18950208_ltb0481895_Bericht_Volkswirtschaftsausschuss_Gemeindevorsteherpetition_Importerleichterungserwirkung_Zuchtkälber_aus_Schweiz

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:40
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1895,ltb1895,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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Inhalt des Dokuments

XLVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Beilage XLVIII. des volkswirtschaftlichen Ausschusses über die Petition der Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Feldkirch, um Erwirkung der Erleichterung des Importes von Juchtkälber aus der Schweiz. Hoher Landtag! Die Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Feldkirch unterbreiten an den hohen Landtag die Bitte, derselbe wolle bei der hohen k. k. Regierung erwirken, dass die Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz über die Einfuhrstelle Oberried-Meiningen und zwar in den Monaten Dezember, Jänner und Februar jeden Jahres alle Donnerstage gestattet und die thierärztliche Untersuchung auf Kosten, des Staates geschehe, sowie der Einfuhrzoll für Zuchtkälber thunlichst ermäßiget werde. Zur Motivierung bringen die Petenten folgendes an: Es sei derselben die Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz so manchen Beschwerdnissen unterworfen, dass es nur mit unverhältnismäßigen Kosten und Umständen möglich ist, solche nach, Vorarlberg zu importieren. Der hohe Einfuhrzoll, die vorgeschriebene Spezialbewilligung der hohen Statthallerei, die unbestimmte oft unpassende anzuordnende Zeit zur Einfuhr, wodurch die in der Schweiz angekaufteu Zuchtkälber mehrere Tage verpflegt werden müssen und die auf Kosten der Parteien verlangte thier­ ärztliche Untersuchung wetteifern geradezu, um eine solche Einfuhr recht zu erschweren. Dadurch werde die Viehzucht imens geschädiget, weil unter .solchen Umständen auch alle minderwerthigen Kälber gezüchtet und so eine theilweise mindere Nachzucht zu befürchten sei: Die Viehzucht bilde den vorwiegendsten Erwerbszweig unserer Landwirte und sei jetzt der Unterschied der Preise für schönes oder minderes Vieh enorm, daher in finanzieller Hinsicht von großer Wichtigkeit, ob schönes oder minderes Material gezüchtet werde. Der Bauernstand benöthige aber sehr die Aufhilfe, weil gerade dieser Stand finanziell am meisten kranke. Der volkswirtschaftliche Ausschuss anerkennt die Gründe dieser Petition. Wenn auch in erfreulicher Weise die Viehzucht sich allmählig hebt, so ist doch nicht zu verkennen, dass dermalen noch 237 XLVIII. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. nicht genug Zuchtkälber in unserem Lande sind, die sich zur Nachzucht eignen und dass deshalb, wenn eine andere Bezugsquelle nicht erschlossen ist, mindere Waare auch gezüchtet und so die Nachzucht geschädiget werde. Es rechtfertiget sich deshalb, diese Petition an die hohe k. k. Regierung zur Würdigung ab­ zutreten. Da aber der Einfuhrzoll auf einem gegenseitigen Staatsvertrage beruht, ist der volkswirt­ schaftliche Ausschuss der Ansicht, dass diesem Ansinnen nicht entsprochen werden kann, dagegen kann es gar keinem Anstande unterliegen, der Petition in den andern Punkten zu entsprechen. Weil aber auch über die Einfuhrstelle Lustenau—Au Zuchtkälber eingesührt werden, möchten auch da die gleichen Begünstigungen zugestanden werden, wenn hierum angesucht werden wird. Der volkswirtschaftliche Ausschuss stellt demzufolge den Antrag: Der hohe Landtag wolle beschließen: Die Petition der Gemeindevorsteher des Gerichtsbezirkes Feldkirch um Erleichterung der Einfuhr von Zuchtkälbern aus der Schweiz wird der hohen k. t Regierung zur thunlichsten Würdigung fürwortlich abgetreten. Bregenz, am 8. Februar 1895. Johannes Thurnher, Peter Paul Welte, Obmann. Berichterstatter. Druck von I. N. Teutsch, Bregenz. 238