18951207_ltb0111896_Landesausschussbericht_Einbeziehung_Dornbirnerache_in_WildbachverbauungRheingebiet

Dateigröße 310.13 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 20:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1895,ltb1895,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage XI. des Landes-Ausschusses über die Einbeziehung der Dornbirner Ach in die allgemeine Wildbachverbauung im österreichischen Rheingebiete. Hoher Landtag! Der Landtag hat auf Grund der Anträge des volkswirthschaftlichen Ausschusses (siehe XXXV. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen Punkt 4 der Anträge) in der Sitzung vom 7. Febr. d. I. seiner Befriedigung über die Erklärung der Regierung, der Einbeziehung der Dornbirner Ach in die allgemeine Wildbachverbauung im österreichischen Rheingebiete ihre volle und ernste Aufmerksamkeit zuwenden zu wollen, Ausdruck gegeben. Die h. k. k. Statthalterei machte dem Landes-Ausschusse mit Rote vom 18. September d. I. Nr. 23542 die Mittheilung, dass das h. k. k. Ackerbau-Ministerium sich auf Grund des Berichtes der k. k. forsttechnischen Abtheilung. für Wildbachverbauungen, Section Villach, mit dem Erlasse vom 10. September d. I. Z. 17958 bereit erklärt habe, die vom Landtage gewünschte Einbeziehung der im Ganzen mit 80.000 fl. veranschlagten weitern Verbauungsarbeiten an der Dornbirner Ach und dem Steinenbache in das Programm der im Nheingebiete auszuführenden und zwar in die Categorie der zunächst zur Durchführung gelangenden Wildbachverbauungen einzubeziehen und gleichzeitig die k. k. Statthalterei beauftragt habe, den Landes-Ausschuss einzuladen, seine Zustimmung zu diesem Vorgänge, sowie zur Ausdehnung der vom Landtage für die dringlichsten Verbauungen zugesicherten lOprozentigen Beitragsleistung des Landes auf diese Arbeiten auszusprechen. Weiter sprach sich das h. k. k. Ackerbau-Ministerium dahin aus, dass falls die Gemeinde Dornbirn die von ihr bereits begonnenen Verbauungsarbeiten an der Ache und dem Steinenbache fort­ setzen und hiebei nach den von der k. k. forsttechnischen Abtheilung für Wildbachverbauung aufzustellenden Direktiven vorgehen würde, ihr die Kosten dieser neuen Arbeiten seinerzeit ganz oder zum Theile aus dem eventuell zu bildenden Baufonde für die Wildbachverbauungen im Rheingebiete ersetzt werden 49 Beilage XL ' XL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. könnten. Die Gemeinde Dornbirn wolle daher darüber einvernommen werden, ob sie bereit wäre- die dringlichsten Arbeiten nach den bezeichneten Direktiven auf ihre Kosten auszuführen, wobei aber aus­ drücklich zu bemerken sei, dass das Ackerbau-Ministerium eine bindende Zusage bezüglich der Rückvergütung der Kosten zu machen derzeit nicht in der Lage sei, da die Aufbringung der für den allgemeinen Baufond erforderlichen Mittel noch nicht sichergestellt sei. In dem Berichte der k. k. forsttechnischen Abtheilung für Wildbachverbauungen vom 1. Sept. 1895 Nr. 500 wird hervorgehoben, wie die Gemeinde Dornbirn seit Jahrzehnten bestrebt gewesen sei, sich gegen die verheerenden Ausfälle der Dornbirner Ach zu schützen. In den Dreißigerjahren machte die Gemeinde Anstrengungen, die Ach durch Herstellung von Steinwuhren und Dämmen im Thallaufe durch Schaffung eines Normaldurchflussprosiles zu reguliren. Unterhalb der regulirten Strecke schließt sich ein Ablagerungsplatz an, um das aus dem Thalinnern herabgelangende Geschiebe aufzunehmen. Die Geschiebsführung der Dornbirner Ach ist aber eine so bedeutende, dass die bei und unter dem Ab­ lagerungsplatze sich vorfindenden Dämme fast jedes Jahr erhöht werden müssen und schon derzeit in geradezu besorgniserregender Weise über die anrainenden Kulturgründe emporragen, indem die große Gefahr besteht, dass diese werthvollen Kulturgründe bei einem Dammbruche oder bei Überflutung der Dämme der Verwüstung durch Verschotterung anheimfallen. Bei einer Fortsetzung der Regulirung würbe die Gefahr zwar an jener Stelle behoben, dagegen würden die Geschiebsmassen sich weiter nach unten fortbewegen und auf das Werk der Rheinregulirung schädlich einwirken, indem in erster Linie durch das Geschiebe der Ach die Einmündung des Koblacher Canales in dieselbe verlegt und dadurch die entsprechende Funktionirung des Canals, der zur Ableitung der Binnenwässer dienen soll, in Frage gestellt würde. In Folge der Gefällsvermehrung durch die in Aussicht genommene Abkürzung des Laufes der Dornbirner Ach auf der Strecke von der Eisenbahnbrücke bis zum Bodensee, sowie durch die Be­ seitigung des Gysischen Stauwehres würde zudem auch das neue anläßlich der Rheinregulirnng her­ zustellende Gerinne der Dornbirner Ache der Gefahr der Verschotterung ausgesetzt sein. Es erweist sich daher nothwendig, durch Verbauung der Ach und des Steinenbaches Vorsorge zu treffen, dass die Geschiebsführung dieser Gewässer eine Verminderung erfahre, um dadurch Be­ schädigungen und Funktionsstörungen des Rheinregulirungswerkes hintanzuhalten. Von der Gemeinde wurden seit Jahren bereits mit bedeutendem Kostenaufwande Verbauungen vorgenommen, die nach dem Urtheile der forsttechnischen Abtheilung für Wildbachverbauungen zweckentsprechend durchgeführt sind. Die noch weiters nothwendigen Verbauungsarbeiten erfordern nach aproximativer Schätzung einen Kostenaufwand von 80.000 fl. Der Landes-Ausschuss hat in der Sitzung vom 14. Oktober d. I. vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages beschlossen, die lOprozentige Beitragsleistung des Landes zu diesen Verbauungsarbeiten zuzusichern. Gleichzeitig wurde die Gemeinde Dornbirn angegangen, sich darüber auszusprechen, ob sie bereit wäre, die dringlichsten Arbeiten auf ihre Kosten gegen eventuelle seinerzeitige Rückvergütung durchzuführen, wozu sich dieselbe laut Zuschrift vom 18. Oktober Z. 3957 auch bereit erklärte. Mit Zuschrift vom 19. Oktober d. I. Z. 3392 wurde die Statthalterei sowohl vom Beschlusse des Landes-Ausschusses, als von der Erklärung der Gemeinde Dornbirn in Kenntnis gesetzt. Der Landes-Ausschuss stellt auf Grund dieser Darstellungen den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Das Land Vorarlberg trägt zu den Kosten der Verbauungsarbeiten an der Dorn­ birner Ache und dem Steinenbache im Sinne des Landes-Ausschussbeschlusses vom 14. Oktober 1895 und in Ergänzung des Landtagsbeschlusses vom 7. Februar 1895 50 VI. Session der 7. Periode 1896. Beilage XI. (XXXV. Beilage der stenografischen Protokolle) eine unüberschreitbare Quote von 10°/o des nach den Detailprojekten sich ergebenden Erfordernisses bei, jedoch mit der Beschränkung, dass, wenn die Bauten mit einer geringern, als der veranschlagten Summe erstellt würden, sich der Landesbeitrag von 10°/0 nur auf den wirklichen Kostenbetrag zu beschränken hat." Bregenz, den 7. Dezember 1895. Der Landes-Ausschuss. Mart. Thnrnher, Referent. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 51