18950131_ltb0361895_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Klausbachverbauung_Frutzbachverbauung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:50
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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XAX Vl. ltzer Beilagen zu deik stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895. Beilage XXXVI. ; des volkswirtschaftlichen Ausschusses betreffend die Verbauung des Klaus« und Frutzbaches. Hoher Landtag! Der hohe Landtag hat in seiner V. Sitzung am 17. Jänner 1894 (siehe Beilage VIII. der stenogr. Protokolle), betreffend die Verbauung des Klaus- und Frutzbaches folgende Beschlüsse gefasst: 1. „Der Landes-Ausschuss wird ermächtiget, für den Fall, als das h. k. k. Ackerbau-Mini­ sterium die mit Erlass vom 2. October v. Js, Zl. 17651 in Aussicht gestellte Sub­ vention unter Auflassung der Bedingung der Vornahme weiterer Projectsaufnahmen an die Gemeinden Klaus—Koblach für Regulierungsarbeiten am Klausbache ausfolgt, diesen Gemeinden zu gleichem Zwecke eine gleich hohe Subvention von 500 fl. zu gewähren." 2. „Die seitens des Landes-Ausschusses an die Regierung abgegebenen Erklärungen betreffend die weitern Projectsaufnahmen zur Verbauung des Klaus- und Frutzbaches werden zur Kenntnis genommen und dem Landes-Ausschusse anheimgestellt, in dieser Angelegenheit auch weiterhin nach Ermessen vorzugehen." Die weitere Ausführung dieser Beschlüsse wurde vorläufig sistiert, weil noch die Antwort der der Regierung auf die Zuschrift des LüNdesausschusses vom 11. Dezember 1893 Zl. 5008 ausständig war, worin der Landes-Ausschuss es abgelehnt hatte, das Project der Klausbach-Verbauung durch die Section Villach für Wildbachverbauungen auf Landeskosten ausarbeiten zu lassen, sondern die Initiative und Bestreitung der Kosten der Regierung überließ, Mit Rote vom 26. IM 1894 Zl. 14470 theilte nun die h. k. k. Statthalterei mit, dass das h. k. k. Ackerbaü-Mimsterum ein voü der Section Villach ausgearbeitetes Project übermittele. Dieses Project, welches im Detail ausgearbeitet ist, würde nach beigelegtem Kostenvoranschlage 10.000 fl. zur Durchführung erfordern. ' 161 Beilage XXX VI. XXXVI. der Beilagtir zu den stenogr. Protokollen deS Vorarlberger Landtags. Bezüglich der.vom Landesausschuffe angeregten Modalität einer Einbeziehung der Klausbach­ Verdauung in die Rheincorrections-Arbeiten bemerkt das Ministerium, dass eine solche im vorliegenden Falle nicht zulässig sei. Schließlich ladet das Ackerbau-Ministerium den Landesausschuss ein, mit den bethätigten Gemeinden Klaus und Koblach in Betreff der Durchführung der Verbauungsarbeiten in Verhandlung zu treten und das Ergebnis bekannt zu geben. Gleichzeitig wolle der Betrag mitgetheilt werden, den das Land hiezu leiste. Aus dem Detailprojecte und der Übersichtskarte geht hervor, dass die Verbauungen des Klaus­ baches hinter Klaus im sog. Blattenwald erfolgen sollen, wo in Folge starker Abholzungen, die Ab­ rutschungen großer Schuttmassen immer mehr hervortreten, so dass die Geschiebe unterhalb Klaus das Bachbett derart auffüllte, dass schon im verflossenen Jahre die Tieferlegung und Regulierung desselben mit einem Kostenaufwande von 3000 fl. erfolgen musste. Gleichzeitig soll mit der jetzt projectirten Verbauung eine entsprechende Aufforstung der Lehnen erfolgen, um das Rutschterrain wieder mehr zu binden, und sei in diesem Sinne mit der Landesforstinspection bereits unterhandelt worden. . Der Landes-Ausschuss hat sodann am 30. Juli 1894 folgende Beschlüsse gefasst: , 1. „Das von der Section Villach für Wildbachverbauungen ausgearbeitete Project einer Re­ gulierung und Verbauung des Ktausbaches sammt Kostenaufschlag einer Prüfung des Landesculturingenieurs namentlich in Bezug auf die Kostenansätze zu unterziehen." 2. „Bezüglich der Durchführung der Verbauungsarbetten durch die betheiligten Gemeinden sei eine commissionelle Verhandlung unter Leitung des Landeshauptmannes abzuhalten." 3. „Der vom h. Landtage votierte Landesbeitrag von 500 fl. zu den Meliorationsarbeiten an der Klausbachmündung wird der h. k. k. Statthalterei unter der Bedingung, dass der Staat einen gleich hohen Betrag zusage und 'leiste, mitgetheilt; die Beschlussfassung über eine Beitragsleistung zu den Verbauungsarbeiten aber vorderhand in suspenso gelassen, bis das Resultat der Verhandlungen mit den betheiligten Gemeinden vorliegt." Der Landes-Ausschuss hat mit Bericht vom 30. Juli 1894 die k. k. Statthalterei von diesen Beschlüffen in Kenntnis gesetzt. Auf die Statthalterei-Note vom 29. October No. 26057 unter Bezugnahme auf die frühere Note vom 26. Juni 1894 No. 14470, hat der Landes-Ausschuss zufolge Sitzungsbeschluss vom 22. Dezember gleichen Jahres der h. k. k. Statthalterei mitgetheilt, dass der Landes-Ausschuss im Prinzipe bereit sei eine finanzielle'Mitwirkung des Landes zur Klausbachverbauung, soweit es seinen Kräften entspreche, an dem Projecte der Frutz-Regulierung der Landesvertretung zu empfehlen, welche auch über die Höhe des etwa zu leistenden Landesbeitrages zu beschließen haben werde. Der Landes-Ausschuss werde diese Angelegenheit dem Landtage in Vorlage bringen, müsse aber auch die nothwendig fallenden Verhandlungen mtt den interessirten Gemeinden vorerst von der Stellungnahme der Landesvertretung abhängig machen. Der volkswirtschaftliche Ausschuss kann fich der Ansicht nicht verschließen, sich dahin auszu­ sprechen, dass der Klausbach, der als ein sehr viel Geschiebe führender Zufluss des Frutzbaches einen integrirenden Bestandtheil des letzteren bilde, und somit naturgemäß auch mit in das Bereich der projeetirten Wildbachverbauungen beziehungsweise der Verbauung der Frutz einbezogen zu werden gehöre. Der Klausbach entspringt auf dem südwestlichen Abhange der hohen Kugel, hat ein sehr starkes Gefäll und nimmt in seinem Laufe durch den s. g. Blattenwald, wo infolge starker Abholzungen die Abrut­ schungen immer mehr hervortreten, große Schuttmaffen in sich auf und fördert dieselben in raschem Laufe zu Thale, und oberhalb Au einer Parzelle von Koblach in die Frutz und im Vereine mit der­ selben in den Rhein. Und da der Frutzbach nach dem neuen Regulierungsplane circa 1 Kilometer unterhalb der Einmündung des Klausbaches in seinem nördlichen Laufe verlegt, und in westlicher. 162 V. Session der 7. Periode 1895 Beilage XXXVI. I Richtung in einem mehr als 1 Kilometer kürzeren, geradlinigen Laufe in den Rhein geleitet .werden wird, so dürfte wohl voraussichtlich iia$ vollzogener Rheinregulierung eine Tieferlegung der Rheinsohle und. consequenterweise auch des Frutzbach- und Klausbachbettes eintreten, und in Folge dessen ungleich 5 I mehr Geschiebe und in einem rascheren Tempo als jetzt dem regulierten Rhein zuführen, und somit sehr nachtheilig auf die Rheinregulierung selbst einwirken. i Aus diesen vorgebrachten gewiss berücksichtigungswürdigen Gründen einerseits, und andererseits, weil die 2 beteiligten, kleinen und armen Gemeinden Klaus und Koblach zu den dringend gebotenen Klausbachverbauungsarbeüen im Kostenanschläge von 10.000 fl. ohne thatkräftige Hilfe seitens des Landes und des Staates nicht aufzukommen vermögen — wäre die Einbeziehung der Klausbachverbauung in die Wildbachverbauungsarbeiten, man möchte fast sagen, eine zwingende Nothwendigkeit. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt daher in Erwägung dieser Gründe folgende Anträge: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der vom Landtage in der Sitzung am 17. Jänner v. Js. votierte Landesbeitrag von 500 fl. zu den Meliorationsarbeiten an der Klausbachmündung wird, wenn der Staat zum gleichen Zwecke eine gleich hohe Summe von 500 fl. gewährt, den Ge­ meinden Klaus und Koblach ausgefolgt." 2. „Der Landes-Ausschuss wird beauftragt, eine Vorstellung an die h. k. k. Regierung dahingehend zu richten, dass der Klausbach als Zufluss des Frutzbaches in die im Lande Vorarlberg projectirte Wildbachverbauung einbezogen werde." Bregenz, am 31. Jänner 1895. Martin Thurnher, Martin Reisch, Obmannstellvertreter. Berichterstatter.