18950110_ltb0091895_Landesausschussbericht_Petition_Buch_Landesbeitrag_Fahrstrassenherstellung_Buch_Alberschwende

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:50
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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IX. der Bellagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session. 7. Periode 1895. Beilage IX. des Landes-Ausschusses über die Petition der Gemeinde Buch um einen Landes­ Beitrag zur Herstellung einer Fahrstraße von Buch nach Alberschwende. Hoher Landtag! Unterm 5. Februar v. I. richtete die Gemeindevorstehung von Buch an den hohen Landtag eine Petition, in welcher sie um einen Landesbeitrag im Betrage von 15 °/0 der auf die im Gemeinde­ gebiete von Buch entfallenden mit fl. 4000, — veranschlagten Kosten der Erbauung einer Verbindungs­ straße mit Alberschwende bittlich einschreitet. • In dem Gesuche wird angeführt, daß die Gemeinde Buch schon seit dem Jahre 1892 die Herstellung eines solchen Fahrweges anstrebe, welcher für die Gemeinde eine Nothwendigkeit sei, nachdem weder der Fahrweg nach Wolfurt noch viel weniger der Weg nach der zur Gemeinde Alberschwende gehörigen Parzelle Fischbach in einem auch nur halbwegs fahrbaren Zustande sich befinde. Die Gemeinde zähle nur 330 Seelen, sei arm und außer Stande aus eigenen Mitteln die Straße herzustellen. Dieses Gesuch konnte dem hohen Landtage nicht mehr in Vorlage gebracht werden, nachdem mittlerweile durch allerhöchste Anordnung derselbe vertagt worden war. Der Landes-Ausschuss ist aber nach dem Stande der Angelegenheit in der Lage, über dasselbe aus Eigenem Bericht zu erstatten. Schon seit Jahren gieng das Bestreben der Gemeinde Buch, sowie der zur Gemeinde Alber­ schwende gehörigen Parzelle Fischbach nach Herstellung eines fahrbaren Weges zwischen beiden Ge­ meinden, nachdem der dermalen bestehende Weg, wie mehrfach amtlich constatiert wurde, absolut un­ fahrbar ist und auch wegen der Bodengestaltung die Möglichkeit ausgeschlossen erscheint, durch Um­ legung und Vornahme von Reparaturen eine Besserung zu schaffen. Anfangs des Jahres 1894 wurde über Ansuchen der Gemeinde Buch seitens des LandesculturJngenieurs ein Detailproject für die Sttaße von Buch nach Alberschwende bezw. bis zur Einmündung in den bestehenden Privatweg bei Burgen verfasst, dessen Kostenvoranschlag sich im Ganzen auf 23 Beilage IX. aeitogenju den st-!wgr. Pr-t-k-llm des Mraritag« Lanigs. fl. 8W6. — HMuft und zwar trifft es fl. 4000. — auf den im Gemeindegebiet von Buch liegenden Theil'ilNd^H'^Wd. für die Strecke im Gemeindegebiet von Alberschwende. Hiebei muß bemerkt werden, daß bei der Wahl der Straßentraye der Umstand berücksichtigt werden musste, dass der Projectsverfaffung bereits die Ablösung der Gründe in einer gewissen Strecke seitens einiger Parzellenbewohner von Fischbach vorangieng und freiwillige Beiträge in der Höhe von fl. 1930. — für diese Straßentraye gezeichnet wurden. In diesem Projecte fand die Adaptierung und Erbreiterung des an die neue Straße sich anschließenden bisherigen Privatweges, welcher nach Vollendung des Baues der Gemeinde Alberschwende unentgeldlich überlassen würde, keine Aufnahme. Die Kosten hiefür dürften sich auf höchstens fl. 2000. — belaufen, wobei jedoch zu bemerken ist, daß diese Erbreiterung keine dringliche ist und nach Vollendung der Straße von Buch auch nach und nach vorgenommen werden kann. Ueber Beschluss des Landes-AuSschusses^vom 7. Wärz 1894 fanden unter Intervention des Landeshauptmannes am 29. März SitzMM der Gemeinde-Ausschüsse von Buch und Alberschwende statt. In der Sitzung des ersteren wurde velchtossen, den Betrag von fl. 1300. — in der Sitzung des letzteren den Betrag von fl. 3800. — zu gedachtem Zweck zu votiren, wobei der Gemeinde­ Ausschuss von Alberschwende daran die Bedingung knüpfte, daß' die für die Straße gezeichneten frei?' willigen Beiträge im Betrage von fl. 1930. — seitens der Gemeinde Buch einbringlich gemacht werden und der Bauunternehmer 2 Jahre für die Ausführung des Baues hafte. Sowohl bei dieser, als bei der am 5. Oktober 1894 abgehaltenen Sitzung des Gemeinde­ Ausschusses von Alberschwende wurde die Verfassung eines Alternativprojectes auf Kosten des Landes durch den Landescultur-Jngineur angeregt, welcher jedoch wegen anderweitiger dringender Amtsgeschäfte bis jetzt dieser Aufgabe sich nicht unterziehen konnte. Erst im Frühjahre bei Eintritt einer günstigeren Jahreszeit kann an die Aufnahme dieses Alternativprojectes geschritten werden, doch darf schon jetzt ausgesprochen werden, daß die Kostenziffer so ziemlich die gleiche, wie beim ursprünglichen Projecte — die Grundablösung abgerechnet — bleiben dürste. Die Grundablösung kommt jedoch nur in der Gemeinde Alberschwende in Betracht, weil das Alternativproject aus dem Gememdegebiete von Buch keine Aenderung der Straßenanlage mit sich bringt. — Das Gesuch der Gemeinde Buch erscheint nach dem Vorgesagten und unter Berücksichtigung der vorliegenden Verhältnisse als berücksichtigenswerth­ wenn sich auch der Landesausschuss nicht für eine alleinige Subventionirung der Gemeinde Buch rück­ sichtlich der aus dieselbe entfallenden Straßenstrecke'aussprechen kann, sondern das ganze Straßen­ unternehmen als etwas Ganzes im Auge hat und deshalb dem hohen Landtage nur eine Subventionirung zu den Gesammtkosten der Straße empfehlen könnte. Im Uebrigen ist die Anlage einer Verbindungsstraße mit der benachbarten Gemeinde Alber­ schwende für Buch eine Nothwendigkeit, In Alberschwende befindet sich der gemeinsame Arzt für beide Gemeinden, von dort her sind die Bewohner von Buch in der Lage Lebensmittel und andere noth­ wendige Einkäufe zu beziehen und andererseits ist es auch für die im Gemeindegebiete von Alberschwende liegende große Parzelle Fischbach von eminenter Bedeutung durch eine gut fahrbare Straße mit dem Centrum der Gemeinde, der Bregenzerwälderstraße und der Nachbargemeinde Buch ver­ bunden zu sein. Als Beweis, daß dorten, wie in Buch dem Projecte große Sympathie entgegengebracht werden, kann schon die Thatsache angeführt werden, dass von beiden Orten über fl. 1900. — freiwillige Spenden gezeichnet wurden. Ein seitens des hohen Landtages den beiden Gemeinden jetzt schon in Aus­ sicht gestellter Landesbeitrag dürfte im gegenwärtigen Stadium der Angelegenheit zur baldigen Reali­ sierung des Unternehmens wesentlich beitragen. Allerdings empfiehlt es sich dermalen nur die Geneigt, heit auszusprechen bis zu einer gewissen Maximalhöhe eine Subvention in Aussicht zu stellen und inzwischen den Landesausschuss mit der Finalisirung der schwebenden Verhandlungen, betreffend die Auswahl des Projectes zu beauftragen, weßhcklb gestellt wird der 24 V. Session der 7. Periode 1895 Beilage IX. Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: i „Der Landesausschuss wird ermächtiget die Verhandlungen mit den Gemeinden Buch und Alberschwende zum Abschlüsse zu bringen und im Falle des Zustandekommens des Straßenprojectes und nach Sicherung der Einbringlichmachung der seitens der Gemeinden und Privaten in Aussicht gestellten Beiträge einen angemessenen Landesbeitrag bis zur Höhe von 150/0 der Gesammtkosten zu diesem Straßenbau in sichere Aussicht zu stellen. Bregenz, am 10. Jänner 1895. Der Landes-Ausschuss. Druck von I. N. Teutsch in Bregenz. 25