18950831_ltb0071896_Landesausschussbericht_Subventionsgewährung_Illwuhrbauten_Satteins

Dateigröße 236.04 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 21:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1895,ltb1895,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

VII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des vorarlberqer Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage VH. Weicht des Landes-Ausschusses betreffend die Gewährung einer Subvention 511 den Illwuhrbauten in Satteins. Hoher Landtag! Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 28. Jänner d. I. in Erledigung des Gesuches der Gemeinde Satteins um Gewährung einer Landesbeihilfe zur Erstellung der Schutzbauten an der Jll beschlossen, auf die Subventionirung vorerst nicht einzugehen, dagegen den Landes-Ausschuss zu beauftragen, die nothwendigen Vorerhebungen 'zu pflegen, insbesondere Plan und Kostervoranschlag ausarbeiten zu lassen, hierauf Unterhandlungen mit der Regierung um Erwirkung einer Staatsbeihilfe einzuleiten und auf Grund dieser Vorarbeiten dem Landtag in späterer Session Bericht zu erstatten. Der Landeskultur-Ingenieur erhielt sonach den Auftrag, Projekt und Kostenvoranschlag zu verfassen, und derselbe konnte diesen Auftrag gleichzeitig mit der Aufnahme des Projektes zu den auf der gegeüberliegenden Flussseite in Aussicht genommenen Verbauungsarbeiten im Gebiete der Fraktion Beschling ausführen. Die Erstellungskosten der ca. 400 m Länge betragenden neuen, dann die Erhöhung und Ergänzung von 2350 m bereits in früherer Zeit erstellten Wuhrbauten betragen nach Kostenvoranschlag 15.500 fl. Nach dem technischen Berichte erscheint die rasche Aufführung der Bauten äußerst dringlich, indem die Geschiebsablagerungen in dieser unregulirten und ganz verwilderten Strecke einen derartigen Grad erreicht haben, dass die oberhalb liegenden Gemeinden in Folge der dadurch bedingten Erhöhung der Flussbettsohle gezwungen sind, ihre Uferschutzbauten stetig zu erhöhen, um der Gefahr der Überfluthung und Zerstörung derselben vorzubeugen. Die baldige Durchführung der Schutzbauten erwies sich sonach von großer Wichtigkeit und im öffentlichen Interesse geboten. Auf Grund dessen faßte der Landes-Ausschuss in der Sitzung vom 20. April d. I. einstimmig folgende Beschlüsse: 1. der Gemeinde Satteins wird zur Vollendung der Jllwuhrbauten und zur Ergänzung und Verstärkung der bereits bestehenden Wuhrbauten ein Unterstützungsbeitrag von 3000 fl. aus dem Landesfonde vorbehaltlich der Genehmigung des hohen Landtages und unter der Bedingung 39 VI]. der Beilagen ZU den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. gewährt, dass das h. k. k. Ackerbau-Ministerium einen gleich hohen Beitrag aus dem staatlichen Meliorationsfonde bewillige. 2. Die Auszahlung der Subvention erfolgt in zwei Raten, von welchen die erste nach der durch den Landesmltur-Jngenieur constatirten projektsmäßen Fertigstellung der HÄfte der Arbeiten, die zweite Rate nach Vollendung der sämmtlichen im Projekte vorgesehenen Arbeiten und nach anstandsloser Collaudirung derselben durch den Landescultur-Jngenieur zur Auszahlung gelangt. Weitere Beschlüsse betrafen das Ansuchen an das h. k. k. Ackerbau-Ministerium um Gewährung der Subvention und die Aufforderung an die Gemeinde Satteins, eine Erktäräng in dem Sinne abzugeben, dass dieselbe sich verpflichte, jene Kosten der projektirten Bauten, die nach Abzug der Staats- und Landessubvention noch unbedeckt verbleiben werden, aus Eigenem zu bestreiten und auch die künftige Einhaltung der auszuführenden Bauten zu übernehmen. Diese Beschlüsse wurden sammt technischem Bericht, Projekt und Kostenvoranschlag, sowie der Erklärung der Gemeinde Satteins unter dem 20. April d. I. Z. 1459 mit der Bitte um Gewährung einer staatlichen Subvention von 3000 fl. dem h. k. k. Ackerbau-Ministerium unterbreitet. Gemäß Eröffnung der h. k. k. Statthalterei vom 31. Juli d. I. Nr. 18662 hat denn auch das h. k. k. Ackerbau-Ministerium mit Erlass vom 13. Juli d. I. Z. 11196 dieser Bitte entsprechend, eine staatliche Beihilfe in der Höhe der seitens des Landes in Aussicht genommenen Subvention von 3000 fl. bewilligt, wovon die eine Hälfte zu Beginn des Jahres 1896, die andere Hälfte nach Vorlage des Collaudirungs-Operates gegen Ende desselben Jahres in Anspruch genommen werden kann. Da die Gemeinde Satteins, wenn dieselbe auch einigen Besitz an Wäldern und Alpen aufweist, angesichts der schon früher für Wuhrbauten gebrachten Opfer nicht in der Lage ist, alle jetzt erwachsenden Wuhrbaukosten aus Eigenem zu bestreiten, und nachdem die Gewährung der staatlichen Subvention von 3000 fl. an die ausdrückliche Bedingung und Voraussetzung geknüpft ist, dass das Land einen gleich hohen Beitrag leiste, so findet sich der Landes-Ausschuss veranlaßt, zu stellen den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Gemeinde Satteins wird in Genehmigung der Landes-Ausschussbeschlüsse vom 20. April d. I. unter den in diesen Beschlüssen vorgesehenen Bedingungen und Auszahlungs­ modalitäten zur Erstellung der Wuhrbauten an der Jll eine Subvention von 3000 fl. aus der Landeskasse gewährt." Bregenz, am 31. August 1895. Der Landes-Ausschuss. Martin Thurnher, Referent. Druck von I. Ä. Teutsch, Bregenz. 40