18950110_ltb0041895_Landesausschussbericht_Wahlprüfung_Landtagsabgeordnetenwahl

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:46
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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IV. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Beilage IV. des Landes - Ausschusses über die Prüfung der Wahl des Landtagsabgeordneten Hochw. Pfarrer Gthmar Rudigier. Hoher Landlag! In Folge der Mandatsniederlegung des Abgeordneten Josef Heinzle wurde für den Bezirk Feldkirch—Dornbirn eine Ergänzungswahl nothwendig, die am 29. Dezember v. Js. in Feldkirch stattfand. Für abgängige Wahlmänner waren vorher in den Gemeinden Götzis, Höchst, Hohenems, Rankweil und Satteins Ergänzungswahlen vorgenommen worden und zwar im Sinnne des Gesetzes vom 6. Mai 1382. Von den 67 Wahlmännern des Bezirkes erschienen zur Wahl 56. Die Wahl ergab folgendes Resultat: Hochw. Herr I. Othmar Rudigier, Pfarrer in Götzis erhielt 55 Stimmen, Josef Wegeler senior in Feldkirch 1 Stimme, und es erscheint sonach ersterer als Landtagsabgeordneter gewählt. Sowohl die Ergänzungswahlen der Wahlmänner, als die Wahl des Abgeordneten vollzogen sich genau nach den gesetzlichen Vorschriften und wurde auch von keiner Seite irgend eine Beschwerde hiegegen erhoben. Der Landes-Ausschuss stellt daher im Sinne des § 30 L.-O. und des § 42 der L.-W.-O. den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die am 29. Dezember v. Js. in Feldkirch vorgenommene Landtagsergänzungswahl wird genehm gehalten und der gewählte Abgeordnete Hochw. Herr I. Othmar Rudigier zur Ausübung seines Mandates zugelassen." Bregenz, am 10. Januar 1895. Der Landes-Ausschuss. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 11