18950722_ltb0081896_Landesausschussbericht_Abänderung_Landtagsbeschluss_18920316_Sonntagsunterrichtsförderung_durch_Lehrpersonenremunerationen

Dateigröße 297.63 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 21:13
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1895,ltb1895,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

VIII. der Bellagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage VIII. des Landes - Ausschusses 16. Rlärz 1892, über betreffend die Abänderung des Landtags-Beschlusses vom die Förderung des sonntäglichen Unterrichtes durch Verabfolgung von Remunerationen an Lehrpersonen. Hoher Landtag! Der h. Landtag hat in der Sitzung vom 16. März 1892 den Landes-Ausschuss ermächtigt, zur Förderung des sonntäglichen Fortbildungsunterrichtes mit Berücksichtigung der vom Landes-Ausschusse beantragten Bedingungen und Grundsätze Remunerationen bis zum jährlichen Gesammtbetrage von 1000 fl. zu gewähren. Im ersten Betheilungsjahre, 1892, langten nur 14 Gesuche für 23 Lehrpersonen ein, so dass die Betheilung der Gesuchsteller eine reichliche genannt werden konnte. In genanntem Jahre wurden insbesondere jene Lehrpersonen mit höhern Remunerationen bedacht, die schon durch 10, 20, 30, 40, ja noch mehr Jahre ununterbrochen Sonntagsschule gehalten hatten. Im Jahre 1893 langten schon 39 Gesuche für mehr als 50 Lehrpersonen ein. Diese Ver­ mehrung der Gesuche wurde bewirkt durch Wiedereinführung der Sonntagsschule in Orten, in denen sie schon aufgelassen worden war. Die Remunerationsbetheilung an die Petenten war in diesem Jahre nur eine kaum zureichende, indem für eine Anzahl von Gesuchstellern nur Remunerationen in der Höhe von je 15 fl. gewährt werden konnten. 1894 wurden 41 Gesuche für ca. 60 Lehrpersonen eingebracht. Der Landes-Ausschuss fand sich daher in Folge dieser neuerlichen Vermehrung der Gesuche veranlasst, mit Sitzungsbeschluss vom 30. Juni 1894 den für Ertheilung sonntäglichen Unterrichtes vorgesehenen Betrag von 1000 fl. auf 1150 fl. zu erhöhen, um auf diese Weise noch eine annähernd angemessene Betheilung der Petenten zu ermöglichen. Im Jahre 1895 erhöhte sich die Zahl der Gesuche auf 53 für 75 an dem Sonntagsschul­ unterrichte beteiligte Lehrpersonen. Es erwies sich daher der vom h. Landtag votirte Betrag von 41 Beilage VIII. VIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. 1000 fl. als ganz unzureichend, weshalb sich der Landes-Ausschuss genöthigt fand, mit Sitzungsbeschluss vom heutigen Tage diesen Betrag um 450 fl., sonach auf 1450 fl. zu erhöhen, in der Voraussetzung, dass der h. Landtag diesem Beschlusse die nachträgliche Genehmigung nicht versagen werde. Die Betheilung erfolgte in Beträgen von 20—60 fl., je nachdem an den bezüglichen Orten an einer, zwei oder 3 Classen sonntäglicher Unterricht ertheilt wurde. Remunerationen wurden im Jahre 1895 verabfolgt an Lehrpersonen der Schulen in Bürs, Nofels, Mellau, Dalaas, Klösterle, Schwarzenberg, Thüringen, Sonntag, Riezlern, Götzis, Lingenau, Rehmen, Au, Lautrach, Viktorsberg, Rankweil, Lech, Bartholomäberg, Silberthal, Großdorf, Sulzberg, Feldkirch, Fraxern, Doren, Damüls, Bildstein, Altenstadt, Braz, Alberschwende, Fontanella, Blons, Egg, Schoppernau, Eichenberg, Mittelberg, Vandans, Batschuns, Muntlix, Andelsbuch, Nüziders, Dornbirn (Haselstauden), Nenzing, Hirschegg, Ober- und Unterlangenegg. Unter dem 16. März 1892 hatte der h. Landtag den Landes-Ausschuss weiter ermächtigt, für landwirthschaftliche Fortbildungsschulen jährlich Remunerationen bis zum Gesammtbetrage von 200 fl. zu gewähren. Unter den bestehenden und mit Remunerationen aus der Landeskasse betheiligten Sontagsschulen sind auch eine Anzahl, die sich mit dem landwirthschaftlichen Unterrichte befassen, und in Folge dessen auch aus der vom Staate zu diesem Zwecke gewährten Subvention vom k. k. Landesschultathe Remunerationen erhalten. Der k. k. Landesschulrath hat aber in geeigneter Weise vorgesorgt, dass vom Lande nicht dotirten landwirthschaftliche Fortbildungsschulen entsprechend höhere Beiträge aus der Staatssubvention zugewendet wurden und hat dadurch eine gerechte Ausgleichung herbeigeführt, so zwar, dass eine specielle Betheilung landwirthschaftl. Fortbildungsschulen seitens des Landes sich nicht als nothwendig erwies. Die Dotation des Landes für die Sonntagsschule hat sonach indirekt auch die Hebung und materielle Unterstützung der landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen bewirkt, die Überschreitungen der Subvention für die Sonntagsschule und zwar im Jahre 1894 mit 150 fl. und im Jahre 1895 mit 450 fl. zusammen also 600 fl. werden mehr als aufgehoben durch die vom Landtage bewilligten, aber in den letzten 4 Jahren nicht speciell unter dem Titel für landwirthschaftl. Fortbildungsschulen in Verwendung gelangten jährlichen 203 fl. Es ist außerordentlich erfreulich, dass der Sonntagsschulunterricht in den letzten 3 Jahren in unserem Lande einen so großen Aufschwung gewonnen hat. Die materielle Unterstützung des Landes hat hiezu wesentlich beigetragen und es steht zu erwarten, dass sich immer mehr Lehrkräfte, diesem zwar mühevollen, aber gewiß segensreichen Wirken anschließen werden. Die Sonntagsschule mehr und mehr zu fördern, dort, wo sie besteht, zu erhalten, dort wo sie aufgelassen wurde, wieder einzuführen, zwar nicht durch den Zwang des Gesetzes, sondern durch die Verbreitung der Erkenntnis der Wichtigkeit und Nothwendigkeit dieses Institutes, sowie durch materielle Unterstützung der Sonntagsschule, ist eine wichtige und wie die Erfahrung zeigt, eine dankbare und erfolgreiche Aufgabe und Arbeit der Landesvertretung und wird deren dahingerichtetes Streben gewiß allseitige Würdigung finden Der Landes-Ausschuss erhebt folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: I. Den Beschlüssen des Landes-Ausschusses vom 30. Juni 1894 und vom 22. Juni 1895, mit welchen die Subventionen pro 1894 und 1895 für sonntäglichen Unterricht um 150 fl., beziehungsweise um 450 fl., somit in beiden Jahren zusammen um 600 fl. erhöht wurden, wird die nachträgliche Genehmigung ertheilt. 42 VI. Session der 7. Periode 1896. Beilage VIII. 2. Der Landtagsbeschluss vom 16. März 1892 betreffend die Beförderung des sonn­ täglichen Fortbildungsunterrichtes wird dahin abgeändert, dass der pro Jahr vor­ gesehene Gesammtbetrag für an Lehrpersonen zu gewährende Remunerationen vom Jahre 1896 an bis auf Weiteres von 1000 ft. auf 1600 fl. erhöht wird. Bregenz, am 22. Juni 1895. Der Landes-Ausschuss. Martin Thirrnher, Referent. ^KuckvonJ. N. Teutsch, Bregenz. 43