18950118_ltb0151895_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Illschutzbautenerrichtung_Lorüns

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:47
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Beilage XV. des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend die Errichtung von 5chutzbauten an der )ll im Gemeindegebiet von Sonins. Hoher Landtag! Durch den Ausbruch des Vensertobels, der eine Unmasse Geschiebmaterial in die Jll führte, wurde das Flussbett derselben in einer Weise erhöht, dass die etwa 2'3 Kilometer unterhalb des Schuttkegels des Vensertobels gelegene Ortschaft Lorüns bei jedem größern Wasserstande der Gefähr­ der Überfluthung und Verschotterung ausgesetzt ist. Über Auftrag des. Landes-Ausschusses pflog der Landes-Ingenieur Ende August und Anfangs September v. I. an Ort und Stelle Erhebungen über die Art und Weise der Uferversicherung und veranschlagte damals die Kosten der nothwendigen Sicherungsbauten auf circa 7000 fl. Anlässlich des im September erfolgten Ausbruches des Stausees bei St. Anton wurde Lorüns «arg überschwemmt, und nur den außerordentlichen Anstrengungen und der muthigen Haltung der Orts­ bewohner, sowie der Hilfe der herbeigeeilten Feuetwehr von' Bludenz ist es zu verdanken, dass eine weitere Verwüstung der Ortschaft hintangehalten wurde. Durch diesen Ausbruch wurde die Sohle des Flussbettes noch ganz bedeutend erhöht, und die Gefahr für Lorüns vergrößert. Der Landes-Ingenieur, d.er durch die Arbeiten am Flexen und anderswo abgehalten worden war, schon früher ein Detailproject sammt Kostenvoranschlag, betreffend die Schutzbauten in Lorüns auszuarbeiten, schritt im November an die Ausarbeitung desselben. . Nach dem nunmehr vorliegenden Projecte sollen die Schutzbauten an der obern Brücke bei Lorüns beginnen und sich mit Ausnahme einer kurzen der Schutzbäuten nicht bedürftigen Strecke bis unter die Wohnhäuser der eigentlichen Ortschaft ausdehnen. Die zu verbauenden 2 .Strecken haben eine Länge von 80, beziehungsweise 706, sonach zusammen eine solche von 786 m und erfordern nach Kostenvoranschlag einen Gesammtbetrag von 11.000 fl. Die Gemeinde Lorüns ist bei der politischen Behörde bereits um die Bewilligung zur Her­ stellung dieser Bauten eingeschritten und fand diesbezüglich am 4. Jänner d. Js. gemäß § 83 des vorarlbergischen Wasserrechtsgesetzes vom 28. Aug. 1870 L.-G.-Bl. Nr. 65 die commissionelle Ver­ handlung an Ort und Stelle statt-. Wie die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit Zuschrift vom 0. Jänner d. Js. Z. 281 dem Landes-Ausschusse eröffnete, ist die Bewilligung zur Ausführung dieser Schutzbauten bereits ertheilt worden. 69 XV- der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 189fr. Unter dem 9. Jänner richtete die Gemeinde an den Landtag das Gesuch um Gewährung einer Subvention von 4000 fl. aus dem Landesfonde und um Erwirkung einer gleich hohen Subven­ tion von Seite des Staates. In dem Gesuche wird auf die Unvermögenheit der Gemeinde, die Bauten ohne Beihilfe des Staates und Landes durchzuführen, hingewiesen. Lorüns zählt nur 134 Einwohner. Die direkte ärarische Steuer beträgt fl. 675.74. Die Gemeindeumlage war in den letzten Jahren verhältnismäßig nicht gerade hoch, indem sie 1893 85/ und 1894 871/2°/o der direkten Staatssteuern betrug. Nach dem Gemeinde-Inventar besitzt Lorüns in­ clusive Armen- und Schulfond ein Gesammtvermögen von fl. 36'051.43, dessen Erträgnis für den laufenden Haushalt verwendet wird. Hinsichtlich Herstellung der Schutzbauten kann außer der Gemeinde nur noch die Concurrenzstraße Bludenz-Schruns als in bedeutendem Grade mitinteressirt angesehen und zur Leistung eines ent­ sprechenden Beitrages verhalten werden. Die bezüglichen Verhandlungen scheinen eingeleitet, aber noch nicht abgeschlossen zu sein. Immerhin wird aber der von der Gemeinde und der Concurrenzstraße auf­ zubringende Betrag von 3000 fl. ein verhältnismäßig hinreichend hoher sein, so dass zur Durchführung des Unternehmens die Gewährung der Staats- und Landessubvention in der erbetenen Höhe noth­ wendig erscheint. Wenn auch die Umlage der Gemeinde dermalen nicht als hoch bezeichnet werden kann und deren Vermögensbesitz nicht so unbedeutend ist, so kann doch eine höhere Belastung der Gemeinde und der Concurrenzstraße nicht ins Auge gefaßt werden, wenn nicht das Stammvermögen der Gemeinde in zu starker Weise geschmälert oder eine hohe Schuldenlast auf dieselbe gewälzt werden soll. • Die Gewährung der Landessubvention ist selbstverständlich an die Bedingung zu knüpfen, dass der Staat eine gleich hohe Subvention für diese Schutzbauten bewillige und der Restbetrag von 3000 fl. von der Gemeinde und der Concurrenzstraße rechtsverbindlich übernommen und aufgebracht werde. Hinsichtlich der letztern zwei Faktoren wäre auf eine Vereinbarung zwischen denselben hinzu­ wirken, beziehungsweise die Intervention der politischen Behörde anzurufen. Die Arbeiten sollten bald in Angriff genommen werden können, damit die Ortschaft bei den gewöhnlich im Frühjahr eintretenden Hochwässern des nöthigen Schutzes nicht entbehren würde. Auf Grund dieser Darstellungen werden erhoben folgende A nträ ge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. „Zur Herstellung der nöthigen Sicherungsbauten an der Jll im Gemeindegebiete von Lorüns wird eine Subvention von 4000 fl. aus dem Landesfonde unter der Be­ dingung gewährt, dass auch der Staat zu gleichem Zwecke eine solche in gleicher Höhe bewillige und der Restbetrag von 3000 fl. von der Gemeinde Lorüns und der Concurrenzstraße Bludenz—Schruns übernommen und aufgebracht werde. 2. Der Landes-Ausschuss wird mit der raschen Durchführung der diesfälligen nöthigen Verhandlungen mit der Regierung, der Gemeinde und der Concurrenzstraße, bezüglich der letztern mit eventueller Erwirkung der Intervention der politischen Behörde beauftragt. Bregenz, 18. Januar 1895. Johannes Thurnher, Martin Thurnher, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N Teutsch, Bregenz. 70