18941222_ltb0011894_Landesausschussbericht_50jährigesRegierungsjubiläumKaiser

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Letzte Änderung 01.07.2021, 18:40
Gemeinde Landtag
Bereich oeffentlich
Schlagworte: ltm_,lt1894,ltb1894,ltb0,ltp07
Dokumentdatum 2021-07-01
Erscheinungsdatum 2021-07-01
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I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V ^Session, 7. Periode 1895. Beilage I. des Landes - Ausschusses in Angelegenheit der Heier des 50jährigen Regierungs­ jubiläums Sr. Majestät des Kaisers. Hoher Landtag! Am 2. Dezember 1898 werden es 50 Jahre sein, dass Se. Majestät unser allergnädigster Kaiser Franz Josef I. in stürmischer Zeit den Thron des altehrwürdigen Reiches der Habsburger bestieg. Die ganze Regierungszeit Sr. Majestät des glorreich regierenden Kaisers ist gekennzeichnet durch seine stete, wohlwollende, alle Länder, Völker und Rationen des weiten Reiches gleich umfassende Fürsorge, durch seine unermüdliche, pflichtgetreue, geradezu aufopfernde Thätigkeit in Erfüllung und Ausübung seiner Herscherpflichten, durch seinen außerordentlich großen Wohlthätigkeitssinn, welcher sich bei jeder Gelegenheit werkthätig äußert, wenn es gilt, die Roth zu lindern, das Gute zu fördern, die bessernde Hand an vorhandene Zustände anzulegen, die Kunst und alles Edle zu fördern. Die Regierungszeit Sr. Majestät des Kaisers wird trotz der in dieselbe fallenden schweren Schicksalsschläge und Ereignisse einen ruhmreichen Abschnitt in der Geschichte Oesterreichs bilden und jedes Blatt dieses Geschichtsabschnittes wird ein laut sprechender Zeuge sein des schönen und innigen Verhältnisses zwischen dem Monarchen und seinen Völkern, wie es inniger, herzlicher und aufrichtiger kaum je in irgend einem Reiche bestand. Darum rüsten sich auch jetzt schon alle Theile des Reiches zur würdigen Feier des Regierungs­ jubiläums Sr. Majestät des Kaisers. In einer von Delegirten der im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder am 9. Dez. 1894 in Wien zusammengetretenen Conferenz herrschte die übereinstimmende Anschauung, dieses seltene und hocherfreuliche Fest sollte in den einzelnen Ländern durch Humanitätsakte gefeiert werden. Es steht auch wohl außer allem Zweifel, dass diese Art der Feier den Intentionen des Monarchen am besten entspricht, und solche Wohlthätigkeitsakte sein väterliches Herz am meisten erfreuen. Vorarlberg, das von jeher in guten und schlimmen Tngen in unwandelbarer Liebe und Treue zum angestammten Monarchen und zum Reiche hielt und für Thron und Vaterland zu jeder Zeit mit seiner ganzen Kraft einzustehen bereit war, wird bei dem bevorstehenden Regierungsjubiläum unseres 1 . I. der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Vorarlberger Landtags. V. Session, 7. Periode 1895. Kaisers in dem edlen Wettstreite der Völker zur Verherrlichung des großen Festes nicht zurückbleiben, sondern wird sicher gleich den andern Ländern bestrebt sein, innert den Gränzen des Landes durch irgend einen, häuptsächlich dem ärmeren Theile der Bevölkerung zum Besten gereichenden Wohlchätigkeitsakt ein bleibendes Denkmal an dieses Jubiläum zu errichten, ein Denkmal, das mehr als Stein und Erz geeignet ist, Zeugnis abzulegen vom innigen Verhältnis zwischen Fürst und Volk. Nach welcher Richtung hin aber irgend eine bleibende, den Bedürfnissen und Verhältnissen des Landes am meisten entsprechende Anstalt oder Stiftung anläßlich des Regierungsjubiläums geschaffen werden solle, bedarf der ernstesten Erwägung und vorausgehenden Erhebungen. ' Es erscheint daher angemessen^ dass seitens der Landesvertretung dem' Landes-Ausschuss die Ermächtigung ertheilt werde, einen geeigneten Vorschlag in der angedeuteten Richtung vorzubereiten, und denselben sammt den auf deffen Durchführung sich beziehenden Vorlagen und Anträgen in einer der nächsten Sessionen der Beschlussfassung des Landtages zuführen. Im Sinne dieser Ausführungen stellt der Landes-Ausschuss den Antrag Der h. Landtag wolle beschließen: „Der Landes-Ausschuss erhält die Ermächtigung, beziehungsweise den Auftrag, dem Landtage in einer der nächsten Sessionen einen Vorschlag hinsichtlich eines zur Feier des 50jährigen Regierungs­ jubiläums Sr. Majestät des Kaisers zu beschließenden Humanitätsaktes in Vorlage zu bringen." Bregenz, am 22. Dezember 1894. Der Landes-Ausschuss.