18950204_ltb0431895_Schulausschussbericht_Lehrerschaftpetition_Lehrergehaltregelung

Dateigröße 348.28 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 01.07.2021, 18:51
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Landtag-Ausschussbericht
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

XLIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1695. Beilage XLIII. W stiehl des landtäglichen Schulansschusses über die Petition der Lehrerschaft des Landes betr. Regelung der tehrergehalte und der Übernahme auf das Land. Hoher Landtag! In der III. Landtagssitzung vom 15. Jänner wurde die Petition des vorarlbergischen Lehrer­ standes dem landtäglichen Schulausschusse behufs Berathung und Berichterstattung zugewiesen. .Aus der ganzen Darstellung der Lage unseres Lehrerstandes, wie sie in der Petition gegeben wird, erhellt zur Genüge, dass die Stellung dieses für das ganze Land so wichtigen und einflussreichen Standes eine precäre ist und dass, so weit möglich, Abhilfe dringend geboten erscheint. Bei näherer Prüfung der Petition und besonders der beigeschlossenen Beilagen fand aber der Schulausschuss so viele und große Ungenauigkeiten und unrichtige Angaben, dass es unbedingt noth­ wendig ist, durch den Landesausschuss eingehende Erhebungen zu pflegen über die Höhe der Summe, welche er schon in diesem Jahre zu Subventionen zu verausgaben ermächtigt wirdDer Landesausschüss Hat sich aber ebenso vor Augen zu halten, wie weit die immerhin nur bescheidenen Landesmittel reichest wh in wie weit darum den Forderungen der Lehrer entsprochen werden kann, und wird in der nächsten Session hierüber eingehenden Bericht erstatten. Der Schulausschuss hat jedoch keineswegs die Absicht, den nothleidenden Theil der Lehrerschaft einfach auf ein Jahr hinaus zu vertrösten, sondern tritt mit mehreren praktischen Anträgen an den hohen Landtag heran, welche schon in diesem Jahre sich realisieren lassen. In einer Richtung ist in den letzten Jahren ein bedeutender Schritt zur materiellen Besser­ stellung des Lehrerstandes geschehen, indem eine sehr große Anzahl Schulen in eine höhere Gehaltsklasse vorgerückt wurden; mit dem bisher Geschehenen ist jedoch eine derartige Action noch nicht als abge­ schlossen zu betrachten, sondern es werden sich noch nicht wenige Fälle ergeben, dass noch weitere Vor­ schiebungen, sei es aus der III. in die II., oder aus der II. in die I. Gehaltsklasse, thunlich sein werden. Wo sich solche Fälle zeigen, wird im Interesse der Lehrer das Thunliche angestrebt werden. 183 Beilage <XLIT(.■ -ber > Beilagenzu den stettogr. "Protokollen. des 'yorarlberger Landtags: -Hachd^m fevH-ei* der auf Vorarlberg entfallende Theil des Normalschulfondes in die Ver­ waltung des Landes'übergegangen, und derselbe nur zum Theile durch besondere Verpflichtungen auf­ gebraucht wird, so bildet nunmehr auch dieser Fond eine neue Quelle, aus welcher Subventionen im Einvernehmen mit dem löbl. k. k. Landes-Schulrathe, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Zinsen, ge­ währt werden können und sollen. Diese Subventionen können theils an schwachdotierte Lehrer, theils an arme Gemeinden gemährt werden, an letztere insbesondere dann, wenn sie durch Vorrückung ihres Lehrers in eine höhere Gehaltsklasse stärker in Anspruch genommen werden, oder wenn sie auf andere Weise ihren Lehrer besser besoldet, z. B. durch Personalzulage, Functionszulage, Quartiergeldbeitrag, Remunerationen u. s. w. Da nun zu diesen Unterstützungen seitens des Landes der Normalschulfond nicht ausreichen kann, so erhält der Landesausschuss die Ermächtigung, in besonders berücksichtigungs­ würdigen Fällen Zuschüsse aus dem Landesfonde zu gewähren. Diese Subventionen sollen besonders nach dem Grundsätze erfolgen, dass qualificierte Lehrer ein Gesammteinkommen von fl. 400 haben sollen, falls die Gemeinde nicht in der Lage ist, ihre Lehrer bis zu diesem Betrage zu besolden. Die in der Petition niedergelegte Hauptforderung, die gesummten Lehrergehalte und den Pen­ sionsetat auf die Landescassa zu übernehinen, stößt auf, wenigstens vorderhand, unübersteigliche Hinder­ nisse. Der hohe Landtag nahm bislang de:: Standpunkt ein, in eine Änderung des Schulgesetzes nicht einzugehen; die Befriedigung dieser Hauptforderung würde aber eine Gesetzesänderung bedingen. Zudem hat das Land Vorarlberg so zu sagen keine Fonde, erhebliche Landesfonde haben. während andere Kronländer sehr­ Bei dem Widerstreben der h. Regierung gegen eine vom h. Landtage schon längst angestrebte Landesvermögenssteuer, welche allseitig als die gerechteste angesehen wird, müsste der auf über fl. 200.000 berechnete künftige Gesammtbetrag der Lehrergehalte durch überhohe Zuschläge zu den directen Steuern hereingebracht werden. Im Allgemeinen dürste die Annahme gerechtfertigt erscheinen, dass die einzelnen Gemeinden sich bereits darin eingelebt haben, ihren Lehrer selbst zu bezahlen. Einen braven und tüchtigen Lehrer zu besitzen liegt ja vorzüglich in erster Linie im Interesse der Gemeinde bezw. der Eltern, welche ihre Kinder dem Lehrer anvertrauen müssen. Um jedoch in dieser Richtung armen Gemeinden ihre zu drückenden Schullasten tragen zu helfen, soll der Landesausschuss ermächtigt sein, den Landesfond bis zum Maximalbetrag von fl. 3000 in Anspruch zu nehmen. Die näheren Bedingungen, unter welchen solche Zuschüsse gewährt werden sollen, hat der Landesausschuss festzusetzen. Jn's Auge zu fassen hat derselbe den Grad der Dürftig­ keit der zu Unterstützenden, sowie die in religiöser, sittlicher und staatsbürgerlicher Hinsicht untadelige Haltung der zu subventionierenden Lehrer. Viele, auch ärmere Gemeinden wären wohl auch in der Lage, auf eine andere Weise ihren Lehrer besser zu stellen, indem sie nicht bloß dem Schulleiter, sondern auch den übrigen qualificierten Lehrern Freiquartier beistellt oder, bei sich bietender Gelegenheit^ für denselben ein passendes Haus sammt Gemüsegarten und einem Grundstücke ankauft. Gerade dieser Besitz eines eigenen Lehrerwidums wäre für den Lehrer, wie für die Gemeinde von großem Vortheile. Der Lehrer hätte in seinen Muse­ stunden eine passende und vortheilhafte Gelegenheit, durch Anlage eines Mustergartens sich selbst manche Ausgabe zu ersparen und der Gemeinde auch in dieser Richtung mit gutem Beispiele voranzugehen. Der Landesausschuss soll darum diesem wichtigen Punkte seine volle Aufmerksamkeit zuwenden und in diesem Sinne auf die Gemeinden einwirken. Wenn nun in den genannten Richtungen dem vielfach nothleidenden Lehrerstande von allen berufenen Factoren in wohlwollender Weise entgegengekommen wird, dürften manche berechtigte Klagen verstummen und der Lehrerstand wieder mit noch größerer Freude seinem wichtigen, schweren verant­ wortungsvollen Berufe sich widmen. 184 V, Session der 7. Periode 1895 Beilage Der Schulausschuss stellt daher folgenden Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: 1. „Der Landesausschuss wird beauftragt, Erhebungen zu pflegen über die Höhe des Geldbetrages, zu dessen Gewährung er schon in diesem Jahre ermächtigt wird. 2. Der Landesausschuss erhält die Weisung im Einvernehmen mit dem löbl. k. k. Landesschulrathe in Erwägung zu ziehen, ob nicht noch weitere Vorschiebungen der Lehrer in höhere Gehaltsklassen thunlich sein und hat im bejahenden Falle in diesem Sinne mitzuwirken. . 3. Der Landesausschuss wird angewiesen, die Zinsen des Normalschulfondes, insoweit dieselben nicht durch anderweitige Verbindlichkeiten in Anspruch genommen werden, im Einvernehmen mit dem k. k. Landesschulrathe zu Subventionen an schwachdotierte Lehrer oder arme Gemeinden zu verwenden, 'M Falle dieselben in entsprechender Weise zur materiellen Besserstellung des Lehrers mitwirken. . 4. Der Landesausschuss wird ermächtigt, im Sinne des Pkt. 3 Zuschüsse aus dem Landes­ sonde bis zum Maximalbetrage von fl. 3000 zu gewähren, besonders im Falle der Vorschiebung in eine höhere Gehaltsklasse und an qualificierte Lehrer, soweit ihr Gesammteinkommen nicht fl. 400 beträgt. 5. Die näheren Bedingungen, unter welchen Subventionen an Lehrer und Gemeinden gewährt werden, setzt der Landesausschuss fest." Bregenz, am 4. Februar 1895. Dr. Johannes Zobl, Rudigier Pfr., Obmann. Berichterstatter. Truck von I. yi. T c ursch, Brcgeuz. 185