18950206_ltb0441895_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Subvention_Beschling_Illregulierung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:48
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XE1V: der Beitagen zu den steriogr. Protokollen deSi Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1896. • Beilage XLIV.: , Beriet des volkswirtschaftlichen Ausschusses, betreffend eine Subvention zur Regulierung der )ll für die Parzelle Beschling aus öffentlichen und aus Rücksichten der Landescultur. Hoher Landtag! Die zur Gemeinde Nenzing gehörige Parzelle Beschl ng hat schon im Jahre 1892 um einen Landesbeitrag für - die auf ihrem Gebiete angeblich mit einem Kostenaufwande von 30.000 fl. durch­ zuführenden Jllregulierun gsbauten angesucht. Der h. Landtag hat sodann in seiner III. Sitzung am 17. September 1892 beschlossen: „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, vorerst Erhebungen über die Kosten der bei der Parzelle Beschling aufzuführenden Jllwuhrbauten und hierauf Verhandlung hinsichtlich Erwirkung ausgiebiger Unterstützung dieser Bauten seitens der Gemeinde Nenzing zu pflegen und das Resultat dieser Erhebungen und Verhandlungen dem Landtage in späterer Session in Vorlage zu bringen." Diesem Beschlusse zufolge wandte sich der Landes-Ausschuss an die Gemeindevorstehung Nenzing mit der Aufforderung, einen ziffermäßigen Kostenvoranschlag einzustellen und sich über die Rechts­ verhältnisse bezüglich Beitragspflicht der Gemeinde Nenzing zu diesen Wuhrbauten auszusprechen. In der Rückantwort der Gemeindevorstehung heißt es unter anderm, dass der dortige Gemeinde­ Ausschuss in seiner Sitzung am 9. December 1893 beschlossen habe, für den Fall, als die Parzelle Beschling sich bereit erklären sollte, sich mit ihrem gestimmten separat verwalteten Fractions-Vermögen der Gemeinde Nenzing zu deren freier Perfügung gleich den andern Parzellen einzuverleiben, die gegen­ ständlichen Wuhrbauten auf alleinige Kosten der Gesammtgemeinde ausführen zu lassen. Sollte aber die Parzelle Beschling den bisherigen Stand der separaten Vermögensverwaltung aufrecht zu erhalten wünschen, so finde sich der Gemeinde-Ausschuss nicht veranlasst, irgend welchen Betrag zu den Wuhr­ bauten der Parzelle zu votieren, da hiezu in keiner Weise eine Verpflichtung bestehe, und die Bewohner von Beschling auch niemals zu den von der Gemeinde ausgeführten Wuhrbauten etwas geleistet haben. 187 Beilage XLIV. XL1V. der Beilagen zu den srenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. Hievon wurde die Parzelle Beschling in Kenntnis gesetzt und angegangen, ihre Stellungnahme zu den von der Gemeinde Nenzing gestellten, keineswegs unberechtigten Forderungen und beziehungsweise Anerbietungen dem Landes-Ausschusse seinerzeit bekannt geben zu wollen. Die Parzellen-Bewohner haben sodann nach Mittheilung des Parzellen Vorstehers Martin Drexel, in der am 12. Februar 1893 abgehaltenen Versammlung einstimmig beschlossen, sich in keiner Weise mit dem ausgeschiedenen Vermögen in die Gemeinde Nenzing einverleiben zu lassen. Nach diesem ablehnenden Verhalten der Parzelle Beschling, und bei dem Umstande, als dieselbe ein nicht unbedeutendes Stammvermögen von 24.628 fl. 56 ll2 kr. besitzt, stellte sich für den h. Landtag diese Frage nach Ansicht des Landes-Ausschusses ziemlich klar, und es wurde, nachdem die Parzelle Beschling die Hilfe der zunächst interessierten Gemeinde bedingungslos abgelehnt hatte, über Antrag des Landes-Ausschusses beschlossen: „Auf das Gesuch der Parzelle Beschling um einen Landesbeitrag zu den Kosten der Jllwuhrbauten werde dermalen nicht eingegangen." Hiemit schien diese Angelegenheit bis auf ein eventuell neuerliches Einschreiten der Parzelle Beschling als erlediget. Mittlerweile ist aber vom h. k. k. Ackerbau-Ministerium ein Bericht des Herrn Regierungs­ rathes Edpard Markus d. b.. Raudegg a. d. Erlaf, 12. August 1894 in Abschrift an den Landes­ Ausschuss herabgelangt, worin darauf hingewiesen wird, dass mit Hilfe des Staates und des Landes die Reconstruclionen der alten Faschinenwuhr- und neuen Sleinwuhrbauten von den Gemeinden Bludesch und Schlins am rechtsseitigen Jllufer größtenteils in befriedigender Weise erstellt, daß aber infolge der mangelhaften Schutzwehren auf dem entgegengesetzten linksseitigen Ufer des Gemeindegebietes Nenzing und Beschling, richtiger Beschling allein, infoferne höchst ungünstige Verhältnisse bestehen, als durch die daselbst entstandenen vielfachen Durchbrüche der Wuhren und Flussspaltungcn auch starke Aufschotterungen der Flusssohle bedingt worden seien, so dass bei höhern Wasserständcn — abgesehen von der eminenten Gefahr eine Verschotterung des Culturlandes — namentlich die ihre Uferwerke mit bemerkenswerther Opferwilligkeit reconstruierende Gemeinde Schlins an Ueberschwenrmungen des Uferlandes und einer dauernden Anstauung des Grundwassers zu leiden habe. Und da der Bestand der Uferwerke am rechts­ seitigen Jllufer durch die genannten Verhältnisse ernstlich bedroht erscheine, so müsse der Ausbau dieser Strecke durch Ergänzung der Uferbauten am linken Ufer des Jllflusses in den Gemeinden Nenzmg und Beschling, richtiger Beschling allein, nachdem die Gemeinde Nenzing ihre Uferschutzbauten bereits voll­ endet haben, im öffentlichen und namentlich im Landescultur-Jnteresse als höchst dringlich und unauf-schiebbar bezeichnet werden. ‘ Der Landes-Ausschuss sei ehethunlichst auf diese Umstände aufmerksam zu machen und einzuladen, die Projecte für die sonach erforderlichen Arbeiten aufnehmen zu' lassen und mit den betreffenden Ge­ meinden ohne Verzug wegen ihrer Realisierung in Unterhandlung zu treten. Dabei wäre von besonderem Vortheile, wenn hohen Ortes dann gleich den Gemeinden Bludesch und Schlins in.hohem Maße den unterstützungsbedürftigen Gemeinden Nenzing und Beschling, richtiger Beschling/schon derzeit im Principe eine Staatsbeihilfe in Aussicht gestellt würde. Nachdem schon die Unterlassung begangen worden sei, die Regulierung des Jllfluffes in der circa 14 Kilometer langen Strecke von Nüziders bis Frastanz als ein einheitliches Ganzes zu behandeln, so könnten die dadurch hervorgerufenen Nachtheile durch Annahme der obigen Anträge — so weit als dies derzeit eben noch möglich sei — in immerhin befriedigender Weise behoben werden. Der Landes-Ausschuss hat hierauf den Landescultur-Jngenieur beauftragt, an Ort und Stelle Erhebungen zu pflegen, und Plan und Kostenvoranschlag auszuarbeiten. Die ganze, die Fraction Beschling betreffende Wuhrstrecke mißt, nach dem vorliegenden technischen Berichte des Landescultur-Jngenieurs vom September v. Js. rund 2700 Meter, wovon 1400 Meter mit einem Kostenaufwande von 20.000 fl. ausschließlich von der Fraction Beschling getragen wurden. Somit bleiben für Beschling noch 1300 lausende Meter Wuhrbauten zu erstellen ührig, welche inclusive Ergänzung der bestehenden 1400 Meter nach der Kostenberechnung auf 23.000 zu stehen kommen. 188 V. Session der.7. Periode 1895. Beilage XIAV. Der technische Bericht des Landescultur-Ingenieurs stimmt im allgemeinen mit dem des Herrn Regierungsrathes Eduard Markus überein, und anerkennt die dringende Nothwendigkeit der Vollendung des Negulierungswerkes im Gebiete der Fraction Beschling und zwar bis zur Einmündung desMalinabaches in den Jllfluss, unterhalb welchem sich die von der gleichfalls zur Gemeinde Nenzing gehörende Fraction Motten erstellten Wuhrbauten fortsetzen. Und es wird noch weiters hervorgehoben, dass durch die Ausführung dieser Arbeiten circa 16 Hectar Bodenfläche für die Cultur gewonnen, und ausgedehnte Culturgründe, welche in Folge hohen Grundwassers und der wiederholten Überfluthungen nur minderwertiges Erträgnis liefern, amelioriert und die Ertragsfähigkeit gesteigert werde; und wenn dieser Wuhrbau in einer Länge von 1300 Metern von der Fraction Beschling, und jener von 500 Meter am entgegengesetzten rechtsseitigen Ufer von der Gemeinde Satteins erstellt sein werden, so sei das große Werk der Jllregulierung von Bludenz an­ gefangen — einige kleine Stellen ausgenommen in den Gemeinden Göfis und Frastanz, in welch' letzterer Gemeinde Einwendungen privatrechtlicher Natur den Abschluss der Regulierung bis jetzt ver­ hinderten, abgerechnet — vollendet. Der volkswirtschaftliche Ausschuss würdiget die in beiden technischen Berichten übereinstimmend abgegebenen Gutachten, da er selbst von dem lebhaftem Wunsche getragen und erfüllt ist, dass die Vollendung der Jllregulierung je bälder desto besser zum Abschlüsse gelange. Und es kann derselbe bei dem Umstande, als die kleine Fraction Beschling, welche nur 277 Einwohner zählt, und in den Vor­ jahren an 20.000 fl. bereits für Jllwuhrbauten verausgabt hat, nicht u der Lage ist, die erforderliche Bausumme von 23.000 fl. aus Eigenem aufzubringen, und sowohl die Hilfe des Staates und des Landes benöthiget, um die Allsführung dieses gemeinnützigen, die Förderung der Landescultur, und der Jllregulierung bezweckenden Unternehmens zu ermöglichen. Es dürfte sich zur schnellen Ausführung dieser so dringend erforderlichen Wuhrbauten wohl empfehlen, wenn die hohe Landesvertretung sofort einen bestimmten, möglichst hohen Beitrag unter der Voraussetzung, dass das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium eine gleich hohe Subvention aus dem staatlichen Meliorationsfonde diesem Unternehmen zuwende, votieren würde. Da aber Beschling ein nicht unbedeutendes Parzcllen-Vermögen im inventarischen Schätzungs­ werthe von 24.628 fl. 56l/2 kr. besitzt, worunter sehr werthvolle Waldungen sich befinden, und das Anerbieten der Gemeinde Nenzing, zu welcher Beschling gehört, sämmtliche die Parzelle Beschling be­ treffenden Wuhrbauten auf die Gemeinde zu übernehmen, wenn es sich mit ihrem separat verwalteten Parzellen-Vermögen in die Gemeinde Nenzing incorporieren lasse, abgelehnt hat, so glaubt der volks­ wirtschaftliche Ausschuss, eine Subvention aus Landesmitteln doch nicht in der Höhe, lvie solche Sub­ ventionen in den Vorjahren den Gemeinden Bludesch und Schlins bewilliget wurden, beantragen zu sollen und zu dürfen. Von diesen Erwägungen geleitet, werden sohin gestellt folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der Parzelle Beschling wird zur Vollendung ihrer Wuhrbauten an der Jll ein Betrag von 3000 fl. aus dem Landesfonde unter der Bedingung gewährt, dass das hohe k. k. Ackerbau-Ministerium einen gleich hohen Betrag aus dem staatlichen Meliorationsfonde diesem Unternehmen zuwende." 2. „Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, die eine Hälfte pr. 1500 fl. schon in diesem Jahre, die andere Hälfte aber erst nach Vollendung der Wuhrbauten an die Parzelle Beschling auszubezahlen." 189 XLIV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, " ?.' Periode 18^5. 3. „Der Landes-Ansschuss wird beauftragt, mit dem hohen k. k. Ackerbau-Ministerium wegen Zuwendung einer gleich hohen Subvention von 3000 fl. aus dem staatlichen Meliorationsfonde zur Vollendung der Jllwuhrbauten der Parzelle Beschling in Verhandlung zu treten." Bregenz, am 6. Februar 1895. Martin Thurrrher, Martin Reisch, Obmannstellvertreter. Berichterstatter. Druck von Z. N. Teutsch in Bregenz. 190