18950125_ltb0291895_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subventionsgesuch_St.Anton_Vensertobelkosten

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:48
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XXIX. der Beilagen ju den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895. Beilage XXIX. Weicht des volkswirtschaftlichen Ausschusses über das Gesuch der Gemeinde St. Anton um einen kandesbeitrag zu den beim Ausbrnche des vensertobels auf­ gelaufenen Kosten. Hoher Landtag! Im April des vergangenen Jahres wurde durch wiederholte Muhrgänge des Vensertobels nächst dem Venserkirchlein in das Jllbett ein Stausee gebildet, welcher Verderben und Verwüstungen der hinterliegenden Grundstücke und Gebäude drohend zusehends gefährlicher zu werden schien. Nachdem die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz hievon Kenntnis erhielt, ließ sie es nicht ermangeln, die nöthigen Schritte zur Abwendung dieser großen Gefahr ungesäumt einzuleiten und ordnete hiezu auf den 16. April v. I. an Ort und Stelle eine commissionelle Verhandlung und Beaugenscheinung an, welche unter der Leitung des Herrn k. k. Statthalterei-Secretärs v. Alpenheim, Amts­ leiter der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz, im Beisein des Herrn Johann Thurnher als Vertreter des Landes-Ausschusses, des Herrn Gottfried Riccabona, k. k. Ingenieur als technischer Beirath und der Gemeindevorsteher von Lorüns, St. Anton und Vandans auch stattfand. Die erste Aufgabe dieser Commission war die Lösung der Frage, wie dieser, durch die vom Vensertobel in das Jllbett nieder­ gegangenen Muhren gebildete Stausee auf ungefährliche Weise beseitiget werden könne. Diesfalls er­ klärte der Sachverständige für nothwendig, dass an der Stelle, wo sich die Schuttkegelbegränzung auf dem rechtseitigen Wuhre verschwindet und dort gleichsam einen Stauriegel bildet, dieses Uferwuhr auf eine Länge von 30 Meter zu öffnen sei, um hiedurch dem Wasser den Abfluss zu ermöglichen. Gleich­ zeitig wurde beantragt, am rechten Ufer vis-ä-vis der im Wuhre zu machenden Öffnung einen provi­ sorischen Bockbau in Form eines Abweisers anzubringen, wodurch bewirkt werden sollte, dass der gegen­ überliegende Fuss des Schuttkegels rascher und besser zur Abfuhr gebracht werde. Die anwesenden Gemeindevorsteher von St. Anton und Vandans erklärten sich bereit, die be­ antragte Öffnung gemeinsam herzustellen, die Erbauung des beantragten Bockbaues übernahm die Gemeinde St. Anton allein. Aus der Zuschrift der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 20. Jänner d. I., Zl. 76S, muss nun leider entnommen werden, dass sich die Gemeindevorstehung von St. Anton bei diesem Elementar-Ereignisse nicht nur unfähig und wenig energisch gezeigt, sondern dass dieselbe den behörd­ lichen Anordnungen keine Folge geleistet hat. 123 XXIX. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895. Die Gemeindevorstehung von St. Anton weißt nun in ihrem Gesuche rechnungsgemäß nach, dass dieselbe bei diesen Vorkehrungen und Schutzbauten 780 st. 99 fr. aufgewendet habe, und hebt hervor, dass mit diesen Kosten nur die allernöthigsten Schutzbauten erstellt werden konnten, dass aber zum künftigen hinlänglichen Schutze der hinterliegenden Objecte weitere Vorkehrungen unerlässlich bevor­ stehen, die Gemeinde aber nicht nur arm, sondern auch klein sei, daher sich durch Verumlagung solcher Ausgaben die schon über 2OO°/o Zuschläge zu einer unerträglichen Last gestalten müssten, weshalb ihre gegenständliche Bitte um einen Landesbeitrag wohl begründet und gerechtfertiget erscheine. Der volkswirtschaftliche Ausschuss, welchem dieses Gesuch zur Berichterstattung und Antrag­ stellung zugewiesen wurde, bedauert, dass eine Gemeindevorstehung bei einer solchen Elementar-Katastrophe nicht nur unfähig sich erwiesen, sondern den behördlichen Anordnungen keine Folge geleistet hat. Von dieser Richtung aus angesehen, müsste wohl die Abweisung dieses Gesuches beantragt werden, es glaubt aber der volkswirtschaftliche Ausschuss, dass eine so arme dürftige Gemeinde für die Fehler der Vorstehung nicht ganz verantwortlich gemacht werden soll und rechtfertige sich trotzdem eine verhältnis­ mäßige Veitragsleistung, wobei zu berücksichtigen ist, dass nicht alle von der Gemeinde gemachten Aus­ lagen auf nothwendige Arbeiten aufgewendet wurden, sondern mehrere Posten gar nicht in Betracht kommen können. Nach dem Gutachten der k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz wird es sich ferner empfehlen, dass der Landes-Ausschuss nach seinem Ermessen der Ausführung der weiteren noch nöthigen Schutzbaulen die Aufmerksamkeit zuwende. Demzufolge erhebt der volkswirtschaftliche Ausschuss folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: 1. Der Gemeinde St. Anton wird zur theilweisen Deckung der durch die Aufführung der Schutzbauten an der Jll ausgelaufenen Kosten eine Subvention von 200 fl. bewilliget. 2. Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, in Angelegenheit der Erstellung etwa weiters nothwendiger Schutzbauten im Gemeindegebiete von St. Anton, die ihm geeignet erscheinenden Schritte einzuleiten. Bregenz, am 25. Januar 1895. Martin Thurnher, Peter Paul Welte, Obmann-Stellvertreter. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 124