18950110_ltb0081895_Landesausschussbericht_Antrag_Rinderrauschbrand

Dateigröße 128.96 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 18:50
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

VIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895. Beilage VIII. des kandes-Ausschuffes über den Antrag des Abgeordneten Welte und Genossen in Angelegenheit des Rauschbrandes der Rinder. Hoher Landtag! In der letzten Landtags-Session brachten die Abgeordneten Welte und Genossen den Antrag ein, es sei die k. k. Regierung zu ersuchen, die getroffene Verfügung der amtlichen Constatierung jedes einzelnen Rauschbrandfalles aus volkswirthschaftlichen und sanitären Gründen rückgängig zu machen. Der ländtägliche Gemeinde- und Verwaltungs-Ausschuss, dem dieser Gegenstand zur Vorberathung und Berichterstattung zugewiesen worden war, fand den Antrag gerechtfertigt, glaubte aber, es wäre am zweckmäßigsten, wenn im Sinne mehrfacher, in früheren Sessionen des Landtages gefasster Beschlüsse darauf hingewirkt würde, daß der Rauschbrand nicht als eine Art Milzbrandkrankheit und sonach nicht als ansteckende Krankheit angesehen und behandelt würde. Der bezügliche Bericht (XXXV. der Beilagen zu den stenografischen Protokollen pro 1894) konnte in Folge der Vertagung des Landtages nicht mehr in Berathung gezogen werden und würde auch wegen der mittlerweile vollzogenen Schließung der 1894er Session geschäftsordnungsmäßig eine weitere Verhandlung des Gegenstandes entfallen. Nachdem aber die Ausscheidung des Rauschbrandes aus den Milzbrandformen allseitig im Lande gewünscht wird, und dieser Wunsch nach den gemachten Erfahrungen über das Wesen des Nauschbrandes gerechtfertigt erscheint, so findet sich der Landes-Ausschuss unter Berufung und Verweisung auf die im Berichte des Gemeinde- und Verwaltungs-Ausschusses (XXXV. Beilage zu den stenografischen Proto­ kollen pro 1894) enthaltene Begründung veranlasst, zu stellen den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: „Die hohe k. k. Regierung wird dringend ersucht, die Ministerial-Verordnung vom 10. April 1885, R.-G.-Bl. Nr. 54 dahin abzuändern, daß der Rauschbrand aus den Milzbrandformen und damit auch aus den ansteckenden Krankheiten ausgeschieden werde." Bregenz, am 10. Jänner 1895. Der Landes-Ausschuss. N. Teutsch in Bregenz. 21