18950831_ltb0061896_Landesausschussbericht_Einbeziehung_PlisadonatobelKlösterle_in_WildbachverbauungRheingebiet

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Letzte Änderung 01.07.2021, 21:12
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1895,ltb1895,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

VI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage VI. des Landes-Ausschusses betreffend die Einbeziehung des plisadonatobels bei Klösterle in die allgemeine Wildbachverbauung im österreichischen Rheingebiete. Hoher Landtag! Der Landtag hat in seiner Sitzung vom 7. Febr. d. I. auf Grund der Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses (XXXV. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen, Punkt 4 der Anträge) seiner vollen Befriedigung über die Erklärung der h. Regierung, der Einbeziehung des Plisadonatobels bei Klösterle in die allgemeine Wildbachverbauung ihre volle und ernste Aufmerksamkeit zuwenden zu wollen, Ausdruck gegeben. Die h. k. k. Statthalterei eröffnete mit Erlass vom 10. Juni d. I. Nr. 14891 im Auftrage des h. k. k. Ackerbau-Minrsteriums vom 3. Juni d. I. Z. 11024 unter Beischluss des Berichtes der k. k. forsttechnischen Abtheilung für Wildbachverbauungen, Sektion Villach dem Landes-Ausschusse, dass genanntes Ministerium gegen die Einbeziehung der Verbauung des genannten Tobels in das Programm der Wildbachverbauungen im österreichischen Rheingebiete und zwar in die Zahl der zunächst zu verbauenden Bäche nichts einzuwenden hätte, vorerst möchte es aber die bestimmte Äußerung des Landes-Ausschusses darüber erhalten, ob die vom Landtage für die nothwendigsten Verbauungen in Aussicht gestellte lOprocentige Beitragsleistung auch rücksichtlich des Plisadonatobels eintreten würde. In dem Berichte der Section Villach vom 24. Mai d. I. wird darauf hingewiesen, wie durch den Bergsturz vom 9. Juli 1892 sich von der Bergkuppe eine Felsmaffe loslöste, deren kubischer Inhalt nach vorgenommenen Messungen 400—500.000 m3 betrug. Bei 300.000 m3 haben im Thale einen mächtigen Schuttkegel angethürmt, Bahn und Straße verschüttet und die Alfenz seeartig zurück­ gestaut. Mehr als 100.000 m3 Steintrümmer und Geröllmaffen des Bergsturzes haben sich auf den steilen, felsigen Abhängen und im Tobel selbst festgesetzt und diese bilden derzeit eine große Gefahr für die Ortschaft Klösterle, weil beim Eintritte eines Unwetters oder starker Niederschläge sich große Geschiebsmassen im Tobel in Bewegung setzen und weitere Verwüstungen im Thale anrichten werden. Namentlich erfülle die Bewohner von Klösterle jedes herrannahende Gewitter mit Kummer und Sorgen um deren Existenz. Falls es nicht gelingen sollte, die Geschiebszufuhr des Plisadonatobels 37 VI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. in die Alfenz entsprechend zu vermindern, werden auch die übrigen längs der Alsenz im Klosterthale befindlichen Kulturgründe in das Bereich der Verschotterungen zu liegen kommen. Der Plisadonatobel führe der Alsenz derzeit fast mehr Geschiebe zu, als sämmtliche Wildbäche des Klosterthals zusammen genommen. Die Kosten der Verbauung werden approximativ auf 80—100.000 st. veranschlagt. Der Landes-Ausschuss gab auf Grund des Sitzungsbeschlusses vom 13. Juli d. I. mit Zuschrift an die k. k. Statthalterei vom gleichen Tage Z. 2261 die Erklärung ab, dass vorbehaltlich der Genehmigung des Landtages die in der vorigen Session für die Wildbachverbauungen zugesicherte 10°/0ige Beitragsleistung des Landes auch für die Verbauung des Plisadonatobels eintrete. In Ergänzung dieser Erklärung wurde noch mit h. a. Zuschrift vom 20. Aug. d. I. Z. 2895 dem h. k. k. Ackerbau-Ministerium die Bitte unterbreitet, in Rücksicht auf die Dringlichkeit und Noth­ wendigkeit der baldigen Inangriffnahme der bezeichneten Bauten, die Section Villach zu beauftragen, das Detailprojekt noch im heurigen Herbste aufzunehmen und im Laufe des kommenden Winters auszuarbeiten. Auf Grund dieser Ausführungen stellt der Landes-Ausschuss den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Das Land Vorarlberg trägt entsprechend dem Landes-Ausschussbeschlusse vom 13. Juli d. I. und in Ergänzung des Landtagsbeschlusses vom 7. Febr. 1895 (XXXV. Beilage der stenograf. Protokolle) zu den Kosten der Verbauungsarbeiten im Plisadonatobel eine unüberschreitbare Quote von 10°/0 des nach Detailprojekt sich ergebenden Erfordernisses bei, jedoch mit der Beschränkung, dass, wenn die Bauten mit einer geringern als der veranschlagten Summe erstellt würden, sich der Landesbeitrag von 10°/0 nur auf den wirklichen Kostenbetrag zu beschränken hat." Bregenz, am 31. August 1895. Der Kan-es-Ausschuß. Mart. Thurriher, Referent.