18950713_ltb0051896_Landesausschussbericht_Landesstatistik

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Letzte Änderung 01.07.2021, 20:56
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,ltp07,lt1895,ltb1895,ltb0
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VI. Session, 7. Periode 1896. Beilage V. des Landes-Ausschusses betreffend die Landesstatistik. Hoher Landtag! Über Anregung und Einladung der Landes-Ausschüsse von Mähren, Schlesien und Steiermark fand am 19. und 20. November 1894 im Sitzungssaale der k. k. statistischen Central-Commission in Wien unter dem Vorsitze des Präsidenten dieser Commission, Sectionschef Dr. Karl Theodor von Jmana-Sternegg eine Conferenz von Vertretern der Landes-Ausschüsse statt. Mit Ausnahme von Görz mit Gradiska, Istrien und Dalmatien waren sämmtliche Länder der diesseitigen Reichshälste hiebei vertreten und zwar halten zu derselben entsendet: Niederösterreich: Landesausschuss Dr. Georg Granitsch; Oberösterreich: Landessekretär Viktor Kerbler; Salzburg: Landeshauptmannstellv. Dr. Franz Keil; Steiermark: Profeffor Dr. Mischler, Direktor des statistischen Landesamtes; Kärnten: Reichsrathsabgeordneter Leopold Ritter von Morro; Krain: Hofrath Franz Suklje; Triest: Landesausschuss A. Luzatto; Tirol: Landesausschuss Dr. A. von Hellriegl; Vorarlberg: Landesausschuss Mart. Thurnher; Böhmen: Hofrath Dr. Karl Ritter von Koristka Vorstand des statistischen Bureaus des Landeskulturrathes; Mähren: Landesausschuss Dr. Fanderlik und Landesconcipist Dr. Gabriel; Schlesien: Landesausschuss E. Freiherr von Spens, und Landesrath Hermann Hampel; Galizien: Professor Pilat, Vorstand des statistischen Landesamtes; Bukowina: Professor Dr. Julius von Roschmann—Hörburg, Vorstand des statistischen Landesamtes. Bei Beginn der Verhandlungen gab der Vertreter Vorarlbergs die Erklärung ab, dass die Betheiligung dieses Landes an der Conferenz nicht als nach irgend einer Richtung verbindlich oder präjudicirend angesehen werden dürfe, sondern mehr einen informirenden und nur die persönlichen Ansichten des Vertreters zum Ausdrucke bringenden Charakter trage, da bisher weder der Landtag noch auch der Landes-Ausschuss zu dieser Frage Stellung genommen habe. Es wurde allseitig die Wichtigkeit einer Landesstatistik anerkannt, wenn man sich auch nicht verhelte, dass deren Einführung mit mancherlei Schwierigkeiten verbunden sei, und den Ländern eine große Arbeitslast auflade. Bei den' Verhandlungen wurde sich insbesondere für die Erzielung einer Einheitlichkeit der Landesstatistik ausgesprochen und zwar soll sich die Einheitlichkeit beziehen auf die Art und Weise der Erhebung, sowie auf die Verwerthung des gesammelten statistischen Materials. 33 Beilage V. V. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Die Erhebungen hätten nach zu vereinbarenden Formularien durch die Länder und zwar auf deren Kosten, die Zusammenstellung und schließliche Verarbeitung und Verwerthung des gesammelten Materials aber auf Kosten des Staates durch das k. k. statistische Central-Bureau zu erfolgen. Damit letzteres erwirkt werde, wurde vereinbart, es sollen sich die Landes-Ausschüsse diesbezüglich bittlich an die k. k. Regierung wenden. Dieses geschah. Der vorarlbergische Landes-Ausschuss richtete seine diesbezügliche Zuschrift unterm 28 Febr. 1895 Z. 808 an die k. k. Statthalterei. Die Regierung ist auf diesen Wunsch, wie der Präsident des k. k. statistischen Central-Bureaus der am 31. Mai d. I. neuerdings zusammengetretenen Conferenz mitzutheilen in der Lage war, auch eingegangen und wäre sonach eine einheitliche Verwerthung und Zusammenstellung des statistischen Materials gesichert. Die Frage, was als möglicher Gegenstand der Landesstatistik erscheine, wurde eingehender Behandlung unterzogen. Vom k. k. statistischen Central-Bureau waren darauf bezügliche Formulare vorbereitet und der Conferenz vorgelegt worden. Die Berathung hierüber konnte sich indessen nur auf die Titel der Abtheilungen erstrecken, und wurde die Festsetzung der Formulare und der Rubriken zur Vorberathung an ein Sub-Comite, bestehend aus den Herren: Hofrath Dr. v. Koristka, und den Vorständen der bestehenden statistischen Landes-Bureau, Professor Dr. Mischler, Prof. Dr. Pilat und Prof. Dr. von Roschmann—Hörburg, welche als 5tes Mitglied Landesrath Hampel cooptierten, verwiesen. Hierauf erfolgte die Vertagung der Conferenz. Nachdem das Sub-Comite sich seiner Aufgabe erledigt hatte, erfolgte der Wiederzusammentritt der Conferenz am 31. Mai 1895. Nach den Beschlüssen der Conferenz soll sich die Landesstatistik erstrecken: I. Organe der autonomen Verwaltung und deren Bezüge. Polizei und zwar Schubwesen, Naturalverpflegsstationen, Zwangsarbeits- und Besserungs­ anstalten, Polizeiübertretungen. III. Armenwesen. IV. Sanitätspflege und Humanitätsanstalten und zwar: Sanitätspersonen, Bezüge derselben, Krankenhäuser, Irren-, Taubstumm-, Blinden-, Gebär-, Findel-, Waisen- und Kinder­ bewahranstalten, Stiftungen. V. Unterrichtswesen, Anstalten für Kunst und Wissenschaft: Volks- und Bürger­ schulen, Specialschulen, Museen, Bibliotheken, Stiftungen. VI. Volkswirthschaftliche Verhältnis^'e und zwar: Grundbesitz und Fonde des Landes und der Gemeinden, Wasserbauten und Wildbachverbauungen, landwirtschaftliches Genossenschafts­ wesen, Verkehrswesen, Creditwesen. VII. MilitärwesenVom Lande und von den Gemeinden beigestellte Unterkünfte; Stiftungen für Militärzwecke. VIII. Landtagswahlen. IX. Finanzen und zwar: Landeshaushalt, dann Finanzen der Bezirksvertretungen und der Ortsgememeinden. II. Es wäre beabsichtigt, bezüglich eines Theiles dieser Unterabtheilungen die Erhebungen alle Jahre, bei andern wieder in Zwischenräumen von mehreren Jahren vorzunehmen. Die erste allgemeine Durchführung der statistischen Arbeiten seitens der Länder hätte im Jahre 1897 zu erfolgen, so dass das vom k. k. statistischen Central-Bureau aus dem gesammelten Materiale zusammengestellte erste Werk im Jahre 1898, dem Jubiläumsjahre der Regierung Sr. Majestät des Kaisers, herausgegeben werden könnte. Der bloße Überblick über das zahlreiche Unterabtheilungen umfassende, in den Bereich der Landesstatistik einzubeziehende Material genügt, sich davon zu überzeugen, dass die Durchführung der bezüglichen Arbeiten einen großen Aufwand an Zeit erfordert. Größere Länder' müßten unbedingt eigene Bureaus für statistische Zwecke errichten, wie es bereits in Steiermark, Galizien und der Bukowina geschah; kleinere Länder wären genöthigt, mindestens einen Beamten zu bestellen, der sich mit dieser Aufgabe eigens zu befassen hätte. 34 VI. Session der 7. Periode 1896. Beilage V. In Rücksicht auf die hiedurch erwachsenden Auslagen findet sich der Landes-Ausschuss nicht in der Lage, dem Landtage Anträge hinsichtlich Einführung einer so ausgedehnten Landesstatistik zu unterbreiten. Die Anregung bezüglich Ein- und Durchführung der Landesstatik sollte aber doch nicht ganz ignorirt werden, vielmehr sollte dem Landesausschusse die Ermächtigung gegeben werden, je nach Umständen und nach Maßgabe der vorhandenen oder speciell in vereinzelten Fällen vorübergehend zu berufenden Kräfte nach Ermessen in das Gebiet der Landesstatistik fallende Arbeiten durchzuführen und das hiebei gewonnene Material dem k. k. statistischen Central-Bureau zur Verwendung und Aufnahme in die zur Ausgabe gelangenden Werke der Länderstatistik zur Verfügung zu stellen. Es wird in dieser vorläufigen, mäßigen Betheiligung am Werke der Landesstatistik ohne wesentliche Opfer an der Hand der zu machenden Erfahrungen sich Gelegenheit bieten, einen Einblick zu bekommen, welcher Aufwand an Arbeit für die Durchführung einer umfangreichern Statistik erforderlich wäre, und könnten definitive Beschlüsse des Landtages über die intensivere Theilnahme an der Landes­ statistik einer spätern Zeit anheim gestellt werden. Der Landes-Ausschuss erheb: daher den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt, nach seinem Ermessen je nach Umständen und nach Maßgabe der vorhandenen oder in vereinzelten berücksichtigenswerthen Fällen vorübergehend zu berufenden Kräfte in das Gebiet der Landesstatistik fallende Arbeiten durchzuführen." Bregenz, den 13. Juli 1895. Der Landes-Ausschuss. Mart. Thurnher, Referent. Truck von I» ML Teutsch in Bregenz. 35