18950124_ltb0301895_Finanzausschussbericht_Landesausschussrechenschaftsbericht_1895

Dateigröße 908.02 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 18:48
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XXX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Beilage XXX. des landtäglichen Finanz-Ausschusses über den Rechenschaftsbericht des Landes­ Ausschusses in Vorarlberg für den V. ordentlichen Landtag der VII. Periode 1895. Hoher Landtag! Der in der II. Sitzung am 14. Jänner d. I. zur Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses gewählte Finanz-Ausschuß berichtet über den genannten Gegenstand wie folgt: I. Über die Ausführung der vollziehbaren Landtagsbeschlüsse der letzten Session. A. Jener, welche der Allerhöchst kaiserlichen Sanktion bedürfen: 1. Für den Landtagsbeschluss vom 3. Febr. 1894, betreffend das Statut zur Gründung einer Landes-Hypothekenbank, rst die Allerhöchste kaiserl. Sanktion noch nicht herab gelangt. Dieselbe wird aber demnächst erwartet. Nachtrag aus der Session des Jahres 1893. 2. Für den Landtagsbeschluss vom 3. Mai 1893, betreffend die Abänderung der §§ 6, 8 und 16 der Landlagswahlordnung, ist die Allerhöchste kaiserl. Sanktion am 13. November 1894 erfolgt, was das hohe Haus zur befriedigenden Kenntnis nehmen wolle. Ad I. L. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse «ach § 18 und 19 der Landes-Ordnung. 1. Die Punkte 3, 4 und 6 des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses wolle das hohe Haus zur befriedigenden Kenntnis nehmen und noch insbesondere den Punkt 6, da die schweizerische Regierung das Vieheinfuhrverbot nunmehr aufgehoben hat. Für die Punkte 1, 2, 5 und 7 wird eine seinerzeitige günstige Erledigung erwartet. Den Punkt 8 125 Vellage XXX XXX. bci^Beilagen zu deN stenogr. P!.otükollen des Vorarlberger Landtags. betreffend ist eine Erledigung von der hohen k. k. Regierung ebenfalls noch nicht heräbgelangt. Die aber inzwischen von der k. k. Statthalterei herabgelangte Zuschrift vom 2. Dezbr. 1894, Zl. 22699 hat nur im letzten Absätze befriedigt. Nachtrag. I. Mit Bezug auf den Landtagsbeschluss vom 6. Mai 1893, betreffend die Erwerb- und Einkommensteuerpflicht der Staatsbahnen, ist die Angelegenheit noch nicht ausgetragen und wird sich diesfalls auf den Bericht des Landes-Ausschusses berufen. Ad I. C. Über die Ausführung der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungskreise des Landesausschusses. Hiebei wird sich ebenfalls auf den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses berufen wie folgt: • 1. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Subvention an bi«. Gemeinde Lustenau zu den Rhein­ dammbauten. 2. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Subventionen an die Gemeinde Bludesch zu den Jllund Lutzwuhrbauten. 3. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Regulierung des Klaus- und Frutzbaches. 4. „ „ betreffend die Petition der Gemeinden Thüringen und Bludesch in Angelegenheit der Lutz- und Zllregulierung. 5. Der Landtagsbeschluss, betreffend den Beitrag zu den Jllwuhrbauten an die Gemeinde Schlins. 6. Der Landtagsbeschluss, betreffend den Bau der Straße über den Sausteig bei Sibratsgfäll und die Subventionierung zu den Baukosten. 7. Der Landtagsbeschluss, betreffend das neuerliche Einschreiten der Gemeinde Meiningen um einen Beitrag zu den Rheindammbaukosten und die Äußerung des Landes-Ausschusses hierüber. 8. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Richtigstellung des Voranschlages des Lehrerpensionsfondes. 9. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Auszahlung der Subvention an den katholischen Schulverein, ebenso 10. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Zahlung der I. Rate der Subvention an den Landes­ Verband zur Hebung des Fremdenverkehrs. II. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Subventionierung der gewerblichen Fortbildungsschulen. 12. „ „ betreffend die Subvention des Asylvereines der Wiener Universität und des Philosophenvereines in Wien, sowie die Allszahlung der Subvention an den Verband der handwerksmäßigen Gewerbe, beziehungsweise die neuerliche Vorlage des Actes an den hohen Landtag. 13. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Revision der Landtags-Wahlordnung und 14. „ „ betreffend die Petition der Gemeinde Hohenems in gleicher Angelegenheit. 15. Die Landtagsbeschlüsse, betreffend die Herstellung einer Localbahn in den Bregenzerwald. 16. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Verwendung der Interessen des Normalschulfondes. 17. „ „ betreffend die Entnahme von Subventionen aus dem Landesculturfond. 18. „ „ betreffend das erledigte Stipendium der Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes. 19. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Auszahlung der Subvention an den Vorarlberger Fischereiverein. 20. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Vornahme von Vorbereitungen zur Activierung der Landeshypothekenbank. 126 BeilageXXX. V. Session der 7. Periode 1895. 21. Der Landtagsbeschluss, betreffend die Subvention zur Entsendung zweier Personen aus dem Vorderlande an die landwirthschaftliche Schule in Reutlingen und eine weitere Sub­ vention zum Besuche des Obstbaukurses dortselbst. 22. Die Acten betreffend das Straßenprojckt über den Flexen und 23. der Landtagsbeschluss betreffend die Abänderung des § 12 der Bauordnung. Der Punkt 3 und der zweite Absatz des Punktes 12, dann 16, 22 und 23 wurden dem Landtage separat in Vorlage gebracht. Bezüglich des Punktes 14 ist zu bemerken, dass derselbe durch die Allerhöchste kaiserliche Sanction der §§ 6, 8 und 16 der L.-W.-O. zum Theil erledigt ist, zum Theil wird diese Angelegenheit seiner Zeit im Landtage wieder eigens in Vorlage gelangen. Es stellt nun der Finanzausschuss den Antrag: „Der hohe Landtag wolle die Ausführungen der Landtagsbeschlüsse im eigenen Wirkungs­ kreise des Landes-Ausschusses genehm halten." Nachtrag. Punkt 1, betreffend den Besuch des Fischereikurses in Starnberg durch zwei Zöglinge aus Vorarlberg, sowie Punkt 2, betreffend die Theilung des Normalschulfondes, wolle das hohe Haus nach den Ausführungen des Rechenschaftsberichtes des Landesausschusses ebenfalls genehm halten. II. Landesfond. 1. Rechnungs-Abschluss des Vorarlberger Landesfondes pro 1894. Einnahmen 1. An vorjährigem Activreste............................... 2. „ Sleuerzuschlägen........................................... ............................... 3. „ sonstigen Einnahmen .... 4. „ zurückbehobenen Vorschüssen 8.818 80.875 6.135 4.539 fl. „ „ „ 89 kr. S2'/, „ 40'12 's» 69 „ Gesammt-Einnahme 100.369 fl. 31 kr. Ausgaben: . 1. An Kranken-, Irren-, Findel- und Gebärkosten . . 2. „ Beiträgen zu verschiedenen Zwecken . . . . . . 3. „ Gensdarmerie-Bequartierungskosten . 4- „ sonstigen Auslagen........................................... 5. „ gegebenen Vorschüssen ....... . Summe der Ausgaben Es ergibt sich daher ein Activrest von und erhebt der Finanz-Ausschuss den 11.298 11.469 4.206 30.110 35.025 fl. „ „ „ „ 30'/, kr. 25 „ 11'/, „ 63'/, „ 50 „ 92.109 st. 80l/a kr. 8.259 st. 50l/s kr. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landesfondes für das Jahr 1894 wird nach den angeführten Ziffern die Genehmigung ertheilt." 2. Der Voranschlag pro 1895 kommt separat in Vorlage. 127 XXX. der Beilagen zu den stensgr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XXX. III. Grundentlastungsfond Rechnungsabschlüsse pro 1893 a. des mit Tirol gemeinsamen GrundentlastungsfondeS; b. betreffend die Grundentlast ungs schuld des Landes Vorarlberg. Nachdem nun die Schuld des Landes Vorarlberg an den Grundentlastungsfond getilgt und das Land Vorarlberg nur noch an den Regiekosten betheiligt ist und diese aus der Landeskasse bezahlt werden, erledigt sich auch der Voranschlag dieses Fondes für das Land Vorarlberg und wird daher gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Den Rechnungsabschlüssen des Grundentlastungsfondes für das Jahr 1893 sowie auch den Voranschlägen für das Jahr 1895, wie dieselben im Rechenschaftsberichte des LandeSausschuffes ausgewiesen sind, wird die Zustimmung ertheilt. IV. Landeseultnrfuttd. Rechnungsabschluss für das Jahr 1894. Einnahmen; 1. An Capitalien........................................... 2. „ letztjährigem Activreste .... 3. „ Capitalszinsen ............................... 4. „ Forststrafbeträgen.............................. 5. „ Jagdkartentaxen............................... 6. „ sonstigen Empfängen .... Gesammt-Empfang 40.585 705 1.490 632 909 309 26 fr. 91 ■/, fr 40 rt 25 r rr — ft 25 st. „ „ „ „ „ 44.632 fl. 07f/g fr. Ausgaben: 1. 2. 3. 4. An Remunerationen für Waldaufseher und wächter-Curses „ Beiträge für Aufforstungen „ Äquivalentgebühren „ verschiedenen Auslagen und Beiträgen Besucher des Wald. ; . . . . .... . . 871 124 287 822 fl. 85 „ 45 „ 86*/2 „ 60 fr, „ „ „ Gesammt-Ausgaben 2.106 st. 76 ‘/2 fr. Im Gegenhalt der Ausgaben zum Gesammtempfange zeigt sich ein schließliches Vermögen von ................................................. 42.525 fl. 31 fr. dagegen beträgt die Wiederstellungssumme , . 40.818 „ 06 „ daher ein Cassavorschuss von 1.707 fl. 25 fr. Der Voranschlag kommt ebenfalls separat an den h. Landtag. Es wird gestellt der Antrag: „Der hohe Landtag beschließt, dem Rechnungsabschlüsse des Vorarlberger Landes-Culturfondes für das Jahr 1894 wird nach den vorangeführten Ziffern das Absolutorium ertheilt." 128 Beilage XXX. V. Session der 7, Periode 1895. V. Kkarrkeuversorgung. Da die im Rechenschaftsberichte des Landesausschusses angeführten Ziffern mit dem Ausweise der Rechnung für den Landesfond im Zusammenhänge stehen, wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag wolle die Ausführungen schusses ad V zur Kenntnis nehmen. des Landesaus­ im Rechenschaftsberichte VI. Jrrenversorgunq. Haushaltsrechnung der Landes-Jrren-Anstalt Valduna pro 1893. Die Hauptziffern dieser Rechnung sind angesetzt: Einnahmen: 1. Cassabestand vom Jahre 1892 mit ... 2. Ersätze an Verpflegs- und Anschaffungskosten 3. Verschiedene Einnahmen Daher eine Gesammteinnahme von Die Gesammtausgaben betragen Daher ein Cassabestand von , . 2.737 fl. 74 kr. 37.369 „ 89 „ 217 „ 62 „ 40.325 fl. 25 kr. 38.277 „ 73 „ 2.047 fl. 52 kr. Bei genauer Prüfung der Rechnung und Vergleichung der Belege mit den Ausgabsposten haben sich hier folgende Differenzen ergeben: In dem Conto des Martin Minder, Ausgabe-Beleg 57, macht die Summe 464 fl. 37 kr., wovon aber 10 fl. 04 kr. in Abzug gebracht wurden und nur 454 fl. 33 kr. ausbezahlt und in Ausgabe gestellt sind. Nachdem aber die Summe von 464 fl. 37 kr. als richtig erscheint, sind dem Aussteller des Conto, Martin Minder, die abgezogenen 10 fl. 04 kr. zu vergüten und in der nächsten Rechnung in Ausgabe zu stellen, respective ist dieser Betrag vom Cassabestand abzuheben. Ausgabe-Beleg Nr. 78 weiset einen Betrag von 5 Mark 45 Pf. — 3 fl. 45 kr. aus, während in der Ausgabepost (wahrscheinlich aus Versehen) 5 fl. 45 kr. eingetragen sind. Da nun aber der Empfänger nur 3 fl. 45 kr. quittiert hat, so fallen die zu viel in Ausgabe gestellten 2 fl. dem Rechnungsleger zur Last. Ausgabe-Beleg Nr. 265 enthält zwei Rechnungen, ausgestellt von Ferdinand Matt, und zwar die eine mit dem Betrag von 78 fl. 35 kr., die andere mit 87 fl. 46 kr. und sind beide quittiert. Es ist jedoch nur die erstere mit 78 fl. 35 kr. in der Rechnung in Ausgabe gestellt, und die Einstellung der andern mit 87 fl. 46 kr. wahrscheinlich aus Versehen unterblieben, wodurch der Rechnungsleger für die Anstalt Valduna um diesen Betrag verkürzt würde. Stellt man nun diese Rechnungsverstöße richtig, so gibt es zu Gunsten des Rechnungslegers eine Differenz von 95 fl. 50 kr., wodurch sich der Cassasaldo von 2047 fl. 52 kr., auf 1952 fl. 02 kr. reduciert und dieser Betrag in der nächsten Rechnung in Empfang zu stellen kommt. Der Finanz-Ausschuss erhebt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Dem Rechnungsabschlüsse der Landes-Jrren-Anstalt Valduna für das Jahr 1893 mit dem berichtigten Cassärest per 1952 fl. 02 kr. wird die Genehmigung ertheilt." 129 BeilageXXX. XXX. der Beilagen zn dcn stcnogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. VII. Gemeindeangelegenheiten. Die von sämmtlichen Gemeinden des Landes Vorarlberg für das Jahr 1894 präliminierten Gemeindeumlagen belaufen sich auf 555.087 fl. */, kr-, was gegen das Vorjahr eine Vermehrung von 3.740 fl. 78*/, kr. ergibt. — Bezüglich der weiteren Gemeindeangelegenheiten wird sich auf den Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses selbst berufen, und erhoben der Antrag: „Der hohe Landtag wolle das Gebühren des angelegenheiten zur befriedigenden Kenntnis nehmen." Landes-Ausschusses in Gemeinde­ VIII. Stipendien und Stiftungen. Solche wurden verliehen: 1. Dem Schmiedgesellen Josef Anton Feuerstein aus Schwarzenberg zum Besuche der Hufbeschlags­ Lehranstalt in Graz. 2. Für ein Veterinär-Stipendium zum Besuche des k. k. Militär-Thierarznei-Institutes in Wien hat sich über erfolgte Ausschreibung kein Bewerber gefunden. Ein anderes wurde dem bisherigen Stipendisten Anton Raidl aus Koblach belasten. 3. Im Stande der zwei Vorarlberger Süftsplätze an k. k. Militär-Erziehungs- und Bildungs­ Anstalten, sowie der von weiland Kaiser Ferdinand gegründeten zwei Stipendien für Techniker, eventuell Mediziner oder Künstler aus Vorarlberg ist seit dem letzten Berichte eine Änderung nicht eingetreten. Bezüglich der an Lehramtszöglinge verliehenen Stipendien wird auf den Bericht des Landes-Ausschusses selbst verwiesen und gestellt der Antrag: Der hohe Landtag beschließt: „Dem Gebühren des Landes-Ausschusses in Betreff der Stipendienverleihung wird zugestimmt." IX, Dr. Anton Jussel'sche Stiftung für Stipendien zur Heranbildung von Bolksschullehrern in Vorarlberg. Der Rechnungs-Abschluss dieser Stiftung pro 1894 weiset aus: Einnahmen: 1. Capitalien pro 1893er Rechnung 2. Cassarest laut letzter Rechnung . 3. Neuer Empfang . . . . 8.080 fl. 43 kr. 327 „ 76*/, „ 340 „ 84 „ Gesammteinnahme Gesammtausgaben 8.749 fl. 03*/, kr. 313 „ 79 „ daher ein schließliches Vermögen von Die Summe der Wiederstellung in 8.435 fl. 24*/, kr. daher ergibt sich ein Caffabestand von 323 fl. 37*/, kr. 130 V. Session der 7. Periode 1895. Beilage XXX. Es wird gestellt der Antrag: Der hohe Landtag beschließt: „Der Rechnungsabschluß der Dr. Anton Jussel'schen Stiftung für das Jahr 1894 wird nach den vorangeführten Ziffern anerkannt." X. Jnvaliden-Stiftrrng des Borarlberger Sängerbundes. Rechnungsabschluss für das Jahr 1894. Einnahmen: 1. Capitalsstand pro Ende 1893 . . . 868 fl. 10 fr. 2. letztjährige Cassabarschaft . . . . 24 „ — „ 3. Neuer Empfang.............................................34 „ 18 „ Gesammtempfang hiervon ab an die Gesammtausgaben daher ein schließliches Vermögen von Summe der Wiederstellung in Capitalien 926 fl. 28 fr. 30 „ — „ 896 fl. 28 fr. 878 „ 28 „ somit ein Activrest von.........................18 fl. — fr. Der Finanz-Ausschuss erhebt den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluss der Jnvalidenstiftung des Vorarlberger Sängerbundes für das Jahr 1894 wird anerkannt." XL Biehserrchenfond für Einhufer. Rechnungsabschluss für das Jahr 1894. A. Einnahmen: 1. An Fondscapitalien pro Ende 1893 ................................ 2. „ letztjähriger Cassabarschaft............................................ 3. „ neuem Empfang (Zinsen und Seuchenfondsbeiträge) Gesammtempfang B. Gesammtausgaben daher ein schließliches Vermögen von Summe der Wiederstellung an Capitalien 4.687 fl. 25 fr. 36 „ 01 „ 646 „ 80 „ 5.370 fl. 06 fr. 50 „ 44 „ 5.319 fl. 62 fr. 4.827 „ 85 „ somit ein Activsaldo mit.......................................491 fl. 77 fr. Bezüglich der eingezahlten Seuchenfondsbeiträge wird auf die Tabelle im Rechenschaftsberichte verwiesen und gestellt der Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Rechnungsabschluss des Viehseuchenfondes für Einhufer für das Jahr 1894 wird anerfannt." 131 XXX5 der Beilagen zu den steriogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Beilage XXX XU. Fond für Hebung der Viehzucht in Vorarlberg. Der Rechnungsabschluss dieses Fondes pro 1894 weiset aus: A. Einnahmen. 1. Capitalsstand pro Ende des Jahres 1893 . 2. Cassabarschast vom letzten Jahre 3. Neuer Empfang 27.379 fl. 10 fr. 145 „ 54 „ 926 „ 24 „ . Gesammtempfang B. Gesamtausgaben 28.450 fl. 88 fr. 1.048 „ 82 „ 27.402 st. 06 fr. 27.300 „ 47 „ Schließliches Vermögen Summe der Wiederstellung in Capitalien Cassabarschast . . . 101 fl. 59 fr. . Bezüglich der weiteren Maßnahmen hinsichtlich der Gebahrung dieses Fondes wird auf die Anmerfungen im Rechenschaftsberichte hingewiesen und wird erhoben der Antrag: „Der hohe Landtag wolle den Rechnungsabschluss des Fondes für Hebung der Viehzucht für das Jahr 1894 mit den angeführten Ziffern genehm halten." XIII. Vorarlberger Feuerwehrfond. Rechnungsabschluss für das Jahr 18 94. A, Einnahmen. 1. An Fondsfapitalienlaut Rechnungsabschluss pro 1893 2. „ Caffabarschaft „ „ „ 1893 3. „ neuem Empfang B. . . 6.943 fl. 55 fr. 302 „ 09l/2 „ 2.716 „ 16 „ Gesammt-Einnahme 9.961 fl. 80l/2 fr. . Gesammt-Ausgaben Schließliches Vermögen Summa der Kapitals-Wiederstellung . daher ein Cassabestand von 2.500 „— „ . 7.461 fl. 80Vg fr. 7.150 „ 59 „ . 311 fl. 21x/2 kr. Die eingezahlten Beiträge sind in der Tabelle ersichtlich. Es wird gestellt der Antrag: „Der h. Landtag beschließt : Dem Rechnungsabschluss des Vorarlberger Feuerwehrfondes wird in den angeführten Ergebnissen die Zustimmung ertheilt." 132 V, Session der 7. Periode 1895 Beilage XXX. XIV. Normalschulfond. Rechnungabschluss pro 1894. A. Einnahmen. 1. An Capitalien bei Übernahme des Fondes pro Jänner 1894 87, 400 fl. — 2. „ Barem......................................................................................4.E „ 76 3. „ neuem Empfang....................................................................... 4:547 „ 30 Gesammt-Empfang B. Gesammt-Ausgaben kr. „ „ 96.442 fl. 06 kr. 2.189 „ 85V« „ Schließliches Vermögen............................................................ Summa der Wiederstellung in Capitalien................................. 94.252fl. 201/2kr. 90.000 „ — „ Cassabarschaft...................................................................................... 3.852 fl. 20 , /2 kr. Der Finanz-Ausschuss stellt den Antrag: „Der hohe Landtag wolle beschließen: Dem Rechnungsabschluss des Vorarlberger Normalschulfondes wird in den oben angeführten Ziffern die Zustimmung ertheilt." XV. Natural - Verpflegs - Stationen. Der diesbezügliche Bericht von: Jahre 1893 wurde dem hohen Landtag in der 111. Sitzung am 15. Jänner zur Kenntnis gebracht. Für das Jahr 1894 konnte der Landes-Ausschuss noch nicht zur Anfertigung des Berichtes schreiten, weil die hierzu nöthigen Daten noch nicht voll eingelangt sind. Im Weiteren wird noch bemerkt, dass das Nähere im Rechenschaftsbericht des Landes-Ausschusses zu ersehen ist. Bericht über die Thätigkeit des Landescultur-Ingenieurs Paul Jlmer in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 1894. Hierbei wird ebenfalls auf den Bericht des Landes-Ausschusses verwiesen, wobei es sich heraus­ stellt, dass die Thätigkeit des Landescultur-Jngenieurs eine sehr umfangreiche und ersprießliche war. Bei Prüfung des Rechenschaftsberichtes des Landes-Ausschusses hat sich der Finanz-Ausschuss abermals die Überzeugung verschafft, dass der Landes-Ausschuss in gewohnter Weise die sehr zahlreichen Agenden mit großem Eifer und Pflichttreue bewältiget hat, und es erachtet sich der Finanz-Ausschuss verpflichtet, dem Landes-Ausschuss im Namen des Landes den Dank auszusprechen. Bregenz, 24. Januar 1895. I Ant. Fritz, I. Nägele, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 133