18950124_ltb0261895_Finanzausschussbericht_vertagte_Auszahlung_bewilligter_Unterstützungsbeitrag_an_Gewerbeverband

Dateigröße 208.2 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 18:47
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

X XXVLber Beilagen zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Beilage XXVI. des Finanz-Ausschusses über den in der Landes-Ausschuss-Ätzung vom 30. Aug. (894 gefassten Beschluss, betreffend vertagter Auszahlung des vom Landtage bewilligten Unterstützungsbeitrages pr. st. (00 an den verband der handwerksmäßigen Gewerbe. Hoher Landtag! Mit Eingabe d. d. 8. Dez. 1893 richtete der Verband von Genossenschaften handwerksmäßiger Gewerbe in Vorarlberg ein Ansuchen um Zuerkennung „einer weitern eventuellen jährlichen Unterstützung." Da die Eingabe betonte und versprach, das Gesammtwohl des Landes im Auge zu behalten und ent­ sprechend den Verbandssatzungen die Interessen des Kleingewerbestandes wahren und fördern zu wollen, bewilligte die Landesvertretung einen Betrag von fl. 100. Der hohe Landtag begrüßte das Jnslebentreten des genannten Verbandes in der sichern Voraussetzung, derselbe werde dem immer mehr ver­ fallenden heimischen Kleinhandwerke stützend und helfend unter die Arme greifen und beschloss darum, wohl­ wollend die Verbands-Bestrebungen zu fördern. Der Landes-Ausschuss sah sich jedoch in seiner Sitzung d. d. 30. Aug. 1894 leider veranlasst, die Ausführung des Landtagsbeschlusses zu suspendieren, da im Ver­ bände bedauerliche Wirren und Zerwürfnisse eingetreten waren, welche nicht nur ein gedeihliches Wirken, sondern auch den Fortbestand des Verbandes selbst in Frage stellen und geeignet sind, das allgemeine Vertrauen in seine Thätigkeit zu erschüttern. Der Finanz-Ausschuss findet die Bedenken des Landes-Ausschusses begründet und dessen Vor­ gehen gerechtfertigt, kann jedoch die Hoffnung auf Sanierung der bestandenen Wirren nicht aufgeben, sondern gibt sich der Erwartung hin, der genannte Verband werde alle dem Wohle der Gesammtheit und speziell des Gewerbestandes entgegenstehenden Umsturzelemente aus seiner Mitte ferne halten, bezw. abstoßen. Der Landtag würde mit größter Befriedigung die Wiederkehr besserer Verhältnisse innerhalb des Verbandes begrüßen, da ein einmüthiges, mannhaftes, auf christlicher Unterlage fußendes Streben eines starken, über das ganze Land sich erstreckenden Verbandes nur von größtem geistigen wie materiellen Segen begleitet sein kann. Der Finanz-Ausschuss erwartet somit, der Verband werde mit einem klaren, 117 XXVI. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session. 7. Periode 1895. auf christlichen Grundsätzen aufgebauten Programme vor die Öffentlichkeit treten und dasselbe thatkräftig durchzuführen streben. Unter dieser Voraussetzung werden gestellt folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Das Vorgehen des Landes-Ausschuffes wird gebilligt. 2. Der Landes-Ausschuss wird ermächtigt und beauftragt, dem Verbände der Genossen­ schaften handwerksmäßiger Gewerbe nach Rückkehr ruhiger Verhältnisse und bei dessen energischem Eintreten behufs Erhaltung und Hebung des heimischen Kleingewerbes sowohl die bereits pro 1894 votirte als auch pro 1895 eine Subvention pr. st. 100 zu gewähren. Bregenz, am 24. Jänner 1895. I. A«t. Fritz, Jos. Ottmar Rudigier, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 118