18950110_ltb0101895_Landesausschussbericht_Rinderrauschbrandschutzimpfung

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:50
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

X. der Beilagen zu den ftenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Beilage X. des (andes-Ausschuffes, betreffend die Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand. Hoher Landtag! Der Landtag hat seit einer Reihe von Jahren der Schutzimpfung der Rinder gegen Rausch­ brand seine volle Aufmerksamkeit zugewendet und bis zum Jahre 1892 die aus der Impfung erwachsenen Kosten gegen Einhebung der geringen Jmpftaxe von 10 fr. per Stück auf das Land übernommen. Bei dem Umstande, als die Schutzimpfung der Rinder in jenem Zeitpunkte das Stadium des Versuchs längst verlassen und sich praktisch bewährt hatte, es somit nicht mehr Sache des Landes sein konnte, nahezu die Gesammtkosten der Impfung auf sich zu nehmen und bei dem weiteren Umstande, als auch der Staat aus gleichen Gründen seine weitere Mitwirkung seit Jahren ablehnte, unterbreitete der Landes-Ausschuss in der Session des Jahres 1892 dem h. Landtage (Beilage XIII der stenografischen Protokolle) den Antrag für die Jahre 1892, 1893 und 1894 nur noch die Beschaffung des nöthigen Impfstoffes und der nöthigen Werkzeuge auf die Landeskasse zu übernehmen. Der Landtag gab in der Sitzung vom 9. März 1892 diesem Anträge mit einstimmigem Beschlusse seine Zustimmung. Die dem Lande diesfalls erwachsenen Kosten beziffern sich wie folgt: 1892 auf 1893 „ 1894 „ fl. 473.27 „ 405.24 „ 408.38 zusammen fl. 1286.89 somit im Durchschnitt per Jahr auf fl. 428.96. Der Landes-Ausschuss ist der Ansicht, dass zur Erleichterung der weitern Vornahme der Schutzimpfung die Kosten der Beschaffung des Impfstoffes und der Werkzeuge noch für weitere zwei Jahre, d. i. für 1895 und 1896 auf den Landesfond übernommen werden sollten, nach Ablauf dieser Jahre dürfte dann aber wohl eine weitere Jngerenz des Landes in dieser Angelegenheit entfallen. 27 X. der Beilagen zu den sterwgr. Protokollen^deS Vorarlberger Landtags, v. Session, 7 Periode 1895. Über die Resultate der Impfung in den letzten Jahren sind dem Landes - Ausschüsse keine amtlichen Mittheilungen zugegangen, im Allgemeinen scheinen die Erfolge jedoch gleich günstig, wie in den früheren Jahren geblieben zu sein. Der Landes-Ausschuss erhebt den - Antrag: Der h. Landtag wolle beschließen: „Zur Erleichterung der Vornahme der Schutzimpfung der Rinder gegen Rauschbrand, werden die in den Jahren 1895 und 1896 für die Beschaffung der nöthigen Werkzeuge, sowie des Impfstoffes erwachsenden Kosten auf die Landeskasse übernommen." Bregenz, 10. Januar 1895. Der Landes Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 28 AuSschuss.