18950831_ltb0091896_Landesausschussbericht_Einbeziehung_Klausbach_in_WildbachverbauungRheingebiet

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Letzte Änderung 01.07.2021, 20:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1895,ltb1895,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

IX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage IX. des Landes-Ausschusses betreffend die Einbeziehung des Alausbaches in die allgemeine Wildbachverbauung im österreichischen Rheingebiete. Hoher Landtag! Mit den Landtagsbeschlüssen uoin 7. Februar d. I. (XXXV. und XXXVI. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen) wurde der Landes-Ausschuss beauftragt, das Ansuchen an die Regierung zu stellen, den Klausbach als Zufluß der Frutz in die allgemeine Wildbachverbauung im österreichischen Rheingebiete einzubeziehen. Mit Zuschrift der k. k. Statthalterei für Tirol und Vorarlberg vorn 11. Juni d. I. Nr. 15049 wurde dem Landes-Ausschusse eröffnet, dass das h. k. k. Ackerbau-Ministerium mit Erlass vom 5. Juni d. I. .erklärt habe, dass es angesichts der obwaltenden Verhältnisse keinen Anstand nehme, den Klausbach in das Programm der Verbauungen im Rheingebiete einzubeziehen, jedoch wolle sich der Landes-Ausschuss vorerst darüber äußern, ob die in der letzten Landtagssession für die nothwendigsten Verbauungen in Aussicht gestellte 10°/0ige Beitragsleistung des Landes auch rücksichtlich des Klausbaches eintreten würde. In dem technischen Berichte der Sektion Villach wird die Nothwendigkeit der Einbeziehung dieses Baches in die Wildbachverbauung hervorgehoben und die Kosten der Verbauung mit fl. 10.000 veranschlagt. Der Landes-Ausschuss sprach sich auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 13. Juli d. I. mit Zuschrift an die k. k. Statthalterei vom gleichen Tage Z. 2261 dahin aus, dass vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages die 10°/0ige Beitragsleistung des Landes auch für die Verbauung des Klausbaches eintrete. Mit Zuschrift vom 13. August d. I. Nr. 20511 theilte die k. k. Statthalterei dem Landes­ Ausschusse noch mit, das h. k. k. Ackerbau-Ministerium habe mit Erlass vom 6. August d. I. Z. 15245 eröffnet, es sei mit Rücksicht auf die Beschlussfassung des Landes-Ausschusses hinsichtlich des Landes­ beitrages zur Klausbachverbauung das bezügliche generelle Projekt an die k. k. forsttechnische Abtheilung für Wildbachverbauung in Villach zur Berücksichtigung bei der Verfassung der Detailprojekte übermittelt und somit der Klausbach in das Verbauungsprogramm einbezogen worden. 45 IX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VT Session, 7. Periode 1896. Der Landes-Ausschuss erhebt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Das Land Vorarlberg trägt entsprechend dem Landes-Ausschussbeschlusie vom 17. Juli d. I. und in Ergänzung des Landtagsbeschlusses vom 7. Februar 1895 (XXXV. Beilage der stenografischen Protokolle) zu den Kosten der Verbauungsarbeiten am Klausbach eine unüberschreitbare Quote von 10°/0 des nach Detailprojekt sich ergebenden Erfordernisses bei, jedoch mit der Einschränkung, dass, wenn die Bauten mit einer geringern, als der veranschlagten Summe erstellt würden, sich der Landesbeitrag von 10% nur auf den wirklichen Kostenbetrag zu beschränken hat. Bregenz, am 31. August 1895. Der Landes-Ausschuß. Mart. Thrrrrryer, Referent. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 46