18950110_ltb0071895_Landesausschussbericht_Subventionierung_Lech_und_Stuben_Aufforstungszwecke

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:39
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

VII, der Beilagen zu den stenogr- Protokollen des Vorarlberger Landtags, v. Session, 7. Periode 1895. Beilage VII. -es kandes-Ausschuffes betreffend die Snboentionirung der Gemeinde kech und der Fraktion Stuben zu Aufforstungszwecken. Hoher Landtag! Die k. k. Bezirkshauptmannschaft Bludenz richtete unterm 1. Juni v. IS., Zl. 237 hieramtl. Zahl 2052 eine Zuschrift an den Landes-Ausschuss, in welcher darauf hingewiesen wird, daß sämmtliche Waldkomplexe im Gemeindegebiete von Lech sehr stark im Rückgänge begriffen seien und daß, wenn nicht kräftig mit allen zu Gebote stehenden Mitteln eingegriffen werde, eine Degenerierung dieser für den Bestand der Gemeinde Lech unbedingt nothwendigen Waldungen eintreten müsse. Wenn auch die Waldbesitzer nicht vollständig von jeder Schuld an dem Waldniedergange frei­ zusprechen seien, so beruhe die .Hauptursache doch in den klimatischen Verhältnissen und in der großen Höhenlage, indem durch die ungewöhnlich großen Schneemaffen, kalte Winter, und kalte Winde im Sommer, sowie durch örtlich bedingte sehr kurze Vegetationszeit das Wachsthum sehr beeinträchtiget werde. Die rationelle Aufforstung sei mit bedeutenden Auslagen verbunden und deren Durchführung sei nur dann entsprechend durchzuführen, wenn eine Subventionirung der Gemeinde, beziehungsweise der Privaten zu diesem Zwecke erfolgen würde. In ähnlicher Weise verhalte es sich mit der Fraktion Stuben. Wohl habe sich diese Fraktion im Jahre 1891 verbindlich gemacht, jährlich 50 Tagschichten zu den Aufforstungen am Arlberg zu leisten, ohne es sich zu überlegen, ob sie diese Leistung auch thatsächlich vollführen könne. Die Be­ völkerung sei mit wenigen Ausnahmen sehr arm, und müsse ihre ganze Arbeitskraft entweder ihrer Oekonomie, oder zu anderweitigen Geldverdiensten verwenden, um sich fortzubringen. Die Stubener Bewohner leisten daher ihre Schichten entweder gar nicht, oder nur mit Wider­ willen und nur dem Namen uach, wobei jedoch der entschuldigende Umstand zu berücksichtigen komme, daß die Culturarbeiten zumeist mit jenen der Landwirthschaft zusammenfallen. Dieser Uebelstand werde bei längerer Dauer unausbleiblich entweder zu Präliminarüberschreitungen oder Verzögerung der Auf­ forstungsarbeiten führen. 17 Beilage VII. VII. der Beilagen zu den sienogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. Zu den Aufforstungsarbeiten am Arlberg leistet das Land gemäß Landtagsbeschluß vom 24. März 1892 einen jährlichen Beitrag von 46 fl., der Staat einen solchen von 170 fl. und die Gemeinde Klösterle von 100 fl. — In Rücksicht auf die geschilderten Verhältnisse in der Gemeinde Lech, sowie in Rücksicht auf die Nothwendigkeit der Vermeidung jeder Verzögerung bei Durchführung der AufforstungSarbeüen am Arlberg hat der Landes-Ausschuss mit einstimmigen Sitzungsbeschluss vom 9. Juni v. Js. für Auf­ forstungszwecke in der Gemeinde Lech pro 1894 eine Subvention von 100 fl. und für Aufforstungs­ arbeiten in der Fraktion Stuben eine solche von 50 fl. aus dem Landeskultur sonde zugesichert. Mit Note der h. k. k. Statthalterei vom 15. Juli v. Js., Zl. 17735 wurde der Wunsch ausgesprochen, es möchten seitens des Landes aus dem Landeskulturfonde für Aufforstungen und zur Anlage von Forstgärten namentlich an dürftige Gemeinden und Private Subventionen gewährt werden. Hiebei wurde darauf hingewiesen, daß z. B. vom Tiroler. Landtage zu gleichem Zwecke durchschnittlich jährlich 6000 fl. votirt werden. Die Durchführung der Arbeiten erfolge durch die Forsttechniker auf Grundlage eines von der Statthalterei überprüften und genehmigten, dem Landesausschuffe zur Kenntnis gebrachten Präliminars. Der Landes-Ausschuss erklärte sich mit Zuschrift vom 30. Juli v. Js., Zl. 2607 vorbehaltlich der Zustimmung des h. Landtages bereit, Subventionen zu Aufforstungszwecken und Anlage von Forst­ gärten insbesondere dürftigen Gemeinden zuzuwenden, jedoch behalte er sich, beziehungsweise dem Land­ tage die Entscheidung hierüber von Fall zu Fall vor. Mit weiterer Note der k. k. Statthalterei vom 15. Oktober v. Js., Zl. 24296 wurde nun auf Grund des eingeholten Gutachtens der vorarlbergischen Bezirkshauptmannschaften, beziehungsweise der Forsttechniker die Gewährung folgender Subventionen in Antrag gebracht: . ' a. Zur Ermöglichung der Aufforstung von 6 ha Waldblößen in der Gemeinde Damüls zur Anlage eines Pflanzgattens pro 1895 ............................... fl. 50.— b. Zum Ankäufe von Pflanzen wegen Bestockung von 2*4 ha Wald­ blößen für die Gemeinde Mach pro 1895 . . . . fl. 50.— c. Zur Neuanlage eines zweiten Forstgattens in der Gemeinde Lech und zur Erhaltung desselben und eines bereits bestehenden Pflanzgattens pro 1895 ....................................................................fl. 150.— für die Erhaltung beider Gärten im Jahre 1896 . . . fl. 50.— dann im Jahre 1897 und die hierauf folgenden 10 Jahre zu Aufforstungen je.........................................................................fl. 170.— d. Als Aequivalent für die durch die Stubener Bewohner zu leistenden Tagschichten zu Aufforstungsarbeiten am Arlberg durch 12 Jahre je................................................................................................. fl. 50.— Der Landes-Ausschuss hat in der Sitzung vom 6. November v. I. in Würdigung der Vor­ schläge der k. k. Statthalterei zu Aufforstungszwecken in den Gemeindegebieten von Damüls und Mach für das Jahr 1895 Beiträge von je 50 fl. aus dem Landesculturfonde bewilligt, hinsichtlich der für eine Reihe von Jahren gewünschten Subventionen für Lech und Stuben aber beschlossen, die Gewährung derselben beim hohen Landtage zu beantragen. Auf Grund dieser Ausführungen werden gestellt folgende Anträge: Der h. Landtag wolle beschließen: ' 1. Die Gewährung von Subventionen seitens des Landes-Ausschusses aus dem LandesCulturfonde zu Aufforstungszwecken für Lech und Stuben pro 1894, für Damüls und Altach pro 1895 wird zur Kenntnis genommen. 18 V* Sesiion der 7. Periode 1895. Beilage VII. 2. Zu Aufforstungszwecken beziehungsweise Anlage und Erhaltung von Forstgärten im Gemeindegebiete von Lech werden, und zwar für das Jahr 1895 ein Betrag von fl. 150.— für das Jahr 1896 ein solcher von ft. 50.—> für das Jahr 1897 und die hierauf folgenden 10 Jahre Beträge von je fl. 170.—, endlich als Aequivalent für die durch die Stubener Bewohner zu leistenden Tagschichten zu den Wiederbe­ waldungsarbeiten am Arlberge von 1895 an durch 12 Jahre Beiträge von je 50 fl. aus dem Landes-Culturfonde bewilligt. Bregenz, am 10. Jänner 1895. Der Landes Ausschuss. I 19