrag: „Dem vorgelegten Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landesfondes pro 1895 wird nach den angeführten Ziffern die landtägliche Genehmigung ertheilt." 2. Der Voranschlag des LandeSsondes pro 1896 gelangt abgesondert in Vorlage und daher auch zur Berichterstattung. 287 L. Beilage zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage L. HI. Grundentlastungsfond. Nachdem hierüber sowohl der Rechnungsabschluss pro 1894 als der Voranschlag pro 1896 in besonderer Vorlage an den Landtag gelangen, wird auch gesonderter Bericht über diesen Gegen­ stand folgen. IV. Landes-Cultnrfond. Der Rechnungsabschluss über denselben (Beilage II zum Rechenschaftsberichte) weiset nach Gesammteinnahmen pro 1895 45.387 st. 25 kr. Gesammtausgaben „ „ .... . 2.145 „ 55 „ somit einen schließlichen Vermögensstand von 43 241 st. 70 kr. Auf Grund eingehender Prüfung des Rechnungsabschlusses und dessen Wiederstellung erhebt der Finanzausschuss den Antrag: „Dem vorliegenden Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landesculturfondes pro 1895 wird seitens des hohen Landtages in den voraufgeführten Ziffern die Ge­ nehmigung ertheilt." Der Voranschlag pro 1896 gelangt in gesonderter Vorlage zur Verhandlung. V. Krankenversorgnng. Laut der der Aufwand pro 1. An 2. „ 3. „ in Beilage 3 zum Rechenschaftsberichte im Einzelnen gegebenen Nachweisung beträgt 1895: Krankenverpflegskosten 1.464 st. 37 kr. Findel- und Gebärhauskosten .... 525 „ 50 „ Landesbeiträgen zu den Verpstegskosten in Valduna 7.580 „ — „ Gesammte Ausgaben 9.569 ft. 87 kr. Da diese Nachweisungen mit der Rechnung des Landesfondes und den bezüglichen Belegen in Übereinstimmung sind, wird beantragt: Es sei dieser Bericht über die Kosten der Krankenversorgung pro 1895 zu Kenntnis zu nehmen. VI. Jrrenversorgung. Hierüber liegt die Haushaltsrechnung der Landes-Irrenanstalt Valduna pro 1894, der von der Direction veröffentlichte Jahresbericht, sowie der Voranschlag pro 1896 vor. Mit Rücksicht auf die Wichtigkeit dieses Gegenstandes wird der Finanzausschuss über denselben gesonderten Bericht vorlegen. VII. Gemeinde-Angelegenheiten. Der Bericht des Landesausschusses hierüber weiset nach, dass die pro 1895 präliminierten Gemeinde-Umlagen von 555.087 st. 5/10 kr. im Vorjahre, auf 593.651 st. 155/1O kr. gestiegen, somit um 38.564 st. 15 kr. zugenommen, dass nur 4 Gemeinden ohne Umlagen, 58 Gemeinden eine solche unter 150°/0 und 40 Gemeinden über 15O°/o bedürfen. Bezüglich der weiteren Thätigkeit 1 288 Beilage L. VI, Session der 7. Periode 1896. des Landesausschusses auf dem Gebiete des Gemeindelebens wird sich auf den Bericht selbst berufen, und gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Gebarung des angelegenheiten zur befriedigenden Kenntnis nehmen." Landesausschusses in Gemeinde­ VIII. Stipendien und Stiftungen. Hierüber enthält der Bericht des Landesausschusses eine genaue namentliche Nachweisung der Verleihungen und kann von Seite des Finanzausschusses nur beantragt werden: „Es sei dieser Vorgang vom h. Landtage genehmigend zur Kenntnis zu nehmen." IX. Dr. Anton Jufsel'sche Stiftung für Stipendien zur Heranbildung von Vollsschullehrern in Vorarlberg. Der Rechnungsabschluss dieser Stiftung weiset nach pro 1895: An Gesammteinnahmen . . . .8.769 fl. 94^ kr. „ Gesammtausgaben . . . . 364 „ 85 „ daher schließliches Vermögen 8.405 fl. 09^ kr. Der Ausweis über die verliehenen Stipendien findet sich im Abschnitt VIII unter Stipendien und Stiftungen. Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluss der Dr. Anton Zussel'schen Stiftung pro 1895 mit dem ausgewiesenen Vermögen von 8.405 fl. 09 kr. genehmigen." X. Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes. Der Rechnungsabschluss hierüber weiset nach: Stand des Vermögens pro 1894 . an Einnahmen . 896 fl. 28 kr. 34 „ 01 „ somit einen Gesammtempfang per . dagegen an Ausgaben . ... . 930 fl. 30 „ 29 kr. — „ daher schließliches Vermögen . 900 „ 29 kr. .. Das Stipendium bezog, wie im Vorjahre, der Patental-Jnvalide Joh. Konrad Feuerstein aus Schnepfau. Antrag: „Der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluss der Znvalidenstiftung des Vorarl­ berger Sängerbundes pro 1895 mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 900 fl. 29 kr. genehm halten." 289 L. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage L. XL Biehfeuchenfond für Einhufer. Der Rechnungsabschluss dieses Fondes ergiebt pro 1895: eine Gesammt-Einnahme von . und eine Gesammt-Ausgabe von . . . . 5.969 ft. 43 kr. 15„ 76 „ somit schließliches Vermögen . . 5.953 . Dieser Fond wurde 1895 nicht in Anspruch genommen. nach Bezirken geordnet detailliert nachgewiesen. fl 67 kr. Die Beiträge sind im Berichte Der Finanz-Ausschuss stellt den Antrag: „Der h. Landtag wolle den Rechnungsabschluss des Viehseuchenfondes für Einhufer pro 1895 mit dem schließlichen Vermögen von 5953 fl. 67 kr. genehmigen." XII. Fond zur Hebung der Rindviehzucht in Vorarlberg. Der Rechnungsabschluss hierüber pro 1895 weiset nach: Einen Hauptempfang von .... einen neuen Empfang von .... 27.402 fl. 06 kr. 2.919 „ — „ daher eine Gesammt-Einnahme von dagegen eine Gesammt-Ausgabe „ . . 30.321 fl. 06 kr. 2.648 „ 82 „ daher schließliches Vermögen von . 27.672 fl. 24 kr. Uber die Verwendung der Fondserträgnisse wird im Berichte des Landesausschusses in Ab­ schnitt I. C., Punkt 24, Auskunft gegeben. Der Punkt d dieses Berichtes, Errichtung einer land­ wirtschaftlichen Anstalt, ist bereits in dieser Session wieder in weitere Verhandlung gezogen worden. Bezüglich des übrigen Theiles, Punkt 24 a, b und c, wird gestellt der Antra g: „Es werde die Gebarung des Landesausschusses und der Rechnungsabschluss über den Fond zur Hebung der Rindviehzucht mit dem ausgewiesenen schließlichen Vermögen von 27.672 fl. 24 kr. vom h. Landtage genehmigend zur Kenntnis genommen." XIII. Feuerwehrfond. Der bezügliche Rechnungsabschluss weiset nach: An Einnahmen: laut Wiederstellung der Rechnung 1894 . . Cassabestand Jahresbeiträge der Feuerverstcherungsgesellschaften pro 1894 1 °/0 an Capitalszinsen 7.150 311 2.646 214 fl. „ „ „ 59 kr. 215/10 „ 50 5/10 „ 50 „ Gesammt-Einnahmen an Ausgaben zusammen 10.322 fl. 81 1.200 — kr. „ somit schließliches Vermögen 9.122 fl. 81 kr. und wird gestellt der 290 Beilage L. VI. Session der 7. Periode 1896. Antrag: „Es sei vom h. Landtage der Rechnungsabschluss des Feuerwehrfondes pro 1895 mit dem ausgewiesenen Vermögen von 9.122 fl. 81 kr. zu genehmigen." XIV. Nomal-Schulsond. Der Rechnungsabschluss hierüber ergibt: An Einnahmen: Capitalien mit Ende 1894 Cassabestand......................... ......................... Capitalszinsen . . . . ......................... Staatsbeitrag per II. Sem. 1894 . . . 90.400 fl. — kr. 3.852 „ 205/lo ff 3.757 „ 05 ff 876 „ 50 ff . . . . > ......................... 98.885 fl. 75»/10 kr. 4.147 „ 83 somit Gesammt-Einnahmen an Ausgaben zusammen . 94.737 fl. 82°/i. kr. daher schließliches Vermögen ........................ Die Ausgaben sind bereits in einem ausführlichen Berichte (Beilage XIV zu den stenogr. Protokollen dieser Session) einzeln nachgewiesen und vom h. Landtage zur Kenntnis genommen. Mit Bezugnahme auf die hierüber in der VI. Sitzung am 16. Januar stattgefundene Ver­ handlung und Beschlussfassung des h. Landtages wird daher gestellt der Antrag: „Hochderselbe wolle den Rechnungsabschluss des Rormal-Schulfondes pro 1895 nach vorstehenden Ziffern mit dem Vermögen von 94.737 fl. 925/10 genehmigen." XV. Nalmal-Berpflegsstationen. Über diesen Gegenstand ist dem h. Landtage bereits unter Beilage IV zu den stenogr. Protokollen dieser Session ein ausführlicher Bericht pro 1894 vorgelegt und in der Sitzung vom 8. Januar zur Kenntnis genommen worden. Für 1895 war derzeit ein Bericht noch nicht möglich. Der Finanzausschuss war der Ansicht hier nur den einen Punkt kurz berühren zu müssen, nämlich die Haltung der Bevölkerung gegenüber den Verpflegsstationen. Diese Einrichtung ist sicher die beste und richtigste Lösung der Vagabunden-Frage, die bisher gefunden werden konnte. Sie ist aber nur möglich und durchführbar, wenn die Bevölkerung sie versteht und sie durch correctes Verhalten unterstützt. Letzteres ist nun keineswegs so ganz leicht und selbstverständlich. Es tritt Erschlaffung und Ermüdung hier sehr leicht ein, und es bedarf daher fortwährend der Erinnerung, eine Aufgabe, die wohl zunächst dem Landesausschusse obliegen wird, dem auch Mittel und Wege anheimgestellt bleiben müssen. Der Finanzausschuss stellt daher den Antrag: „Nachdem der h. Landtag den Bericht über die Thätigkeit der Natural-Verpflegsstationen bereits zur Kenntnis genommen hat, spricht er noch die Erwartung aus, dass es der fortgesetzten Bemühung des Landesausschusses gelingen möge, durch Einwirkung auf die Gemeinden eine dauernd correete Haltung der Bevölkerung zu dieser wohlthätigen Einrichtung zu erzielen, in welcher allein die Bedingung und die Bürgschaft für ihren Bestand gelegen ist." 291 L. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Dem Rechenschaftsberichte des Landesausschusses ist noch ein Bericht über die Thätigkeit des Landescultur-Jngenieurs Paul Jlmer pro 1895 angeschlossen. Aus demselben ist zu entnehmen, dass sich dieses Gebiet der Thätigkeit immer mehr erweitert, und in dem Maße sich die Arbeiten vermehren, als es dem Lande möglich wird, bei Lösung ver­ schiedener Aufgaben der Landes-Cultur unterstützend einzugreifen. Es kann daher der Bericht über die vielfache und ersprießliche Thätigkeit des Herrn Landescultur-Jngenieurs Paul Jlmer zur befriedi­ genden Kenntnis genommen werden. Zum Schlüsse sei noch beigefügt, dass der Finanzausschuss bei seiner Prüfung der sämmt­ lichen im Berichte des Landesausschusses aufgeführten Fonde und Stiftungen bezw. deren Rechnungs­ abschlüsse sich ebenso von dem Vorhandensein der in den Wiederstellungen ausgewiesenen Obligationen, Wertpapiere und Kassabestände, als von der Richtigkeit der Belege und der Correctheit der Rechnungs­ führung die volle Überzeugung verschafft hat, und nachdem aus der ganzen Gebarung hervorgeht, dass der Landesausschuss in gewohnter Weise mit Eifer und Pflichttreue die zahlreichen ihm über­ tragenen Agenden besorgt hat, erachtet der Finanz Ausschuss sich verpflichtet, ihm hiefür die vollste Anerkennung und den Dank namens des Landes auszusprechen. Bregenz, den 27. Januar 1896. I. Ant. Fritz, Johann Kohler, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 292