18950110_ltb0061895_Landesausschussbericht_Antrag_Stickererwerbsteuerherabsetzung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:49
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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VL der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V.^Sesston, 7. Periode 1895. Beilage VL des tandes-Ausfchuffes über den Antrag des Abgeordneten Bösch, betreffend die Herabsetzung der Lrwerbsteuer für Sticfer. Hoher Landtag! Der Abgeordnete Bösch brachte in der letzten Session des Landtages den Antrag ein, die Landesvertretung wolle sich beim h. k. k. Finanz-Ministerium für Herabsetzung der Erwerbsteuer für Sticker verwenden. Der landtägliche Gemeinde- und Verwaltungsausschuss, dem dieser Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen worden war, fand denselben vollkommen begründet und unterbreitete laut Bericht vom 5. Febr. 1894 (XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen) dem h. Landtage den Antrag, es möge das h. k. k. Finanz-Ministerium dringend ersucht werden, eine entsprechende Ermäßigung der Erwerbsteuer für Sticker eintreten zu lassen. Wegen der Vertagung des Landtages gelangte dieser Gegenstand nicht mehr zur Berathung im Plenum und würde auch in Folge der mittlerweile erfolgten Schließung der 1894er Session geschäftsordnungsmäßig eine weitere Ver­ handlung desselben entfallen. Es ist aber in Rücksicht auf die zahlreichen Sticker in Vorarlberg und bei dem Umstande, als sich die Lage derselben auch bis heute noch keineswegs gebessert hat, sehr wünschenswerth, daß die dem Anträge Bösch und Genossen zu Grunde liegenden Bestrebungen maßgebenden Ortes volle Würdigung und Berücksichtigung finden, und es stellt daher der Landes-Ausschuss unter Bemfung auf die im Berichte des Gemeinde- und Verwaltungsausschusses (XXXIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen pro 1894) dargestellte Begründung den Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Das h. k. k. Finanz-Ministerium wird dringend ersucht, die zumeist den Stickern vorgeschriebene Erwerbsteuer per 2 st. 62 kr. Ordinarium auf 2 fl. 10 kr. von amtswegen herabzusetzen und die weniger gut qualificierten Sticker in die niederste Erwerbsteuerklasse einzureihen." Bregenz, am 10. Jänner 1895. Der Landes-Ausschuss. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 15